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> Benutzungspflicht eines benupfli Radwegs (Z240) bei faktischer Unbenutzbarkeit
Geschrieben von Söne spitze Steine - 17.07.2025 20:52 - 2 Kommentar(e)
Beispielfoto (ohne Fußgänger)

Wir haben hier einen 2 bis 2,5 m breiten Gehweg, auf dem sehr verblichene rote Pflastersteine einen 1,0 m breiten „Radweg“ markieren. Dieser ist mitsamt Gehweg durch Z240 als benutzungspflichtig gekennzeichnet. Mir ist klar, daß zunächst auch ein irrwitziges VZ zu beachten ist.

Dies ist eine Geschäftsstraße mit entsprechendem Fußverkehr, Geschäftstreibende stellen ihre Aufsteller, Tische und Stühle auf dem Gehweg auf. Abgestellte Fahrräder etc. versperren den Gehweg. Das ganze führt dazu, daß der Fußverkehr größtenteils auf den Radweg ausweicht bzw. darauf herumläuft (bzw. muß) und diesen faktisch unbenutzbar macht.

Ist ein solcher Radweg dennoch benutzungspflichtig?
144 mal gelesen - letzter Kommentar von Mueck   

> "Beweislast"
Geschrieben von Quasimodo - 17.07.2025 16:10 - 3 Kommentar(e)
Hallo Foristen,

ich ärgere mich masslos über eine depperten Autofahrer, der mich vor einer Stunde sehr knapp ausserorts überholt hat, als ich Fahrrad fuhr.

Und keine 10 Meter nach dem Überholen bog er in einen Feldweg ab. whistling.gif
(Vielleicht hatte er eine randvolle Ampulle und benötigte ein stilles Örtchen.)

Wie ist das mit der Gewichtung meiner Zeugenaussage?

Gruß Quasimodo
165 mal gelesen - letzter Kommentar von Söne spitze Steine   

> Rückfahrkamera als Kennzeichenleuchte mit LED oder IR Ausleuchtung
Geschrieben von GM_ - 17.07.2025 01:49 - 3 Kommentar(e)
Hallo,

was würde der TÜV (DEKKA, GTÜ, ...) zu dieser Rückfahrkamera sagen: Vestys

1) Die Kennzeichenleuchte wird ausgetauscht, nehmen wir mal an, die funktioniert trotzdem genauso gut. E-Nummer wird sie keine haben. Ist das ein Problem?

2) Die Rückfahrkamera gibt es optional mit LEDs oder auch IR LEDs: Sind das unzulässige lichttechnische Einrichtungen?

W204
246 mal gelesen - letzter Kommentar von random   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.07.2025 - 12:15