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> Zumutbarer Fußweg zum Grundstück bei Baumaßnahmen
Geschrieben von trafficanalyst - 26.04.2024 18:29 - 0 Kommentar(e)
Hallo.

Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

Ich meine mich zu erinnern, in den Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV, Kirschbaum Verlag) mal gelesen zu haben, dass der zumutbare Fußweg 1 km beträgt, wenn aufgrund von Baumaßnahmen der direkte Zugang zum Grundstück nicht gewährleistet ist. Leider finde ich die Seite nicht mehr. Daher wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.

Vielen Dank.
39 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Blaulicht und lange Engstelle auf der Autobahn
Geschrieben von Sam Wheets - 26.04.2024 12:26 - 1 Kommentar(e)
Hallo liebes Forum,

folgender hypothetischer Sachverhalt: Die Fahrbahnen einer Autobahn (mit je zwei Spuren pro Richtung) werden an einer sehr (!) langen Baustelle (sagen wir einmal 10 km lang) dergestalt aufgeteilt, dass die linke Spur auf die Gegenfahrbahn ausgeleitet wird. Rechts und links dieser linken Spur ist auf ganzer Länge eine feste Barriere. Zwei Fahrzeuge passen hier definitiv nicht nebeneinander. Die Geschwindigkeit ist auf ganzer Länge auf 80 oder gar nur auf 60 km/h begrenzt.

Just nachdem ich auf dieser linken Spur eingefahren bin taucht im Rückspiegel ein Sonderrechtsfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn auf mit einer Geschwindigkeit merklich oberhalb des aktuellen Tempolimits. Vor mir ist kein Verkehr, die Straße ist weder verschmutzt noch nass noch unübersichtlich. Im wesentlichen fallen mit nun zwei Möglichkeiten ein. Entweder ich lasse das Blaulicht-Fahrzeug 10 Minuten lang hinter mir her zuckeln, oder ich beschleunige wissentlich über das Tempolimit auf eine (mir angemessen erscheinende) Geschwindigkeit und bin kein Hindernis mehr.

Was ist die korrekte Vorgehensweise?

Danke
Sam
148 mal gelesen - letzter Kommentar von udobur   

> Trunkenheitsfahrt Fahrrad (1,72 o/oo)
Geschrieben von BodoBici - 26.04.2024 11:16 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

ich habe mich in der letzten Zeit ein wenig durch das Forum gewühlt, um mir einen Überblick über die gesamte MPU- / Alkohol-im-Straßenverkehr-Thematik zu verschaffen. Da es häufig um Nuancen zu gehen scheint und ich auf den ersten Blick keinen Fall gefunden habe, der meinem 1:1 entspricht, hätte ich gerne zunächst euren fachkundigen Rat dazu, wie ich nun am besten Vorgehe und was noch so auf mich zukommen wird.

Folgendes ist passiert:
Ich war vor 2 Wochen an einem Dienstag auf einem Geburtstag. Mir war bewusst, dass, wie üblich in dem Freundeskreis, auch mehr getrunken werden würde. Ich hatte aber eigentlich erwartet, dass es etwas gesitteter zugehen würde, da es unter der Woche stattfand. Wir haben dann erst in der Wohnung getrunken und waren anschließend in 2 Kneipen. Ich war so bei 5-6 Bier, 2 Rum Cola und 2 Shots. Außerdem wurde zwischenzeitlich Gras konsumiert (2x 1 Joint auf +/- 5 Personen). Am Ende des Abends wollte ich dann mit meinem Fahrrad nach Hause fahren und wurde von zivilen (Kriminal-)Polizisten aufgrund meiner auffälligen Fahrweise angehalten. Ich verweigerte einen Atemalkoholtest und jegliche Aussage zu dem Vorfall und wurde dann von einer anderen Streife auf die Polizeiwache mitgenommen. Dort wurde Blut entnommen und vor Kurzem erhielt ich dann ein Schreiben der Polizei, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich absolut fahrunfähig auf meinem Fahrrad mit einer BAK von 1,72 o/oo angehalten und dementsprechend ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Hier noch ein paar zusätzliche, ggf. relevante Punkte:
  • Ich nutze seit vielen Jahren das Fahrrad um nach Feiern nach Hause zu kommen, unabhängig von meinem Pegel, und hatte mir nie großartig Gedanken über mögliche Konsequenzen (sei es strafrechtlich oder Gefährdung von Anderen) gemacht. Ich war immer der Ansicht, dass ich hauptsächlich mich gefährde und es daher in meinem Ermessen liegt, ob ich bereit bin das Risiko einzugehen oder nicht. Bin nun (gezwungenermaßen) dabei, mein Verhalten aufzuarbeiten und sehe, dass ich es mir da deutlich zu einfach gemacht habe. Da die MPU aber noch lange hin ist und ich mich bei Weitem noch nicht ausreichend mit meinem Konsumverhalten auseinander gesetzt habe, will ich das an dieser Stelle nicht weiter vertiefen.
  • Ich lebe in Berlin
  • Ich bin 30 Jahre alt
  • Bisher hatte ich keinen dokumentierten Kontakt mit der Polizei
  • Ich habe zwar einen Führerschein, besitze aber kein Auto und fahre so gut wie nie. Alkoholisiert Auto zu fahren ist mir noch nie in den Sinn gekommen.
  • Seit dem Vorfall habe ich weder Alkohol noch andere Drogen konsumiert. Falls ich einen Abstinenznachweis erbringen muss, würde ich das über Haare machen wollen.
  • Das Besäufnis unter der Woche war eine Ausnahme. An Wochenenden habe ich aber häufig Alkohol in Mengen getrunken, sodass Ausfallerscheinungen auftraten.


Mir stellen sich akut folgende Fragen:
In dem Brief der Polizei steht nur etwas von Alkoholkonsum. Kann es trotzdem sein, dass mein Blut auch auf THC untersucht wurde, dieser Teil aber in dem Schreiben nicht erwähnt wurde oder habe ich "Glück gehabt" und das gesamte Verfahren wird sich nur um Alkohol drehen?
Haltet ihr es für sinnvoll einen Anwalt zu Rate zu ziehen oder ist die Lage so eindeutig, dass der eh keine Chance hätte, meine Strafe zu mildern/verhindern?
Kann es positiv sein, wenn ich mich schriftlich dazu äußere und wenn ja, was sollte ganz grob in so einer Aussage stehen? Nicht dass ich mich weiter reinreite, weil die danach bspw. einen stärkeren Alkoholmissbrauch vermuten als ohnehin schon.
So wie ich das mitbekommen habe, ist eine MPU für mich sicher. Die Aufforderung zum Gutachten kann wohl innerhalb der nächsten Monate eintrudeln, aber auch mehrere Jahre auf sich warten lassen. Glaubt ihr, dass in meinem Fall ein Abstinenznachweis mit hoher Wahrscheinlichkeit erforderlich ist oder würde auch kT ausreichen? Meine Leberwerte (G-Werte) waren zumindest letztes Jahr im Rahmen einer beruflichen Blutuntersuchung noch gut im Rahmen, seitdem hat sich mein Trinkverhalten nicht verändert.

Soweit von mir. Ich hoffe ihr könnt mir bei einer ersten Einschätzung meines Falls behilflich sein. Vielen Dank schonmal smile.gif

Viele Grüße
Bodo
187 mal gelesen - letzter Kommentar von MsTaxi   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 20:45