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Geschrieben von Phydog - 17.05.2024 18:51 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich wurde Anfang Februar auf einem Festival mit Ecstasy erwischt. Ich wurde zum Glück kaum befragt oder getestet und habe dementsprechend keinen Konsum o.ä. zugegeben. Zudem hatte ich bisher immer eine weiße Weste. Vor ca. 2 Wochen kam dann die Post vom Amtsgericht Mannheim und heute kam der Folgebrief von der Führerscheinstelle. In diesem werde ich zur Absolvierung eines ÄG verordnet mit der Fragestellung "Nimmt oder nahm Herr ******** Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahreignung nach Anlage 4 FeV in Frage stellen?" Das Gutachten kann ich bis Mitte August der Führerscheinstelle vorlegen und die Anmeldung zum ÄG soll ich der Führerscheinstelle bis nächste Woche Freitag zukommen lassen.
Nun folgendes Problem, ich habe bis zum Tag an dem ich kontrolliert wurde "regelmäßig" (1-2 Mal im Monat und kleiner Menge) harte Drogen (Kokain und XTC) zu mir genommen und danach bis letzte Woche sämtlichen Konsum gestoppt. Jetzt habe ich mich letzte Woche dazu verleiten lassen, etwas Koks zu konsumieren, wodurch ich letzte Woche Mittwoch ca. 0,2G zu mir genommen habe und natürlich jetzt dummerweise den Brief erhalten. Es wird nicht ausdrücklich ein Drogenscreening/Haaranalse verlangt im Schreiben, aber würde es noch Sinn machen, dass ich mir meine Haare entsprechend noch abrasiere, bis es zum ÄG kommt? (Haarlänge ist ja bisher unbekannt).
Geschrieben von HulaHup - 17.05.2024 13:23 - 8 Kommentar(e)
Moin,
ich hab zwar eine Rechtschutz, aber scheinbar dauert das, bis sich die Huk24 meldet.
An sich fahre ich recht defensiv und kann das nicht erklären. Mir wird, auf der A3 mit VKS4.5, ein massiver Abstandsverstoß vorgeworfen. Zu Recht, wenn es wirklich nur 20m waren. Ich mache das aber eigentlich nicht - und ich weiß, dass dies jeder sagt. Ich fahre seit 30 Jahren unfallfrei, habe mal 1 Punkt gehabt. Eher passiv, aber ein Engel bin ich sicher nicht.
In dem Bescheid war 1 Foto von mir dabei. Sonst nichts. Angeblich ist keiner herausgezogen usw.. Ich hab leider auch keine Dashcam. Mich würde mal interessieren wie so etwas weiter geht? Den Anhörungsbogen habe ich noch nicht abgeschickt. Ich möchte mich eigentlich auch nicht dazu bekennen ohne ein Video zu sehen. Ich vermute dafür muss ich dann nach Bayern? Was passiert, wenn die Rechtschutz mich zum Einspruch bringt? Am Ende zahle ich den Eigenanteil, die Strafe und habe das Fahrverbot dennoch an der Backe?