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> Das 3. Mal geblitzt in einem Jahr
Zami
Beitrag 19.07.2012, 20:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen, ich bin auf der suche nach proffesionellem Rat.

Ich wurde in 2011 2 mal geblitzt mit kleinen Bußgeldern, je 20 Euro.
Im November 2011 wurde ich innerorts mit 80 (Toleranz abgezogen) geblitzt. Der Polizist wies mich freundlich darauf hin, dass ich Glück gehabt hätte und nur 3 Punkte + 100 Euro bekommen würde. Dem war nicht so. Es kam ein Bescheid mit 1 Monat, 3 points, 225 Euro.

Jetzt hat's mich unerwartet im April außerorts mit 142 bei 100 geblitzt.

Und weils das noch nicht war, wurde ich im juni von ner Zivil Streife auf der AB bei 100 mit 127 angehalten.

Heute kam der erste Brief mit den 42 zu schnell. Das mit den 27 erwarte ich noch.

Mit was darf ich rechnen? Bekomme ich meinen Führerschein jemals wieder??? whistling.gif

Danke schonmal, lg zami
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lehevo
Beitrag 19.07.2012, 21:54
Beitrag #2


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Moin.
Zitat (Zami @ 19.07.2012, 21:52) *
Dem war nicht so. Es kam ein Bescheid mit 1 Monat, 3 points, 225 Euro.

Dann musst du aber schon mindestens 3 Punkte auf deinem Konto gehabt haben.

Zitat
Heute kam der erste Brief mit den 42 zu schnell.

Das gibt wieder mindestens einen Monat Fahrverbot und wahrscheinlich verdoppeltes Bußgeld.

Zitat
Das mit den 27 erwarte ich noch.

Wenn das 27 nach Abzug der Toleranz ist, bist du schon wieder mit einem Monat dabei.
Wird die Toleranz noch abgezogen, nur vielleicht. Da hat die Bußgeldstelle einen Ermessensspielraum.

Das Fahrverbot ist diesmal sofort mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzutreten.
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Speck ftw
Beitrag 20.07.2012, 02:10
Beitrag #3


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Zitat
Im November 2011 wurde ich innerorts mit 80 (Toleranz abgezogen) geblitzt. Der Polizist wies mich freundlich darauf hin, dass ich Glück gehabt hätte und nur 3 Punkte + 100 Euro bekommen würde. Dem war nicht so. Es kam ein Bescheid mit 1 Monat, 3 points, 225 Euro.


200 Euro Bußgeld stehen nur für eine (fahrlässige) Überschreitung von 41-50 an; das gibt aber 4 Punkte.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Polizist eine Vorsatzanzeige angefertigt hat, dass dabei die 100 Euro Bußgeld verdoppelt werden. Dann stimmen auch die drei Punkte, aber normalerweise gibt es da noch kein Fahrverbot.
Das gilt alles nur für PKW; falls du mit einem Bus oder LKW (/ mit Gefahrgut) oder PKW mit Anhänger gemessen wurdest, gelten andere Bußgeldsätze.


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mapam
Beitrag 20.07.2012, 04:46
Beitrag #4


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Zitat (Speck ftw @ 20.07.2012, 02:10) *
Das gilt alles nur für PKW; falls du mit einem Bus oder LKW (/ mit Gefahrgut) oder PKW mit Anhänger gemessen wurdest, gelten andere Bußgeldsätze.

Den gefahrenen Geschwindigkeiten nach müsste der TE mit einem PKW unterwegs gewesen sein (BAB 142 km/h..., 127 km/h wäre für LKW oder Anhängerbetrieb schon stark). crybaby.gif


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TAK
Beitrag 20.07.2012, 06:30
Beitrag #5


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Eine Chance die ich bei Dir sehe um einen Monat Fahrverbot herumzukommen ist zu versuchen beide Bußgeldbescheide gleichzeitig rechtskräftig werden zu lassen. Denn dann sind jetzt beide zu erwartende Fahrverbote gleichzeitig wirksam und da du bei beiden Verfahren keine 4-Monats-Regelung hast greift hier eine Parallelabgeltung. Du solltest nur Behörde A vom Fahrverbot bei Behörde B informieren und andersrum ebenfalls und den Sachbearbeiter darum bitten das ganze mit der anderen Stelle abzuklären... Wenn es beides Mal die selbe Behörde ist, wäre es noch einfacher... aber aufpassen, es können trotzdem verschiedene Sachbearbeiter sein!


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Zami
Beitrag 20.07.2012, 10:27
Beitrag #6


Neuling


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Danke schonmal für die Antworten.

Bezüglich der Geschwindigkeiten...sind alle schon mit abgezogener Toleranz.

Und ja ich hatte zuvor schon 4 Punkte gehabt.

Heißt das im schlimmsten Fall wird das Bußgeld enorm hoch werden und je 1 Monat Fahrverbot?
Meine Befürchtung war dass der Führerschein dann gleich mal 6 Monte oder so weg ist!

Geht das so einfach mit dem ausspielen der Behörden?
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TAK
Beitrag 20.07.2012, 10:34
Beitrag #7


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naja, oftmals kapierens die Sachbearbeiter nicht und wissen darüber nicht Bescheid... *gg* Aber funktioniert eben nur wenn beide Bußgeldbescheide gleichzeitig rechtskräftig werden und du jeweils keine 4 Monats-Frist eingeräumt bekommst...


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