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#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Ich bin w , schlank und am 02.05.24 in eine Polizeikontrolle geraten. Aufgrund das mein Blinker nicht funktioniert hat sind sie mir hinterher gefahren. Ich habe versucht mein Auto auf einem Parkplatz abzustellen ( jedoch wurde ich von anderen Personen die dort auf dem Parkplatz standen verraten. Als die Beamten dies erfuhren kamen sie direkt zu mir und wollten eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen. Im Auto hat es nach Cannabis gerochen woraufhin sie einen Pupillen Test durchgeführt haben der angeblich auch auffällig war. Anschließend haben sie mich mit auf die Wache genommen, wo sie einen Urintests gemacht haben, der war leider auf Cannabis und Kokain positiv.. von der Wache dann ins Krankenhaus zur Blut Abnahme. Das Auto ist nicht durchsucht wurden, warum auch immer.. und besessen habe ich auch nichts.. Da meine Eltern beide krank sind (Krebs) und ich momentan in Prüfungsphase bin habe ich mich von einem flüchtigen Bekannten zu einer kleiner ersten line überreden lassen.. Cannabis habe ich schon öfter konsumiert seit dem 01.04. fast jedes Wochenende .. Jetzt ist meine Frage: was kommt auf mich zu ? Ich bin nicht mehr in der Probezeit und noch nie auffällig geworden ( da ich auch nicht wirklich danach aussehe) , dazu kommt dass ich noch einen Beifahrer dabei hatte… was kommt auf ihn zu ? Er wusste nichts von all diesen Dingen da wir uns erst später getroffen haben ? Ich habe jetzt wirklich Angst meinen Führerschein zu verlieren, da ich meine Mutter zur Therapie fahren muss und auch zur Arbeit kommen muss … Ich weiß das ich selber schuld bin und sehe meine Fehler auch ein, habe seit der Polizei Kontrolle alle Kontakte zu diesen Leuten abgebrochen und keine Drogen mehr konsumiert… wie kann ich jetzt am besten vorgehen um meine Strafe so gering wie möglich zu halten ? Für eure Tipps und Hilfen bin ich jetzt schon mal sehr dankbar Bis jetzt kam noch kein Brief an .. diese Ungewissheit macht mich echt verrückt … |
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17702 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Jetzt ist meine Frage: was kommt auf mich zu ? Sollte das Kokain (oder auch die Abbaustoffe) im Blut nachgewiesen werden wird Dir zeitnah die Fahrerlaubnis entzogen werden, Neuerteilung erst nach der Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens.Da Du durch die gleichzeitige Einnahme von THC (falls nachgewiesen, bei Deinem Konsumverhalten aber wohl sicher) eher als polytox eingestuft werden dürftest, müsstest Duvor der MPU 15 Monate AB-Nachweise sammeln und Dich intensiv auf die MPU vorbereiten. In Deinem Fall würde ich hier erstmal zur Suchtberatung meiner Stadt gehen (Caritas, Diakonie o.ä.) um zu erfahren ob ggf. auch eine (stationäre) Therapie empfohlen wird. Je nachdem wie hoch die (aktiven) Werte waren erwartet Dich noch ein Owi-Verfahren mit 500 Euro plus Gebühren plus die Kosten für Blutnentnahme etc. (roundabout 250 Euro). -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Wann war der Kokainkonsum?
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#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
ist es möglich diesen beitrag wieder löschen zu lassen ?
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Nein, ist es nicht. Threads werden bei uns nicht gelöscht.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Ich frag nur weil im Blut nur 12h was nachweisbar ist im Urin jedoch bis zu drei Tage.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Mach etwa 24 Stunden für den Blutnachweis drauß, wenn kein Alkohol zusätzlich konsumiert wurde.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#8
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
6h zuvor und war echt nicht viel. Habe auch nicht viel gemerkt …
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Mach etwa 24 Stunden für den Blutnachweis drauß, wenn kein Alkohol zusätzlich konsumiert wurde. Dann sollte dieser Post hier mal überarbeitet werden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058211406 |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ist nicht so dramatisch, es muss nicht Kokain in Reinform im Blut nachgewiesen werden, es reicht auch der Nachweis von Benzoylecgonin, was ein Abbauprodukt von Kokain ist.
-------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Wie sieht es für den Beifahrer aus ? Kann mir da jemand Auskunft geben ? Bei der Person wurde kein Test gemacht.
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 508 Beigetreten: 02.10.2023 Mitglieds-Nr.: 91073 ![]() |
Ah ok.
Für einen Newb wie mich irreführend aber ihr seid ja da zum berichtigen. ![]() — Wegen dem Beifahrer: Ist ja auch egal ob er drauf war. Warum sollten sie ihn testen. Konsum ist nicht strafbar. Und er hat ja nichts gemacht außer zu sitzen. 😅 |
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#13
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 27 Beigetreten: 20.01.2023 Mitglieds-Nr.: 90344 ![]() |
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#14
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Nein hat er nicht.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 23.05.2024, 11:11
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13839 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 ![]() |
Mach etwa 24 Stunden für den Blutnachweis drauß, wenn kein Alkohol zusätzlich konsumiert wurde. Dann sollte dieser Post hier mal überarbeitet werden: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1058211406 Nein, muss er nicht. Du zitierst hier einen Beitrag, der sich relativ eng auf Angaben in den BuK bezieht. Wichtig ist hier auch, die Vorbemerkung bei der Interpretation der Werte im Kopf zu behalten: Orientierende Angaben zur Nachweiszeit von Drogen und Alkoholkonsum-Markern Die Nachweisbarkeitsdauer seit dem letzten Konsum einer aufgenommenen Substanz ist i.d.R. abhängig von der Substanz selbst, aber auch von der aufgenommenen Menge, der Aufnahme Art und der Häufigkeit des Konsums. Angaben zur Nachweiszeit können deshalb nur orientierenden Charakter haben, sind mit Unsicherheiten behaftet und müssen individuell bewertet werden. Vereinfacht ausgedrückt: Leser, kommst Du zu den Wert-Angaben, so beachte, dass es Pi-Mal-Daumen-Angaben sind! Zitat Grundsätzlich könnten die „üblichen“ Nachweiszeiten bei der Aufnahme sehr hoher Wirkstoff-Dosen auch überschritten werden; diese Dosen wären dann aber auch „unüblich“ hoch, sodass sie bei unerfahrenen Probanden ohne entsprechend entwickelte Toleranz zu Symptomen einer Intoxikation führen müssten. DAS ist darüber hinaus ein Hinweis für den Gutachter zur Bewertung der Aussagen eines Probanden: Ist das Kokain länger als 12 h im Blut nachweisbar (und da ist möglich!), dann sind die individuellen Randbedingungen derart, dass der Betroffene eine tiefgehendere Problematik haben könnte. Zitat Kokain Kokain Nachweisbarkeit im Blut/Serum: ca. 12 h Nachweisbarkeit in Urin: 12 h Bei hoher Dosierung bis zu 3 d Benzoylecgonin Nachweisbarkeit im Blut/Serum: > 48 h Nachweisbarkeit in Urin: 2-3 d Bei Hochkonsum bis zu 9 d Sowohl der Nachweis von Kokain selbst, aber auch der Nachweis des Abbau-Produktes Benzoylecgonin beweist den Konsum. Die angegebenen Werte sind "Standard-Werte" bei "normalen" Randbedingungen. Die Nachweiszeiten KÖNNEN auch länger sein, wenn z.B. Mischkonsum betrieben wird oder die Mengen außergewöhnlich hoch liegen. Dann aber sollten entweder besondere Symptome zu beobachten sein, oder es besteht schon eine ausgeprägte Wirkstoff-Toleranz. ![]() -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Hallo,
Ich wollte mich auch nochmal melden mit einem neuen Update;) Ich habe von der Kreisverwaltung ein folgendes schreiben bekommen: Unter anderem wurde in ihrem Probenmaterial, Benzoylecgonin (45 ng/ml) festgestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt gemäß Paragraph 28 Verwaltungsverfahrensgestz zu äußern. Nun folgende Fragen: Da ich mich bereits am Abstinenzprogramm angemeldet habe ( bisher aber noch keine urinkontrolle erfolgte ) würde es etwas bewirken wenn ich eine Kopie des Abstinenzvertrages dort hin schicke mit der Hoffnung, dass ich meinen Führerschein behalten kann und trotzdem eine mpu mache ? Mit noch weiteren Argumenten wieso ich meinen Führerschein behalten möchte ( Mutter zur Therapie, Umzug und Arbeitsweg) Oder ist das alles komplett sinnlos und Zeit- und Geldverschwendung ? Denn, ich meine mal gelesen zu haben das Leute den Führerschein behalten durften, da sie bereits im Abstinenzprogramm angemeldet waren ? Um viele Antworten wäre ich sehr dankbar. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 710 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Das kannst du natürlich versuchen.
Aber bringen wird es nichts, die Rechtslage ist klar. Kein Spielraum. Gnade vor Recht wird es nicht geben. Und falls es das bei anderen Konsumenten mal gab, kannst du dich nicht erfolgreich darauf berufen. Ist zwar hart, ist aber so. Verzichte auf deine Fahrerlaubnis bevor der Entzug kommt, spart bisschen Geld. |
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#18
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Erstmal danke für deine Antwort!
So der Bußgeldbescheid kam dann auch mal an. Und es sieht, wie zu erwarten alles andere als gut aus. Die Bußgeldstelle wirft mir „nur“ vor das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden Mittels (Cannabis: THC ca. 60 ng/mL) geführt zu haben. Dazu kommt ne dicke Geldstrafe und 1 Monat Fahrverbot. Es steht allerdings nichts von Abbauprodukt Kokain drin. Frage: Arbeiten Busßgeldstelle und Kreisverwaltung zusammen ? Kann die Führerscheinstelle trotzdem meine Fahrerlaubnis entziehen obwohl die Bußgeldstelle „nur“ THC aufgeführt hat ? Wieso steht da nichts von dem Abbauprodukt ? Ich bin einfach zu optimistisch. Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletz ![]() |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Die Bußgeldstelle interessiert sich nicht für Abbauprodukte gleich welchen Stoffs. Kokainkonsum ist ja nicht verboten in Deutschland, sondern setzt nur die Fahreignung außer Kraft. Die Fahreignung ist wiederum nicht das Bier der Bußgeldstelle.
Heißt: ja, die FEB können dir trotzdem die FE entziehen, weil sie durch die Polizei von Kokainmetaboliten erfährt bzw. erfahren hat. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#20
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Danke für die Antwort!
Erfährt die Kreisverwaltung davon, dass der Bußgeldbescheid bei mir eingetroffen ist ? Weil die Führerscheinstelle hat mir per Post mitgeteilt, dass sie erst Maßnahmen ergreifen wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Und was ist wenn ich das hohe Bußgeld nicht bezahlen kann ? Kann ich noch ein taktischen Einspruch einlegen um das Ganze zu verzögern oder wird es dann noch teurer ? |
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5760 Beigetreten: 08.06.2011 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 59720 ![]() |
Ja, die Kreisverwaltung erfährt davon.
Wenn du das Bußgeld nicht auf einmal zahlen kannst, solltest du Ratenzahlung beantragen. Ob das mit der Verzögerung hier Sinn macht, habe ich nicht genug Ahnung von diesem speziellen Aspekt. -------------------- "Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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#22
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Ok vielen Dank.
Also kann ich davon ausgehen, dass sich die Führerscheinstelle nach 14 Tagen meldet ? Weil dann ist der Bußgeldbescheid ja erst rechtskräftig oder meldet sie sich schon früher ? |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13980 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Sie darf sich auch früher melden. Warum ist das für Dich wichtig. Okay, dumme Frage von mir. Anders, welchen besonderen Nachteil hättest Du, wenn sich die FEB vor Ablauf der Rechtskraft des Bußgeldbescheids meldete? Du könntest auch Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen und vor der Hauptverhandlung den Einspruch zurückziehen. Damit würde der Bußgeldbescheid unmittelbar, zeitlich jedoch verspätet, wirksam. Es stünde, ohne Garantie, zu erwarten, dass Du dann länger noch fahren dürftest. Wie gesagt, ob die FEB solange wartet, ist dahingestellt.
Vor dem Entzug der Fahrerlaubnis wird dich die FEB auch noch anhören. Ist zwar eine Formalie, doch du könntest da der FEB den Nachweis des aufgenommenen Abstinenznachweisprogramms beibringen als auch eine Aussage tätigen, dass augenscheinlich des Bußgeldbescheids keine Substanzen außer Cannabis gefunden worden sind. Die FEB möge die Sachlage nun entsprechend werten, weil sich dadurch weitere Verdachtsäußerungen Dritter zu Substanzverstößen jenseits von Cannabis erledigt hätten. Ich glaube zwar nicht, dass die FEB da mitspielte, immerhin, es wäre eine Chance. Schaue nach vorne, organisiere dein Leben ohne FE. Und arbeite den Konsum weiter auf. Das führt am schnellsten zu einer neuen FE. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 710 Beigetreten: 24.05.2023 Mitglieds-Nr.: 90691 ![]() |
Ähm, in Beitrag #16 steht doch schon geschrieben, dass die Anhörung schon erfolgt ist, da der FEB der Kokain-Konsumnachweis bekannt wurde.
Somit entweder innerhalb der gesetzten Frist auf die FE verzichten oder die kostenpflichtige Entziehung inkl. Sofortvollzugsanordnung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, egal was man da noch hinschreibt. Würde mich auch nicht wundern, wenn entsprechender Bescheid bereits in Zustellung ist und morgen per Postzustellungsurkunde im Briefkasten landet. Auf die Rechtskraft der Bußgeldentscheidung würde ich wirklich nicht vertrauen, ich denke ehrlich gesagt, dass der TE da etwas falsch verstanden hat. Sonst könnte der Betroffene ja im Bußgeldverfahren den Weg Konfliktverteidigung (mit mehrfacher Richterablehnung, Rechtsbeschwerde zum Bußgeldsenat inkl. Anhörungsrüge, verschleppende Beweisanträge in der Tatsacheninstanz etc.)gehen und würde auch noch mit dem Erhalt der FE belohnt werden. |
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#25
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Es gibt keine dummen Fragen und ich bin für jede Antwort sehr dankbar! Ich weiß eure Arbeit hier sehr zu schätzen. Die Rechtslage ist extrem kompliziert und nicht für jeden durchschaubar.
Ich möchte betonen, dass ich meinen Führerschein so lange es geht behalten möchte. Ich fliege in 9 Tagen in Urlaub und bin dann 3 Wochen nicht im Lande. Daher interessiert mich das halt schon sehr. Ich habe mich bereits darauf eingestellt meine FE abzugeben und habe mein Leben ohne Führerschein organisiert. Bin dabei meinen Konsum aufzuarbeiten und Abstinenznachweis zu sammeln. |
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Beitrag
#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13980 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Danke @GruenerTeich für den von mir überlesenen Sachverhalt. Okay, man kann noch etwas zur Anhörung nachreichen.
Aber, die Rechtslage ist im Grunde einfach. Die FE ist futsch. Wenn Du im Urlaub Ruhe haben willst, nicht noch in Abwesenheit die Polizei klopfen soll, um einen nicht abgegebenen FS einzuziehen, dann wäre es doch eine Überlegung, diesen samt Verzicht auf deine FE vor dem Urlaub bei der FEB abzugeben. Immerhin wäre so dokumentiert, dass Du relativ früh eine gewisse Einsicht in den falschen und gefährlichen Konsum gezeigt hast. Bei Kokain ist eben Schluss. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 22.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91751 ![]() |
Hallo,
Mein 15-Monate Abstinenzprogramm mit 8 Urinkontrollen und meine intensive MPU Vorbereitung mit 9 Stunden ist nun zu Ende. Nächste Woche steht die MPU bei TÜV Nord an. Ich habe viel gelernt in diesem Jahr und werde definitiv nie wieder zu Drogen greifen. Um die MPU zu bestehen, habe ich noch eine allerletzte Frage die ich auch mit meiner MPU Psychologin besprochen habe jedoch auch gerne noch andere Meinung dazu einholen möchte. Und zwar: Ich hatte bei der Verkehrskontrolle um 23:10 Uhr, 45ng/ml Benzoylegonin im Blut. Ich habe am selben Tag um 17 Uhr eine kleine Menge konsumiert. Wäre dann nicht noch der aktive Wert von Kokain positiv gewesen weil es ja nur 6h her war. Kokain kann ja bis 12h nachgewiesen werden und Benzoylegonin bis zu mehreren Tagen. Macht das Sinn, wenn ich sage, dass ich 6h vorher konsumiert habe? Oder soll ich lieber sagen ich habe einen Tag vorher konsumiert? Das lässt mir einfach keine Ruhe und ich wollte mir noch ein paar Meinungen einholen. Um eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!! Liebe Grüße |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13980 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Bleibe bei der Wahrheit. Dann war die eingenommene Kokainmenge eben eine kleine. Bis 12 h Nachweiszeit bedeutet eben, dass diese auch kürzer sein kann. Wenn Du einen kleinen Schluck Wasser trinkst, dann bist Du schneller wieder durstig, als wenn Du einen halben Liter getrunken hättest.
Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.10.2025 - 07:26 |