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> Anhörung Bußgeldverfahren
Geschrieben von blinky27 - 04.05.2024 13:09 - 12 Kommentar(e)
Halo allerseits,

ich arbeite im Rathaus der Nachbarkommune und da der Parkplatz abgesperrt war, parkte ich neben zwei anderen Fahrzeugen, die ebenfalls ein Sonderparkausweis haben.

Anscheinend war wohl mein Fahrzeug zu nah am Fußweg. Keine bauliche Trennung.

Als ich die Karte am Auto hatte, suchte ich sofort den Leiter des Ordnungsamtes auf und schilderte ihn den Fall. Er wollte es prüfen.

Heute hab ich eine Anhörung im Briefkasten, wo nach ich eine Woche Zeit habe mich zu äussern, ansonsten wird davon ausgegangen
dass ich die Aussage verweigern möchte.

Wenn ich das richtig gesehen habe droht mir ein Punkt in Flensburg und 70 Euro.

Ich bin natürlich nicht scharf auf den Punkt.

Ich muss mich doch nicht selber überführen. Muss die Behörde beweisen dass ich gefahren bin?

Es wurde auch eine Vorladung in den Schreiben angedroht, für den Fall dass ich nicht mitwirke.
156 mal gelesen - letzter Kommentar von blinky27   

> Doppelter Fahrradanhänger(Gegenstände) erlaubt?
Geschrieben von Parkverbot - 04.05.2024 09:25 - 4 Kommentar(e)
Hallo

Ich bin ein Fan von unterschiedlichen Fahrradanhängern. Die sind für Ausflüge und Einkäufe einfach klasse.

Dürfte ich eigentlich auch zwei Radanhänger hintereinander ziehen? Also reine Last für Gegenstände, KEIN Lebendtransport ;-)


Gruß Parkverbot
138 mal gelesen - letzter Kommentar von Mueck   

> Wiederholungstäter oder Ersttäter zur MPU ?
Geschrieben von Andy89 - 04.05.2024 09:19 - 1 Kommentar(e)
Hallo in die Runde,

bis jetzt war ich ein stiller Mitleser im Hintergrund.
Ein großes Lob an die hilfreichen Informationen und Einschätzungen die ich hier schon lesen konnte!

Jetzt zu mir.
Ich habe bereits 2005 eine Alkohol MPU bestanden.
2017 wurde ich erneut Auffällig und und es wurde wieder eine MPU Angeordnet.
Nach langer Aufarbeitung mit professioneller Hilfe möchte ich ende deises Jahres meine MPU angehen.

Meine Frage wäre:
In meiner Führerschein-Akte ist nichts mehr aus meinem alten Vergehen und der MPU von 2005 vermerkt.
Kann ich dann als Ersttäter meine MPU ende dieses Jahres angehen ?

In Meiner Führerschein-Akte ist aber noch ein Bild meines Alten Führerschein, auf dem noch die Erteilung 2005
eingetragen ist.
Kann ich bei der MPU angeben das ich meinen Führerschein erst 2005 gemacht habe und zuvor keinen hatte?
Ich habe mehrfach gelesen das aus Aktenlage entschieden wird.

Danke im Vorraus





173 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 18:37