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---------- Änderungsbegründung: Begründung des Verordnungsgebers zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Inkraftgetreten am 01. April 2004. Zu Buchstabe q (Nrn. 189 bis 189.3.2 BKat) Den im Zusammenhang mit der Änderung der Nrn. 186 ff. BKat genannten Erkenntnissen über die Bedeutung technischer Mängel der LKW für das Unfallgeschehen muss auch bei den Sanktionen für die Missachtung der Pflichten der Fahrzeughalterinnen und -halter für die Verkehrssicherheit der Nutzfahrzeuge Rechnung getragen werden. Bisher unterscheidet der Bußgeldkatalog - abgesehen von den Erhöhungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 BKatV (für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen) bei den insoweit vorgesehenen Bußgeldregelsätzen nicht zwischen einzelnen Fahrzeugarten. Hier besteht Änderungsbedarf, weil das durch Eignungsmängel einerseits und Fahrzeugmängel andererseits hervorgerufene Gefährdungspotenzial bei Nutzfahrzeugen regelmäßig größer ist als beim privaten Kraftfahrzeugverkehr. Diese Differenzierung wird durch die Änderung der Nrn. 189 ff. nunmehr vorgenommen, indem für die betreffenden Verstöße der Halterinnen oder Halter von LKW und Kraftomnibussen jeweils höhere Regelsanktionen als für die Halterinnen oder Halter sonstiger Kraftfahrzeuge vorgesehen werden. Wird in diesen Fällen die Inbetriebnahme eines Kraftomnibusses mit Fahrgästen angeordnet oder zugelassen, greift darüber hinaus die Erhöhung nach § 3 Abs. 4 Satz 2 BKatV. |
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Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 13. November 2001 (BGBl. I 2001, Nr. 59, Seite 3033), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2011. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67 S. 2279 Art. 1, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010). |
| Weitere Infos ... | |
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Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Stand: 01.02.2009, 7. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de) |
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