... Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

    
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  FeV: Anlage 2 | Umstellung von Fahrerlaubnissen (Bundeswehr) | Anlage 4  ]

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 3 (zu § 6 Abs. 7)

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

Bei der Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts auf die neuen Klassen und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern werden folgende Klassen zugeteilt und im Führerschein bestätigt:

  • Tabellen: [ BRD | DDR | Bundeswehr ]


III. Fahrerlaubnisse und Führerscheine der Bundeswehr

Klasse der Fahrerlaubnis der Bundeswehr (vor dem 1.1.1999 erteilt) Unbeschränkte Fahrerlaubnis-
klassen des allgemeinen Führerscheins (neu)
Zuteilung nur auf Antrag
Klasse
(Schlüsselzahl gemäß Anlage 9)
weitere Berechtigungen:
Klasse und
Schlüsselzahl
gemäß Anlage 9
A A, A1, M, L    
A1 A¹), A1, M, L    
A2 A1, M, L    
B B, BE, C1, C1E, M, S, L    
C-7,5 t B, BE, C1, C1E, M, S, L CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3), T²) C1 171
C vor dem 1.10.1995 erteilt B, BE, C1, C1E, C, CE, M, S, L, T   C 172
C nach dem 30.9.1995 erteilt B, BE, C1, C1E, C, M, S, L, T CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3), T²) C 172
D vor dem 1.10.1988 erteilt B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, M, S, L, T    
D nach dem 30.9.1988 erteilt B, BE, D1, D1E, D, DE, M, S, L    
C-7,5 t E B, BE, C1, C1E, M, S, L CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3), T²) C1 171
CE B, BE, C1, C1E, C, CE, M, S, L, T   C 172

  ¹) § 6 Abs. 2 Satz 1 findet Anwendung
  ²) nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen

Anmerkung:

"CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3)" bedeutet Berechtigung zum Führen von 3-achsigen Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 12.000 kg, wobei die maximale Höhe der Gesamtmasse aus zulassungsrechtlichen Gründen auf 18.500 kg begrenzt ist (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Das Zugfahrzeug einer solchen Kombination darf dabei eine Gesamtmasse von 7.500 kg nicht überschreiten. Bei Erst- oder Neuerteilungen von EU-Klassen wird "CE79" nicht erteilt, nur bei Umstellung alter Fahrerlaubnisklassen, die vor 1999 erteilt wurden, kann der bisherige Besitzstand auf Antrag erhalten werden.


 
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Anlage 3 FeV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 17. Dezenmber 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.07.2011. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67 S. 2279 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010).
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