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> Nahverkehr
Geschrieben von Tanker - 29.04.2025 22:59 - 0 Kommentar(e)
Mal ne Frage. Güternahverkehr gibt es ja seit 1.7.1998 nicht mehr. Nun meine Fage. Warum wird die letzte Entfernung 75km als Maßstab bei Maut und Straßensperrungen als Begründung genommen? Z.B. die B10 Stuttgart-Karlsruhe. Ist wegen angeblicher Mautpreller für den Durchgangsverkehr über 12t gesperrt. Wer innerhalb der 75km diesen Bereich durchfahren kann ist davon ausgenommen. Kann inzwische andresausgeschlidert sein da sich die Mautgrenzen verschoben haben. Was ich aber nicht glaube. Oder Lüdenscheid. Da ist wegen des Brückenbaus der A45 die Durchfahrt für LKW auch gesperrt. Aber es dürfen LKW die sich innerhalb der 75km Grenze bewegen durchfahren? Warum ausgerechnet die ungültige Begründung des alten Nahverkehrs? Warum nicht Situationsbezogen? Und warum gilt der angenommene Standort des alten Güternahverkehrs nicht? Aud diese Fragen bin ich gekommen nachdem ein Kommentator auf meine Aussage dass es Nahverkehr heute nicht mehr gibt antwortete, ich könne ja die die Stadt Lüdenscheid verklagen.
24 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Radfahrstreifen - Ja, oder nein?
Geschrieben von HerrWachtmeister - 29.04.2025 19:45 - 2 Kommentar(e)
Moin, zusammen.

Dieses Bild zeigt eine Straße mit einer zweistreifigen Fahrbahn. Rechts im Bild (Ostseite) eine rotgepflasterte Verkehrsfläche entlang der Fahrbahn die mit dem VZ 237 als Radweg beschildert ist.

Meine Frage hierzu wäre: handelt es sich hier um einen Radfahrstreifen? Oder einen straßenbegleitenden Radweg? Fehlt hier für einen Radfahrstreifen nicht das Verkehrszeichen 295, der Breitstrich mit 25 cm Breite? Oder übernimmt hier die gepflasterte Gosse diese Funktion?

Mit fahrradfreundlichen Grüßen
66 mal gelesen - letzter Kommentar von HerrWachtmeister   

> Vorfahrtsstraße nur in eine Richtung?
Geschrieben von heidjer75 - 29.04.2025 15:50 - 3 Kommentar(e)
Hallo,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.
Wir nehmen eine gerade Straße. Auf beiden Seiten gehen kleine Nebenstraßen ab aber nicht genau gegenüberliegend.
Auf der einen Seite ist nun ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert worden, auf der anderen nicht (wohl zu eng).
Damit die Radfahrer durchfahren können, wurde die Straße zur Vorfahrtsstraße erklärt. Das war sie früher auch schon mal.
Nun sind beide Seiten wieder Vorfahrtsstraße und der eigentlich mal gedachte Sinn, dass an den Einmündungen rechts vor links gilt und damit langsamer gefahren werden muss ist hin.
Ich finde den Schutzstreifen OK und verstehe die Bevorrechtigung im Sinne des Radverkehrs auf dem Schutzstreifen.
Aber könnte man die Gegenseite ohne Schutzstreifen nicht mit rechts vor links lassen? Kann eine Vorfahrtsstraße nicht nur einseitig existieren? Zumindest hier, wo es keine gegenüberliegenden Einmündungen gibt und somit klar ist, dass der aus der Nebenstraße gegenüber dem Schutzstreifen Kommende den auf der Vorfahrtsstraße von rechts Heranfahrenden sowieso Vorfahrt geben muss, da von rechts?
Ich glaube zwar, dass das nicht geht, aber ich wollte trotzdem mal fragen.
Danke! rolleyes.gif
125 mal gelesen - letzter Kommentar von reckoner   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 03:48