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Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)
Tatort: geschlossener Ortschaften
Fahrzeugart:
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Geschwindigkeit: km/h
Wertebereich: 1..300 km/h
Abstand: Meter
Wertebereich: 1..150 Meter
Probezeit:




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> Abstandsmessung / Fahrverbot
Geschrieben von HulaHup - 17.05.2024 13:23 - 6 Kommentar(e)
Moin,

ich hab zwar eine Rechtschutz, aber scheinbar dauert das, bis sich die Huk24 meldet.

An sich fahre ich recht defensiv und kann das nicht erklären. Mir wird, auf der A3 mit VKS4.5, ein massiver Abstandsverstoß vorgeworfen. Zu Recht, wenn es wirklich nur 20m waren. Ich mache das aber eigentlich nicht - und ich weiß, dass dies jeder sagt.
Ich fahre seit 30 Jahren unfallfrei, habe mal 1 Punkt gehabt. Eher passiv, aber ein Engel bin ich sicher nicht.

In dem Bescheid war 1 Foto von mir dabei. Sonst nichts. Angeblich ist keiner herausgezogen usw.. Ich hab leider auch keine Dashcam.
Mich würde mal interessieren wie so etwas weiter geht? Den Anhörungsbogen habe ich noch nicht abgeschickt. Ich möchte mich eigentlich auch nicht dazu bekennen ohne ein Video zu sehen. Ich vermute dafür muss ich dann nach Bayern?
Was passiert, wenn die Rechtschutz mich zum Einspruch bringt? Am Ende zahle ich den Eigenanteil, die Strafe und habe das Fahrverbot dennoch an der Backe?

Viele Grüße
126 mal gelesen - letzter Kommentar von HulaHup   

> Neue Federn und Eintragung
Geschrieben von V40 - 17.05.2024 12:14 - 2 Kommentar(e)
Hallo Leute,

bin Thomas (44) aus dem Raum Hannover und habe mal eine Frage an euch.

Ich bin vor gut zwei Wochen durch die HU gefallen (Federbruch Achse 1). Habe dann die Federn getauscht und die Spur einstellen lassen. Aktuell habe ich keine HU und keine Eintragung, da Termin beim TÜV erst am Dienstag ist. Ich müsste aber an Pfingsten arbeiten und bräuchte 2 Tage das Auto. Gibt es da ein Problem? Oder darf ich so nun fahren bis zum Termin?

Danke und Gruß
69 mal gelesen - letzter Kommentar von auchdasnoch   

> Cannabis Konsum = Geldwäsche?
Geschrieben von haschee - 17.05.2024 10:59 - 1 Kommentar(e)
Vorweg, soll kein Human Gateway sein. Und ich wollte nicht an das Hauptthema andocken da doch eher extra.


Die Frage wo denn das Cannabis derzeit herkommen soll war hier schon in paar Themen Thema. wavey.gif

Denn selbst gewachsen kanns noch nicht sein und die Clubs sind noch nicht da.

Bleibt allein die ärztliche Verschreibung (die jetzt auch kein BTM Rezept mehr ist).
Was ggf. problemlos nachzuweisen wäre. think.gif


Aber alles andere kann nicht legal sein! (derzeit)

Artikel mit Gedanken zur Geldwäsche:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ca...arzmarkt-kcang/

Zitat
Wer sich bis zu 25 Gramm Cannabis auf dem Schwarzmarkt verschafft, ohne dabei die Monatsgrenze von 50 Gramm zu überschreiten, gerät zwar strafrechtlich nicht in Konflikt mit dem KCanG. Er macht sich in der Regel aber wegen Geldwäsche strafbar. Schließlich muss auch sein Dealer, also der Veräußerer, ja zuvor irgendwie in den Besitz dieses Cannabis gelangt sein. Und da das Cannabis freilich nicht vom Himmel gefallen sein kann, kommen im Falle des Erwerbs auf dem Schwarzmarkt realistischerweise nur zwei Möglichkeiten in Anbetracht, wie dieser das Cannabis erlangt haben kann.

Entweder hat er es selbst bei seinen Lieferanten in größeren Mengen erworben oder er betreibt einen illegalen Anbau im größeren Stil. Neben dem Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG) erfüllt der Dealer damit auch den Tatbestand des unerlaubten Erwerbs (§ 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG) bzw. den des unerlaubten Anbaus (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 KCanG).

Auch wenn die letzten beiden Tatbestände nach konkurrenz-dogmatischen Konventionen in die Bewertungseinheit des Handeltreibens aufgehen und von diesem Tatbestand verdrängt werden. Sie können selbstverständlich weiterhin als Vortaten der Geldwäsche fungieren. Die Drogen, die sich der Endkunde durch seinen Einkauf beim Dealer verschafft, rühren nämlich aus genau diesen rechtswidrigen Taten des Dealers her. Das Herrühren im Sinne des § 261 StGB wird denkbar weit verstanden. Ein Gegenstand rührt dann aus einer rechtswidrigen Tat her, "wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang besteht, der Gegenstand seine Ursache also in der rechtswidrigen Tat hat, sich mithin aus dieser ableiten lässt" (BGH, Beschl. v. 25.04.2022, Az. 5 StR 100/22).






Fürderhin hatte ich noch gelesen, daß Apotheken gerne generell auch ohne Verschreibung medizinisches? Cannabis verkaufen möchten... whistling.gif
Eben weil kein BTM mehr.
122 mal gelesen - letzter Kommentar von chris72   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 17:33