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> Übertretung nach dem BStMG in Österreich, merkwürdiger Busgeldbescheid
Coramawe
Beitrag 12.08.2012, 16:50
Beitrag #1


Neuling


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Ich habe in punktum "merkwürdige Geldstrafe aus Österreich" auch eine Frage. Ich bekam in 11/2011 die Aufforderung 120,. Euro zu zahlen, weil ich ohne gültige Vignette auf einer österreichischen Autobahn gefahren sein soll. (Ich kann mich nicht erinnern) Das Schreiben hatte keinen Amtscharakter (keinen Briefkopf, Stempel, Unterschrift und war lediglich eine Kopie). Dieses Schreiben habe ich deshalb ignoriert, dachte es sei ein übler Scherz von schlauen Geldmachern. In 2/2012 bekam ich die Aufforderung, 300,- Euro zu zahlen, alternativ 72 Std. Haftandrohung, wiederum ein Brief ohne Amtscharakter, allerdings mit einem Foto meines PKW mit mir am Steuer. Darauf beschwerte ich mich wegen des nicht eindeutigen Absenders in einer Amtsform und erklärte mich bereit, den Betrag von 120,- Euro zu zaheln. Ich bin Deutsche und habe meinen festen Wohnsitz in der Schweiz. Mittlerweile ist ein Termin zur gerichtlichen Verhandlung in Innsbruck für Oktober 2012 - Berufung- anberaumt. Für mich ist das alles ziemlich komisch und mysteriös, glaube allerdings nicht mehr an einen üblen Scherz. Wie kann ich diese Gerichtsverhandlung umgehen? Der Weg dahin wäre über 400 km. Kann ich die Zahlung von mittlerweile 300-. Euro auf die erstgenannte Summe von 120,. Euro reduzieren? Kann mir da jemand was dazu mitteilen? Danke im Voraus.
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 12.08.2012, 19:07
Beitrag #2


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Rechtsgrundlagen: ASFINAG Mautordnung Besonders Seite 20-23

Wenn die Schreiben als Einschreiben (oder heist das in A CH anders?) gekommen sind, hättest du Zahlen sollen/müssen/dürfen oder dagegen Einspruch einlegen sollen/müssen/dürfen.

Die Briefe von der ASFINAG sind nicht "amtlich" da ASFINAG ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist.

Gruß
Jens


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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fritz440kombi
Beitrag 13.08.2012, 11:48
Beitrag #3


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Dein FZ wurde offenbar von einer automatischen Mauterfassungskamera erfaßt und dann geht die Mühle los ... ... dann fahr einmal in der Schweiz ohne Mautvignette auf der Autobahn, denke die sind nicht so billig ... und einen ASFINAG Kopf wird das Schreiben wohl gehabt haben ... ?

Die erhöhte Maut ist keine Strafe, sondern mit Benutzung der Autobahn/Autostrasse, die auch als Mautpflichtig gekennzeichnet ist, hast Du mit der Autobahn und Schnellsttassenerrichtungs AG einfach einen Vertrag eingegeangen, der deinerseits nicht eingehalten wurde und nun von der ASFINAG eingeklagt wird.

Warum ignorierst Du sowas und rufst nicht einfach auf den angegebenen Telefonnummern zurück?

ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99
A-5020 Salzburg
Tel.: 0800 400 12 400 (aus AT, DE, CH - kostenlos)
Tel.: +43 (1) 95 51 266 (aus allen anderen Ländern – kostenpflichtig)
Fax.: +43 (1) 95 51 277
E-Mail: info@asfinag.at / http://www.asfinag.at


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nachteule
Beitrag 13.08.2012, 12:24
Beitrag #4


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Hallo, Coramawe,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

In den Medien und im Internet gibt es immer mal wieder Berichte über gefälschte Bußgeldbescheide aus dem Ausland und die Empfehlung, auf diese nicht zu reagieren.

Wenn das erste Schreiben tatsächlich etwas unprofessionell, bzw. nichtamtlich ausgesehen hat, ist es m. E. nicht schädlich, schon vorab mit einem gut formulierten Brief an das zuständige Amtsgericht zu erklären, warum Du nicht gezahlt hast und dass du natürlich bereit bist, umgehend den im ersten Schreiben geforderten Beitrag zu zahlen, nachdem geklärt ist, dass es tatsächlich kein falscher Bußgeldbescheid ist.

Vielleicht hat der Richter dann ja ein Einsehen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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TAK
Beitrag 13.08.2012, 12:33
Beitrag #5


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hier würde aber natürlich helfen, wenn man das Schreiben sogar noch irgendwo hat...

wobei wenn die Asfinag da was schickt, denke ich mal schon dass denen ihr Briefkopf drauf ist...


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Coramawe
Beitrag 13.08.2012, 20:21
Beitrag #6


Neuling


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Danke für alle Eure Antworten. Ich habe alle Schreiben aus Österreich noch. - Der gesamte Schriftverkehr mit Österreich besteht nur aus Kopien dererseits. Lediglich der Ladungsbescheid zur mündlichen Verhandlung ist im Original. Ich habe dem Richter angeboten, umgehend den Betrag von 120,. Euro zu überweisen, woraufhin dann dieser Ladungsbescheid zur mündlichen Verhandlung kam. Mittlerweile habe ich mich bei den ADAC-Anwälten erkundigt und erfahren, dass die ganze Sache mit dem Begriff "Zechprellerei" gekennzeichnet ist. Das ist für mich derart abwegig. Es war absolut nicht klar erkennbar, dass es bei den Schreiben um seriösen, amtlichen Schriftverkehr handelte. Erst beim Ladungsbescheid habe ich zum ersten mal gesehen, dass der Briefkopf eines österreichischen Amtsschreibens ein rotes Embem aufweist!
Insgesamt finde ich das Ganze schon sehr irreführend.
Besteht die Möglichkeit auf Erlolg, die Reise nach Österreich zu umgehen, wenn ich mitteile, dass die Fahrt gute 400km einfach ist, ich also insgesamt über 800 km unterwegs sein müßte, um bei diesem Termin anwesend zu sein? Es ist für mich eine wirklich komische Situation.
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TAK
Beitrag 14.08.2012, 06:09
Beitrag #7


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naja, deine Entfernung zum Gericht sollte dem Richter ja schon aus deiner Anschrift bekannt sein... viel Hoffnung hab ich da nicht...


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MrMurphy
Beitrag 14.08.2012, 08:22
Beitrag #8


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Hallo,

Zitat
Es war absolut nicht klar erkennbar, dass es bei den Schreiben um seriösen, amtlichen Schriftverkehr handelte


Nein, du wolltest es nicht erkennen. Dagegen sind die Gründe zu sehen, die du ignorniert hast.

a) Du warst ja zu dem angegebenen Zeitpunkt an dem angegebenen Ort ohne Vignette unterwegs. Damit wusstest du, das die Forderung korrekt war.

b) Du hättest dich locker im Internet informieren können, ob der Absender mit dem Einzug solcher Forderungen beauftragt ist und ob die Daten auf dem Schreiben mit den Daten auf der Internetpräsenz übereinstimmen.

c) Du hättest dort (sogar kostenlos?) anrufen und nachfragen können.

Dagegen wirkt die Behauptung, das Schreiben habe nicht amtlich gewirkt (also ein rein subjektive Feststellung) doch recht dünn.

Durch dein Verhalten hast du die weitere Maschinerie in Gang gesetzt und wirst die zusätzlichen Kosten wohl zahlen müssen. Dann bliebe dir auch die Gerichtsverhandlung mit den dann noch weiteren Zusatzkosten erspart.

Ob in Österrreich ein Anwesenheitspflicht besteht sollte eigentlich auf der Ladung stehen. Wenn du einfach so nicht erscheinst wird das Urteil wohl gegen dich ausgesprochen werden.

Gruss

MrMurphy
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Mclane
Beitrag 14.08.2012, 08:31
Beitrag #9


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Zitat (Coramawe @ 13.08.2012, 20:21) *
Besteht die Möglichkeit auf Erlolg, die Reise nach Österreich zu umgehen, wenn ich mitteile, dass die Fahrt gute 400km einfach ist, ich also insgesamt über 800 km unterwegs sein müßte, um bei diesem Termin anwesend zu sein?

Nur indem du den Anspruch in völler Höhe anerkennst und auf Rechtsmittel verzichtest.


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