... Verordnung über internationalen Kfz-Verkehr (IntKfzVO)

    
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  IntKfzVO aufgehoben!
Die IntKfzVO wurde inzwischen
aufgehoben (BGBl. Teil I Nr. 31
S. 1338 Art. 2 vom 18. Juli 2008)

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Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)

§15: Inkrafttreten

 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 24. Oktober 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 481) nebst späteren Änderungen und die Bekanntmachung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 27. November 1930 (Reichsministerialblatt S. 670) außer Kraft; jedoch bleiben die auf Grund des § 16 der genannten Verordnung getroffenen Sonderbestimmungen unberührt.


 
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§ 15 IntKfzVO: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Artikel 10 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21 S. 988, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2006). Status: aufgehoben und durch Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ersetzt!
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