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> Reform des FahrlG von 2018 - Was haltet Ihr davon?
Geschrieben von cera02 - 04.05.2025 13:50 - 0 Kommentar(e)
Hallo,

Dieser Beitrag richtet sich vorzugsweise an die FL bzw. Aasop´s hier im Forum (natürlich dürfen aber alle etwas hierzu schreiben :-)

Ich würde gerne mal von euch hören was ihr von den geänderten Zulassungevoraussetzungen des § 2 FahrlG so haltet?

Diese sind ja seit 2018 in Kraft. Wie ist, nach sechsjähriger Erfahrung mit den neuen Zugangsregelungen, eure Meinung dazu?

Was sagt ihr zum/ zur:

- Absenkung des Mindestalters von 22 auf 21 Jahre? Gut/ Schlecht? Oder hätte man es aus eurer Sicht sogar noch anheben sollen/müssen?

- Bildungsvoraussetzungen abgeschlossene Berufsausbildung, alternativ Abitur? Ausreichend oder weniger (z.B. „nur“ Hauptschulabschluss oder nur Mittlerer Schulabschluss (FOR) ohne vorherige Berufsausbildung?

- Kein Führerschein der Klassen A2 und CE mehr nötig; nur noch Klasse BE erforderlich? Gut/ schlecht? Bitte mit Begründung warum Gut oder schlecht.

- Keine Fahrpraxis mehr erforderlich; Besitz der Klasse B von drei Jahren reicht aus.


Habt ihr evtl. Mittlerweile eine andere Meinung zu dem Thema als zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen noch „neu“ waren?
Hättet ihr euch andere Zulassungsregeln gewünscht oder sagt ihr das es so genau richtig ist?


Mir persönlich war das Kriterium mit den benötigten FS-Klassen A2 und CE immer ein Dorn im Auge.
Alleine schon wegen den Kosten.

Würde mich über eure Antworten freuen :-)
61 mal gelesen - Kommentar schreiben   

> Mehrfachforderung nach §25a in derselben Sache erlaubt?
Geschrieben von Rentner - 03.05.2025 20:38 - 3 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
ich weiß nicht weiter und habe deshalb eine Frage an die schlauen Füchse hier in der Runde.
Ich habe für dieselbe Sache (nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt) mehrere Verwarnungen bekommen (Fahrzeug wurde zwischenzeitlich nicht bewegt). Nun hab ich aus Unkenntnis bei den Anhörungen nicht erwähnt, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat. Inzwischen habe ich aber einmalig den geforderten Betrag bezahlt. Nun bekomme ich aber für die übrigen Verwarnungen, es waren einige, Kostenbescheide aufgrund von §25a.
Meine Frage: Muß ich die alle bezahlen, oder kann ich mich auch hierbei auf Art. 103 (3) GG berufen, welcher eine Mehrfachbestrafung in derselben Sache untersagt.
Wenn mir da jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar :-)
215 mal gelesen - letzter Kommentar von Rentner   

> Führerschein weg nach Cannabis & Psychiatrie – zweite Chance beim Gutachten
Geschrieben von totalidiot - 01.05.2025 20:49 - 12 Kommentar(e)
Hey Leute,
ich schildere euch mal meine Situation und hoffe auf ehrliche Einschätzungen, Erfahrungen oder Tipps.

Ich habe im Mai 2024 nach der Legalisierung mit dem Kiffen angefangen – anfangs aus Neugier, ohne vorher Drogen genommen zu haben. Ca. 2–3 Wochen lang habe ich täglich mehrere Joints geraucht. Damals hatte ich mein Führerschein noch aber kein Auto zu dieser Zeit..

Nach einem heftigen Streit mit meinen Eltern (ich war stark berauscht und habe die Wohnung verwüstet) kam es zur ersten polizeilichen Zwangseinweisung.
Dort hatte ich angegeben das ich 12 Joints täglich rauche🤦
Ich war zwei Tage in der Psychiatrie. Diagnosen:
F12.2 – Abhängigkeitssyndrom
F12.5 – Psychotische Störung
Ich bekam das Neuroleptikum Abilify. Im ersten Entlassbericht wurde empfohlen, eine ambulante suchttherapeutische Institutsambulanz aufzusuchen.

Zwei Wochen später Zuhause konsumierte ich wieder. Es folgte kurze Zeit später die zweite Zwangseinweisung, diesmal mit richterlichem Beschluss für 24 Tage. Ich bekam eine Abilify-Depot-Spritze. Die Diagnosen blieben gleich. Ich konnte meine Entlassung über einen Richter durchsetzen sonst hätte ich länger bleiben müssen.

Nach einer Woche Konsumpause seit dem zweiten Aufenthalt probierte ich HHC, was zu einem massiven Realitätsverlust führte. Ich ließ mich freiwillig einweisen – mein dritter Aufenthalt. Hab seit dem aufgehört zu rauchen. Es ging von heut auf morgen und ich hatte keine Entzugserscheinungen. Diesmal lautete die Diagnose nur noch:
F12.5 – kein Abhängigkeitssyndrom mehr.
Im dritten Entlassbericht stand nur noch als Empfohlene Maßnahme: Weiterführung der Medikation und Behandlung beim ambulanten Psychiater – keine Empfehlung mehr für eine Suchttherapie.

Ich habe das Medikament im Februar 2025 selbstständig abgesetzt, nach etwa 6 Monaten Einnahme. Ich fühle mich seitdem psychisch viel stabiler. Ich habe mit einer Psychiaterin gesprochen, die mir sagte, dass das Absetzen meine persönliche Entscheidung ist – trotz der Empfehlung im Bericht das Medikament zu nehmen.

Dann kam Post von der alten Führerscheinstelle.
Laut Polizeibericht hätte ich angegeben Dauerkonsument zu sein und gelegentlich Auto zu fahren – ich weiß davon nichts mehr. Die alte FSST forderte ein Entlassbericht (hab den dritten abgegeben) und dann ein ärztliches Gutachten. Ich legte meinem Gutachter den ersten und dritten Entlassbericht vor.

Die Fragestellung lautete:

Liegt bei Herrn XXX eine Erkrankung vor, die nach Anlage 4 FeV die Fahreignung in Frage stellt (Auffälligkeiten laut Polizeibericht)? Ist Herr XXX (wieder) in der Lage, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der FE-Klassen AM, B, und L gerecht zu werden?

Das Gutachten fiel negativ aus. Begründung: mangelnde Therapie-Motivation, akute psychotische Episode + Cannabiskonsum, keine stabile Prognose. Es wurde eine MPU empfohlen.

Ich vermute mittlerweile, dass der Fehler beim ersten Gutachten darin lag, dass ich zusätzlich den ersten Entlassbericht mit der Abhängigkeitsdiagnose eingereicht habe(nach dem zweiten Entlassbericht wurde garnicht gefragt), obwohl vielleicht nur der dritte ausgereicht hätte (die bereits aktenkundig ist - von den ersten zwei Aufenthalten weiß niemand was).
Der Gutachter schreibt sogar selbst, dass ich „noch zusätzlich einen Entlassbrief vorbeigebracht“ habe – das wirkt so, als wäre es vielleicht gar nicht nötig gewesen.

Die alte Führerscheinstelle wollte, dass ich das Gutachten an die neue Führerscheinstelle schicke (ich war inzwischen umgezogen). Da ich das negative Gutachten nicht abgegeben habe, weiß die neue Führerscheinstelle bis heute nichts davon, dass bereits ein Gutachten gemacht wurde. Ich sagte dort, ich hätte kein Gutachten gemacht, weil ich es mir nicht leisten konnte.

Glück gehabt: Die neue Stelle gibt mir noch einmal die Chance auf ein neues ärztliches Gutachten, ohne direkte MPU!

Ich habe mittlerweile freiwillig den Führerschein abgegeben, ein halbes Jahr Haaranalyse gemacht (clean) und die Wiedererteilung beantragt. Ich warte aktuell darauf, wo ich das neue Gutachten machen kann.


Meine aktuelle Strategie:
Ich möchte diesmal nur den dritten Entlassbericht zeigen – der enthält keine Abhängigkeitsdiagnose, sondern nur den Hinweis auf Weiterbehandlung beim Psychiater. Ich bin clean aber aktuell nicht in Therapie. Ich nehme auch keine Medikamente mehr.

Ich arbeite mittlerweile mit einem MPU-Berater, dem ich alle Entlassberichte gezeigt habe. Für ihn ist klar:
15 Monate Abstinenznachweis, aber Therapie ist nicht zwingend notwendig, wenn ich mich Abstinent zeige. Ich habe ihm viel Geld bezahlt, damit er mir einen klaren Fahrplan aufstellt jetzt will ich auch sicher sein, dass ich auf dem richtigen Weg bin.
Mein Berater weiß von meinem Plan und er meint ich könnte es versuchen es ist aber keine Garantie das ich bestehe.

Ich habe für den ganzen Führerschein-Wahnsinn bereits extrem viel Geld bezahlt.



Meine Fragen an euch:
• Kann ich das Gutachten auch bestehen, wenn ich nur den letzten Entlassbericht vorlege?
• Sollte ich dem neuen Gutachter sagen, dass ich Abilify selbstständig abgesetzt habe – oder das mit einem Psychater abklären?
Wenn das zweite Gutachten wieder negativ ausfällt und dann eine MPU folgt:

• Negatives Gutachten abgeben oder Antrag zurückziehen? Bin ich dann nicht wieder am gleichen Punkt wie jetzt?
• Kann ich innerhalb meiner laufenden Abstinenzzeit mit einer Therapie beginnen?
• Oder muss ich dann die 15 Monate Abstinenz komplett neu beginnen, weil Therapie und Abstinenzzeit nicht parallel laufen dürfen?

Ich will unbedingt vermeiden, dass ich 15 Monate Abstinenz durchziehe und am Ende heißt es: “Keine Therapie = nicht geeignet.”

• Habt ihr Tipps, worauf ich beim neuen Gutachten besonders achten sollte?


Falls jemand einen guten Gutachter kennt könnt ihr gerne mich anschreiben.

Liebe Grüße
793 mal gelesen - letzter Kommentar von Q-Treiberin   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 21:38