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corneliusrufus
Beitrag 02.11.2025, 14:29
Beitrag #101


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Die Sperrfrist ist ausschließlich Mittel eines Strafgerichts. Der FEB obliegt solches nicht.

Meist schreibt der Psychologe das Gutachten. Sein Kollege sollte ja geeignete Unterlagen hinterlassen haben. Vier Wochen sollten wirklich reichen, zumal das Gedächtnis trotz der Aufzeichnungen ja ebenfalls mit der Zeit nachlässt. Bringe Dich ins Gedächtnis, schließlich hast Du deine Gegenleistung, den Zahlbetrag, schon längst erbracht.

Mir kann niemand erzählen, warum bei guter Arbeitsorganisation ein Gutachten mit Standardbausteinen nicht regelmäßig innerhalb von zwei Wochen fertig sein könnte. Man kann sich zwar auch mit Gutachtenwochen womöglich im Homeoffice organisieren, doch wenn gerade da dann jemand krank wird ... Es gibt von daher keinen vernünftigen Grund, nicht beispielsweise pro Woche einen Gutachtenniederlegungstag abzuhalten.

So, meine Buchhaltung ist wieder topaktuell, ich belohne mich nun. Schönen Sonntag!

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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