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> Gehweg als Parkstreifen „entwidmen“?
Geschrieben von Söne spitze Steine - 11.06.2024 17:49 - 1 Kommentar(e)
Nehmen wir an, eine Gemeinde weist in einer Wohnstraße „mit hohem Parkdruck“ einen Gehweg durch entsprechende Parkmarkierungen als Parkstreifen aus – ist dieser Gehweg dann wirdmungsrechtlich teileinzuziehen? Oder ist die Maßnahme vielleicht rechtlich nicht so ganz legal?
130 mal gelesen - letzter Kommentar von Verkehrsplaner   

> Polizei möchte beschlagnahmten Autoschlüssel nicht rausrücken...
Geschrieben von SBKC-1003 - 11.06.2024 15:53 - 8 Kommentar(e)
Hallo,



ich habe ein gebrauchtes Auto gekauft.



Mit Kennzeichen und Zulassungsplaketten versehen, also angemeldet.



Nun hatte mich die Polizei damit angehalten, und die Weiterfahrt untersagt, den Fahrzeugschein eingezogen und an die Zulassungsbehörde geschickt, sowie die Kennzeichen entstempelt.



Auch hatte die Polizei den Autoschlüssel beschlagnahmt.

Zuerst wollte die Polizei den Autoschlüssel sicherstellen, dem hatte ich aber widersprochen, so wurde eine Beschlagnahme daraus.



Die Polizei sagte, die wollen den Autoschlüssel erst rausrücken / wider aushändigen, wenn ich den Nachweis erbringe, dass das Auto angemeldet sei.



Dem gegenüber habe ich erklärt, dass ich noch Sachen im Auto habe, die ich vorerst herausnehmen muß, und auch möchte ich testen, ob das Auto überhaupt anspringt, da Kriechströme vorhanden sind.



Dem widerspricht nun die Polizei, und besteht auf eine vorherige Anmeldung.



Ich hingegen möchte vorab den "Test" machen, ob das Auto anspringt, und wenn ja, dann anmelden.



Sollte das Auto beim "Test" nicht anspringen, so gehe ich davon aus, dass die kriechströme noch vorhanden sind, und in dem Falle müßte ich es sowieso per Abschlepper in eine Werkstatt bringen.



In der Werkstatt steht das Auto dann vielleicht 3 Wochen, und es macht ja keinen Sinn, für ein Auto was man nicht fahren kann (da in der Werkstatt) überhaupt Versicherung und Steuern zu bezahlen.



Meine Frage:

hat die Polizei überhaupt das Recht, den Fahrzeugschlüssel nicht herauszugeben, und wenn nein, wie kann man die Herausgabe des Schlüssels durchsetzen?

P.S.: Ich möchte noch nachträglich erwähnen, dass laut Angabe(-n) der Polizei das Auto wohl nicht mehr versichert gewesen sein soll.

Selbst zum Zeitpunkt des Kaufes soll es nicht mehr versichert gewesen sein? ...so jedenfalls die Aussage der Polizei.

Der Verkäufer jedoch hatte davon nichts erwähnt, und mir das Auto mit gültigen aufgeklebten Zulassungsplaketten übergeben nebst Fahrzeugschein.
Es war nirgendswo ersichtlich, dass das Auto nicht mehr versichert gewesen sein soll.

Laut Aussage der Polizei soll das Auto schon (selbst) 4 Wochen vor dem Kauf / Verkauf schon nicht mehr versichert gewesen sein sollen!
467 mal gelesen - letzter Kommentar von random   

> Überprüfung defekter Klimaanlage
Geschrieben von auchdasnoch - 11.06.2024 13:12 - 4 Kommentar(e)
Hallo @all,

seit geraumer Zeit ist die Klimaanlage in meinem PKW defekt. Bislang hat mich das nicht weiter gestört, weil ich eh kein Freund von Klimaanlagen bin. Nun wurde mir aber bewusst, dass ich an warmen Sommertagen meinen alten Vater so nicht in meinem Wagen mitnehmen kann. Bei geschlossenen Fenstern würde er den Hitzetod sterben, und bei geöffneten Fenstern hätte er ganz schnell entzündete Bindehäute.

Daher wollte ich jetzt mal in Erfahrung bringen, was an der Klimaanlage eigentlich defekt ist und, vor allem, was die Instandsetzung der Klimaanlage kosten würde. Eine freie Werkstatt, mit der ich bislang stets zufrieden gewesen bin, bot mir an dies für ca. 50-60€ machen zu wollen. Also habe ich den Auftrag zur Schadensfeststellung / Kostenschätzung erteilt.

Am Telefon teilte man mir dann mit, dass der Klimakondensator defekt sei, und der Austausch 500€ kosten würde. Dann müsse man sehen, was dazukäme.

Bei Fahrzeugabholung kassierte man 48€. Meine Nachfrage, was denn noch dazukommen könne, und das die Werkstatt doch genau das hätte feststellen sollen, sagte man mir, dass man den Kompressor so nicht überprüfen könne. Erst müsse der Kondensator getauscht und die Anlage befüllt werden. Danach könne man sehen, ob noch mehr (eben z.B. der Kompressor) defekt sei.

Nun bin ich ziemlich verärgert, weil die Werkstatt den Auftrag, der klar formuliert war, und den sie so angenommen hat, nicht erfüllte. Nun habe ich knapp 50€ bezahlte, und weiß doch nicht, was die Instandsetzung kosten soll. Da werde ich wohl auch noch einmal vorstellig werden und mein Geld zurückverlangen. Entweder bekomme ich die Rechnung zurückerstattet, oder die Werkstatt hat einen Kunden weniger. Obwohl ich bislang stets zufrieden gewesen bin. Aber wenn die Werkstatt, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage ist den genauen, bzw. alle Fehler in der Klimaanlage festzustellen, dann hätte sie imho vorher darauf hinweisen müssen, und hätte den Auftrag so nicht annehmen dürfen.

Nun aber meine eigentliche Frage an die Technikcracks hier: Ist es tatsächlich nicht möglich vor Austausch des (mutmaßlich) defekten Klimakondensators auch andere Bauteile, insbesondere den Kompressor, zu überprüfen?

Welche sinnvollen Möglichkeiten seht Ihr, wie ich hier weiter vorgehen sollte, oder könnte?

Freue mich über jeden Tipp!
272 mal gelesen - letzter Kommentar von hk_do   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.06.2024 - 09:35