... Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

    
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> Rubrik: Gesetze
  FeV: § 7 | § 8 | § 9  ]

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

II. Führen von Kraftfahrzeugen

2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 8 Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

 Die Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.


 
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§ 8 FeV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631 Art. 3, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009).
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