... Bußgeldkatalog-Verordnung 2010 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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bis einschl. 31. Januar 2009)

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Bußgeldkatalog

    Hinweis:
Bußgeldkatalog 2010
Status: Aktuell

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Bußgeldkatalog 2008
Gültig bei Tatbegehung
bis 31. Januar 2009

Zuwiderhandlungen gegen § 24 und § 24a StVG


 

 §1 Bußgeldkatalog

 (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog - BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz bis zu 35 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.

 (2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus.

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Änderungsbegründung:

Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. Februar 2009.

Auszug aus: BT-Drucksache 645/08 vom 29.08.2008

Zu § 1 Abs. 2

In dem neu gefassten Absatz 2 wird hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen die Bußgeldregelsätze des Bußgeldkataloges bestimmt sind, zwischen zwei Alternativen unterschieden. Es ist dies einerseits die fahrlässige Begehungsweise, von der Abschnitt I des Bußgeldkataloges ausgeht, und andererseits die vorsätzliche Begehungsweise, von der Abschnitt II des Bußgeldkataloges ausgeht, weil dort die Ordnungswidrigkeiten enthalten sind, die erfahrungsgemäß nur vorsätzlich begangen werden. Bei beiden Varianten werden wie bisher gewöhnliche Tatumstände unterstellt.


 
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§ 1 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2011. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67 S. 2279 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010).
Weitere Infos ...
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Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.02.2009, 7. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
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