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(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
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> Verlorenen führerschein wiedergefunden
Geschrieben von Miner5 - 23.06.2025 16:14 - 4 Kommentar(e)
Hallo, ich habe eine leicht kuriose frage und zwar, ich habe vor jahren meinen Österreichischen Führerschein verloren und mir dann einen neuen Deutschen beantragt da ich in deutschland wohnte, ich habe meinen Österreichischen dann sehr viel später wiedergefunden und vor kurzem leider gedankenlos bei einer verkehrskontrolle hergezeigt, jetzt will das Landratsamt den Führerschein haben. Ich will den Alten aber noch behalten einfach als Andenken (ist noch der pinke). Gibt es da irgendeine Möglichkeit das dass machbar ist?
235 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

> VKU 1,39Promille mit Beifahrer
Geschrieben von Fußgänger2025 - 22.06.2025 18:12 - 7 Kommentar(e)
Hallo,

ich bin am 29.03.2025 lum 22:45 Uhr leider mit 1,39 Promille bak, mit Beifahrer gegen einen Baum geprallt, Auto natürlich Totalschaden.

Führerscheinentzug per sofort durch die Polizei

1Tag KH Aufenthalt, keinerlei Verletzungen, weder bei mir oder dem Beifahrer

Keine Anzeige seitens des Beifahrers

Seitdem freiwillig geleistet:

Sofort Suchtberatung aufgesucht und mehrere Termine , Einzelgespräche durchgeführt

MPU / Verkehrspsychologe, Erstgespräch

Blutabnahme Cdt / ggt bestimmen lassen (einmalig, die nächsten Termine folgen ) - bisher alle Werte i.O


Keine Vorstrafen

Keine Punkte

Anwaltlich vertreten


Nun kam der Strafbefehl, leider kenne ich mich nicht aus und meine Anwältin ist derzeit nicht wirklich erreichbar, die Staatsanwaltschaft ging am Freitag auch nicht ans Telefon

Kann mir das jemand ausklabüstern ? - ab wann kann ich einen Antrag auf Neuerteilung stellen, ab wann besteht die Möglichkeit meinen Führerschein zu bekommen



Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen Sie eine Geldstrafe von 40
Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 30,00 E, die
Geldstrafe insgesamt mithin 1.200,00 e.
Es wird Ihnen gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Teilbeträgen in
Höhe von 100,00 E, beginnend am 05. Werktag des auf die Rechtskraft
dieser Entscheidung folgenden Monats, zu zahlen.
Diese Vergünstigung entfällt, sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig oder
nicht in voller Höhe erfolgen.
Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird
eingezogen. Der zuständigen Verwaltungsbehörde wird untersagt, Ihnen
vor Ablauf einer Frist von 10 Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu
erteilen. Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Strafbefehls. In die
Frist wird die Zeit einer wegen der Tat angeordneten vorläufigen
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Sicherstellung bzw. Beschlagnahme
Ihres Führerscheins eingerechnet, soweit sie nach Erlass des
Strafbefehls verstrichen ist.
Sie haben die Kosten des Verfahrens und lhre notwendigen Auslagen zu
tragen (5 465 Abs. 1 StPO).








Dankeschön!

340 mal gelesen - letzter Kommentar von Fußgänger2025   

> Kontrollflucht EU-Ausland am Mittelmeer, alkoholisiert
Geschrieben von velolex - 22.06.2025 14:21 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

ich hätte gern euren Rat zu einem Vorfall, der sich kürzlich in einem EU-Urlaubsland ereignet hat. Es geht um eine Trunkenheitsfahrt und eine Kontrolle, die aus dem Ruder lief – nicht von mir, aber von jemandem aus meinem Bekanntenkreis. Mich interessiert vor allem, welche rechtlichen Folgen das in Deutschland haben könnte, falls die Behörden im Urlaubsland den Vorfall weiterverfolgen.

Die Person war abends mit einer Gruppe unterwegs, zuerst zum Essen, später spontan in einem Ausgehviertel. Man wollte das Auto nicht über Nacht in einem bestimmten Viertel stehen lassen (Sicherheitsbedenken), daher fuhr die Person selbst dorthin. Später wurde in der Gruppe Alkohol konsumiert, unter anderem eine große Flasche Hochprozentiges. Obwohl die Person anfangs nur ein Getränk nahm, wurde später weitergetrunken. Am Ende war sie nicht mehr fahrtüchtig, fuhr aber aus Unsicherheit und Angst vor Diebstahl oder Vandalismus doch los – ein klassischer Kurzschluss unter Alkoholeinfluss.

Auf dem Rückweg geriet sie in eine groß angelegte Polizeikontrolle: Jeder Fahrer musste ohne Mundstück in ein Gerät pusten, das bei Alkohol entweder ein Häkchen oder ein Kreuz anzeigte. Bei der betroffenen Person schlug das Gerät an. Sie sollte rechts ranfahren, Warnblinker einschalten und in einer Schlange warten, um den konkreten Wert ermitteln zu lassen.

Dort fiel ihr ein, dass der Schlüssel noch im Auto steckte. Beim Zurückgehen merkte sie, dass die Polizei mit anderen Fahrern beschäftigt war. Aus Panik und Angst vor den Konsequenzen setzte sie sich wieder ins Auto und fuhr einfach weg. Etwa 5 km entfernt stellte sie es in einem Wohngebiet ab, rief ein Taxi und übernachtete bei einer Vertrauensperson.

Nun die Fragen:
• Was könnte diese Person in Deutschland erwarten, wenn die ausländischen Behörden den Führerschein behalten haben und ein Foto des Kennzeichens gemacht wurde?
• Ist damit zu rechnen, dass der Fall über EU-Rechtshilfe verfolgt wird?
• Kann es in Deutschland zu Konsequenzen (z. B. Fahrerlaubnisentzug) kommen, obwohl die Tat im Ausland geschah?
• Wie sollte man sich jetzt verhalten? Abwarten oder aktiv selbst melden?

Wie ist es wenn man mit dem Auto angereist ist, und jetzt keinen Führerschein mehr hat jedoch auch kein offizielles Fahrverbot?

Ich bin sehr dankbar für fundierte Einschätzungen. Vor allem stellt sich auch die Frage, wie man mit so einer extrem schlechten Entscheidung (Trunkenheit + Flucht) im Nachhinein psychisch umgehen soll – das belastet sehr.

Danke im Voraus.


Kann ein Moderator bitte die Überschrift von dem Thema bearbeiten?

Der spezifische Name des Landes soll in EU-Ausland am Mittelmeer geändert werden.

Vielen Dank im Voraus smile.gif
412 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.06.2025 - 11:56