... Bußgeldkatalog-Verordnung 2014 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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  BKatV: Nr. 208-213 | Nr. 214-214.2 | Nr. 214a-214b.2  ]

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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, d) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs      
214 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen      
214.1 bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern 180 €
1 Pkt.
  B
214.2 bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Fahrzeugen 90 €
1 Pkt.
  B

 
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Nr. 214-214.2 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).
Weitere Infos ...
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Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.04.2013, 9. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
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