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> Rechts überholen - Radfahrer und Mofas, ausreichender Raum nach StVO §5
Ichtyos
Beitrag 29.03.2012, 23:53
Beitrag #1


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StVO § 5 lautet:

Zitat
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


Ohne jetzt die hunderttausende Diskussionen zum Thema Radling vs. Dosenfahrer aufzumachen: Was ist ein ausreichender Raum?

Ich versuche normalerweise "laut und deutlich" zu fahren. Außenkante rechter Außenspiegel über dem Rinnstein sollte doch wohl ausreichen, um den Raum hinreichend einzuschränken.

Bevor mich jemand schlägt: Das war in einer Baustelle mit ohnehin schmaleren Fahrstreifen. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 30.03.2012, 00:05
Beitrag #2


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Zitat (Ichtyos @ 30.03.2012, 00:53) *
Was ist ein ausreichender Raum?


Tja, dumm gesagt: der Raum, der nunmal ausreicht. Sobald das Fahrrad durchpasst, ist das für das Rad in Ordnung.
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Ichtyos
Beitrag 30.03.2012, 00:17
Beitrag #3


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Ich hoffe mal, Du meinst fahrenderweise. think.gif

Mein "Pedalritter" hat sich zumindest mit dem rechtem Fuß im Straßenbegleitgrün abgestoßen - rechts vom Hochbord. Das Rad hatte geschätzte 20° Schräglage nach rechts bei Tempo knapp über null. whistling.gif


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Schattenfell
Beitrag 30.03.2012, 00:30
Beitrag #4


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Zitat (Ichtyos @ 30.03.2012, 01:17) *
Ich hoffe mal, Du meinst fahrenderweise. think.gif


Ich tippe mal, dass es wie die angepasste Geschwindigkeit auf freigegebenen Radwegen ist: sobald etwas passiert, war sie nicht mehr angepasst.


Zitat (Ichtyos @ 30.03.2012, 01:17) *
Mein "Pedalritter" hat sich zumindest mit dem rechtem Fuß im Straßenbegleitgrün abgestoßen - rechts vom Hochbord. Das Rad hatte geschätzte 20° Schräglage nach rechts bei Tempo knapp über null. whistling.gif


Halte ich für etwas knapp.
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ujgm
Beitrag 30.03.2012, 08:16
Beitrag #5


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Hat er dir eine Schramme ins Auto gefahren oder deinen Außenspiegel abgerissen?

Oder worüber regst du dich auf?

Wenn er vorbeigepasst hat, war's doch anscheinend ausreichend.
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Achim
Beitrag 30.03.2012, 08:22
Beitrag #6


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Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.


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granny
Beitrag 30.03.2012, 08:26
Beitrag #7


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Zitat (Achim @ 30.03.2012, 08:22) *
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.

Man sollte allerdings auch darauf hinweisen, dass das Anfahren für die Überholten verboten ist, solange der Überholvorgang noch andauert.
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Hane
Beitrag 30.03.2012, 08:35
Beitrag #8


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Zitat (Achim @ 30.03.2012, 08:22) *
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.

Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei wartenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.

Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 08:44
Beitrag #9


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Zitat (granny @ 30.03.2012, 09:26) *
... auch darauf hinweisen, dass das Anfahren für die Überholten verboten ist, solange der Überholvorgang noch andauert.


Stimmt zwar, aber im vorliegenden Fall war legales Rechtsüberholen schlicht nicht möglich - mithin nix, womit der TE hätte rechnen müssen no.gif
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KJK
Beitrag 30.03.2012, 08:48
Beitrag #10


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Schon aus Selbstschutz würde ich als Radfahrer nicht rechts an einem sich bewegenden Fahrzeug vorbeifahren.
Bei einem stehenden Fahrzeug würde ich allerdings auch die Definition anwenden, dass der Platz ausreichend ist, wenn ich ohne Berührung daran vorbeikomme. Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken ranting.gif , ist mein Platzbedarf nicht besonders groß thread.gif ...


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Achim
Beitrag 30.03.2012, 08:53
Beitrag #11


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Zitat (Hane @ 30.03.2012, 09:35) *
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben.

Du meinst also, dass auch ein fahrendes Fahrzeug warten kann think.gif


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Hane
Beitrag 30.03.2012, 09:07
Beitrag #12


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Zitat (Achim @ 30.03.2012, 08:53) *
Du meinst also, dass auch ein fahrendes Fahrzeug warten kann think.gif
Naja, sagen wir der Fahrer wink.gif

Ich denke da an einen Rückstau, in dem immer mal wieder etwas Bewegung kommt, weil ein Fahrzeug weg kommt. Bis die anderen wirklich wieder stehen, kann es schon etwas dauern. Dieses Aufrücken im Stau sehe ich schon als warten.

Im Zusammenspiel mit Schutzstreifen halte ich eine andere Annahme für wenig praxistauglich.


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dopero
Beitrag 30.03.2012, 09:21
Beitrag #13


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Zitat (Hane @ 30.03.2012, 08:35) *
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben.

Dafür halte ich für gegeben:
"StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Das passt meiner Meinung nach mit:
"StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
nicht ganz zusammen.

Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes.

Andere Argumente wurden ja schon mal zur genüge hier ausgetauscht.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 09:23
Beitrag #14


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Zitat (dopero @ 30.03.2012, 10:21) *
Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes.


Es ist ein elementarer Unterschied, ob ein Radler die Nähe zu anderen VT sucht oder diese jenem allzu nahe kommen wink.gif
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NMY
Beitrag 30.03.2012, 09:42
Beitrag #15


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Ich würde mal sagen, solange nichts passiert (also niemand behindert, gefährdet oder geschädigt wird), war der Platz ausreichend. Ich würde das so ähnlich sehen, wie die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen. Wenn dann doch etwas passiert, dann ist der Nachweis erbracht, das der Platz eben nicht ausreichend war. Die Verteilung der Schuld muss für den Einzelfall begutachtet werden, denn die Rückschaupflicht des Verkehrsteilnehmers vor Spurwechseln, Schlenkern und Abbiegemanövern besteht ja parallel natürlich auch noch.
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Acki
Beitrag 30.03.2012, 09:50
Beitrag #16


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Wie verhält man sich als Autofahrer wenn sich der Radfahrer verschätzt hat und der Abstand doch nicht ausreichend war?
Also auf deutsch, wenn es eine Berührung gegeben hat?

gruß Acki
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Porter
Beitrag 30.03.2012, 10:19
Beitrag #17


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So schnell wie möglich aus dem Auto springen und ihn schnappen, bevor er das Weite sucht.


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mir
Beitrag 30.03.2012, 10:23
Beitrag #18


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Oder halt die Entschuldigungswünsche und Adresse des Fahrers durch die Seitenscheibe entgegennehmen. Es sind nicht alles Arschlöcher, die da unterwegs sind, m.W. ist die Fahrerfluchtrate bei Radfahrern nicht größer als die bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen.


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Acki
Beitrag 30.03.2012, 10:31
Beitrag #19


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Zitat (Porter @ 30.03.2012, 11:19) *
So schnell wie möglich aus dem Auto springen und ihn schnappen, bevor er das Weite sucht.

Das fällt leider flach weil ich nicht so gut zu Fuß bin.

Zitat (mir @ 30.03.2012, 11:23) *
Es sind nicht alles Arschlöcher, die da unterwegs sind, m.W. ist die Fahrerfluchtrate bei Radfahrern nicht größer als die bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen

Hab ich leider jetzt schon 3x anders erlebt dry.gif

gruß Acki
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dopero
Beitrag 30.03.2012, 10:34
Beitrag #20


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Zitat (NMY @ 30.03.2012, 09:42) *
Ich würde das so ähnlich sehen, wie die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

Für mich ist dieser Fall nicht vergleichbar.
Auf der Autobahn ist es allein der Kraftfahrzeugführer der sich dazu entscheidet die Richtgeschwindigkeit zu Überschreiten.
Im Falle des rechtsüberholenden Radfahrers verzichtet dieser zwar auf den Sicherhaitsabstand, im Falle eines Unfalles wird aber höchstwahrscheinlich der Kraftfahrer zur Kasse gebeten, obwohl er keinerlei Chance hatte den korrekten Abstand herzustellen.
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Leroy
Beitrag 30.03.2012, 11:13
Beitrag #21


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Zitat (granny @ 30.03.2012, 09:26) *
Zitat (Achim @ 30.03.2012, 08:22) *
Man sollte darauf hinweisen, dass das Rechtsüberholen im hier behandeltem Sinn nur bei stehenden Fahrzeugen zulässig ist. Sonst ist es verboten.

Man sollte allerdings auch darauf hinweisen, dass das Anfahren für die Überholten verboten ist, solange der Überholvorgang noch andauert.


Wobei man da auch streiten kann... Ab wann ein Überholter ein Überholter ist... Wenn das Überholen noch andauert, kann er ja - meiner Auffassung nach - noch kein Überholter sein. Das ist er erst, wenn das Überholen abgeschlossen ist. thread.gif whistling.gif
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mir
Beitrag 30.03.2012, 11:15
Beitrag #22


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Zitat (Acki @ 30.03.2012, 11:31) *
Hab ich leider jetzt schon 3x anders erlebt dry.gif


Sehr bedauerlich.

P.S.:

Mein Auto hatte auch drei Beulen, die allerdings eindeutig nicht von Radfahrern stammten, und für die sich auch kein Verursacher gemeldet hat ...



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NMY
Beitrag 30.03.2012, 11:22
Beitrag #23


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Aber in beiden Fällen gibt es einen Verkehrsteilnehmer, der den "normalen" Sicherheitsbereich verlässt, in dem er entweder den Sicherheitsabstand unterschreitet ( = der Radfahrer) oder die Richtgeschwindigkeit überschreitet ( = der Schnellfahrer) und jeweils einen Verkehrsteilnehmer, der grundsätzlich erst mal nichts dafür kann, dass der andere Verkehrsteilnehmer so unvernünftig handelt. Und in beiden Fällen ist auch dieser unbescholtene Fahrer "dran", wenn eine konkrete Schädigung durch einen kleinen oder großen Fehler seinerseits (z.B. Schlenker) mitausgelöst wird. Wenn dieser Fahrer allerdings keinen Fehler macht, und der Schnellfahrer oder der Radfahrer ihm durch einen Fahrfehler in die Seite fährt, glaube ich auch nicht daran, dass er zur Kasse gebeten wird. Da bleibt natürlich immer das Problem mit der hohen See, dem Gericht und der unterschiedlichen Wahrnehmung von denselben Abläufen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 11:33
Beitrag #24


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Zitat (NMY @ 30.03.2012, 12:22) *
Da bleibt natürlich immer das Problem mit der hohen See, dem Gericht und der unterschiedlichen Wahrnehmung von denselben Abläufen.


Das ist doch nur eine Frage der Beweisbarkeit: Manchmal gibt's BlackBox-Daten und ein Video von mindestens einem der Beteiligten - und alle können sehen, was wirklich passiert ist und wer ihnen einen vom Pferd erzählt whistling.gif
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alder
Beitrag 30.03.2012, 11:45
Beitrag #25


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Zitat (dopero @ 30.03.2012, 09:21) *
Zitat (Hane @ 30.03.2012, 08:35) *
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben.

Dafür halte ich für gegeben:
"StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Das passt meiner Meinung nach mit:
"StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
nicht ganz zusammen.

Ausserdem: Der Führer eines Kraftfahrzeuges hat beim Überholen für einen ausreichenden seitlichen Sicherheitsabstand (1-1,5m) gegenüber Radfahrern zu sorgen. Bei einem wartendem Kraftfahrzeug ist dieser Abstand nicht nötig. Somit verbietet sich für mich ein Rechtsüberholen von langsamen Kraftfahrzeugen durch Radfahrer schon allein wegen des nicht vorhandenem (bzw. im langsamen Stadtverkehr nicht herstellbaren) Sicherheitabstandes.

Andere Argumente wurden ja schon mal zur genüge hier ausgetauscht.

Zitat (dopero @ 30.03.2012, 09:21) *
Dafür halte ich für gegeben:
"StVO §5 Überholen (2) ... Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."
Das passt meiner Meinung nach mit:
"StVO §5 Überholen (8) ... mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
nicht ganz zusammen.

Ein Radfahrer der fährt ist mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs als ein Kfz das steht rolleyes.gif

Wenn der Radfahrer das Kfz überholen kann ohne dieses zu berühren war ja offensichtlich ausreichend Platz vorhanden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist zum Schutz der Radfahrer vor fahrenden Kraftfahrzeugen und nicht umgekehrt.
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dopero
Beitrag 30.03.2012, 12:43
Beitrag #26


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Zitat (alder @ 30.03.2012, 11:45) *
Ein Radfahrer der fährt ist mit wesentlich höherer Geschwindigkeit unterwegs als ein Kfz das steht rolleyes.gif
Da ich darauf
Zitat (Hane @ 30.03.2012, 08:35) *
Ob warten zwangsläufig stehend zu geschehen hat, halte ich nicht für gegeben.
geantwortet habe geht es hier aber um sich (langsam) bewegende Kfz.


Zitat (alder @ 30.03.2012, 11:45) *
Wenn der Radfahrer das Kfz überholen kann ohne dieses zu berühren war ja offensichtlich ausreichend Platz vorhanden.
Genau den gleichen Spruch kann man aber auch immer anbringen wenn es ein Kfz schafft einen Radfahrer mit einem geringeren Abstand zu Überholen.

Zitat (alder @ 30.03.2012, 11:45) *
Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist zum Schutz der Radfahrer vor fahrenden Kraftfahrzeugen und nicht umgekehrt.
Falsch. Der große Sicherheitsabstand wird von Gerichten immer wieder deswegen als nötig angesehen, da es bei Radfahrern immer vorkommen kann, das diese ihre Spur nicht halten können und deswegen Platz für entsprechende Schlenker benötigen. Da sich der Radfahrer weiterhin bewegt sehe ich den Sicherheitsabstand weiterhin als zwingend nötig an.
Wenn man den Umkehrschluss betrachtet (was anscheinend viele Kfz-Führer tun): Wenn der geringe Sicherheitsabstand der Radfahrer beim erlaubten Rechtsüberholen ausreicht, dann ist er auch beim Überholt werden mit dem Kfz ausreichend.
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alder
Beitrag 30.03.2012, 13:24
Beitrag #27


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Ich persönlich hab überhaupt kein Problem damit wenn ein Kfz so an mir vorbeifährt dass noch ein Blatt Zeitungspapier von der Dicke her dazwischen passt. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m wird aber nun mal von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrern verlangt, vom umgekehrten Fall ist mir jetzt nichts bekannt.
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Nerari
Beitrag 30.03.2012, 13:30
Beitrag #28


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Zitat (alder @ 30.03.2012, 14:24) *
Ich persönlich hab überhaupt kein Problem damit wenn ein Kfz so an mir vorbeifährt dass noch ein Blatt Zeitungspapier von der Dicke her dazwischen passt.


Es müssen ja nun wirklich keine 1,5 m sein, aber das ist nun wirklich blanker Unsinn dry.gif .
Wie dir vielleicht bekannt ist, bewegt sich ein Radler naturgemäß pendelnd fort; er kann also nicht fahren, ohne minimal(st)e Schlangenlinien zu vollziehen.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 13:43
Beitrag #29


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Zitat (Nerari @ 30.03.2012, 14:30) *
Es müssen ja nun wirklich keine 1,5 m sein


Doch, müssen es - innerorts jedenfalls, außerorts sogar volle 2m: Über viele Jahre immer wieder bis in höhere Instanzen erkämpft smartass.gif
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Nerari
Beitrag 30.03.2012, 13:53
Beitrag #30


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 14:43) *
Zitat (Nerari @ 30.03.2012, 14:30) *
Es müssen ja nun wirklich keine 1,5 m sein


Doch, müssen es -


Für mich (!) müssen sie es nicht tongue.gif - ich kann nämlich einigermaßen schlenkerfrei geradeaus fahren rolleyes.gif thread.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 13:54
Beitrag #31


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Schön für dich - aber hilft das dem überholwilligen Autler? no.gif
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alder
Beitrag 30.03.2012, 13:57
Beitrag #32


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Zitat (Nerari @ 30.03.2012, 14:30) *
Wie dir vielleicht bekannt ist, bewegt sich ein Radler naturgemäß pendelnd fort; er kann also nicht fahren, ohne minimal(st)e Schlangenlinien zu vollziehen.
Ich weiß dass sich viele Radfahrer (Radler trink ich ab und zu) wie von Dir beschrieben pendelnd fortbewegen - ich persönlich fahre mit dem Fahrrad genauso gerade wie mit einem Kfz.
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Nerari
Beitrag 30.03.2012, 14:13
Beitrag #33


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Zitat (alder @ 30.03.2012, 14:57) *
ich persönlich fahre mit dem Fahrrad genauso gerade wie mit einem Kfz.


Wenn du "genauso gerade" fährst, dann fährst du auch mit dem Auto auch pendelnd rolleyes.gif - zumindest beim Zweirad geht es fysikalisch nicht anders als pendelnd

@BB: klar hift ihm das yes.gif. Ich kann da wenn nötig durch klares rechtsfahren ein Lücke aufmachen, und der Autofahrer kann sie nützen, ohne dass ich mich aufrege. Wenn ich nicht will, dass er überholt, dann mache ich das topografisch unmöglich smile.gif
Es gibt natürlich auch Autofahrer, die auf ein Überholen trotzdem verzichten. Ich kann das Pferd aber nur zur Tränke führen, trinken muss es selber laugh2.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 14:16
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Zitat (Nerari @ 30.03.2012, 15:13) *
@BB: klar hift ihm das yes.gif. Ich kann da wenn nötig durch klares rechtsfahren ein Lücke aufmachen, und der Autofahrer kann sie nützen...


... muß dabei aber dennoch den je nach Örtlichkeit geforderten Seitenabstand einhalten - mit diesem hat das also nix zu tun wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.03.2012, 14:18
Beitrag #35


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Zitat
8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen müßte ja bekannt sein, wieso kann ein Rad Fahrender deswegen ein stehendes KFZ rechts überholen???


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Nerari
Beitrag 30.03.2012, 14:24
Beitrag #36


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.03.2012, 15:18) *
wieso kann ein Rad Fahrender deswegen ein stehendes KFZ rechts überholen???


Weil man einen Wartenden überholt und nicht an ihm vorbei fährt.


Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 15:16) *
- mit diesem hat das also nix zu tun wavey.gif


Es mag rein StVO-mäßig nicht ok sein - für mich als Radler ist es ok rolleyes.gif .
Ich als Autofahrer warte in so einem Fall auch lieber. Denn extrem eilig habe ich es selten, und meistens ergibt sich umgehend eine StVO-mäßig legale Überholmöglichkeit. Aber das sieht ja nicht jeder so gelassen smile.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 14:30
Beitrag #37


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Zitat (Nerari @ 30.03.2012, 15:24) *
Ich als Autofahrer warte in so einem Fall auch lieber.


cheers.gif
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sigggi
Beitrag 30.03.2012, 15:51
Beitrag #38


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2012, 23:53) *
Ich versuche normalerweise "laut und deutlich" zu fahren. Außenkante rechter Außenspiegel über dem Rinnstein sollte doch wohl ausreichen, um den Raum hinreichend einzuschränken.


Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen.
Ist ausreichend Raum vorhanden haben sich alle Verkehrsteilnehmer danach zu richten.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Janus
Beitrag 30.03.2012, 15:56
Beitrag #39


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Zitat (KJK @ 30.03.2012, 09:48) *
Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken ranting.gif , ist mein Platzbedarf nicht besonders groß thread.gif ...
In so einem Fall nehme ich gern das andere rechts zum Vorbeifahren. Wer mich so deutlich absichtlich behindert, dem komm ich dann umgekehrt auch gern unfreundlich.


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 16:19
Beitrag #40


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Zitat (sigggi @ 30.03.2012, 16:51) *
Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen.


Wo immer sich ein beliebiges Fahrzeug auf einem Fahrstreifen befindet, ist dessen Breite zwangsläufig das, was dessen Fahrer davon übrigläßt - je nach Fahrzeugart auch noch einiges mehr, des beim Überholen desselben geforderten Seitenabstandes wegen wink.gif

Und nein: Ein Autofahrer vor der roten Ampel ist natürlich keineswegs verpflichtet, rechts Platz zu lassen no.gif

Im Gegenteil - es gibt, ganz ohne daß Radfahrer dabei die geringste Rolle spielen, genügend Gründe, ganz rechts 'ranzurücken; angefangen beim Rechtsfahrgebot, das nach der amtlichen Begründung, zitiert in unseren FAQ, dahingehend auszulegen ist, ...

Zitat
... dass der Abstand vom rechten Fahrbahnrand desto grösser sein darf, je schneller ein Fahrzeug im Rahmen des Zulässigen fährt; der Langsamfahrende kann, wie er es schon jetzt muss, "ausserst rechts" fahren


Aber nochmal nein: Es ist weder verboten, dann links zu überholen - noch, sich hinten anzustellen
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sigggi
Beitrag 30.03.2012, 17:19
Beitrag #41


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 17:19) *
Zitat (sigggi @ 30.03.2012, 16:51) *
Ich verstehe unter ausreichenden Raum die Breite der Fahrspur und nicht das, was Autofahrer davon übrig lassen.


Wo immer sich ein beliebiges Fahrzeug auf einem Fahrstreifen befindet, ist dessen Breite zwangsläufig das, was dessen Fahrer davon übrigläßt - je nach Fahrzeugart auch noch einiges mehr, des beim Überholen desselben geforderten Seitenabstandes wegen wink.gif

Es geht um den Platz nach rechts. Ist ausreichend Raum vorhanden bedeutet das zwangsläufig, dass der Platz rechts neben dem Fahrzeug für Radfahrer ausreicht.

Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 17:19) *
Und nein: Ein Autofahrer vor der roten Ampel ist natürlich keineswegs verpflichtet, rechts Platz zu lassen no.gif

Ich denke nicht, dass es erlaubt ist diesen ausreichenden Platz grundlos zu blockieren.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 17:36
Beitrag #42


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Zitat (sigggi @ 30.03.2012, 18:19) *
Es geht um den Platz nach rechts. Ist ausreichend Raum vorhanden bedeutet das zwangsläufig, dass der Platz rechts neben dem Fahrzeug für Radfahrer ausreicht.


Stimmt zwar - hilft aber nicht: Wenn dort ein anderer VT steht, ist eben kein Platz mehr no.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 17:19) *
Ich denke nicht, dass es erlaubt ist diesen ausreichenden Platz grundlos zu blockieren.


Von grundlos kann doch gar keine Rede sein, s.o.: Das Rechtsfahrgebot verpflichtet, so weit rechts wie möglich zu fahren - auch im Zulauf auf eine rote Ampel; zudem hindert ein Kfz, dessen Fahrer das ganz genau nimmt, natürlich keinen Radfahrer daran, den völlig legal links zu überholen: Geht das nicht, wäre rechts auch dann nicht ausreichend Platz, wenn das Kfz so weit links wie möglich stünde no.gif

Und natürlich beinhaltet des einen VT Recht, das auszuüben freien Verkehrsraum voraussetzt, keinerlei über §1 hinausgehende Pflicht anderer VT, dem diesen Raum zu schaffen: Du wirst dich gewiß (und zu recht!) nicht in der Pflicht sehen, einem auflaufenden Kfz zu ermöglichen, dich mit unverminderter Geschwindigkeit zu überholen wink.gif
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haschee
Beitrag 30.03.2012, 17:58
Beitrag #43


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Wenn ein Radfahrer rechts überholen kann ist das meist ein Zeichen für Faulheit oder Unfähigkeit des Autofahrers das Rechtsfahrgebot einzuhalten. thread.gif


Links könnte im freien Platz dann nämlich ein Motorradfahrer überholen! wink.gif
Oder ein anderer Radfahrer.

Sofern keine durchgezogenen Linien überquert werden...
Also eigentlicherweise.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Bonsai-Brummi
Beitrag 30.03.2012, 18:27
Beitrag #44


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Zitat (haschee @ 30.03.2012, 18:58) *
Links könnte im freien Platz dann nämlich ein Motorradfahrer überholen! wink.gif


Das gehört zu den erwähnten weiteren guten Gründen, vor Ampeln ganz rechts anzuhalten - egal ob Fahr-, Motorradfahrer oder auch SoSi-Fahrzeug: Letzterem Platz zu machen ist nicht nur vorgeschrieben, sondern zuweilen gar für irgendwen überlebenswichtig - Grund genug, diesen Platz gleich zu lassen statt den im Ernstfall erst schaffen zu müssen, womöglich unter unvermeidbarem Eindringen in geschützte Bereiche shutup.gif
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KJK
Beitrag 30.03.2012, 18:54
Beitrag #45


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 30.03.2012, 18:36) *
Das Rechtsfahrgebot verpflichtet, so weit rechts wie möglich zu fahren - auch im Zulauf auf eine rote Ampel; zudem hindert ein Kfz, dessen Fahrer das ganz genau nimmt, natürlich keinen Radfahrer daran, den völlig legal links zu überholen...

Wobei sich dann natürlich für den Radfahrer die Frage stellt, wo er sich postiert: Links neben ein Kfz, das in dieselbe Richtung weiterfahren möchte wie ich, würde ich mich auf derselben Fahrspur wie ebendieses nur dann hinstellen, wenn es mich zuvor wirklich so asozial überholt hätte, wie ich das oben beschrieben habe.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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Ichtyos
Beitrag 30.03.2012, 21:33
Beitrag #46


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Oha - da ist ja einiges an Antworten zusammengekommen. wavey.gif

Zuerst ein mal: Menschen und Material sind ohne Schaden aus der Geschichte herausgekommen.

Irgendwie habe ich den Fall zu kurz geschildert, nochmal ausführlicher (und ich gelobe Besserung) blushing.gif :
Ich war mit einem gemessen über die Spiegel 232 cm breiten Fahrzeug unterwegs. Wie breit meine Spur war, kann ich nur grob schätzen. Ich tippe mal auf gute drei Meter ( .

Ich stand die ganze Zeit vor einer roten Ampel an etwa fünfter Stelle auf meiner Spur etwa mittig, wohl mehr leicht rechts davon.

Der Radfahrer kam von hinten angeradelt. Fahrenderweise wäre er schon am Fahrzeugheck hängengeblieben. So hielt er an, kippte sein Rad deutlich nach rechts und quetschte sich am meinem Auto vorbei. Linker Fuß auf der Pedale, mit dem rechten Fuß stieß er sich auf dem Grünstreifen rechts vom Hochbord ab. Radfahren im eigentlichen Sinne war das sicher nicht.

Die Restbreite zwischen meinem rechten Außenspiegel und dem Bordstein dürfte etwa bei 30 Zentimetern gelegen haben.


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_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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Strike Eagle
Beitrag 31.03.2012, 19:17
Beitrag #47


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Zitat (KJK @ 30.03.2012, 09:48) *
Wenn die Autofahrerin (wie vorgestern geschehen) mich Sekundenbruchteile zuvor noch schnell vor der Kreuzung überholt hat, um direkt danach bis zum Stillstand bremsend rechts an den Fahrbahnrand zu lenken ranting.gif , ist mein Platzbedarf nicht besonders groß
Warum willst du an jemand vorbei, der eh schneller als du ist? Aus reinem *****tum, weil du damit andere blockieren kannst?


--------------------
Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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mir
Beitrag 31.03.2012, 19:30
Beitrag #48


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Der Autofahrer ist ja nicht schneller, sonst könnte der Radfahrer ihn ja nicht überholen. rolleyes.gif

Das Problem ist halt: Auf einer freien übersichtlichen Straße ist ein Autofahrer schneller. Sobald es Engstellen gibt oder Kreuzungen, an denen man wartepflichtig ist, ist oft das Fahrrad schneller, weil es Engstellen auch bei Gegenverkehr passieren kann und in Querstraßen schneller Einblick hat. Daher hat im Stadtverkehr mal der eine und mal der andere die Nase vorn.

Wenn ich absehen kann, daß derjenige, den ich überhole, gleich wieder schneller als ich wird, dann kann man das Überholen eigentlich auch gleich bleiben lassen.


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Strike Eagle
Beitrag 31.03.2012, 19:40
Beitrag #49


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Zitat (mir @ 31.03.2012, 20:30) *
Der Autofahrer ist ja nicht schneller, sonst könnte der Radfahrer ihn ja nicht überholen. rolleyes.gif
Angenommen, dass keine Rush-Hour ist und der Autofahrer vor und nach der roten Ampel mit seinem erlaubten vmax unterwegs ist. Nach dieser Annahme ist es unnötig und Verkehrsfluss behindert, wenn sich ein Radler dann vorbeiquestscht. Der Zeitgewinn für Radler ist ohne Rush-Hour nahe 0. In der Rush-Hour ist das eh wurst, da ist der Radler vermutlich sogar schneller.

Zitat (mir @ 31.03.2012, 20:30) *
Wenn ich absehen kann, daß derjenige, den ich überhole, gleich wieder schneller als ich wird, dann kann man das Überholen eigentlich auch gleich bleiben lassen.
Eben. Alles andere ist ja fast schon Behinderung, noch dazu mit Vorsatz. wink.gif
Radler, die sich unnötigerweise vorbeiquetschen, müssen auch damit rechnen, dass die Autofahrer dasselbe tun. Schon oft gesehen. whistling.gif

Was den seitlichen Abstand beim Überholen der Radler von Autoa angeht, ich denke, der sollte fast genauso groß sein, wie wenn ein Auto einen Radler überholt. Gerade wenns eng wird, wanken vermutlich die meisten Radler, würde ich sagen.


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
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mir
Beitrag 31.03.2012, 20:24
Beitrag #50


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Zitat (Strike Eagle @ 31.03.2012, 20:40) *
Radler, die sich unnötigerweise vorbeiquetschen, müssen auch damit rechnen, dass die Autofahrer dasselbe tun. Schon oft gesehen. whistling.gif


Warum kritisierst Du dann den Radler, der selber sinnlos überholt wurde, wenn er's genauso handhabt?


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