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> Fahrrad-Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone
Geschrieben von m01 - 04.05.2024 07:50 - 2 Kommentar(e)
In Fußgängerzonen darf ja grundsätzlich geradelt werden, wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" vorhanden ist. Dann aber meines Wissens auch nur mit Schrittgeschwindigkeit.

Aus meiner Heimatstadt kenne ich Beschwerden, dass Radfahrer die Vorgabe "Schrittgeschwindigkeit" ignorieren und einfach da durchballern. Woanders geht man dann noch einen Schritt weiter und ordnet per zZ "Schrittgeschwindigkeit" an, das sieht dann ungefähr so oder so aus (man könnte bei letzterem fragen, ob dann Radfahrer nur zum Be- und Entladen rein dürfen, aber ja, MSDWGI...). Landshut geht dann auch konsequent gegen verkehrswidrige Radler vor.

Wenn ich das richtig verstehe: das Zusatzzeichen "Schritttempo" ist eigentlich unnötig und nur als Erinnerung zu verstehen?

Man könnte auch den Sinn von "Radfahrer frei" hinterfragen. Wenn ich mit einem Fahrrad nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf, kann ich es genauso schnell schieben - wahrscheinlich sogar sicherer als 7 km/h radeln auf Kopfsteinpflaster. Womit das Schild faktisch nur bezweckt, dass der Radfahrer aufsitzen darf. Wenn also Radverkehrsförderung nicht dazu führen soll, dass man zu schnelle Radfahrer in Kauf nimmt, besser das Schild weglassen?
15 mal gelesen - letzter Kommentar von Tinu   

> Schotterstreifen neben Asphalt in verkehrsberuhigtem Bereich
Geschrieben von ChrKr11 - 04.05.2024 06:21 - 0 Kommentar(e)
Hallo,

ich erbitte mal Eure Meinung :

- Verkehrsberuhigter Bereich
- Rechts & links von geteerter Flâche Schotterfläche von ca 75 cm - 125 cm bis zum Beginn
der Privatgrundstücke zur Versickerung, da Straße ohne Entwässerung
- Lt Bebauungsplan geht Verkehrsfläche in voller Breite bis an Grenzen der Privatgrundstücke
- Markierte Parkbereiche umfassen die geschotterte Fläche (logischerweise nicht farblich
markiert, aber nur unter Hinzunahme dieser Fläche entsteht ein "voller" Parkplatz)

Folgende Konstellationen :

A) Fahrzeug steht ca 30 cm auf geteerter Fläche und Rest auf Schotterfläche & nicht eingefriedetem
Privatgrund - kein markierter Parkbereich

B) Fahrzeug steht nur auf Schotterfläche & nicht eingefriedetem Privatgrund - kein markierter
Parkbereich

Wie verhält es sich in Bezug auf Verstößen gg die StVO ?
ZB Parken außerhalb markierter Bereiche in verkehrsberuhigtem Bereich


Danke und Gruß

Christian
24 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> bei Rot hier halten
Geschrieben von Schnuffelwuffel - 03.05.2024 16:54 - 3 Kommentar(e)
Hallo liebe Straßenverkehrsfreundinnen und -freunde,
öfter sehe ich das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten".
1. Frage: Muss es nicht heißen "bei Rot hier warten" ? Oder "bei Rot hier anhalten" ?
2. Frage: Wird am Satzanfang nicht groß geschrieben ?

Eure Meinungen bzw. Anmerkung interessieren mich.
Viele Grüße, Schnuffelwuffel.
146 mal gelesen - letzter Kommentar von Explosiv   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 08:34