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Beitrag
#51
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Aber die Restprobezeit verjährt doch nicht? Nein.Es müsste doch (eigentlich) nach Neuerteilung wieder eine neue Probezeit im Umfang der Restprobezeit zu laufen beginnen Ja.oder liege ich da auch falsch? Nein.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Beitrag
#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 ![]() |
Danke
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Beitrag
#53
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 06.04.2012 Mitglieds-Nr.: 63936 ![]() |
und was schliesse ich jetzt daraus? Das der Herr auf der FEB keine Ahnung hat oder das ich wirklich keine Probezeit mehr habe?
Andere Frage: Wie sieht das mit der Autoversicherung aus? Zählt da die Wiedererteilung als Datum oder das Datum von früher als ich zum ersten mal den FS bekommen habe? gruesse |
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Beitrag
#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 ![]() |
was die autohaftpflicht betrifft, ist das datum der führerschein-wiedererteilung anzugeben. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 15:12 |