Neuplanung einer Hauptstraße in Darmstadt; Radverkehr |
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Neuplanung einer Hauptstraße in Darmstadt; Radverkehr |
25.03.2012, 23:26
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
ich habe kürzlich entdeckt, dass eine Hauptverkehrsstraße (Bismarcktsraße) in Darmstadt komplett neu gestaltet werden soll. Die Pläne und Erläuterungsbericht gibt es auf der Webseite von Darmstadt: http://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt...rasse/index.htm Also habe ich mir das mal ein bisschen angeschaut, vor allem im Hinblick auf den Radverkehr. Der Radverkehr soll fast durchgängig auf einem 1,5m breiten Schutzstreifen geführt werden. Dieser liegt zwischen der 3m breiten allgemeinen Fahrspur und einem 2m breiten Parkstreifen. In der Mitte der Straße befindet sich ein separater Gleiskörper. Ich halte das alles für verdammt eng. Vor allem gibt es keinerlei Sicherheitsraum zwischen dem ruhenden Verkehr und dem Schutzstreifen. Weil der Parkstreifen mit 2m für heutige Fahrzeuge schon relativ schmal ist, werden die Spiegel wahrscheinlich zusätzlich noch in Gehweg und Schutzstreifen hineinragen. Will man Abstand zum ruhenden Verkehr halten, ragt der Fahrradlenker links über die Begrenzungslinie des Schutzstreifens. Die Sicherheitsabstände zwischen überholenden KFZ und Fahrrädern sind dann dementsprechend gering. Wenn man sich dann noch vorstellt, dass ein LKW ein Fahrrad mit Anhänger überholt... Leider habe ich momentan keinen vollen Zugriff auf RASt und ERA. Die Schnipsel, die ich allerdings gefunden habe, verlangen einen Sicherheitsraum zwischen Schutzstreifen und ruhendem Verkehr/Gehweg. Wie sieht das genau aus? Ein kurzer Abschnitt des Schutzstreifens ist 1,75m breit. Die Begründung steht im Erläuterungsbericht: Zitat Im Bereich der Toleranzzone (Kirschenallee – Bismarckstraße Nr. 107) wird die Breite [des Schutzstreifens] auf 1,75 m vergrößert um die Gesamtbreite der Einrichtungsfahrbahn auf 4,75 m zu erhöhen und so ein kurzzeitiges Halten von PKW in diesem Abschnitt zu ermöglichen. Die "alte" VwV zur StVO verlangte ja sogar Zeichen 283 (Haltevorbot) im Bereich von Schutzstreifen. Dann gibt es noch einen anderen Bereich, der keinen Schutzstreifen hat, der Verkehr also gemischt geführt wird. Die Fahrspur ist 3,5m breit. So viel ich mich erinnere besteht bei dieser Breite allerdings die Gefahr, dass viele PKW-Fahrer Radfahrer zu knapp überholen, wenn diese weit rechts fahren. Ich habe einen Ausschnitt aus der RASt 06 in dem auch drin steht, dass Fahrspurbreiten von 3 - 3,5m in dieser Hinsicht kritisch sind. Meiner Einschätzung nach wäre es also besser, die Fahrspur auf z.B. 3m zu verschmalern. Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Plan aber schon lange aus der Ausarbeitungsphase raus, in der Einwände möglich sind. Es handelt sich also um den endgültigen Plan, der auch so realisiert werden soll. Was haltet ihr davon? Viele Grüße, DasNamenlose |
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Gast_münsterland-radler_* |
26.03.2012, 00:49
Beitrag
#2
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Hallo Namenloser
Dem Querschnitt nach ist der Schutzstreifen 1,50m breit inklusive Regenrinne, hat also eine tatsächliche Breite von unter 1,50 m. Die Vorschriften dazu kennen Andere besser. |
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27.03.2012, 11:58
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Stimmt. Aber so weit rechts kann man ja eh nicht fahren, wenn man nicht alle Autospiegel mitnehmen will.
Ich habe auch noch einen Ausschnitt aus der ERA gefunden. Da steht drin, dass ein Schutzstreifen inklusive Markierungs mindestens 1,25m breit sein soll und zu Längsparkständen mindestens 25cm Sicherheitsraum besitzen soll, der aber nicht abmarkiert sein muss. Demnach entspräche dieser 1,5m breite Schutzstreifen den Minimalstanforderungen der ERA. Kann noch jemand was dazu sagen? |
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27.03.2012, 12:38
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Demnach entspräche dieser 1,5m breite Schutzstreifen den Minimalstanforderungen der ERA. Und das gilt auch der RASt 06, zumindest habe ich diese gerade mal überflogen und das nachstehende gefunden: Zitat (RASt 06) 5.2.1 Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze der empfohlenen Querschnitte Bei der Kombination von Parkstreifen und Radverkehrsanlagen wird von folgenden Grundmaßen ausgegangen:
Dafür halte ich aber die Verkehrsbelastung für die Anlage von Schutzstreifen zu hoch. Zwischen 10.000 Kfz/24h bis 15.000 Kfz/24h sind es lt. dem Erläuterungsbericht. Ca. 10 % des 24h-Wertes kann dann für die Spitzenstunde angesetzt werden (überschläglich!) Die RASt empfiehlt dann bei einer Verkehrsstärke von 400 Kfz/h bis 1 000 Kfz/h einen Schutzstreifen. Bei mehr als 1000 Kfz/h empfiehlt die Richtlinie dann Radfahrstreifen oder Radwege. Mehr vielleicht später, Anordnungen müssen noch raus. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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27.03.2012, 17:25
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Angesichts des Umstandes, dass eine voll geöffnete Fahrzeugtür ca. 1,00m-1,20m in die Fahrbahn ragt:
Kann man die Verantwortlichen für so eine Planung im Falle eine Unfalls wegen fahrlässiger Tötung/Körperverletzung drankriegen? Wurde so etwas schon mal versucht? -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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27.03.2012, 20:20
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 290 Beigetreten: 05.08.2010 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 55143 |
Hallo Namenloses,
die ERA sagt Folgendes: Zitat (ERA 2010) Parken Bei angrenzenden Längsparkstreifen soll bei häufigem Parkwechsel ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m (bei Schrägparken 0,75 m) erkennbar sein. Dieser soll baulich (z.B. durch entsprechend breite Parkbuchten) oder durch Markierung hergestellt werden. Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein. Das gibt leider auch nicht sehr viel her, aber zumindest ist anzunehmen, dass eigentlich in diesem Fall ein Schutzraum notwendig ist. Bezüglich des Halteverbots hast Du recht: Nach der alten VwV-StVO musste bei einem Radstreifen ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet werden, nach der neuen StVO gilt ohnehin ein Haltverbot. Die ERA sagt auch einiges über die Breite angrenzender Fahrstreifen, aber ich weiss nicht, was in diesem Fall relevant ist. Grüße, ein Rüsselkäfer. -------------------- TBNR 102612 Sie benutzten vorschriftswidrig als Rüsselkäfer die Ameisenstraße.
§ 2 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 AmStVO; § 24 AmStVG; 2.6 BKat; § 19 OWiG |
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27.03.2012, 20:54
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24336 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die ERA sagt auch, daß es keine gute Idee ist, Minimalmaße miteinander zu kombinieren.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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28.03.2012, 13:52
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
die ERA sagt Folgendes: Zitat (ERA 2010) Parken Bei angrenzenden Längsparkstreifen soll bei häufigem Parkwechsel ein Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m (bei Schrägparken 0,75 m) erkennbar sein. Dieser soll baulich (z.B. durch entsprechend breite Parkbuchten) oder durch Markierung hergestellt werden. Bei wenigen Parkvorgängen und beengten straßenräumlichen Situationen kann der Schutzstreifen einschließlich Sicherheitsraum 1,50 m breit sein. Der Sicherheitsraum muss dann nicht baulich oder durch Markierung ausgebildet sein. Das gibt leider auch nicht sehr viel her, aber zumindest ist anzunehmen, dass eigentlich in diesem Fall ein Schutzraum notwendig ist. Ja so wie ich den Text verstehe ist ein nicht baulich anlegter oder abmarkierter Schutzraum nur der Ausnahmefall. Die "beengten straßenräumlichen Situationen" sind natürlich auch ein weit gesteckter Ausnahmefall. Welche innerstädtische Straße ist denn bitte nicht beengt, inbesondere wenn man einen eigenen Gleiskörper, Parkstände, Fahrbahn, Rad- und Gehwege unterbringen will. Der Begriff Schutzstreifen hat für mich schon etwas von einem Euphemismus. Ich muss sagen, dass ich das Konzept des Schutzstreifens im Allgemeinen auch noch nicht wirklich verstehe. Der einzige reale Unterschied zum Radfahrstreifen ist doch, dass er einfach deutlich schmaler sein kann und die Sicherheitsräume ebenfalls schmaler ausfallen dürfen. Theoretisch hat der Radfahrstreifen gegenüber dem Schutzstreifen noch den Nachteil, dass man ihn zum überholen nicht verlassen darf. Aber an diese realitätsferne Regel hält sich ja auch niemand. Also was bringt dem Radfahrer ein extra "Sicherheitsraum", wenn er in diesem Raum nicht sicher ist? ------------------------------- Bezüglich der Überholabstände habe ich mal ein paar Szenarien durchgerechnet: Angenommene Maße sind: PKW: 2,1m LKW: 2,5m durchschnittliches Fahrrad: 07m Fahrrad mit Kinderanhänger: 1m KFZ-Fahrspur: 3m Schutzstreifen: 1,5m Überholabstand zwischen Fahrrad und KFZ Bei KFZ die 0,25m Abstand zum linken Fahrbahnrand halten und Radfahrern die 0,6m Abstand zum ruhenden Verkehr halten. PKW - durschnittliches Fahrrad: 0,85m PKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: 0,55m LKW - durschnittliches Fahrrad: 0,45m LKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: 0,15m Bei KFZ die 0,25m Abstand zum linken Fahrbahnrand halten und Radfahrern die 0,25m Abstand zum ruhenden Verkehr halten. PKW - durschnittliches Fahrrad: 1,2m PKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: 0,9m LKW - durschnittliches Fahrrad: 0,8m LKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: 0,5m ------------------------------- Also nur wenn die KFZ ganz links und die Fahrradfahrer ganz rechts fahren kommt der Sicherheitsabstand in die Nähe der gerichtliche geforderten 1,5 - 2m Überholabstand. Und wie @velo ja schon geschrieben hat, ist eine Autotür etwa 1m breit. Wenn man also 25cm Abstand zum ruhnden Verkehr hält, muss man schon ziemlich weit ausweichen um eine Kollision zu verhindern. |
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28.03.2012, 15:02
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 |
Der Begriff Schutzstreifen hat für mich schon etwas von einem Euphemismus. Früher [tm] hießen die Dinger ja auch nur "Suggestivstreifen". Man darf raten, was da wem suggeriert werden sollte. Zitat Theoretisch hat der Radfahrstreifen gegenüber dem Schutzstreifen noch den Nachteil, dass man ihn zum überholen nicht verlassen darf. Aber an diese realitätsferne Regel hält sich ja auch niemand. Praktisch ist es doch so, dass der gemeine Autofahrer den Unterschied zwischen Schutz- und Radfahrstreifen eh nicht kapiert, so dass auch bei Schutzstreifen das selbe (a)sozial durchgesetzte Überholverbot besteht wie bei Radfahrstreifen. Zitat Also was bringt dem Radfahrer ein extra "Sicherheitsraum", wenn er in diesem Raum nicht sicher ist? Der Überholabstand wird einer Normalverteilung unterliegen: die Messwerte schwanken in einer Glockenkurve um einen Mittelwert. Gefährlich sind nur die extremen Ausreißer an der rechten Flanke der Kurve. Sofern die Standardabweichung dieser Verteilung stärker sinkt als der Mittelwert (die Glocke wird enger/steiler), ensteht unter dem Strich eine Reduktion der Unfallgefahr. Ob das tatsächlich so zutrifft, weiß ich nicht. Da jede Separation des Radverkehrs zu einer Vermehrung der ohnehin das Unfallgeschehen dominierenden Vorrang- und Vorfahrtfehler führt, wäre m.E. eine mögliche Verminderung von Überholfehlern durch Streifen immer noch (zu) teuer erkauft. |
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28.03.2012, 15:23
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Bei KFZ die 0,25m Abstand zum linken Fahrbahnrand halten und Radfahrern die einen Minimalsicherheitsabstand von 1,25m zum ruhenden Verkehr halten betragen die Überholabstände:
PKW - durchschnittliches Fahrrad: 20cm PKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: -10cm LKW - durchschnittliches Fahrrad: -20cm LKW - breites Fahrrad/ Fahrrad mit Anhänger: -50cm -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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28.03.2012, 17:06
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Muß ein Rad fahrender Radfahrer die 1,25m einhalten damit ihm später der Richter keine Teilschuld bei einem Unfall mit einer sich öffnenden PKW-Tür mit anrechnet
Dürfen zweispurige KFZ einen Radfahrer derart knapp überholen wenn der Radfahrer dadurch nicht (????) gefährdert wird? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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29.03.2012, 09:46
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Hallo dasNamenlose: hast Du schon einmal versucht, den örtlichen ADFC zu kontaktieren? Teile uns doch bitte mal mit, was die von dieser "Straßensanierung" halten.
Diese Planung nimmt den Tod oder die Verletzung von Radfahrern billigend in Kauf: "Unzureichende Radverkehrsanlagen können zu potentiellen Gefahrenquellen werden. Bei der Kombination der Unterschreitung von Mindestbreiten für Radweg und Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sind Unfälle meist vorprogrammiert. Auch hier ist im Zweifelsfalle der Mischverkehr auf der Fahrbahn die bessere Lösung." Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Files/KAP5.pdf "Fast alle Unfälle mit ruhendem Verkehr ereignen sich auf Straßen mit schmalen Sicherheitsräumen zwischen der Radverkehrsanlage und Kfz-Parkständen." Quelle: http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/n...ews.php?id=2661 "Konflikte mit dem ruhenden Verkehr sind Hauptunfallursache für Radfahrer auf der Fahrbahn. Meist kollidiert ein Radfahrer mit einer plötzlich geöffneten Autotür. Nach einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) (Bericht V9 1994) machen Türkollisionen 46 % aller Unfälle auf der Fahrbahn aus. Diese Unfallart tritt aber auch auf Radwegen, Radfahrstreifen und Angebotsstreifen auf, die keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu parkenden Autos erlauben." Quelle: http://edoc.difu.de/edoc.php?id=5AOPZ760 -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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29.03.2012, 10:15
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#13
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Da es sich um eine Planfeststellung handelt sollte man hier zwingend seine Einwände vorbringen. Denn diese Lösung hat massvies Konfliktpotential. Dazu kommt noch die Abbindung der Grundstücke, denn diese sind dann nicht mehr erschlossen (keine Ver- und Entsorgung möglich).
Eine ähnliche Führung haben wir in Dresden. Hier hat die Fachaufsicht aufgrund massiver Gefahrenlagen die Radanlagen wieder abordnen lassen. Als Wissenschaftsstadt Darmstadt sollte man die Probleme aber kennen. Viel Spass bei einer Fahrt durch Planungsfehler -------------------- |
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29.03.2012, 11:03
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
Anstelle der Bäume an der Straßenbahnhaltestelle hätte man die Fahrbahn dort doch so breit planen können das Radfahrer in der Engstelle Straßenbahnhaltestelle auf der Fahrbahn überholt werden können
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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29.03.2012, 13:19
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57384 |
Zitat Als Wissenschaftsstadt Darmstadt sollte man die Probleme aber kennen. höhöhö das nenne ich aber mal sehr optimistisch gedacht. Ich habe angesichts des eher desolaten Straßensystems in DA nicht den Eindruck, dass da der Faktor Wissenschftsstadt hilfreich sei. Im Ernst: die angesprochene Bismarckstraße ist sicher eine der am dichtesten befahrenen Straßen hier in Darmstadt. Ein Radweg wäre daher eine sinnvolle Idee. Da dann aber nach der dargestellten Planung geparkt, geradelt, auto-, bus- und straßenbahngefahren wird ist nicht vorstellbar wie das ohne Konflikte und vor allem Gefährdungen abgehen soll. Im Moment ist das Ganze schon an einigen Stellen eine knappe Sache, nach der Planung scheint es nun eher schlimmer denn besser zu werden. Eine Anmerkung noch am Rande: Darmstadt hat seit einiger Zeit einen grünen OB, welcher das grundsätzlich wünschenswerte Ziel einer Fördeung des Radfahrverkehrs anstrebt. Dabei scheint nun vergessen zu werden, auch an die Sicherheit aller VT zu denken. Gruß ernstl -------------------- Wer fragt ist ein Narr für eine Minute, wer nicht fragt ist ein Narr sein Leben lang (Konfuzius)
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29.03.2012, 16:31
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Hast Du schon einmal versucht, den örtlichen ADFC zu kontaktieren? Teile uns doch bitte mal mit, was die von dieser "Straßensanierung" halten. Nein habe ich noch nicht, werde ich aber vielleicht mal machen. Danke für die Links. @Achim Also auf der Darmstadt-Webseite steht folgendes: Zitat Die öffentliche Auslegung der Pläne bzw. Anhörung erfolgte im Januar / Februar 2011. Die beim Regierungspräsidium Darmstadt und bei der Stadt Darmstadt eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden anschließend geprüft und bewertet. Das Planfeststellungsverfahren wurde nun durch Beschluss des Regierungspräsidiums am 27. Februar 2012 abgeschlossen. Demnach wird es schwierig an der Planung noch was zu ändern, oder? Worin genau siehts du denn das Konfliktpotential? Bezüglich der Andienung der Grundstücke wurden laut Erläuterungsbericht (Punkt 3.7) Gespräche mit den Anliegern geführt. Du meinst wahrscheinlich die Trennungswirkung des separaten Gleiskörpers, oder? Das sähe ich auch als Problem, aber für die Anlieger ist es scheinbar okay. Anstelle der Bäume an der Straßenbahnhaltestelle hätte man die Fahrbahn dort doch so breit planen können das Radfahrer in der Engstelle Straßenbahnhaltestelle auf der Fahrbahn überholt werden können Also im Bereich der Haltestelle gibt es einen Schutzstreifen und keine Bäume. Du meinst wahrscheinlich die Engstelle in Höhe der Feldbergstraße? Da sollte vor der Firma "Fliesen Wunsch" eine 2,5m breite Ladezone entstehen. Aber weil dann zu wenig Platz für einen Schutzstreifen gewesen wäre, hat man sich enstschlossen eine Mischverkehrsfläche einzurichten. Zitat Als Wissenschaftsstadt Darmstadt sollte man die Probleme aber kennen. Eine Anmerkung noch am Rande: Darmstadt hat seit einiger Zeit einen grünen OB, welcher das grundsätzlich wünschenswerte Ziel einer Fördeung des Radfahrverkehrs anstrebt. Dabei scheint nun vergessen zu werden, auch an die Sicherheit aller VT zu denken.Wobei man fairerweise sagen muss, dass der grüne OB erst seit Oktober 2011 im Amt ist, diese Planung aber schon älter ist (Laut dem Lageplan Oktober 2009). Normalerweise müssten sich so eine Planung doch einige qualifizierte Leute anschauen. Wie kann es da sein, dass das niemand sieht bzw. dass es als annehmbar eingeschätzt wird? Also Verbesserungsidee hatte ich überlegt, auf der südlichen Straßenseite die Parkstände und Bäume wegfallen zu lassen. Dabei handelt es sich um 6 Bäume (von momentan geplanten 30 Bäumen und Bestand ~15 Bäume) und 8 Parkplätze (von momentan geplanten 53 Parkplätzen und Bestand 68 Parkplätze). Dadurch hätte man fast im gesamten Straßenverlauf 2m mehr zur Verfügung, womit man dann u.a. den Sicherheitsraum schaffen könnte. Die weniger Parkplätze könnten natürlich dann zu mehr unerwünschtem illegalem Parken führen. Andererseits geht die aktuelle Planung auch davon aus, dass "auf die angrenzenden Straßen, vor allem auf die Mornewegstraße, ausgewichen werden [muss]." |
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29.03.2012, 16:42
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Zitat Normalerweise müssten sich so eine Planung doch einige qualifizierte Leute anschauen. Wie kann es da sein, dass das niemand sieht bzw. dass es als annehmbar eingeschätzt wird? Das Problem ist aber, dass es hier um viel Fördergeld geht. Da muss unbedingt ein Besonderer Bahnkörper hin, sonst kommt kein Geld. Dass dieser aber nicht der BOStrab entspricht, wird erst später erkannt. Da sind die Probleme da.Zitat Bezüglich der Andienung der Grundstücke wurden laut Erläuterungsbericht (Punkt 3.7) Gespräche mit den Anliegern geführt. Du meinst wahrscheinlich die Trennungswirkung des separaten Gleiskörpers, oder? Das sähe ich auch als Problem, aber für die Anlieger ist es scheinbar okay. Das Problem wird erst später erkannt. sofern die Anlieger Kenntnis davon hatten. Das ist auf meiner Beispielstraße leider auch so gewesen.Und Mitbenutzen des Bahnkörpers kannst Du vergessen. Das kommt aber auch erst nach baulicher Fertigstellung ans Tageslicht. -------------------- |
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29.03.2012, 16:48
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 525 Beigetreten: 02.10.2011 Mitglieds-Nr.: 61588 |
Eine Anmerkung noch am Rande: Darmstadt hat seit einiger Zeit einen grünen OB, welcher das grundsätzlich wünschenswerte Ziel einer Fördeung des Radfahrverkehrs anstrebt. Dabei scheint nun vergessen zu werden, auch an die Sicherheit aller VT zu denken. Gruß ernstl Na ganz klasse, und was ist mit denen, die per Definition kein Fahrrad fahren können auf Grund von körperlichen Beschränkungen? |
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29.03.2012, 16:50
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
@DasNamenlose
Das mit der Einwendungsfrist habe ich auch nicht genau verstanden. Einerseits steht dort, das Planungsverfahren sei bereits abgeschlossen, andererseits steht dort, dass die Frist bis zum 5. April läuft. Vielleicht beziehen sich diese Angaben auf unterschiedliche Bauabschnitte? Egal, wir sollten dagegen vorgehen. Ich wohne zwar in Frankfurt, fahre aber auch des Öfteren mit dem Fahrrad nach oder durch Darmstadt. Ich werde heute abend noch schnell eine Einwendungschrift formulieren und diese dann morgen früh hier als Entwurf einstellen. Dann sollten wir es noch schaffen, diese bis zum Fristablauf einzureichen. -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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30.03.2012, 05:20
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.01.2011 Mitglieds-Nr.: 57384 |
Zitat Das mit der Einwendungsfrist habe ich auch nicht genau verstanden. Einerseits steht dort, das Planungsverfahren sei bereits abgeschlossen, andererseits steht dort, dass die Frist bis zum 5. April läuft. Es gibt keine Frist für Einwendungen mehr. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 27.02.2012 beschlossen. Damit ist das Verfahren grundsätzlich abgeschlossen, es besteht natürlich noch die Möglichkeit innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gegen den Beschluss Klage zu erheben. Aber ganz grundsätzlich ist das Thema durch und die Planung genehmigt und kann somit umgesetzt werden. Die Möglichkeit Verbesserungsvorschläge im laufenden Verfahren zu machen bestand in der Phase der Veröffentlichung im Planfeststellungsverfahren, aber das ist schon eine Weile vorbei. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass die Stadt die erteilte Planfeststellung nochmals aufdröseln möchte, ich gehe davon aus, dass das Ganze nun wie genehmigt durchgezogen wird. Es geht der Stadt auch nicht um eine Verbesserung des Fahrradverkehrs sondern um den ÖPNV. Gruß ernstl -------------------- Wer fragt ist ein Narr für eine Minute, wer nicht fragt ist ein Narr sein Leben lang (Konfuzius)
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30.03.2012, 09:54
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Ursprünglich hatte ich es auch so verstanden, dass die Panung schon beschlossen ist und man damit nur schwer noch etwas daran ändern kann. Aber so richtig eindeutig war es für mich dann auch nicht.
Klar stand bei dieser Planung vor allem der ÖPNV im Vordergrund. Das ist ja auch nicht weiter schlimm. Allerdings heißt das ja nicht, dass man deswegen andere Verkehrsmittel total vernachlässigen muss. Vor allem nicht im Hinblick auf die Sicherheit. Aber das ist hier, zumindestens meiner Einschätzung nach und ja scheinbar auch der Anderer, der Fall. @velo Erreicht man mit einer Einwendung dann noch was? Ich habe dem ADFC mal eine Mail geschickt, mal sehen wie deren Antwort aussieht. |
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30.03.2012, 10:13
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24336 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wird sicher interessant, wie sich der Radfahrer so als Korken auf dem Verkehrsfluß fühlt und zu welchen Reaktionen das führt. Ich geb mal 'ne Prognose ab:
95 % der Radfahrer weichen auf den Gehweg aus 5 % der Radfahrer fahren auf der Fahrbahn, davon wieder die Hälfte so weit mittig, daß ein Überholen verhindert wird. Gelegentliche Unfälle auf dem Gehweg zwischen Radfahrern und Fußgängern werden den bösen und rücksichtslosen Rowdieradlern zugeschrieben. 30 % der Autofahrer werden dann die 2,5 % der Radfahrer mit deutlichem akustischen Signal begleiten und rot im Gesicht anlaufen. Hie und da wird es zu Unfällen beim Überholen der anderen 2,5 % Radfahrer kommen. Daraufhin wird man benutzungspflichtige Radwege anlegen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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30.03.2012, 12:03
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
@velo Erreicht man mit einer Einwendung dann noch was? Ich habe dem ADFC mal eine Mail geschickt, mal sehen wie deren Antwort aussieht. Auf die Antwort des ADFC bin ich auch gespannt... Eine Einwendung wird denke ich nichts mehr bringen. Allerdings könnte man die Verantwortlichen noch einmal nachdrücklich auf ihre Garantenstellung in Bezug auf die Verkehrsreglungs- und Verkehrssicherungspflicht und die damit potentiell einhergehenden Amtshaftungspflichten hinweisen. Ich habe mal schnell einen (an einigen Stellen noch sehr provisorischen) Entwurf zusammengeklöppelt und ihn auf eine Plattform eingestellt, auf der man ihn einsehen und editieren kann: http://123.writeboard.com/t2yzt9xi5cd3hio7b8oi18nr/login Zum Ansehen und editieren braucht man ein Passwort. Das Passwort ist der Nickname eines VP-Mitglieds, das für seine absolut regelgetreue Befolgung von Verkehrsvorschriften bekannt ist. Wer es nicht aus diesem Hinweis errät, kann mir eine private Nachricht schicken. Über eine rege Beteiligung würde ich mich sehr freuen! Danke schonmal vorab fürs editieren, ergänzen und für sachdienliche Hinweise! PS. Findet ihr den Entwurf zu hart? In Anbetracht des Umstandes, dass die Einwendungsfrist bereits abgelaufen ist, dachte ich es könnte nicht schaden ein bisschen konkreter zu werden. -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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30.03.2012, 12:27
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Wobei man fairerweise sagen muss, dass der grüne OB erst seit Oktober 2011 im Amt ist, diese Planung aber schon älter ist (Laut dem Lageplan Oktober 2009). Prima! Dann kannst Du ja mal versuchen, dem grünen Bürgermeister klarzumachen, dass Bäume nicht so wichtig sind. ... Also Verbesserungsidee hatte ich überlegt, auf der südlichen Straßenseite die Parkstände und Bäume wegfallen zu lassen. Dabei handelt es sich um 6 Bäume (von momentan geplanten 30 Bäumen und Bestand ~15 Bäume) und 8 Parkplätze (von momentan geplanten 53 Parkplätzen und Bestand 68 Parkplätze). Dadurch hätte man fast im gesamten Straßenverlauf 2m mehr zur Verfügung, womit man dann u.a. den Sicherheitsraum schaffen könnte. Viel Spaß! Zitat Normalerweise müssten sich so eine Planung doch einige qualifizierte Leute anschauen. Wie kann es da sein, dass das niemand sieht bzw. dass es als annehmbar eingeschätzt wird? Weil die Sicherheit des Radverkehrs nur ein Aspekt ist unter vielen Aspekten.
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30.03.2012, 12:36
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
... mal versuchen, dem grünen Bürgermeister klarzumachen, dass Bäume nicht so wichtig sind. Da hat er wohl beste Chancen: Eine andere hessische Universitätsstadt hat gerade unter Federführung einer ebenfalls grünen Bürgermeisterin bis hin zum Verwaltungsgerichtshof erkämpft, zwecks Durchführung einer Landesgartenschau reichlich Bäume fällen zu dürfen... Quellen: Frankfurter Rundschau: "Der Kampf ums Idyll" hr-online: "Gericht kippt Bürgerbegehren" |
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30.03.2012, 12:52
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#26
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Nö, dem ersten Artikel ist zu entnehmen, dass die Oberbürgermeisterin von der SPD gestellt wird.
Zitat ...Gerda Weigel-Greilich ist zuständige Dezernentin für die Gartenschau. Sie ist Mitglied der Grünen, zusammen mit Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) bildet sie den hauptamtlichen Magistrat der Stadt. Vor dem Verlinken immer erst selbst lesen! |
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30.03.2012, 13:00
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#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.03.2012, 13:26
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#28
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Ja, die ist aber nicht für das Beseitigen von Bäumen, sondern richtet sich nur nach dem Koalitionsvertrag.
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30.03.2012, 13:26
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#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
http://123.writeboard.com/t2yzt9xi5cd3hio7b8oi18nr/login Zum Ansehen und editieren braucht man ein Passwort. Das Passwort ist der Nickname eines VP-Mitglieds, das für seine absolut regelgetreue Befolgung von Verkehrsvorschriften bekannt ist. Wer es nicht aus diesem Hinweis errät, kann mir eine private Nachricht schicken. Sehr gute Idee, besonders der nur Insidern bekannte Nickname. Ich habe mal etwas geändert. Wir wollen etwas ändern, aber nicht drohen. Hinweise daraus sind angebracht, aber nicht zu viel drohung. Sonst unterschreibe ich es mit. -------------------- |
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30.03.2012, 15:06
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#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
@velo:
Sonst unterschreibe ich es mit. DitoZitat Sollten Sie meine substantiierten Einwände ignorieren, werde ich alle Anstregungen unternehmen, damit die Verantwortlichen für diese gefährliche Fehlplanung die juristischen Konsequenzen daraus tragen werden. Sollte dies tatsächlich notwendig werden, so sollte man versuchen, den ADFC mit an Bord zu holen. Immerhin hat der ja schon einmal ein wegweisendes Urteil wegen rechtswidrig angeordente Radverkehrsanlagen erstritten. Es wäre Zeit für ein zweites ...Gruß, Klaus PS: Rot markierten Buchstaben habe ich im im Wirteboard korrigier. -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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30.03.2012, 22:14
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#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 290 Beigetreten: 05.08.2010 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 55143 |
@velo: Ich schliesse mich an, recht gelungen. Ich habe mir erlaubt, ein paar Kleinigkeiten in der Rechtschreibung und der Formatierung zu korrigieren. Inhaltlich finde ich es gut, nur der Absatz mit der Zustellung durch Gerichtsvollzieher erscheint mir etwas übertrieben - geht das überhaupt? In der Sache aber gut. Viele Grüße Rüsselkäfer. -------------------- TBNR 102612 Sie benutzten vorschriftswidrig als Rüsselkäfer die Ameisenstraße.
§ 2 Abs. 6, § 1 Abs. 2, § 49 AmStVO; § 24 AmStVG; 2.6 BKat; § 19 OWiG |
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31.03.2012, 19:23
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#32
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Ich finde es ebenfalls gelungen. Und vor allem finde ich es super, dass sich so engagiert dafuer eingesetzt wird.
Bei den Abmessungen des Schutzstreifens wuerde ich noch schreiben, dass die einzelnen Masse zwar den aktuellen Empfehlungen entsprechen, aber dadurch, dass es eine Kombination aus Minimalmassen ist, dies nicht mehr regelkonform ist. Inwiefern die Verantwortlichen rechtlich belangbar sind bzw. welche Wege noch ausserhalb des "kommunikativen" bereichs moeglich sind, davon habe ich leider keine Ahnung. Antwort auf meine mails habe ich bisher noch nicht. (Ich habe dieses WE leider nur eingeschraenkt Internet und vor allem keine deutsche Tastatur ) |
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01.04.2012, 10:09
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#33
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 821 Beigetreten: 16.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26537 |
Zitat Sollten Sie meine substantiierten Einwände ignorieren, werde ich alle Anstregungen unternehmen, damit die Verantwortlichen für diese gefährliche Fehlplanung die juristischen Konsequenzen daraus tragen werden. Wenn ich das lese, dann kann ich mir sicher sein, dass es mit Sicherheit überhaupt keine juristischen Konsequenzen geben wird.So etwas schreiben nur Leute, die verärgert sind und ihre Emotionen einmal raus lassen wollen. Wer wirklich davon überzeugt ist, im Recht zu sein, der stößt keine dumpfen Drohungen aus, sondern er klagt. |
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02.04.2012, 09:52
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
@all Danke! Das sieht schonmal sehr gut aus. Ich werde versuchen, bis zum Ende dieser Woche die vorgeschlagenen Änderungen einzuarbeiten, dem Ganzen noch eine einleitende Anschrift hinzuzufügen und die letzen Korrekturen zu machen. Ich würde mich über jeden freuen, der mit unterschreibt.
@Rüsselkäfer: Ich denke das funktioniert, da laut BGB auch Privatpersonen Willenserklärungen per Gerichtsvollzieher zustellen lassen dürfen. Vorteil: Nicht nur die Zustellung, sondern auch der Inhalt werden dokumentiert. Ich werde das aber noch einmal nachprüfen, insbesondere ob dieses Schreiben unter die Kategorie der Willenserklärung fällt. @Klein-Fritzchen: Warum sollte man ein Klagerisiko auf sich nehmen, wenn es auch andere Hebel gibt? Hast Du einen Verbesserungsvorschlag? Es ist einfach den Kopf in den Sand zu stecken. Ich weiss auch nicht, ob diese Einwendung einen Effekt haben wird, aber wir werden es zumindest versuchen. Danach sind wir schlauer. -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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03.04.2012, 11:27
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Ich habe eine Anrede und drei Quellen hinzugefügt und das Schreiben in die "Wir-Form" umgeschrieben.
Strategisch würde ich das Schreiben in zwei Stufen (Überschrieben mit Teil 1 und Teil 2) aufteilen: Zuerst schicken wir die freundliche Version mit dem Hinweis auf das Gefahrenpotential. Je nach Reaktion können wir dann entscheiden, ob wir den zweiten Teil einsetzen. In folgenden Punkten brauche ich noch eure Mithilfe: Bitte teilt mir mit, ob ihr das Schreiben in der jetzigen Form und Strategie unterstützen würdet, oder ob noch Änderungen notwendig sind. (freundliche Grüße am Schluss und die Anschrift werde ich noch ergänzen, die Quellenangaben werde ich übersichtlicher machen)) Da einige angeboten haben, mit zu unterschreiben: Wie machen wir das logistisch? Sollen wir Teil 1 besser per Email oder per Postbrief (normal oder Einschreiben) versenden? Danke und Grüße! -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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03.04.2012, 11:42
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#36
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
So etwas schickt man in Briefform. Dazu Unterschriftenlisten, zumindest die Mitbefürworter. Diese haben dann einen beauftragten, der die Interessen mit wahrnehmen soll. Das bist jetzt Du
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03.04.2012, 12:16
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
@Achim:
Und wie unterschreibe ich diese Unterschriftsliste? @velo: Bisher kannten wir hier nur Members, Members 1000+, Insider, Mods & Co - nun gibt es auch Beauftragte! Herzlichen Glückwunsch Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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04.04.2012, 13:25
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Es ist vielleicht wirklich eine gute Idee, erstmal nur die softere Version zu wählen und zu schauen, wie reagiert wird. Andererseits ist die Planung ja schon recht weit fortgeschritten. Laut Darmstadt.de ist der Baugebinn schon für Ende diesen Jahres/ Anfang 2013 geplant.
Briefform würde ich ebenfalls bevorzugen. Das wird meines Erachtens nach von den Behörden doch irgendwie ernster genommen. @Achim: Dieser Frage schließe ich mich mal an. Und wie unterschreibe ich diese Unterschriftsliste? Ansonsten sehe ich noch die Möglichkeit, dass jeder den Brief ausdruckt, unterschreibt und abschickt. An wen schickt man so einen Brief überhaupt? Auf der Darmstadt.de Seite über die Bismarckstraße gibt es ja ein Kontaktfeld mit folgendem Inhalt: Zitat Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Projektleitung Bismarckstraße Tel.: 06151 13-2610 Bismarckstrasse@darmstadt.de Die Postanschrift des Straßenverkehrs und Teifbauamt ist laut der Bürgerinfoseite auf Darmstadt.de (auf die ich hier leider nicht verlinken kann): Postfach 11 10 61 64225 Darmstadt |
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04.04.2012, 16:57
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 |
Ein Schutzstreifen mit den angegebenen Maßen entspricht sowohl den Vorgaben der VwV-StVO als auch der ERA 2010. Ein "Pochen auf das Recht" ist daher nach meiner Einschätzung nicht vielversprechend.
Viele Radfahrer empfinden den abgetrennten Bereich als Schutzzone, obwohl dies meiner Meinung nach unzutreffend ist. Die Mehrheit den Autofahrer werden "ihren" Fahrbahnbereich voll nutzen und den in der Fahrschule gelehrten Überholabstand von 1,50 m - 2,00 m nicht einhalten. |
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04.04.2012, 22:52
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1454 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Die Planungen sind mir schon länger bekannt. Mir ist auch bekannt, dass die Planung zahlreiche Fehler hat. Allerdings ging ich bisher davon aus, dass die Fristen abgelaufen sind.
Fakt ist, dass die Bismarckstraße den Anspüchen nicht genügen kann. Es ist schlicht nicht möglich auf dem zu Verfügung stehenden Raum sämtliche Verkehrsarten mir dem benötigten Platz unter zubringen. Man muss demzufolge Abstriche machen. Leider wurde in Darmstadt die ÖPNV Spur mit den Idealmaßen geplant, während die restlichen Verkehrsmittel mit den Minimalmaßen (MIV), oder gar weniger (NMIV) leben sollen. Gehen wir daher mal die Mängel durch: Die Darmstädter Straßenbahn hat eine Breite von 2,40 m. Im Abschnitt Gobelstraße Kirschenstraße teilt sich der ÖPNV den Fahrstreifen mit dem MIV. Der Fahrstreifen ist hier 3,25 breit. Der Radverkehr wird über einen Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 geführt. Die Gleise liegen in der Mitte des MIV-Fahrstreifens. Somit bleibt ein Abstand von 92,5 cm zwischen Straßenbahn und Radfahrer, wenn der Radfahrer eine Breite von einem Meter hat und am rechten Rand des Schutzstreifens fährt. Sollte der Radfahrer mit den Reifen am Bordstein schaben, würde sich der Abstand auf maximal 142,5 cm vergrößern. Dann würde aber der Radfahrer auch mit 50 cm in den Bürgersteig hineinragen. Dieser Bürgersteig weißt allerdings Engstellen auf, wo zwischen der Grundstückseinfriedung und Bordsteinkante weniger als 100 cm verbleiben. Auf längeren Strecken sind weniger als 200 cm für den Fußgängerverkehr übrig. Zur Erinnerung: Die Empfehlungen nennen mindestens 250 cm. Lösungsvorschlag: Zwischen Göbelstraße und Kirschenstraße könnte die Straße durch eine Stützmauer deutlich vergrößert werden, so dass hier Radfahrstreifen denkbar wären. Im weiteren Verlauf sollten Radfahrer nach Möglichkeit raus gehalten werden. Dadurch könnte auf Schutzstreifen verzichtet werden. Der Gehweg könnte entsprechend breiter ausfallen, dieser könnte evtl. für Radfahrer freigegeben werden. Im Bereich der Haltestelle sollte auf die Haltestelleninsel verzichtet werden, stattdessen wäre hier eine Zeitinsel mit Kaphaltestelle denkbar. Damit Radfahrer die Bismarckstraße möglichst nicht benutzen bedarf es vernünftiger Alternativen. Hierzu könnte zum einen die Mornewegstraße, Steubenplatz und Bleichstraße, zum anderen die Kirschenstraße und Landwehrstraße entsprechend ausgebaut werden. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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05.04.2012, 09:13
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
@Achim: Und wie unterschreibe ich diese Unterschriftsliste? Ohne Unterschrift, da es hier um keine Formvorschriften mehr geht. Lediglich Namen und Anschrift sollte man hier angeben. In Sachsen nennt man das (ohne nachzuschauen glaube ich) Sammelpeditionen. Dazu steht auch was im VerwVerfG. Daran sind wir aber auch nicht gebunden. Also haben wir einen Beauftragten im Namen vieler. -------------------- |
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05.04.2012, 17:40
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3266 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Viele Radfahrer empfinden den abgetrennten Bereich als Schutzzone, obwohl dies meiner Meinung nach unzutreffend ist. Daran sieht man wie perfekt diese Falle funktioniert. Die Opfer sind dann wieder die, die an die Sicherheit von Radverkehrsanlagen glauben. Ein Trost ist immerhin, dass sich die meisten Opfer bis zu ihrem Ende sicher gefühlt haben. -------------------- |
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05.04.2012, 17:55
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6501 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Die Mehrheit den Autofahrer werden... den in der Fahrschule gelehrten Überholabstand von 1,50 m - 2,00 m nicht einhalten. Ist das nicht der (eigentliche ) Sinn dieser Streifen ? Ich werde glaube ich nirgends so knapp überholt wie wenn ich auf einem solchen Streifen fahre. Der Platz rechts vom Streifen gehört mir, der Platz links davon dem Autofahrer (so jedenfalls die Meinung der Autofahrer ). Abstand dazwischen also eine "Streifenbreite". Und wenn ich auf dem Streifen bewusst links fahre, wird mir vom Autofahrer schon gezeigt, dass ich das nicht darf. |
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05.04.2012, 21:13
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3266 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 |
Ist das nicht der (eigentliche ) Sinn dieser Streifen ? Ich werde glaube ich nirgends so knapp überholt wie wenn ich auf einem solchen Streifen fahre. Der Platz rechts vom Streifen gehört mir, der Platz links davon dem Autofahrer (so jedenfalls die Meinung der Autofahrer ). Abstand dazwischen also eine "Streifenbreite". Und wenn ich auf dem Streifen bewusst links fahre, wird mir vom Autofahrer schon gezeigt, dass ich das nicht darf. Das Schlimme daran ist, dass es um diese Streifen genau den gleichen Fanatismus gibt den es damals auch um Radwege gab. Das Geschrei des ADFC nach Radstreifen ist schon wieder genau so laut wie er damals nach Radwegen geschrien hat. Erst das Angagemant von Einzelpersonen, die damals heftig vom ADFC kritisiert wurden, hat dazu geführt, dass eine eine objektive Beurteilung von zumindest Radwegen in Gang gekommen ist. Heute stehen wir, mit Radstreifen, genau wieder dort wo wir damals standen als nach Radwegen geschrien wurde. Die Mehrheit den Autofahrer werden... den in der Fahrschule gelehrten Überholabstand von 1,50 m - 2,00 m nicht einhalten. Ist das nicht der (eigentliche ) Sinn dieser Streifen ? Eine Fahrbahn, die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat, muss so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommen würde. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien. Entweder illegal oder überflüssig. -------------------- |
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Gast_münsterland-radler_* |
05.04.2012, 23:03
Beitrag
#45
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Guests |
Vielleicht kennt die StVO daher auch keine Markierung von Radfahrstreifen, und der Zusatz bei den Leitlinien ist nur dafür da, falls denn doch mal sowas vorhanden sein sollte (Missbrauch der Leitlinien-Markierung).
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14.04.2012, 13:30
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 65 Beigetreten: 10.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58311 |
Leider ist das Thema hier ja in letzter Zeit etwas eingeschlafen.
Kürzlich hat allerdings der ADFC auf meine Email geantwortet, was mich zumindestens wieder "aufgeweckt" hat. Dem ADFC wurden die Pläne für die Bismarckstraße einige Male vorgestellt. Die Planungen haben sich des öfteren geändert, aber es war scheinbar ein 0,5m Sicherheitsraum zwischen 1,5m Schutzstreifen und Parkständen eingeplant. Das dies jetzt so nicht realisiert werden soll, stößt beim ADFC bzw. bei der Person, mit der ich geschrieben habe, nicht gerade auf Freude. Ich habe auch mal den Link zu diesem Thread hier mitgeteilt. Weiß ansonsten jemand, was mit @velo ist? Er hatte im Writeboard noch einiges am Text verändert und erweitert, aber seit dem hat er keine Beiträge mehr geschrieben und auf PNs kam auch noch keine Antwort. |
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18.04.2012, 17:23
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Sorry! War länger krank und mußte einen riesigen Haufen Arbeit nachholen. Morgen habe ich wieder ein bisschen Luft....
-------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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19.04.2012, 11:25
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
So. Da keiner mehr etwas geändert hat, denke ich, wir sind so weit fertig. Am Wochenende werde ich das ganze als Brief aufsetzen.
An alle, die mitzeichnen wollen: Wärt ihr so nett, mir eure Daten (Name, Adresse, etc.), die euch als Mitunterzeichner ausweisen sollen, per PN zu senden? Selbstverständlich werden diese von mir absolut vertraulich behandelt. Wenn ihr mir noch eure Email-Adresse mitteilt, werde ich vor dem Absenden des Briefes euch diesen nochmals in seiner endgültigen Version zuschicken. Danke und bis bald! -------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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19.04.2012, 13:23
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
done
-------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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30.04.2012, 15:14
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1055 Beigetreten: 25.06.2005 Wohnort: Frankfurt a.M. Mitglieds-Nr.: 10687 |
Das Schreiben (Teil 1) ist soweit fertig. Ich warte allerdings noch auf den TE DasNamenlose. Habe den TE schon per PN angeschrieben, aber leider noch keine Rückmeldung erhalten.
-------------------- §2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 17.05.2024 - 10:03 |