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Geschrieben von Katzegrau - 03.07.2025 08:59 - 1 Kommentar(e)
Hi,
ich weiß nicht ob das hier der richtige Ort ist, aber ich wollte nur einmal mitteilen, dass man solche Fahrten wie ich sie hatte auch ohne Abstinenz bestehen kann. Ich habe in der Vorbereitung auf die MPU hier viel gelesen um mir ein eigenes Bild zu machen und da wurde solch eine Marke immer als 'unmöglich ohne Abstinenz' abgetan.
Meine TF war exakt 2 Jahre her und ich habe lediglich 10 Einzelsitzungen bei einem Verkehrspsychologen in Anspruch genommen. Jegliche weitere Vorbereitung habe ich durch diverse Foren, Youtube und Gespräche mit Freunden und Familie vollzogen.
Man muss einfach glaubhaft die Gutachter von einer Veränderung überzeugen können. Zusätzlich waren meine medizinischen Werte alle Top, sodass hier auch keine Abhängigkeit festgestellt wurde. Dies wuste ich aber vorher, da ich bei meinem Hausarzt 2 Monate vor dem MPU-Termin ein großes Blutbild habe machen lassen.
Gestern habe ich das positive Gutachten entgegen genommen.
Geschrieben von MarcWinkler - 02.07.2025 11:07 - 3 Kommentar(e)
Hallo Gemeinde,
ich habe schon einige kompetente Personen befragt ( aaSoP`s ) und niemand weiss es so richtig.
Szenario 1: Wir sind alle der Meinung dass Streckenverbote mit beispielsweise 30 km/h igO. durch ein 30 km/h und dem Zusatzschild "22 - 6" aufgehoben werden und wir dann 50 km/h weiter fahren dürfen ( ausserhalb der angezeigten Zeiten ) .
Dann müsste aber konsequenter Weise auch Folgendes gelten:
Szenario 2: Autobahn hat ein Streckenverbot von 80 km/h. Es kommt das Zeichen 60 km/h mit Zusatzschild "bei Nässe". Mein VW T-Roc Verkehrszeichenerkennung ist der Meinung, dass hier die Autobahn unbegrenzt ist wenn es trocken ist ( das Ding spinnt so oder so sehr oft aber hier ist ein interessanter Aspekt finde ich ).
Können Zusatzschilder voherige Streckenverbote aufheben oder ist das auch nur eine Annahme, dass ein 30 km/h "22 - 6" eine vorherige 30 km/h aufhebt ?
Viele Grüsse und vielen Dank für alle, die hier konstruktiv mithelfen ( am besten mit AZ zu Gerichtsurteilen ).
Geschrieben von ruhig_blut - 02.07.2025 08:32 - 4 Kommentar(e)
Hallo zusammen,
gegeben folgender Fall: Ein Fahrzeug wird wegen leuchtender Warnleuchte in eine Werkstatt gebracht. Dort wird festgestellt, dass das Fahrzeug im aktuellen Zustand nicht mehr aus eigener Kraft bewegt werden darf, da sonst das Risiko eines Motorschadens besteht. Eine Reparatur durch die Werkstatt ist jedoch erst in einem Monat möglich. Eine Werkstatt im Nachbarort hat deutlich früher Zeit.
Ist in diesem Fall ein Abschleppen des Fahrzeugs zulässig? Oder braucht es einen Autotransporter o.ä.?