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> Parken innerorts auf mehrspurigen Straßen ohne VZ
RobertSch
Beitrag 23.06.2012, 12:52
Beitrag #1


Neuling
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Moin,

darf ich auf einer mehrspurigen Straße (also beispielsweise eine Hauptverkehrsstraße mit 2 Fahrstreifen in beide Richtungen) innerorts jederzeit am rechten Fahrbahnrand parken, wenn keine VZ (Haltverbot / eingeschränktes Haltverbot) vorhanden sind? Zwischen beiden Fahrstreifen befindet sich nur eine Leitlinie (also nich VZ 295).


Ich würde dies bejahen. Mir ist nur aufgefallen, dass dieser Fall hier in HH sehr häufig auftritt. Allerdings parkt dort niemand - was auch regelmäßig im Feierabendverkehr zu einem mittelschweren Verkehrschaos führen würde.... Es wundert mich nur, dass hier keine VZ stehen, die das Halten / Parken verbieten, wo wir doch sonst einen regelrechten Schilderwald haben....

Oder mache ich hier einen Denkfehler? Ich wurde i.wann einmal abgeschleppt, weil ich verbotswidrig auf dem Grünstreifen zw. Geh- und Radweg geparkt habe (angeblich mit Behinderung - stimmte aber nicht). Hätte ich an gleicher Stelle auf der Fahrbahn geparkt, hätte ich definitiv erheblich den Fahrverkehr behindert (stark frequentierte einspurige Straße je Fahrtrichtung, getrennt mit Leitlinie) - man hätte mir dann aber nix draus drehen können?!

Oder parkt an diesen Stellen bloß niemand, weil er Angst um sein Auto hat?

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Hotelpool
Beitrag 23.06.2012, 13:16
Beitrag #2


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Hat die Straße an der Seite eine weiße Linie oder sind auf der Fahrbahn Richtungspfeile aufgepinselt? Du kannst gerne auch mal einen Link von Google Streetview hier einstellen, dann lässt sich das am besten beurteilen.


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Schattenfell
Beitrag 23.06.2012, 13:17
Beitrag #3


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Zitat (RobertSch @ 23.06.2012, 13:52) *
Oder parkt an diesen Stellen bloß niemand, weil er Angst um sein Auto hat?


Ich kenne auch ziemlich viele von diesen Stellen und da wird eben einfach nicht geparkt, weil auch kein anderer dort parkt. Sobald sich aber erst einmal jemand mutig dort hinstellt, parken auch zehn andere dort und dann bürgert es sich langsam ein.
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RobertSch
Beitrag 23.06.2012, 13:45
Beitrag #4


Neuling
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Das ging ja schnell. Ne keine Richtungspfeile und keine weiße Fahrbahnbegrenzung. Wie ändert sich der Sachverhalt denn, wenn es diese gäbe? z.B. weil dort auf der Fahrbahn ein Radweg angelegt wurde.

Ich denke auch, es müsste nur jemand den Anfang machen. Es traut sich halt nur keiner... vermutlich würden dann auch ziemlich schnell die entsprechenden Verbotsschilder folgen.

Beispielhaft diese Stelle für eine zweispurige Straße ohne VZ: https://maps.google.de/maps?hl=de&q=str...=0&ie=UTF-8

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Kuli
Beitrag 23.06.2012, 13:49
Beitrag #5


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Das ist durchaus erlaubt. Fahr mal nach Berlin - dort ist das Gang und Gäbe.

Und ich garantiere dir: Sobald du damit anfängst, macht es dir jeder nach wink.gif
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Speck ftw
Beitrag 23.06.2012, 14:24
Beitrag #6


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Und sehr schnell kommen dann diese Dinger dahin... whistling.gif



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Hotelpool
Beitrag 23.06.2012, 14:25
Beitrag #7


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Der Link geht leider nicht. Du musst in der Streetview-Ansicht auf dieses Symbol klicken



und dann den langen Link im oberen Kästchen kopieren. Diesen dann hier posten. wavey.gif


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RobertSch
Beitrag 23.06.2012, 14:46
Beitrag #8


Neuling
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okay, wieder was gelernt... beim nä. mal gibt es dann den richtigen link.... denke zum heutigen thema gibt es keine fragen mehr wink.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.06.2012, 22:41
Beitrag #9





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Ich mag solche Parkplätze, habe selbst schon so geparkt - zwar nur eine einstreifige Fahrbahn, aber Vorfahrtstraße und nachts ... soll der Rest sich doch mit Ein- und Ausparkverrenkungen und Parkscheiben und -scheinen herumquälen (alle anderen haben in der Seitenstraße geparkt!). Wenn ich's darf, bleibe ich einfach da stehen, wo's passt (gilt auch fürs Fahrrad).
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m01
Beitrag 13.02.2025, 21:39
Beitrag #10


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13 Jahre alter Thread... aber ich würd ihn gerne nochmal hochholen, anstelle nochmal das selbe neu zu fragen. smile.gif
Es hat sich ja zwischenzeitlich viel getan, es gibt mehr oder weniger radikale Gruppen die für Klimaschutz und andere Themen auch mal den Verkehr mittels Klebstoff zum Erliegen bringen. Aber wenn ich mir §12 StVO so ansehe: eigentlich wären doch parkende Autos die einfachste legale Form, den Verkehrsfluss völlig zum Erliegen zu bringen? thread.gif

Beispiel hier, B299. Zwei Fahrspuren pro Richtung, zu Stoßzeiten trotzdem alles dicht. Ich sehe hier kein Vz 283/286, zur durchgezogenen Mittellinie lassen sich problemlos 3 Meter Abstand halten... übersehe ich was?
Nicht dass ich jemanden auf dumme Ideen bringen möchte, aber das ist doch eine offensichtliche Achillesferse, wenn die SVB nicht aufpasst?
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ulm
Beitrag 14.02.2025, 06:31
Beitrag #11


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Nö, Verkehrszeichen dürfen nur angebracht werden, wenn sie erforderlich sind.
Wenn dort sowieso niemand parkt, muss auch nichts geregelt werden.
Erst wenn parkende Fahrzeuge dort den Verkehr behindern, hat die Straßenverkehrsbehörde eine Eingriffsmöglichkeit. Vorsorgliche Verbote sind nur schwer machbar.
Und nicht zu vergessen: Auch das Parken ist Verkehrsteilnahme.
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m01
Beitrag 15.02.2025, 12:22
Beitrag #12


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Zitat (ulm @ 14.02.2025, 06:31) *
Und nicht zu vergessen: Auch das Parken ist Verkehrsteilnahme.

Aber grundsätzlich recht billig im Vergleich zu manch Demonstration. Auto mit frischem TÜV kaufen, anmelden, dort hinstellen. Parken darf man auch ohne Winterreifen, also habe ich dann bis zum nächsten TÜV für 2 Jahre ein Verkehrshindernis gebaut? Ich kann mir das ja kaum vorstellen.
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reckoner
Beitrag 15.02.2025, 17:24
Beitrag #13


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Hallo,

Zitat
... also habe ich dann bis zum nächsten TÜV für 2 Jahre ein Verkehrshindernis gebaut?
Nee. Nur bis dort ein (mobiles) Verbot aufgestellt wird plus 3 Tage.

Stefan
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dopero
Beitrag 15.02.2025, 20:40
Beitrag #14


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In meiner Gegend hat vor Jahrzehnten mal einer versucht auf die beschriebene Art für eine in seinen Augen dringend notwendige Verkehrsberuhigung in Eigenregie zu sorgen.
Das Ordnungsamt hat sich das zuerst mal eine Weile angesehen. Nachdem es immer mal wieder zu kritischen Situationen kam, u.a. weil einige Verkehrsteilnehmer das Reißverschlussverfahren nicht kennen wollen, wurde nach längerer unveränderter Parkposition die erste OWi wegen §1(2) verteilt.
Das hat sich dann ziemlich schnell hochgeschaukelt. Das Ordnungsamt hat die Regelsätze wegen dann anzunehmenden Vorsatz erhöht, der Parkende dann das Fahrzeug alle zwei Tage bewegt, das Ordnungsamt hat dann die Begründung des Tatbestandes geändert, …
Am Ende wollte das der Parker unbedingt vor Gericht ausfechten und hat dort verloren (habe aber keine Idee, an welchem Gericht damals verhandelt wurde).
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reckoner
Beitrag 15.02.2025, 21:04
Beitrag #15


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Hallo,

"BGB §226 Schikaneverbot" könnte auch noch einschlägig sein.

Stefan
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hk_do
Beitrag 16.02.2025, 00:05
Beitrag #16


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Ein Verstoß dagegen wäre aber keine (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeit...

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