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> Reihenfolge von Zusatzzeichen, Abgesplittet aus: Neues aus Schilda
rapit
Beitrag 18.04.2015, 19:40
Beitrag #301


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Also, versuchen wir mal, die Bedeutung zu erkennen, so mit beiläufigem Blick:

Lieferverkehr darf bis Berkach mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Gegensatz zu anderen da fahren. Aber nur, wenn er mit PKW daherkommt, oder LKW unter 2,8 Tonnen (ist ja schließlich das alte Schild), oder wenn er das Ganze mit einem Bus transportiert.

Ist ja extra ein wenig abgesetzt, das alte LKW-Verbot.

Wenn man in die Straße jedoch aus der anderen Richtung einbiegt, sieht die Sache komischerweise anders aus: whistling.gif



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oscar_the_grouch
Beitrag 18.04.2015, 23:16
Beitrag #302


bekennender Pfostenumfahrer
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gar kein Update dazu vom Beitragersteller? sad.gif

Zitat (Gucky @ 30.03.2015, 18:46) *
AG Tiergarten, Beschluss vom 19.03.2015 (310 OWi) 3031 JS OWi 2225/15

Auszug: "...erfüllt die Beschilderung durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen ... die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen nicht. Hiernach ist eine Beschilderung so anzubringen, dass sie zweifelsfrei erfassbar und in sich schlüssig ist. Mehrere Zeichen werden von oben nach unten gelesen, wobei das untere grundsätzlich eine Konkretisierung des oberen darstellt...."

Wenn mir jemand einen Tipp gibt wie, kann ich die eingescante PDF-Datei auch gern im ganzen Wortlaut einstellen. Betraf eine in Berlin beliebte Regelung Zeichen 283 mit 315 zu kombinieren



Warum sehe ich bei diesem Satz eigentlich den seeligen P.Rammsauer vor mir, wie ihm in einer Nacht und Nebelaktion die Idee zu einer neuen StVO kommt, welche automatisch ungültige VZ "weiterhin" bestehen lässt solange sie von zu Fuß Gehenden und Rad Fahrenden auch Ge Achtet Werden Können.

"Aber in einer dunklen Nacht um die Jahreswende 1997/1998, nach Genuss von zwei Flaschen Rotwein, besah der Gesetzgeber erneut sein Werk und fand, ein Schlückchen mehr könnte nun auch nicht mehr schaden."

Zitat (dazydee @ 28.03.2015, 12:33) *
Netter Artikel in der Zeit von einem Bundesrichter über Unsinn in Gesetzen und die Auslegung davon. (Ich finde, das passt hier)

Lachen musste ich beim Fazit, dass auch die Gerichte Schuld sind, indem sie brav jeden Unfug und alles Widersprüchliche auslegen und keiner den Arsch in der Hose hat einfach mal nicht zu richten, weil das Grundlage (das Gesetz) wegen handwerklicher Fehler des Gesetzgebers nicht anwendbar iat.
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Speichenkarussell
Beitrag 14.07.2015, 16:10
Beitrag #303


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Zitat (rapit @ 03.04.2012, 12:20) *
Meist beziehen sich alle Zz auf das Hauptzeichen, aber besonders bei Parkregelungen kann es anders sein, da können sich Zz sinnvollerweise nur auf das darüber befindliche Zz beziehen....
In der Regel erschließt sich dem durchschnittlich intelligenten Verkehrsteilnehmer, wie die Rechtsprechung ihn nennt, der Sinn und Zweck bei ordentlicher Anordnung, im Ergebnis tatsächlich durch das Bemühen des gesunden Menschenverstandes.
Hier im Forum machen sich einige generell, andere nur mal speziell hier im Thread, aber einen Spaß daraus, Anordnungen extrem spitzfindig zu hinterfragen und bewusst ins Gegenteil zu verdrehen. wavey.gif
yes.gif

Darf ich hier samstags auch rückwärts einparken? Oder nur die Bewohner...? wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.07.2015, 16:30
Beitrag #304


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Warum ordnet man Bewohnerparken für einen Zeitraum an, an dem die meisten Bewohner von Zuhause weg auf der Arbeit sind?
Abends, wenn die meisten Bewohner von der Arbeit heimgekehrt sind, wäre eine Bewohnerparkregelung doch viel zweckdienlicher?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Speichenkarussell
Beitrag 14.07.2015, 16:32
Beitrag #305


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Nach §MSDWGI könnte es ja auch heißen, dass tagsüber vorwärts eingeparkt werden soll (wegen geöffneter Fenster...?) und es immer Bewohnerparkplätze sind (ohne zeitliche Beschränkung).
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erwin_a
Beitrag 14.07.2015, 17:03
Beitrag #306


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Abgesehen (und wie ich finde unabhängig) vom unteren Zusatzzeichen ist die Mehrdeutigkeit der Kombi schon bestätigt:

Zitat
Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Eine Anordnung mit Zeichen 314 (Parkplatz) und den darunter befindlichen zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild „Anwohner mit Parkausweisnummer” (ZZ 1020) einerseits und Einschränkung der Parkzeit (ZZ-1042-33) andererseits er-füllt diese Voraussetzungen nicht und ist zumindest für Nichtanwohner objektiv unklar.
OLG Dresden v. 19.123.1996
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Mitleser
Beitrag 14.07.2015, 18:56
Beitrag #307


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.07.2015, 17:30) *
Warum ordnet man Bewohnerparken für einen Zeitraum an, an dem die meisten Bewohner von Zuhause weg auf der Arbeit sind?
Weil zu der Zeit die S-Bahn Pendler sonst alle Plätze blockieren würden. Oder die Mitarbeiter des ortsansäßigen Versicherungsriesen. Und der Bewohner sich somit nicht trauen würde, mal kurz zum Einkaufen oder Arzt zu fahren.
Abends besteht dort kein Bedarf an Freihaltung. Denn dann will dort außer den Bewohnern eh niemand parken.
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MisterOJ
Beitrag 14.07.2015, 19:14
Beitrag #308


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Zitat (Speichenkarussell @ 14.07.2015, 17:10) *
Darf ich hier samstags auch rückwärts einparken? Oder nur die Bewohner...? wavey.gif

Ich bleib bei meiner Überzeugung: Zz beziehen sich auf das Hauptzeichen (@rapit: und das ist nicht spitzfindig! )

OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 14.07.2015, 20:14
Beitrag #309


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Zitat (erwin_a @ 14.07.2015, 18:03) *
OLG Dresden v. 19.123.1996

Ich habe keine Idee, was an der dort im Beschluss des OLG besprochenen Kombination unklar sein soll.
Ganz egal, ob man das dortige Zeiten-Zz auf das VZ 314, oder das Anwohner-Zz bezieht, kommt immer derselbe Regelungsgehalt haraus.

Eine klassische Fehlentscheidung.
Daher ohne jede Wirkung auf weitere Fälle.

Die Entscheidung ist unlogisch und widerspricht sich dadurch selbst.


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Mitleser
Beitrag 14.07.2015, 20:19
Beitrag #310


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Obacht, selbst das OLG Dresden ist mit der Beschilderung am Ende nicht mehr klar gekommen. Mal steht auf dem Anwohner-Zz ein kleines "frei" und mal nicht. Und mit dem "frei" ist es objektiv unklar.
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rapit
Beitrag 14.07.2015, 21:50
Beitrag #311


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ja das hatte ich freilich gelesen, aber mich dann an der VZ-Ziffer orientiert. Und ohne "frei" nehme ich mir die Freiheit, keinen Widerspruch zu erkennen. Mit frei freilich schon, aber ich halte das "frei" für frei erfunden.


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Mitleser
Beitrag 14.07.2015, 21:57
Beitrag #312


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Gerade die Zz-Ziffer müsste Dich zum "frei" bringen. whistling.gif

Die Regelung vor Ort war damals definitiv widersprüchlich. Sie wurde im Nachgang, ich glaube 1998, geändert. Also ungefähr gleichzeitig mit der eh fälligen Änderung von An- zu Bewohner.
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rapit
Beitrag 14.07.2015, 22:18
Beitrag #313


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blink.gif blink.gif ranting.gif Ich geh' jetzt besser schlafen...


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Winnie1256
Beitrag 23.06.2017, 10:08
Beitrag #314


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Zitat (durban @ 03.04.2012, 12:38) *
Zusatzzeichen sind idR voneinander unabhängig, möchte man Bedingungen aufeinander beziehen, sind sie auf einem ZZ zu vereinigen.


Hallo durban,

ganz genau diese deine Behauptung halte ich auch für meine angetroffene Schilder-Kombination von einem Hauptzeichen und 4 (!) Zusatzzeichen zutreffend:
http://www.bilder-hochladen.net/i/m0uc-1-8ef2.jpg

und erachte aus diesem Grunde folgende Kombination anders als die vor Ort angetroffene für StVO-gerecht:
http://www.bilder-hochladen.net/i/m0uc-9-9c3c.jpg

Liege ich damit richtig oder falsch?
Oder gibt es PRO und CONTRA - oder sowohl als auch...?


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durban
Beitrag 23.06.2017, 16:44
Beitrag #315


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Bei den vier separaten Zusatzzeichen würde selbst ich von einer Uneindeutigkeit ausgehen. Allein die zwei separaten Zeiten-ZZ ziehen in den Zähnen. Die von Dir vorgeschlagene Variante finde ich dagegen in Ordnung.

Nur, weil wir das Thema neulich hatten: Wenn tagsüber die Bewohner auch parken dürfen sollen, könnte man auf das entsprechende ZZ schreiben: "mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis".


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Proxima Estación: Esperanza.
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rapit
Beitrag 23.06.2017, 20:16
Beitrag #316


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@Winnie: was hältst Du davon, mit derselben Problematik in einem Faden zu bleiben?


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Winnie1256
Beitrag 25.06.2017, 09:50
Beitrag #317


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@rapit: sorry, bleibe natürlichem auf dem "anderen" Pfad unterwegs, aber als Neuling war ich einfach erfreut darüber, dass ich hier im Forum beim "Wühlen" im Vergangenen und bereits erörterten fündig gewesen bin rolleyes.gif

@durban: "mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis" wäre auch meiner Ansicht nach optimal! Meinen Beobachtungen zufolge ist der Parkberechtigtenwechsel um schlagartig 9 Uhr der "kritische" Zeitpunkt bei dieser Beschilderung: Vorher und nachher schuftet der "Knöllchendienst" hier nahezu auf Hochtouren, um natürlich überwiegend Auswärtige in der Überzahl "Ärgernisse" zu bereiten...

Doch es bleiben wohl insgesamt die "lukrativsten" SONDERparkplätze für die Stadt, die man sich vorstellen kann wavey.gif think.gif
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Winnie1256
Beitrag 29.06.2017, 23:00
Beitrag #318


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Nun werter rapit,

Ein Faden ist offenbar KEIN Faden! So schaut es wohl aus! Oder hast du das Gefühl, "dort" würde sich noch was wesentliches bewegen?

Aber eigentlich hat ja hier MODERATOR durban die Quintessenz des Ganzen bereits abgegeben: Vier separate Zusatzzeichen sind in dieser Anordnung "uneindeutig"! Man könnte dies auch noch mit anderen Negativmerkmalen belegen:

"Allein die zwei separaten Zeiten-ZZ ziehen in den Zähnen"!!! Dem ist rein garnix hinzuzufügen!

<<Wenn tagsüber die Bewohner auch parken dürfen sollen, könnte man auf das entsprechende ZZ schreiben: "mit Parkschein oder Bewohnerparkausweis". >>

Haargenau dies könnte man, sollte man, MÜSSTE man!!! wavey.gif rolleyes.gif
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