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Geschrieben von hada - 08.09.2025 09:58 - 2 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich habe die MPU versemmelt - Zurecht! Die Gutachterin riet mir mit einen Verkehrspsychologen zu sprechen und betonte, dass dies auf Stundenbasis erfolgen sollte, da sie der Meinung ist, dass Paketpreise unseriös sind. Klingt fair!
Ich bin in München und ich habe keine Ahnung wie ich an einen guten Verkehrspsychologen komme. Klar es gibt Google, allerdings möchte ich gerne wissen auf was ich achten muss. Wir wäre die mehrjährige Erfahrung eines Verkehrspsychologen, insbesondere die MPU betreffend, sehr wichtig.
Hat jemand Tipps wie und wo ich einen geeigneten Verkehrspsychologen finde und was zu beachten wäre. Danke vielmals im Voraus!
Ampelgeregelte Engstelle in Baustelle. Fzf und Radfahrer fahren gemeinsam bei Grün in die Engstelle. Der Gegenverkehr bekommt im Verlaufe ebenso Grün, wann läßt sich nicht mehr feststellen.
Im Gegenverkehr steht ein Autofahrer, der das Auto vor dem Radler passieren läßt und dann umgehend mit seinem Pkw in die Engstelle fährt, obwohl er (a) den Radfahrer kommen sehen muß und (b) dieser in rund 10 Metern die Engstelle verlassen hat.
Plötzlich hat der Fahrer des entgegenkommendes Fahrzeug alle Zeit, den Radfahrer wüst zu beschimpfen, zu bedrohen, sich in sein Fahrzeug zu setzen und mit aufheulendem Motor zentimeterweise in Richtung des Radfahrers zu fahren.
Letztlich bleibt es bei Drohungen. Es ist also außer dem verbalen Ausreißer „nichts passiert“.
Ist das einer der typischen Fälle, in denen die StA das Verfahren einstellt, oder ist hier klar eine Grenze überschritten?
Und: In welchen Fällen bzw. nach welchen Kriterien sollte man eine Privatklage versuchen? Gibt es dazu Lern- oder Anschauungsmaterial?
Geschrieben von Jens - 07.09.2025 16:13 - 3 Kommentar(e)
Ich habe in meinem Pkw die Halogen-Leuchtmittel für Abblend-/Fernlicht durch Osram Nightbreaker LED ersetzt. Auf der Website von Osram habe ich mir die Allgemeine Betriebsgenehmigung (ABG) heruntergeladen, ein 35-seitiges PDF. Meine Frage ist, ob ich die gesamten 35 Seiten ausdrucken und mitführen muss, oder ob es ausreicht wenn ich von den 30 Seiten fahrzeugspezifischer Anlagen (1A-1AC) nur die eine ausdrucke, auf der mein Wagen aufgeführt ist. Dann wären es 6 statt 35 Seiten.