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Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO)§15: Inkrafttreten
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Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.03.2007. Letzte Änderung durch: Artikel 10 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25. April 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21 S. 988, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2006). Status: aufgehoben und durch Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ersetzt! |
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