"Anlieger Frei - LKW über 7,5to gesperrt" |
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"Anlieger Frei - LKW über 7,5to gesperrt" |
21.03.2012, 11:42
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63771 |
ich hätte da mal eine Frage zu einen "Anlieger frei" - Schild mit Einschränkung für LKW über 7,5to. Ich hab auch schon versucht in der Suche hier im Forum und bei Google mich schlauer zu machen, aber das ist im Deutschen Rechtsstaat ja gar nicht so einfach! Es geht genau um dieses Schild hier: Meine Frage: Dürfen hier trotzdem LKW über 7,5to die Straße benutzen um in ein angrenzendes Industriegebiet zu kommen. Das Industriegebiet liegt in einer abgehenden Straße von der Straße an der dieses Schild steht. Wenn ihr noch Fragen habt, dann stellt sie, ich werde versuchen die schnellstmöglich zu beantworten. Freue mich jetzt schon auf viele Antworten, möglichst mit Gesetzesangaben §. Vielen Dank Litespeed |
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21.03.2012, 11:44
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Was steht auf dem unteren Zusatzzeichen?
(Finde meine Brille nicht ) Jedenfalls dürfen LKW die Straße nur befahren, sofern das Industriegebiet innerhalb des Anliegerbereiches liegt. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 11:47
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 443 Beigetreten: 27.09.2010 Wohnort: Süddeutschland Mitglieds-Nr.: 55830 |
Ggf. könnte noch interessant sein ob man nur über diese Straße zum Industriegebiet gelangen kann oder ob es noch andere Zufahrten gibt.
Eventuell soll einfach nur verhinder werden dass die LKW eine Abkürtung durch ein Wohngebiet (?) nehmen. Sollte dies die einzige Zufahrt sein, so zählt man wohl zu den Anliegern und darf dort durchfahren. §en kann ich dazu leider keine liefern |
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21.03.2012, 11:54
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich kann auch nicht alle lesen, trotz Vergrößerung, irgendwas mit "Anlieger frei bis Malsch" oder so.
Ist damit das Industriegebiet gemeint, könnte ja dessen Namen sein. Oder ist dieses Malsch oder Matsch oder so vor dem Industriegebiet? Kann man das als Ortsunkundiger das wissen? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 11:55
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63771 |
Wahsinn, das geht ja super schnell...
Zusätzliche Erklärung: Das Schild steht an einer Kreuzung. Die Straße führt von einem Teilort, hier ist auch die Kreuzung und das Schild, zu dem Ort wo das Industriegebiet ist. - Genauer Text auf dem unteren Schild: "7,5 t" und "Anlieger frei bis Malsch". - Das Industriegebiet könnte auch durch ein extra gebaute Straße angefahren werden, aber die LKW's rollen halt lieber durch das Wohngebiet! Gruß Litespeed |
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21.03.2012, 12:00
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Bis 7,5 t (incl Anhänger) können so oder so alle da entlang fahren.
PKW und Kraftomnibusse brauchen sich an dieses Schild nicht zu halten. Die Frage ist aber, ob ich als Ortsunkundiger wissen kann ob mit Malsch das Industriegebiet gemeint ist oder ein Ort nach dem Industriegebiet, oder aber sogar ein Ort vor dem Industriegebiet. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 12:02
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Dann gilt folgendes:
- Grundsätzlich ist die Straße für LKW ab 7,5t gesperrt - Anlieger (das heißt solche LKW, deren Fahrtziel an dem gesperrten Bereich anliegt) dürfen einfahren - Die Anlieger dürfen aber nur bis Malsch fahren, nicht darüber hinaus.* Sofern das Industriegebiet an dem Anliegerbereich liegt, dürfen LKW die Straße benutzen, um dorthin zu kommen. Meines Erachtens ist nicht relevant, ob es andere Zufahrtsmöglichkeiten gibt. Die Befreiung vom Verbot ergibt sich allein aus der Anliegereigenschaft. Eine Verpflichtung, auch als Anlieger den Bereich zu schonen, gibt es nicht. (Es gibt auch beispielsweise keine Verpflichtung, den Anliegerbereich auf dem jeweils kürzesten Weg zu verlassen) Speziellere §§ als die StVO zu den betreffenden Verkehrszeichen gibt es nicht, da die Verkehrszeichen ja an sich alles relevante ausdrücken. Dafür gibt es eine Menge Urteile, was Anlieger sein sollen. Bei Lieferverkehr zu einem Industriegebiet wird wohl keiner die Anliegereigenschaft abstreiten können, auch, wenn die Definitionen zuweilen in Grenzbereichen variieren. Sollte das Industriegebiet nicht direkt an dem Anliegerbereich liegen, so dürfen die LKW den Bereich nicht befahren. (*wobei meines Erachtens das Verbot ab Malsch erneut und dann ohne Einschränkung beschildert sein müsste) -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 12:07
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63771 |
Ich hab euch noch mal ein Bild von Maps erstellt.
Bild von Google aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht. An dem ROTEN Punkt steht das Schild (Neumalsch = Teilort von Malsch) GELB umrandet ist das Industriegebiet von Malsch (Das Industriegebiet liegt vor dem Ort Malsch) BLAUER PFEIL wäre die Alternativeroute, die aber nicht genutzt wird! Gruß Litespeed Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2012, 12:35 |
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21.03.2012, 12:10
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Und wie genau ist der Anliegerbereich umgrenzt?
Da "Anlieger bis Malsch" erlaubt sind, deutet das ja darauf hin, dass der Anliegerbereich mindestens bis Malsch reicht. Damit wären alle, die "bis Malsch" wollen, Anlieger. Damit dürften LKW die Straße benutzen, um das Industriegebiet zu erreichen. Ist denn irgendwo ein weiteres uneingeschränktes Verbot beschildert? Andernfalls wäre das "bis Malsch" m.E. zu undefiniert, da man nicht weiß, ob Malsch mitumfasst ist oder nicht ("bis Malsch" kann einschließlich oder ausschließlich Malsch bedeuten). Im Übrigen verstößt das Bild gegen die Nutzungsbedingungen von Google und muss daher gelöscht werden (Urheberrechtsverletzung). Du kannst die Stelle bei Google Maps jedoch verlinken. MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 12:16
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Für mich auch klar: Anlieger bis Malsch dürfen da entlang fahren.
Da das Industriegebiet vor Malsch kommt, ist man, wenn man zum Industriegebiet will, "Anlieger bis Malsch". Ich habs mal eben verlinkt da das Bild so oder so gleich weg ist. Grüner Pfeil ist die besagte Kreuzung und wenn man der L608 entlang fährt kommt das Industriegebiet (zwischen Bahnlinie und Autobahn) noch vor dem Ortsteil Malsch. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 12:19
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2942 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Ich versteh nicht einmal, warum man den LKWs hier einen bestimmten Weg zuweisen will. Ob die Anfahrt nun über die L 67 oder die L 608 abgewickelt wird dürfte ziemlich egal sein. Ein Wohngebiet kann ich in keinem der beiden Fälle ausmachen. Wohnt der Bürgermeister da vielleicht an einer der Straßen?
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21.03.2012, 12:23
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
@Auqua-Cross, es ist doch nciht verboten bis Malsch darf doch der Anliegerverkehr fahren
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 12:24
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2915 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
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21.03.2012, 12:27
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Da das Industriegebiet vor Malsch kommt, ist man, wenn man zum Industriegebiet will, "Anlieger bis Malsch". Nur theoretisch könnte ja das Industriegebiet bereits zu Malsch gehören, und dann könnte man überlegen, ob gemeint ist "bis nach Malsch" dürfen die Anlieger fahren oder "bis zur Grenze von Malsch". In der Regel tut man sich mit solch einer Beschilderung keinen Gefallen. Aber dass das Industriegebiet angefahren werden können soll, zeigt bereits der Zusatz "bis Malsch". Der würde ja keinen Sinn ergeben, wenn das Industriegebiet nicht hätte umfasst werden sollen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 12:27
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
- Das Industriegebiet könnte auch durch ein extra gebaute Straße angefahren werden Schön - aber woher weiß das ein ortsfremder Lkw-Fahrer...? Dem zeigt sein Navi die bewußte Straße an - und, daß er gleich am Ziel ist; was soll der daraus anderes schließn, als dort nicht nur fahren zu dürfen - sondern das sogar zu müssen? |
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21.03.2012, 12:53
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Dem zeigt sein Navi die bewußte Straße an ... Navi ist ein gutes Stichwort.Sehr oft sind schöne Bilder auf dem Navi und grad anhand der Navikarte kann man auch erkennen, daß Malsch nach dem I.-Gebiet kommt. Des weiteren sind grad bei LKW-Navies Durchfahrtshöhen und andere Durchfahrtsverbote erfasst, und hier sehen ich kein Verbot die Straße zu benutzen -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 12:55
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Also wenn beabsichtigt sein sollte, den LKW aus dem Wohngebiet fernzuhalten, dann wurde dies durch die vorliegende Beschilderung nicht erreicht. Dann sollte @Litespeed eine Änderung der Beschilderung anregen.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 12:56
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2942 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
@Auqua-Cross, es ist doch nciht verboten bis Malsch darf doch der Anliegerverkehr fahren Es wäre aber besser für die Brummifahrer ein gelbes/weißes Zeichen aufzustellen, wo der Zielort genannt ist, anstelle dieser komische Konstruktion. Nach dem Motto: "Da lang", anstelle von "hier nicht lang". Das LKW-Verbot für die Ortsdurchfahrt könnte dann hinter der Zufahrt zum Industriegebiet befestigt werden. Damit umgeht man diesen ganzen komplizierten "Anlieger frei" kram. |
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21.03.2012, 13:01
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63771 |
Vielen Dank an Alle!
Aus euren Antworten lese ich aber heraus, dass die Benutzung für LKW über 7,5 t generell untersagt ist! Richtig? Gruß Litespeed |
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21.03.2012, 13:03
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Oh, da haben wir uns wohl missverständlich ausgedrückt.
- Das Verbot gilt - wenn überhaupt - nur für LKW ab 7,5t. Für leichtere LKW gibt es keine Einschränkungen. - Ausgenommen von dem Verbot sind jedoch Anlieger. Ergo: 40- Tonner dürfen da durch, wenn sie Anlieger sind (z.B. weil sie in das Industriegebiet wollen). Umgekehrt ausgedrückt: Verboten sind dort LKW über 7,5t, die dem Durchgangsverkehr zuzurechnen sind, also noch über Malsch hinaus wollen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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21.03.2012, 13:17
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 21.03.2012 Mitglieds-Nr.: 63771 |
Hallo Durban,
aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... Der Ort Malsch ist 3km von dem Schild entfernt und da will jetzt wirklich niemand mit dem Laster hin! Der komplette Schwerlastverkehr fährt nur in das Industriegebiet. Das Industriegebiet hat eine Zufahrtsstraße die von dieser Straße abgeht, aber das Industriegebiet hat ja nicht nur eine Straße, sonder erstreckt sich auf knapp 250ha! Zusätzlich wir das jetzt mal wieder im großen Stil gebaut und der Schwerlastverkehr wird sich geschätzt verdoppeln! Ist halt so das in dem Teilort Neumalsch, auch Häuser sind und dort Menschen leben, unteranderm ich, und man Nachts im Bett steht wenn mal wieder ein 40Tonner vorbeidonnert. Gruß Litespeed |
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21.03.2012, 13:29
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo!
aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... Über die Motivation des Schilderaufstellers können wir hier nur rätseln. Aber eines ist klar: Sollte die Absicht dahinter gewesen sein, den zum Industriegebiet Malsch fahrenden Schwerlastverkehr abzuhalten, dann war im wahrsten Sinne des Wortes ein "Schild-Bürger" am Werk. MfG Gerhard -------------------- |
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21.03.2012, 13:34
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... ... Vllt hat man sich mit dem Schild was ganz anderes Gedacht als du zu hoffen wagst.Ist schon klar, daß Straßenlärm blöd ist, keine Frage. Die L608 geht von dieser Kreuzung bis Malsch und sonst liegt nichts zum Umfahren von Malsch in dieser Richtung. So ist an dieser Kreuzung geregelt, daß der Durchfahrtsverkehr, warum auch immer, nicht durch Malsch soll (oder kann!) aber bis zum I.-Gebiet fahren darf, welches ja deutlich vor Malsch liegt. Wenn in Malsch, von dieser Seite befahrbar, eine Stelle ist, an der man mit einem großen LKW nicht durch kommt und nicht mehr wenden kann ist es logisch, daß man darauf rechtzeitig hinweist. Aber bis zum I.-Gebiet kann man fahren. Solche Durchfahrtsverbote sind nicht immer wegen Lärm, und hier hat man sich eindeutig dabei gedacht, daß die Zufahrt zum I.-Gebiet gestattet bleiben soll, aber nicht die Einfahrt/Durchfahrt durch Malsch. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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21.03.2012, 18:04
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13363 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
...davon ab handelt es sich bei dem runden Blech nicht um ein gültiges Verkehrszeichen, denn das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) sieht so aus:
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21.03.2012, 19:30
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
...das Zeichen 253 ... sieht so aus: Quatsch, Du gehst doch nach einer ungültigen Ramsauer-Version der StVO. So: -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_münsterland-radler_* |
21.03.2012, 20:31
Beitrag
#26
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Guests |
Äh, LKW+Bus frei bis Hettenhain oder Verbot nur für LKW+Bus aber bis Hettenhain frei? (Das kommt nicht aufs Gleiche raus, auch wenn's zunächst so aussieht!)
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21.03.2012, 20:58
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Äh, sehr treffend formuliert! (Das kommt nicht aufs Gleiche raus, auch wenn's zunächst so aussieht!) tja, ich kann es Dir leider nicht auflösen!-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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21.03.2012, 23:33
Beitrag
#28
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Muss ich eigentlich Ortsteilnamen kennen ? Wer oder was ist ein Malsch ?
Das ist doch generell immer ein Problem mit solchen Bezeichnungen. Ein Fahrer will schliesslich in Strasse XYZ und nicht in einen ihm unbekannten Ortsteil. Und ab welcher Grenze dieser anfängt. |
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22.03.2012, 00:03
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19463 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... ... Ist halt so das in dem Teilort Neumalsch, auch Häuser sind und dort Menschen leben, unteranderm ich, und man Nachts im Bett steht wenn mal wieder ein 40Tonner vorbeidonnert. Verständlich, aber diese Beschilderung hilft Euch in der Beziehung nicht weiter. Wenn der Zuliefererverkehr zum Industriegebiet unterbunden werden soll, muss das Zusatzzeichen weg. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.03.2024 - 20:22 |