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> Ausländischer vorläufiger FS: Fahren ohne FE
Geschrieben von ndby - 13.05.2025 14:16 - 0 Kommentar(e)
Hallo zusammen,

vorneweg ich bin nicht erwischt worden oder so, die Frage ist theoretischer Natur, auch wenn der Reiz da wäre, es zu versuchen. (Nein, ich werde mir diesen Ärger definitiv nicht antun.) Angenommen, jemand hat im EU-Ausland (Österreich) letztes Jahr eine FE-Prüfung abgelegt, und ihm wurde ein 30 Tage und ausschließlich im österreichischen Inland gültiger vorläufiger Führerschein ausgehändigt. Das Wohnsitzprinzip wurde eingehalten. Eine österreichische EU-Führerscheinkarte wurde noch nicht beantragt, da noch weitere FE Klassen folgen sollen. Ein alter aber gültiger deutscher Kartenführerschein (nur B) liegt vor.

Wenn dieser jemand nun in Deutschland beim Führen eines KFZ der entsprechenden FE-Klasse erwischt würde, würde das definitiv jede Menge Ärger geben. Aber wäre es Fahren ohne FE? Oder nur ohne FS, auch wenn super schwer nachweisbar? Ich würde tendieren auf kein Fahren ohne FE, da die FE ja mit dem Aushändigen des vorläufigen Führerscheins erteilt sein sollte? Und das wäre durch die österreichischen Unterlagen ja auch nachweisbar.

Hat hier jemand Ahnung vom (deutschen und österreichischen) Recht und könnte mich schlauer machen? Vielen Dank und liebe Grüße

NDBY
23 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Vorbereitung auf ärztliches Gutachten?
Geschrieben von FrauDau - 12.05.2025 18:40 - 4 Kommentar(e)
Hallo!
Die Führerscheinstelle hat Zweifel an meiner Fahreignung. Cannabispatientin, Dauermedikation Psychopharmaka, diverse Fragestellungen.

Ich soll "zunächst ein ärztliches Gutachten eins Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung" erstellen lassen. Das ist ja noch keine MPU. Sollte ich mich darauf auch vorbereiten? Wie?

Wo kann ich seriöse Bewertungen von Begutachtungsstellen einsehen?

Vielen Dank, ich bin etwas überfordert.
228 mal gelesen - letzter Kommentar von Hornblower   

> Unfall mit Personenschaden Probezeit
Geschrieben von Sim375 - 12.05.2025 06:21 - 1 Kommentar(e)
Guten Morgen,

mein 16 jähriger Sohn hat seit Juli 2023 den Führerschein Klasse AM.
Seit dem ist er tagtäglich mit dem 50er Roller oder seinem 45kmh Auto bei Wind und Wetter unterwegs.

Nun hat er seit einer Woche auch Klasse A1 und hatte am Wochenende einen Unfall mit Personenschaden.
Er hat beim links abbiegen die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Autos unterschätzt und ist los gefahren.
Die Autofahrerin hat ihn dann auf seinem Motorrad erfasst.

Ihr Auto ist vorne kaputt und das Motorrrad von unserem Sohn natürlich auch.

Die Autofahrerin hat die ganze Zeit gesagt, dass es ihr gut geht. Verletzt wurde unser Sohn. Nur er wurde im Krankenwagen untersucht.

Im Unfallbogen wurde angekreuzt, dass es ein Unfall mit Personenschaden ist.

Was kann unseren Sohn wohl in folgenden Szenarien erwarten?

1. "Nur" er ist verletzt und bei der Geschädigten bleibt es beim Blechschaden.

1. Die Geschädigte ist nachträglich noch zum Arzt, weil sie doch Schmerzen festgestellt hat.

Das der AM keine Probezeit hat wissen wir.

Zudem muss noch dazu gesagt werden, dass er gerade auch den Führerschein Klasse B begleitetes Fahren macht. Die theoretische Prüfung dafür hat er letzte Woche bestanden,
Fahrstunden haben gerade erst begonnen. In drei Monaten wird er 17 und wollte bis dahin die praktische Prüfung machen.

Hat der jetzige Unfall darauf ggf. Auswirkungen?

Ich bin gespannt auf die Antworten, denn er und auch ich haben Angst, dass er den Führerschein evt. verliert und B nicht weiter machen darf.
253 mal gelesen - letzter Kommentar von Jens   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.05.2025 - 15:14