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> bei Rot hier halten
Geschrieben von Schnuffelwuffel - 03.05.2024 16:54 - 2 Kommentar(e)
Hallo liebe Straßenverkehrsfreundinnen und -freunde,
öfter sehe ich das Zusatzzeichen "bei Rot hier halten".
1. Frage: Muss es nicht heißen "bei Rot hier warten" ? Oder "bei Rot hier anhalten" ?
2. Frage: Wird am Satzanfang nicht groß geschrieben ?

Eure Meinungen bzw. Anmerkung interessieren mich.
Viele Grüße, Schnuffelwuffel.
15 mal gelesen - letzter Kommentar von Schnuffelwuffel   

> Ukrainer als Busfahrer in Deutschland
Geschrieben von Mr.Eierhals - 03.05.2024 13:27 - 3 Kommentar(e)
Hallo Allerseits,

ich habe mal eine Frage die seit einiger Zeit intensiv im Kollegenkreis diskutiert wird.
Der Fahrermangel in den ÖPNV Betrieben ist ja nunmehr kein Geheimnis mehr.
Im Umfeld einiger Kollegen gibt Bekannte und Verwandte aus der Ukraine, die Schutzstatus als Flüchlinge besitzen und die einen ukrainischen Führerschein besitzen, die beispielsweise als Bus oder Straßenbahnfahrer in ihrer Heimat gearbeit haben und sich nunmehr gern bewerben würden.

Nun bestehen doch einige auseinandergehende Meinungen, ob man mit ukrainischen Führerscheinen der entsprechenden Klassen in ein Verkehrsunternehmen marschieren und sich einfach mal so als Fahrer künftig seine Brötchen verdienen kann oder nicht.

Das Spektrum reicht von "klar, geht sofort problemlos" über..."Module machen, damit die 95 nachgewiesen wird" bis hin zu "theoretische und praktische Prüfung und regulär umschreiben lassen".

Wie sehen es die Experten hier im Forum? Was braucht es um einen Ukrainer oder eine Ukrainerin als Straßenbahn oder Busfahrer in Lohn und Brot zu bringen?

Ich tendiere ja eher zur letzten Ansicht, also beide Prüfungen und regulär in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, oder irre ich mich hier?

Beste Grüße
Steffen
78 mal gelesen - letzter Kommentar von Schnuffelwuffel   

> Fahrrad-Überholabstand und nebeneinander fahren
Geschrieben von m01 - 03.05.2024 13:02 - 6 Kommentar(e)
Nehmen wir mal an, es gibt eine Straße außerorts, zHg 100 mit einer 4,5 Meter breiten Fahrbahn.

Streng nach StVO dürfen Pkw hier keine Radfahrer überholen, weil sie 2 Meter seitlichen Abstand unmöglich einhalten können. Praktisch machen sies natürlich trotzdem.
Wie ist es dann zu bewerten, wenn Radfahrer nebeneinander fahren? Nach dem neuen §2 dürfen sies ja, sofern niemand behindert wird. Ist es aber eine Behinderung (oder ggf. sogar Nötigung) eines nachfolgenden Pkw, wenn implizit ein Überholverbot besteht? Würde ein aufgestelltes VZ277.1 daran etwas ändern?
111 mal gelesen - letzter Kommentar von Schnuffelwuffel   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 17:14