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Bußgeldkatalog
Zuwiderhandlungen gegen § 24 und § 24a StVG §1 Bußgeldkatalog
---------- Änderungsbegründung: Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. Februar 2009. Auszug aus: BT-Drucksache 645/08 vom 29.08.2008 Zu § 1 Abs. 2 In dem neu gefassten Absatz 2 wird hinsichtlich der Voraussetzungen, unter denen die Bußgeldregelsätze des Bußgeldkataloges bestimmt sind, zwischen zwei Alternativen unterschieden. Es ist dies einerseits die fahrlässige Begehungsweise, von der Abschnitt I des Bußgeldkataloges ausgeht, und andererseits die vorsätzliche Begehungsweise, von der Abschnitt II des Bußgeldkataloges ausgeht, weil dort die Ordnungswidrigkeiten enthalten sind, die erfahrungsgemäß nur vorsätzlich begangen werden. Bei beiden Varianten werden wie bisher gewöhnliche Tatumstände unterstellt. |
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| Stand / Letzte Änderung ... | |
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Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2011. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67 S. 2279 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010). |
| Weitere Infos ... | |
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| Links ... | |
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Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Stand: 01.02.2009, 7. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) |
| Hinweise ... | |
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