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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
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Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Schotterstreifen neben Asphalt in verkehrsberuhigtem Bereich
Geschrieben von ChrKr11 - 04.05.2024 06:21 - 0 Kommentar(e)
Hallo,

ich erbitte mal Eure Meinung :

- Verkehrsberuhigter Bereich
- Rechts & links von geteerter Flâche Schotterfläche von ca 75 cm - 125 cm bis zum Beginn
der Privatgrundstücke zur Versickerung, da Straße ohne Entwässerung
- Lt Bebauungsplan geht Verkehrsfläche in voller Breite bis an Grenzen der Privatgrundstücke
- Markierte Parkbereiche umfassen die geschotterte Fläche (logischerweise nicht farblich
markiert, aber nur unter Hinzunahme dieser Fläche entsteht ein "voller" Parkplatz)

Folgende Konstellationen :

A) Fahrzeug steht ca 30 cm auf geteerter Fläche und Rest auf Schotterfläche & nicht eingefriedetem
Privatgrund - kein markierter Parkbereich

B) Fahrzeug steht nur auf Schotterfläche & nicht eingefriedetem Privatgrund - kein markierter
Parkbereich

Wie verhält es sich in Bezug auf Verstößen gg die StVO ?
ZB Parken außerhalb markierter Bereiche in verkehrsberuhigtem Bereich


Danke und Gruß

Christian
7 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> bei Rot hier halten
Geschrieben von Schnuffelwuffel - 03.05.2024 16:54 - 3 Kommentar(e)
Hallo liebe Straßenverkehrsfreundinnen und -freunde,
öfter sehe ich das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten".
1. Frage: Muss es nicht heißen "bei Rot hier warten" ? Oder "bei Rot hier anhalten" ?
2. Frage: Wird am Satzanfang nicht groß geschrieben ?

Eure Meinungen bzw. Anmerkung interessieren mich.
Viele Grüße, Schnuffelwuffel.
132 mal gelesen - letzter Kommentar von Explosiv   

> Ukrainer als Busfahrer in Deutschland
Geschrieben von Mr.Eierhals - 03.05.2024 13:27 - 5 Kommentar(e)
Hallo Allerseits,

ich habe mal eine Frage die seit einiger Zeit intensiv im Kollegenkreis diskutiert wird.
Der Fahrermangel in den ÖPNV Betrieben ist ja nunmehr kein Geheimnis mehr.
Im Umfeld einiger Kollegen gibt Bekannte und Verwandte aus der Ukraine, die Schutzstatus als Flüchlinge besitzen und die einen ukrainischen Führerschein besitzen, die beispielsweise als Bus oder Straßenbahnfahrer in ihrer Heimat gearbeit haben und sich nunmehr gern bewerben würden.

Nun bestehen doch einige auseinandergehende Meinungen, ob man mit ukrainischen Führerscheinen der entsprechenden Klassen in ein Verkehrsunternehmen marschieren und sich einfach mal so als Fahrer künftig seine Brötchen verdienen kann oder nicht.

Das Spektrum reicht von "klar, geht sofort problemlos" über..."Module machen, damit die 95 nachgewiesen wird" bis hin zu "theoretische und praktische Prüfung und regulär umschreiben lassen".

Wie sehen es die Experten hier im Forum? Was braucht es um einen Ukrainer oder eine Ukrainerin als Straßenbahn oder Busfahrer in Lohn und Brot zu bringen?

Ich tendiere ja eher zur letzten Ansicht, also beide Prüfungen und regulär in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, oder irre ich mich hier?

Beste Grüße
Steffen
168 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.05.2024 - 06:29