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> EU-FS nicht anerkannt nach negativer MPU - Anerkennung nach Fristablauf möglich?
Frank Azza
Beitrag 23.07.2012, 12:49
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich hänge mich mal hier an mit meinem Anliegen. Hätte da zwei Fragen bezgl. Wiederteilung nach 15 Jahren.


-Tilgungsfrist läuft am 25.07.2012 aus.

- Entzug Deutscher FE 1992 nach negativer MPU

- 1994 Erwerb EU-FE
(EU-FE mit eingetragenem Wohnort in meinem Heimatland, wurde 1996 geprüft und annerkannt seitens Führerscheinstelle
mit Auflagen)

- 1997 Versagung der FE aufgrund bedingt neg. MPU (Auflagen von 1996)

seither keine Neuerteilung beantragt, Keine Eintragungen in Flensburg und polizeiliches Führungszeugniss


Nun meine Fragen hierzu:

1.) ist die EU-FE mit Ablauf der Frist sofort gültig? nach Vorlage der nötigen Unterlagen (Flensburg & polizeiliches Führungszeugniss)

2.) kann ich trotzdem später einen Antrag stellen auf Wiedererteilung der deutsche FE mit den alten Klassen? Details hierzu sind mir bekannt, Arzt, Augenarzt usw.

Habe mit der Behörde schon telefoniert, bekomme aber keine verbindliche Aussage, erst wenn ich einen Antrag stelle beim Einwohnermeldeamt, persönliches Vorsprechen bei der Behörde wurde abgelehnt, ich soll dies auf dem Einwohnermeldeamt alles beantragen. Bundesland ist Baden-Württemberg

Nun bin ich mir nicht sicher ob ich zuerst einen Antrag auf Nutzung einer EU-FE stellen soll oder gleich einen Antrag auf Wiedererteilung der deutschen FE.

Herzlichen Dank im vorraus für eure Antworten





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Frank Azza
Beitrag 25.07.2012, 13:36
Beitrag #2


Neuling


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Hallo,

vollständigerhalber egänze ich den heutigen Ablauf auf der FEB.

Polizeiliches FZ und Flensburg Auskunft waren vorhanden und beides ohne Einträge

Habe die Leiterin der FEB perönlich als Ansprechpartner gehabt. Folgend in Stichworten der genaue Ablauf:


ICH: Ist meine EU FE ab sofort nun gültig?
FEB: Nein, ich kann die nur anerkennen lassen oder umschreiben lassen.

ICH: Und wenn ich meine deutsche beantrage die mir 1992 aberkannt wurde?
FEB: Geht auch nicht, ich darf nur eine FE besitzen, und da ich ja die EU habe, geht das nicht

ICH: Euch war doch diese FE bekannt seit dem Jahr 1996, dies wurde doch auch damals schon geprüft.
FEB: In den Akten steht nichts, seit heute ist die leer. Wenn ich die annerkennen lassen will, muss die auf Echtheit geprüft werden.

ICH: Führerscheinrichtlinie 3 sagt aber was anderes aus, und zur Entscheidungsfindung dürfen Sie das Polizeiliche FZ und Flensburg Auskunft hinzu ziehen. Es steht nirgendwo das die Gültigkeit von ihnen geprüft werden muss.
FEB: Wir prüfen nicht die Gültigkeit sondern die Echtheit des Dokumentes, es wird ans BKA geschickt und erst wenn die Echtheit von dort bestätigt ist, wird die FE umgeschrieben. Es könnte ja vom Kopierer hergestellt sein.


Da war ich erstmal sprachlos, habe den Antrag vervollständigt, musste eine beglaubigte Übersetzung, eine Erklärung das ich die FE legal erworben habe unterschreiben, und konnte den Antrag dann direkt bei der Dame abgeben.

Weiss hier jemand ob dies wirklich auch so korrekt ist? das mit der Echtheitsprüfung beim BKA ? für mich ist das ein wenig willkürlich, was die Dame da entscheidet, denn dass Dokument ist echt, schon damals (1996)bei der Behörde gewesen, und ich habe ja auch unterschrieben das es legal erworben wurde(was auch die Wahrheit ist, Fahrstunden, Prüfungen, alles durchgeführt und dokumentiert, die FE ist als aktiv in meinem Heimatland seit 1994 eingetragen).

Wie auch immer, die Echtheit wird betsätigt und in 10-14 Tagen kann ich den umgeschriebenen dann abholen.

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Andreas
Beitrag 25.07.2012, 14:17
Beitrag #3


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Zitat (Frank Azza @ 25.07.2012, 14:36) *
Weiss hier jemand ob dies wirklich auch so korrekt ist? das mit der Echtheitsprüfung beim BKA ?


Da immer wieder versucht wurde mit gefälschten ausländischen FS eine Umschreibung zu erreichen, ist die Echtheitsüberprüfung beim jeweiligen LKA bei vielen FS-Stellen üblich.


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Frank Azza
Beitrag 25.07.2012, 16:45
Beitrag #4


Neuling


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Hallo Andreas,

was auch für mich verständlich ist.

Das Original durften die laut meinen Informationen nicht einbehalten, das LKA kann das auch per Kopie prüfen. Das kann ja bis zu 3 Monate dauern. Alle Informationen hierzu stehen ja in der EU-FE. Wohnsitz usw. Die Dame hätte heute schon, spätestens in paar Tagen entscheiden können ob ich die FE nutzen kann bis die Prüfung erfolgt seitens LKA. Die Aussage das ich die nicht nutzen kann ist für mich nicht nach vollziehbar. Ich könnte ja nächste Woche in Ausland beruflich fliegen müssen, oder auch privat. Ohne Original FE bin ich aber hilflos. Die war ja bisher gültig also was soll es für einen trifftigen Grund geben für die Behörde mir dieses Recht vor zu enthalten, nur weil vielleicht die FE gefäslcht sein könnte, was ein Blick ich die nicht mehr vorhandene Akte lösen könnte. Denn da steht drin da ich die nutzen durfte 1996.

Beste Grüße



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stucki 123
Beitrag 25.07.2012, 19:16
Beitrag #5


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Hallo! Könntest Du uns mal sagen, von welchem Land der EU FS ausgestellt wurde. Evtl. auch ob er zeitlich begrenzt war. Das wäre nett. Gruss usw.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 25.07.2012, 19:23
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Andreas
Beitrag 26.07.2012, 06:06
Beitrag #6


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Zitat (Frank Azza @ 25.07.2012, 17:45) *
das LKA kann das auch per Kopie prüfen.


Wie soll das gehen? Gerade bei einer Echtheitüberprüfung braucht man den Original-FS, mit einer Kopie kann das LKA nichts anfangen.


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Jupiter
Beitrag 26.07.2012, 07:19
Beitrag #7


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Zitat (Andreas @ 26.07.2012, 07:06) *
Gerade bei einer Echtheitüberprüfung braucht man den Original-FS, mit einer Kopie kann das LKA nichts anfangen.

Zum einen wäre bei vielen EU/EWR-Staaten eine Online-Abfrage bei EUCARIS oder Prüm möglich
und bei allen eine direkte Anfrage an die zuständige Behörde.
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Frank Azza
Beitrag 26.07.2012, 08:34
Beitrag #8


Neuling


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Austellungsland ist Griechenland, Gültig ist die FE bis 2034


Für mich war die Aussage so gehalten, dass nur das Dokument geprüft wird vom LKA, also nur das Papier auf dem die Angaben gedruckt sind. Nun habe ich nach gelesen, hier im Portal bei einem ähnlichen Fall (CZ FE), es wird seitens vom LKA der Inhalt geprüft, Angaben zur Person, Wohnortangaben und gültigkeitsabfrage bei den Behörden des austellenden Landes. Somit reicht auch eine Kopie hierfür.

Aber lange Rede kurzer Sinn, auf welcher Rechtsgrundlage wird die Umschreibung vorerst verweigert mit der Begründung das die Echtheitsprüfung abgewartet werden muss? Echtheitsprüfung kann ja vorgenommen werden, doch es ist klar geregelt mittleweile wie EU FE anerkannt werden müssen, bei mir lliegt die versagende Entscheidung 15 Jahre und mehr zurück, Tilgungsfrist ist eingetreten. Und was für mich total unverständlich ist, genau diese FE wurde 1996 auf Echtheit geprüft und annerkannt. Ich habe diese korrekt erworben, Wohnortprinzip eingehalten, auch mit der Erklärung gestern schriftlich noch einmal bestätigt das ich die legal erworben habe, aber ich weiss, einmal böse immer böse, vor allem in Verwaltungrechtlichen Angelegenheiten. Ein Richter würde hier mit Sicherheit eine sachliche und mit den Gesetzen konform eingehende Entscheidung treffen.
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2012, 16:09
Beitrag #9


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Was spricht dagegen, die Prüfung durch das LKA abzuwarten?

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Wollf_0708
Beitrag 26.07.2012, 17:10
Beitrag #10


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Zitat (Frank Azza @ 25.07.2012, 17:45) *
also was soll es für einen trifftigen Grund geben für die Behörde mir dieses Recht vor zu enthalten, nur weil vielleicht die FE gefäslcht sein könnte, was ein Blick ich die nicht mehr vorhandene Akte lösen könnte.

Ein Blick in eine nicht vorhandene Akte geht ins Leere.
Wo nix iss, sieht mer nix.

Vermutlich wird hier aneinander vorbeigeredet, durch die Verwendung verschiedener Begriffe
Echtheitsprüfung; darunter verstehe ich zB.: richtiges Papier, richtige Wasserzeichen, richtige Folie mit Schlängel- o.ä. -Marken, richtige Hologramme usw.. (So in der Art, wie ein zB. 49-, oder auch 1000-Euro Geldschein geprüft wird.)

Der andere "Echtheits-" Begriff ist die Plausibilitäts-, Wahrheits-, Richtigkeits-, Gültigkeitsprüfung (Eines dieser Begriffe wird hinhauen whistling.gif .).
D.h. Stimmen die Angaben, das Photo, die Adresse, FE-Klassen....., sind die Angaben des Ausstellerlandes des Führerscheindokumentes dort noch in deren Akten vorhanden, ......usw..... alles diese Dinge, damit geprüft werden kann, ob damals der FS real erteilt wurde.
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corneliusrufus
Beitrag 26.07.2012, 19:02
Beitrag #11


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Es gibt die nicht allzu entfernte Möglichkeit, dass die FS-Daten im FS echt sind, aber der FS selbst eine Fälschung darstellt. Um solches zu prüfen, muss das Original vorliegen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Frank Azza
Beitrag 27.07.2012, 09:38
Beitrag #12


Neuling


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ZITAT:

Doch auch Bürger, die Inhaber einer im EU-Ausland vor dem Stichtag 19.01.2009 erteilten EU-Fahrerlaubnis sind, sehen sich im Heimatland trotzdem häufig mit dem Problem konfrontiert, dass die deutsche Führerscheinbehörde die Anerkennung dieser Fahrerlaubnis mit dem Argument des rechtsmissbräuchlichen Erwerbs verweigert. Hierbei schießen die deutschen Führerscheinbehörden jedoch nicht selten über das Ziel hinaus und maßen sich eine Kontrollkompetenz an, die ihnen von Gesetzes wegen nicht zusteht. Sie übersehen, dass Ihnen zu der Frage, ob der jetzt in Deutschland wohnende Inhaber der EU-Fahrerlaubnis im Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins wirklich seinen Wohnsitz im ausstellenden EU-Staat hatte, durch die Rechtsprechung des EuGH weitgehend der Boden für eigene Ermittlungen entzogen worden ist.

Quelle:


Soviel zum Thema Rechtsgrundlage

Warum ich nicht warten möchte bis die Prüfung erfolgt seitens LKA? das hat 2 Gründe:

a) da nicht sicher ist was geprüft wird, Dokument selbst oder Inhalt. Sollte der Inhalt geprüft werden, und Anfragen nach GR gestellt werden, bin ich mir sehr sicher das dieser Vorgang Monate dauern wird, da in GR die Behörden nicht wirklich die schnellsten sind, und Anfragen aus Deutschland aufgrund der momentanen poltischen Lage wenn überhaupt sehr verzögert beantwortet werden.

b) dazu hole ich ein wenig aus. Der ganze Vorgang hatte seinen Anfang 1989. Die Sache mit der FE hat keinen Bezug zum Strassenverkehr, ich habe niemanden tot gefahren, bin nicht mit 3 Promille gefahren, und auch nicht unter Drogeneinfluss im Strassenverkehr auffällig geworden. Es war eine Jugendstrafsache in der ich per Aussage belastet wurde weiche Drogen zu konsumieren. 1,5 Jahre nach dem Urteil in der Strafsache ging die Geschichte mit der FEB los, die wie nun bekannt, sich hingezogen hat bis zur Tilgung nach 15 Jahren ab 1997 am 25.07.2012. Ich habe dadurch damals meinen Job verloren (Aussendienst). Ok, das alles ist nur von mir zu verantworten, und das habe ich auch so akzeptiert. Habe mein Leben neu geordnet, Umschulung, neuer Beruf, und eine Familie hatte ich bereits damals schon. Wir haben viele Kinder, ein Enkel im Säuglingsalter und alle Dinge die mit dem Auto erledigt werden müssen, wurden seither von meiner Frau erledigt. Doch nun muss meine Frau eine Rehabilitionsmassnahme nächte Woche beginnen. In der Zeit habe ich Urlaub und kümmere mich um Haus und Familie. Warum nun, soll ich etwas akzeptieren, wo keine Rechtsgrundlage exisitiert, das mich in meinem Recht ein Fahrzeug zu führen abhält? Das ist doch meine Frage hier, klar kann ich nach der langen Zeit auch warten, was mich auch nicht stören würde wenn es sich hierbei um ein paar Tage handeln würde. Doch woher nimmt sich die Behörde das Recht die FE anzuzweifeln, bisher wurde mir ja immer augfrund der Verwaltungrechtslage viele Jahre Vorschriften gemacht wie ich diese wieder erlangen kann, die ich bewusst abgelehnt habe durch zu führen mit dem Ergebnis nun 15 Jahre darauf zu warten das die Frist abläuft. Dazu bin ich ein sogenannter Altfall, und bekam durch diese Regelung vor vielen Jahren nochmal 5 Jahre dazu gerechnet. Also warum soll ich nun alles abnicken und danke sagen das ich eventuell Monate warten kann bis die Echtheitsprüfung, auf was auch immer durch geführt wurde, eine Prüfung die gerne erfolgen kann, doch nicht auf diese Weise, erst das Ergebniss abzuwarten und dann zu entschieden. Hier findet eine Vorverurteilung statt, ohne Rechtsgrundlage. Darum geht es mir, und soll doch mal einer von euch einkaufen gehen für eine achtköpfige Familie, zu Fuß. Das ist der Stachel wo mich schmerzt, das ich engeschränkt sein werde die alltäglichen Dinge zu erledigen. Und das weil eine Leiterin einer Behörde ganz klar geltendes Recht, dieses mal zu meinen Gunsten, beugt.

Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet.

Allen hier trotzdem meine besten Wünsche und Grüße und geniesst das tolle Wetter am Wochenende smile.gif
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corneliusrufus
Beitrag 27.07.2012, 10:28
Beitrag #13


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Ich kann Dich durchaus verstehen. Irgendwann soll Schluss sein. - Aber, Du darfst ja auch mit FS beim LKA fahren.

Es mag sein, dass die FEB keine Schikane betreiben darf, es ist auch so. Jedoch wird sie wahrscheinlich sagen, uns sind so und soviel gefälschte FS untergekommen. Sie wird dann mittels der Kopie prüfen.

Dann erwarte ich, dass kurze Zeit später ein Polizeiwagen Dich stoppt, sich den FS zeigen lässt und dessen Echtheit anzweifelt. D. h. er wird nun polizeirechtlich ans LKA geschickt.

Im Sachverhalt gewinnst Du, in der Sache ändert sich nichts.

Ich gebe das lediglich zum Durchdenken auf.


Ehrlich, wenn jemand die nicht deutschen EU-FE nach Vorfall in D erwirbt, so liebe ich das nicht unbedingt. Aber an der Anerkennung darf nichts gedeutelt werden, so alle Bedingungen eingehalten wurden. Wenn es doch so geschieht, empfinde ich es - so wie Du - als schikanös.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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