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> Taxifahrer mit Langeweile? desw. Geblitzt und mit der Hand anner Handyhalterung
Peug107
Beitrag 18.08.2012, 22:29
Beitrag #1


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Hallo,

ich war letztens in Köln und wollte eine Mfg mitnehmen. Desshalb bin ich zum HBF gefahren und beim Taxistand hab ich mich ganz nach vorn gestellt und dort gewartet. Es war 3:45 Uhr morgens und kaum Taxen vor Ort. Aufeinmal fängt 10 Meter hinter mir ein Taxifahrer an wie blöd zu Hupen und mir irgendwelche wilden Gestigen entgegenzuschmeissen. Ich bin dann noch weiter vorgefahren, komplett aus dem Taxenstand raus und in eine Ecke rein. Nungut ich halt ausgestiegen und ihm Wörtlich gesagt "Jetzt reg dich mal nicht so auf und komm mal klar". Nachdem er mir dann noch was annen Kopf geschmissen hat (natürlich Wörter) hab ich mich Umgedreht und bin mit einer abweisenden Handbewegung zu meinem Auto zurück und hab gesagt "Ach sei ruhig". Nungut nacher kam eine Frau her und fragte mich für welche Stadt die Buchstaben auf meinem Kennzeichen stehen würden. Ich doof wie ich bin, natürlich wahrheitsgemäß geantwortet.

Als wir nacher wegfuhren meinte mein Bruder, das der Taxifahrer mein Kennzeichen notiert hätte und die Frau wohl mit dem geredet hatte, bevor sie zu mir gegangen ist.

Wir waren zu 3 im Auto. Die Mfg kam erst nach dem Geschehenen. Was kann auf mich zukommen? Und wenn iwas kommt einfach ignorieren und Aussitzen oder Stellung beziehen?


Dann noch eine Frage:

Ich war ebenfalls vor einigen Tagen bei Stuttgart auffer B14 (100 Km/h). Vor mir 2 Fahrzeuge wir waren alle gleichschnell. Aufeinmal ein Schild mit 60 Km/h und direkt danach Blitz es rot auf...und dann auch nur bei mir ranting.gif . Wie geschrieben wir waren alle drei gleich schnell, ca. 80.

Ich hatte zu dieser Zeit meine Hand an meiner Handyhalterung (Querliegend unterhalb des Rückspiegels). Kann diesbezüglich was auf mich zukommen? Es ist doch laut STVO nicht verboten seine Hand an einem Navigationsgerät (Ich würde das im Falle eines Falles angeben) zu haben oder selbiges während der Fahrt zu bedienen, oder bin ich da falsch Informiert?

Mein Mitfahrer meinte ich wäre noch auf ca. 90 gewesen, was ich allerdings bezweifle think.gif . Sollte es aber tatsächlich so sein. Müsste ich neben Nachschulung und Erweiterung meiner Probezeit noch mit einem Fahrverbot rechnen?

PS: Mein Tacho läuft ca. 3-5 Km/h vor

Gruß,

Peug107

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nachteule
Beitrag 18.08.2012, 22:37
Beitrag #2


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Hallo, Peug107,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bzgl. dem Taxifahrer dürfte, zumindest nach Deiner Schilderung, kaum etwas zu befürchten sein.

Es ist auch uninteressant, dass Du ihm den Zulassungsbezirk auf Deinem Kennzeichen genannt hast, denn damit kann er genauso viel oder wenig anfangen, wie mit den Buchstaben und Zahlen auf dem Kennzeichen im Allgemeinen.

Sollte er tatsächlich Anzeige erstatten, würde der aufnehmende Polizeibeamte so oder so anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter ermitteln, egal, ob ihm der Taxifahrer nun sagen kann, aus welchem Kreis Du kommst oder nicht.

Zum Blitzer:

Solange Du das Handy nicht in die Hand nimmst, ist es egal, ob Du über die Handyhalterung streichst oder ob Du eine Telefonnummer eintippst (zumindest rechtlich gesehen; gefährlich und unsinnig ist beides, wenn es während der Fahrt geschieht).

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Peug107
Beitrag 18.08.2012, 23:07
Beitrag #3


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Hey,

danke für die schnelle Antwort.

Ok das ist schonmal gut zu wissen.


Zur Handyhalterung:

Ich hatte meine Naviapp am laufen und wollte da wir beim Ziel angekommen waren, die Sprachführung deaktivieren. Da mein Handy einen 5,3" Bildschirm hat besitzt das ding nen ziemlich großen Mute-Button. Aber ok wenigstens kann da auch nichts auf mich zukommen.

Und wie siehts aus wenn ich wie geschildert zwischen 80 und 90 gefahren wäre?

Nachschulung + Bußgeld + 1 Punkt ?

Nachschulung + Bußgeld + 1Punkt + Fahrverbot ?
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nachteule
Beitrag 18.08.2012, 23:37
Beitrag #4


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Hallo, Peug107,

ein Fahrverbot würde erst ab 31 km/h Überschreitung, nach Abzug der Toleranzen, auf Dich zukommen.

Alles weitere siehst Du im Bußgeldrechner

Viele Grüße,

Nachteule


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GM_
Beitrag 19.08.2012, 08:02
Beitrag #5


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Du meinst vermutlich den Blitzer nach dem Johannesgrabentunnel, da geht die A831 über in die B14, das Limit geht von 100 über 80 auf 60. Das ist außerorts, also Fahrverbot ab 41 km/h.

Ansonsten gelten an den Blitzern auf der B14 in Stuttgart überall 50.


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Big-Blue 1
Beitrag 19.08.2012, 23:35
Beitrag #6


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Hallo an Alle wavey.gif

ich bin etwas verwirrt bezüglich der Äusserung Probezeit. think.gif

Seit wann darf und kann man einen P-Schein (FzF) schon machen wenn man noch in der Probezeit ist. think.gif

Gab und gibt es nicht bestimmte Voraussetzungen diesbezglich think.gif

Danke für die Antworten im Voraus.

Big-Blue


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Es ist die Zeit, wo manch einer lernt, das die Sichtweite nicht mit der Bremswirkung harmoniert...
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Ichtyos
Beitrag 20.08.2012, 00:04
Beitrag #7


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Zitat (Big-Blue 1 @ 20.08.2012, 00:35) *
ich bin etwas verwirrt bezüglich der Äusserung Probezeit. think.gif

Merkt man. wavey.gif

Der TE ist in der Probezeit - fährt aber kein Taxi. Er hatte sich nur über eine Mitfahrzentrale Leute gesucht, die seine Spritkosten senken.

Der Taxifahrer war jemand anders.

Ansonsten gilt FeV § 48:

Zitat
(4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber

(...)

das 21. Lebensjahr - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr - vollendet hat


Das wird in vielen Fällen mit der Probezeit kalendermäßig übereinstimmen. Aber wenn jemand erst mit beispielsweise 23 Jahren den Führerschein macht, darf er auch in der Probezeit taxeln.


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Peug107
Beitrag 30.08.2012, 23:32
Beitrag #8


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Hallo,

ich wollte mich einfach mal melden wies ausgegangen ist.

Nach Abzug der Toleranz wurde ich mit 13 Km/h zuviel erwischt. Also "nur" 20 Euro thumbup.gif

Da leider kein Bild dabei war hab ich mal ein höfliches Schreiben an die Sachbearbeiterin geschickt, und hoffe mal das ich das noch bekomme. Ein Andenken muss ja drin sein biggrin.gif

Gruß,

Peug107
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GM_
Beitrag 31.08.2012, 08:01
Beitrag #9


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Ist dir das Andenken € 23,50 wert? Wenn nicht, dann zahlst du die € 20 besser in der gesetzten Frist.


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Achim
Beitrag 31.08.2012, 09:59
Beitrag #10


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Wenn der SB die Nachfrage als Einspruch wertet, nützt das auch nichts mehr.


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dete
Beitrag 31.08.2012, 15:04
Beitrag #11


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So macht man aus 20 Euronen 43,50!

Erst schlaulesen, dann schlauschreiben, gell!

dete wavey.gif
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Peug107
Beitrag 31.08.2012, 15:59
Beitrag #12


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Nicht im ernst oder? Hab gelesen das man das Bild einfach beantragen kann ohne zusätzliche Kosten?^^

Hier mal meine Email:

Zitat
Sehr geehrte Frau ...,

Gestern hat mein Opa einen Brief mit einer "Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung" von Ihnen bekommen.

Dort wird ihm vorgeworfen am 16.08.2012 um ... Uhr auf der B14 Johannesgraben FR stadteinwärts gefahren zu sein. Da ich zu dem Zeitpunkt aber der Fahrzeugführer war, hätte ich gerne falls dies noch Möglich ist das Beweisbild, welches geschossen wurde.

Das Verwarnungsgeld in Höhe von 20.00€ wurde schon bezahlt, dennoch wäre ich an dem Foto interessiert.

Das Kennzeichen des Fahrzeuges lautet "..." und ist von der Marke ....

Das Aktenzeichen lautet "..."

Wenn möglich schicken Sie das Bild bitte per Anhang zurück. Falls nicht wäre ich Ihnen um eine Anwort sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen,


Also wer da einen Einspruch reininterpretiert think.gif Ich weis ja nicht^^

BTW: Aber wenn dann kann doch nur der Halter Einspruch einlegen, oder etwa nicht?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.08.2012, 17:13
Beitrag #13





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Es kann kein Einspruch mehr eingelegt werden, wenn das Verwarngeld bereits bezahlt wurde. Das Verfahren gilt dann als abgeschlossen.
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Strike Eagle
Beitrag 31.08.2012, 17:44
Beitrag #14


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Gibs zu TE, du wolltest nur ein überteuertes Passfoto machen. rolleyes.gif


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Peug107
Beitrag 31.08.2012, 20:40
Beitrag #15


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Ne sicherlich nicht wink.gif Passfotos gibts ja zum Glück woanderst Billiger
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blackdodge
Beitrag 31.08.2012, 20:52
Beitrag #16


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krümelka..kmodus an:

Zitat (Peug107 @ 31.08.2012, 21:40) *
Ne sicherlich nicht wink.gif Passfotos gibts ja zum Glück woanderst Billiger



sondermodus aus wavey.gif

ehe sich jemand aufregt, habe zu dieser Korrektur einen EXTRA-Thread aufgemacht

PISA-Modus ?


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Mr.T
Beitrag 02.09.2012, 18:43
Beitrag #17


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Zitat (Ichtyos @ 20.08.2012, 01:04) *
Ansonsten gilt FeV § 48:

Zitat
(4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber

(...)

das 21. Lebensjahr - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr - vollendet hat


Das wird in vielen Fällen mit der Probezeit kalendermäßig übereinstimmen. Aber wenn jemand erst mit beispielsweise 23 Jahren den Führerschein macht, darf er auch in der Probezeit taxeln.
Um in der Probezeit zu taxeln, muss der Taxifahrer mindestens einen A-Verstoß begangen haben, s. § 48 Abs. 4 Nr. 5 FeV:
Zitat
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
...
nachweist, daß er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren - bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr - besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat
Er befindet sich dann in der verlängerten PZ.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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