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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
Probezeit:



Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Ablauf nach Alkoholfahrt
Geschrieben von Skeletor - 21.05.2024 11:05 - 0 Kommentar(e)
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und benötige eure Expertise.
Ich (36 Jahre aus Bayern, Geschieden, Vater einer 4 Jährigen Tochter) bin mit 2 Freunden während eines jährlichen "Jungs-Urlaub" bei Ankunft in unserer Unterkunft mit dem E-Scooter von der Polizei gestoppt worden.
Wir haben über den ganzen Tag verteilt getrunken und - zumindest ich - habe nicht mehr an alle Details Erinnerung.
Nach einem Alkoholtest mit knapp 2,1‰ (Die anderen mit 1,6‰ und 2,0‰) kamen wir auf die Polizeiwache zur Blutabnahme.
Uns wurde ein Schreiben nach 14 Tagen angekündigt.
Inzwischen sind wir in Woche 4 und ich habe nichts weiter gehört.
Ein Freund hat einen Anruf mit dem Blutalkoholwert bekommen (2,09‰) und den Hinweis erhalten, dass die anderen Ergebnisse (also auch das von mir) noch nicht vorliegen. Finde ich etwas verwunderlich, wen diese gleichzeitig abgegeben werden?!

Ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU ist mir klar - mir ist nur das weitere vorgehen nicht so klar.

Da ich beruflich viel mit dem KFZ (Vertrieb mit Firmenwagen, Unternehmen 150km Entfernt, 1x Wöchentlich Anwesenheit)unterwegs bin, benötigt eine autofreie Zeit etwas Planung.

Wie lange dauert es normalerweise vom Tattag bis zum Entzug der Fahrerlaubnis?
Legt dieses Schreiben auch die Abstinenzfrist fest?
Macht es Sinn bereits Proaktiv die Abstinenz (seit dem Vorfall) nachzuweisen?
Ist es sinnvoll wegen dem Strafmaß zum Anwalt zu gehen oder sollte ich den Bescheid abwarten? (Rechtschutz vorhanden)

Danke für eure Einschätzung,
S.
17 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Führerschein Erweiterung A nach Entzug und MPU
Geschrieben von j0nathan - 21.05.2024 09:57 - 2 Kommentar(e)
Hallo!

ich bin gerade total verzweifelt..... und hoffe hier Antworten zu bekommen.

Ich lege einfach mal los zu erzählen:

Am 9.9.2016 machte ich einen Führerschein der Klasse A2 ( Motorrad beschränkt ) und fuhr mit diesen auch bis ende 2019 durchgehend Motorrad ( 3 Jahre ).
Ende 2019 wurde mir der Führerschein wegen diverser Verstöße entzogen und es wurde eine MPU angeordnet. Eine Positive MPU legte ich der Führerscheinstelle ende 2023 vor,
und bekam meinen alten bzw. neuen Führerschein im September 2023 zurück.

Eine erneute Führerschein Probezeit bekam ich nicht, da die Zeit damals schon verstrichen war!

Nun habe ich vor einigen Wochen einen Antrag auf die Erweiterung der Klasse A2 zu A gestellt und bekam heute einen Anruf der Führerscheinstelle,
dass nach einer Neuerteilung nach Entzug meine 3 Jahre A2 nicht angerechnet werden würden, und ich einen Vollführerschein der Klasse A machen müsste.

Ist dies so rechtens? Und wieso wird mir die Probezeit von damals angerechnet, die 3 Jahre auf dem A2 Führerschein aber nicht?

bin ziemlich am ende, da ich gerade keine 2-3tsd Euro habe um einen Vollführerschein der Klasse A zu machen und das Moped schon in der Garage steht....

Danke im vorraus für eure Antworten.. crybaby.gif



54 mal gelesen - letzter Kommentar von Jupiter   

> Rechtsschutz-Versicherung - nur Verkehr oder...?
Geschrieben von Der_Veranstalter - 20.05.2024 14:29 - 1 Kommentar(e)
Grüeziwohl,

meine Frau hat ihre Firmen-Rechtsschutzversicherung gekündigt, wohl weil sie sie die letzten Jahre nie gebraucht hat. Diese hat aber auch die GF und ihre Angehörigen (ich) privat mit abgedeckt.

Nun brauche ich selbst eine und frage mich, was ich eigentlich genau brauche.

Ich selbst habe die letzten Jahre zwei Mal einen Anwalt benötigt, jeweils wegen unverschuldetem Kfz-Unfall.
Und meine Tochter hat einmal einen RA benötigt, wegen dieser Sache mit diesem Finanzmakler, ich habe euch damals ja teilhaben lassen.

Die Tochter ist nun schon ausgezogen, die wäre so oder so nicht mehr mitversichert. Außerdem sorgt ihr aktueller Freund dafür, dass sie keinen Quatsch mehr macht.

Also die Ausgangslage:

RS für mich alleine oder für die ganze Familie? Familie = selbstständige Frau mit eigener GmbH und vier Kinder, davon eines mittlerweile Berufsausbildung abgeschlossen, zwei in Ausbildung, eine noch in Schule.

RS mit welchen Abdeckungen?
Ich wohne im eigenen Haus, habe also keine Probleme mit Vermietern.
Ich bin mit einer 1-Mann-GmbH selbstständig, habe also auch keine Probleme mit meinem Arbeitgeber.
Eigentlich würde ein reiner Verkehrs-RS genügen, oder? Ich habe drei PKW auf mich zugelassen, von denen einer ständig von meinem Sohn benutzt wird.

Nun habe ich mal - ich glaube sogar hier im Forum - gelesen, dass es besser ist, die RSV bei einer Versicherung abzuschließen, bei der man sonst keinerlei Verträge hat, damit die RSV beispielsweise auch gegen die eigene Kfz-Versicherung vorgehen mag.

Ich bitte euch um eure Ratschläge:

Was soll ich alles versichern?
Habt Ihr Empfehlungen für gute RSV?

Dankeschön!
169 mal gelesen - letzter Kommentar von AMenge   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.05.2024 - 11:41