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Geschrieben von Elkevreiso - 10.05.2025 20:45 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
Und zwar ist letztes Jahr mein Vater verstorben und wir haben sein Auto dort stehen lassen wo es zuletzt von ihm geparkt wurde - bis jetzt hatte einfach keiner von uns die Kraft dieses Auto anzuführen, zu nutzen, umzumeldeden oder sonst was.
So kam es jetzt wie es kommen musste, der TÜV ist Mitte letzten Jahre abgelaufen und nun ist das Auto der Verkehrsüberwachung natürlich wegen dem abgelaufenen TÜV aufgefallen und es kam ein Anhörungsbogen.
Die Frage ist jetzt, wie sollte man sich verhalten (abgesehen natürlich davon das Auto um/abzumelden wie auch immer oder TÜV zu erneuern). Welche Strafe droht? Der Bogen ist auf meinen verstorbenen Vater ausgeschrieben.
Sollte man antworten? Sollte man nicht antworten? Wenn ja was? Welche Strafe droht?
Geschrieben von Magiknight - 10.05.2025 15:42 - 1 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich stehe kurz davor, meinen Führerschein nach fast 18 Jahren endlich wiederzuerlangen. Letztes Jahr, also nach 17 Jahren, habe ich die Neuerteilung beantragt. Die Auflage war, beide Prüfungen, Theorie und Praxis erneut abzulegen.
Der ursprüngliche Vorfall war im Jahr 2007: Ich wurde beim Fahren unter dem Einfluss von Cannabis erwischt. Der THC-Wert lag bei 1,2 ng/ml aktivem THC, der COOH-Wert bei 126.
Es hat alles etwas länger gedauert, da ich zwischendurch einen Unfall hatte und in Reha musste. Jetzt steht aber Ende Mai endlich meine praktische Prüfung an – nach gefühlt unzähligen Fahrstunden, die mir die Fahrschule "verordnet" hat.
Was mich nun beschäftigt: Muss ich bei einer ersten Verkehrskontrolle damit rechnen, dass die Polizei den alten Verstoß noch in ihren Daten hat? Ich bin mittlerweile komplett clean. Trotzdem interessiert es mich, ob ich automatisch wieder unter Generalverdacht geraten könnte oder nicht.
Viele Grüße und schon mal vielen Dank für eure Antworten!
<Sam Hawkins>Wenn ich mich nicht irre</Sam Hawkins>, ist bei Anordnung einer Ampel für eine Kreuzung für jede Einmündung ein eigenes Lichtsignal vorgeschrieben. Korrekt?
Gilt diese Pflicht auch bei Ausfahrten (normalerweise durch § 10 erfaßt), die in einen geschützten Kreuzungsbereich münden?
Für reine Fußgängerampeln kann ich mir durchaus anderes vorstellen, da hier sich der geschützte Kreuzungsbereich auf die Fußgängerfurt beschränkt.