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> "Anlieger Frei - LKW über 7,5to gesperrt"
Litespeed
Beitrag 21.03.2012, 11:42
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Zusammen,

ich hätte da mal eine Frage zu einen "Anlieger frei" - Schild mit Einschränkung für LKW über 7,5to.
Ich hab auch schon versucht in der Suche hier im Forum und bei Google mich schlauer zu machen, aber das ist im Deutschen Rechtsstaat ja gar nicht so einfach! rolleyes.gif

Es geht genau um dieses Schild hier:



Meine Frage: Dürfen hier trotzdem LKW über 7,5to die Straße benutzen um in ein angrenzendes Industriegebiet zu kommen.
Das Industriegebiet liegt in einer abgehenden Straße von der Straße an der dieses Schild steht.

Wenn ihr noch Fragen habt, dann stellt sie, ich werde versuchen die schnellstmöglich zu beantworten.

Freue mich jetzt schon auf viele Antworten, möglichst mit Gesetzesangaben §.

Vielen Dank

Litespeed
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durban
Beitrag 21.03.2012, 11:44
Beitrag #2


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Was steht auf dem unteren Zusatzzeichen?
(Finde meine Brille nicht unsure.gif )

Jedenfalls dürfen LKW die Straße nur befahren, sofern das Industriegebiet innerhalb des Anliegerbereiches liegt.


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MrGracy
Beitrag 21.03.2012, 11:47
Beitrag #3


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Ggf. könnte noch interessant sein ob man nur über diese Straße zum Industriegebiet gelangen kann oder ob es noch andere Zufahrten gibt.
Eventuell soll einfach nur verhinder werden dass die LKW eine Abkürtung durch ein Wohngebiet (?) nehmen.

Sollte dies die einzige Zufahrt sein, so zählt man wohl zu den Anliegern und darf dort durchfahren.
§en kann ich dazu leider keine liefern blushing.gif
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janr
Beitrag 21.03.2012, 11:54
Beitrag #4


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Ich kann auch nicht alle lesen, trotz Vergrößerung, irgendwas mit "Anlieger frei bis Malsch" blink.gif oder so.

Ist damit das Industriegebiet gemeint, könnte ja dessen Namen sein. think.gif

Oder ist dieses Malsch oder Matsch oder so vor dem Industriegebiet? Kann man das als Ortsunkundiger das wissen?


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Litespeed
Beitrag 21.03.2012, 11:55
Beitrag #5


Neuling


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Wahsinn, das geht ja super schnell... rofl1.gif

Zusätzliche Erklärung:

Das Schild steht an einer Kreuzung.
Die Straße führt von einem Teilort, hier ist auch die Kreuzung und das Schild, zu dem Ort wo das Industriegebiet ist.

- Genauer Text auf dem unteren Schild: "7,5 t" und "Anlieger frei bis Malsch".

- Das Industriegebiet könnte auch durch ein extra gebaute Straße angefahren werden, aber die LKW's rollen halt lieber durch das Wohngebiet! ranting.gif

Gruß Litespeed
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janr
Beitrag 21.03.2012, 12:00
Beitrag #6


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Bis 7,5 t (incl Anhänger) können so oder so alle da entlang fahren.

PKW und Kraftomnibusse brauchen sich an dieses Schild nicht zu halten.

Die Frage ist aber, ob ich als Ortsunkundiger wissen kann ob mit Malsch das Industriegebiet gemeint ist oder ein Ort nach dem Industriegebiet, oder aber sogar ein Ort vor dem Industriegebiet.


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durban
Beitrag 21.03.2012, 12:02
Beitrag #7


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Dann gilt folgendes:
- Grundsätzlich ist die Straße für LKW ab 7,5t gesperrt
- Anlieger (das heißt solche LKW, deren Fahrtziel an dem gesperrten Bereich anliegt) dürfen einfahren
- Die Anlieger dürfen aber nur bis Malsch fahren, nicht darüber hinaus.*

Sofern das Industriegebiet an dem Anliegerbereich liegt, dürfen LKW die Straße benutzen, um dorthin zu kommen.
Meines Erachtens ist nicht relevant, ob es andere Zufahrtsmöglichkeiten gibt. Die Befreiung vom Verbot ergibt sich allein aus der Anliegereigenschaft. Eine Verpflichtung, auch als Anlieger den Bereich zu schonen, gibt es nicht. (Es gibt auch beispielsweise keine Verpflichtung, den Anliegerbereich auf dem jeweils kürzesten Weg zu verlassen)

Speziellere §§ als die StVO zu den betreffenden Verkehrszeichen gibt es nicht, da die Verkehrszeichen ja an sich alles relevante ausdrücken. Dafür gibt es eine Menge Urteile, was Anlieger sein sollen. Bei Lieferverkehr zu einem Industriegebiet wird wohl keiner die Anliegereigenschaft abstreiten können, auch, wenn die Definitionen zuweilen in Grenzbereichen variieren.

Sollte das Industriegebiet nicht direkt an dem Anliegerbereich liegen, so dürfen die LKW den Bereich nicht befahren.

(*wobei meines Erachtens das Verbot ab Malsch erneut und dann ohne Einschränkung beschildert sein müsste)


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Litespeed
Beitrag 21.03.2012, 12:07
Beitrag #8


Neuling


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Ich hab euch noch mal ein Bild von Maps erstellt.

Bild von Google aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht.

An dem ROTEN Punkt steht das Schild (Neumalsch = Teilort von Malsch)
GELB umrandet ist das Industriegebiet von Malsch (Das Industriegebiet liegt vor dem Ort Malsch)
BLAUER PFEIL wäre die Alternativeroute, die aber nicht genutzt wird!

Gruß Litespeed

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2012, 12:35
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durban
Beitrag 21.03.2012, 12:10
Beitrag #9


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Und wie genau ist der Anliegerbereich umgrenzt?
Da "Anlieger bis Malsch" erlaubt sind, deutet das ja darauf hin, dass der Anliegerbereich mindestens bis Malsch reicht.
Damit wären alle, die "bis Malsch" wollen, Anlieger. Damit dürften LKW die Straße benutzen, um das Industriegebiet zu erreichen.
Ist denn irgendwo ein weiteres uneingeschränktes Verbot beschildert? Andernfalls wäre das "bis Malsch" m.E. zu undefiniert, da man nicht weiß, ob Malsch mitumfasst ist oder nicht ("bis Malsch" kann einschließlich oder ausschließlich Malsch bedeuten).

Im Übrigen verstößt das Bild gegen die Nutzungsbedingungen von Google und muss daher gelöscht werden (Urheberrechtsverletzung). Du kannst die Stelle bei Google Maps jedoch verlinken.

MfG
Durban smile.gif


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janr
Beitrag 21.03.2012, 12:16
Beitrag #10


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Für mich auch klar: Anlieger bis Malsch dürfen da entlang fahren.

Da das Industriegebiet vor Malsch kommt, ist man, wenn man zum Industriegebiet will, "Anlieger bis Malsch".

Ich habs mal eben verlinkt da das Bild so oder so gleich weg ist.
Grüner Pfeil ist die besagte Kreuzung und wenn man der L608 entlang fährt kommt das Industriegebiet (zwischen Bahnlinie und Autobahn) noch vor dem Ortsteil Malsch.



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Aqua-Cross
Beitrag 21.03.2012, 12:19
Beitrag #11


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Ich versteh nicht einmal, warum man den LKWs hier einen bestimmten Weg zuweisen will. Ob die Anfahrt nun über die L 67 oder die L 608 abgewickelt wird dürfte ziemlich egal sein. Ein Wohngebiet kann ich in keinem der beiden Fälle ausmachen. Wohnt der Bürgermeister da vielleicht an einer der Straßen? whistling.gif
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janr
Beitrag 21.03.2012, 12:23
Beitrag #12


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@Auqua-Cross, es ist doch nciht verboten wavey.gif bis Malsch darf doch der Anliegerverkehr fahren wink.gif


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dopero
Beitrag 21.03.2012, 12:24
Beitrag #13


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Zitat (Litespeed @ 21.03.2012, 12:07) *
BLAUER PFEIL wäre die Alternativeroute, die aber nicht genutzt wird!

Würde ich auch nicht nutzen, da ich hier einen Kreisverkehr zu 3/4 umrunden muss.
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durban
Beitrag 21.03.2012, 12:27
Beitrag #14


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Zitat (janr @ 21.03.2012, 12:16) *
Da das Industriegebiet vor Malsch kommt, ist man, wenn man zum Industriegebiet will, "Anlieger bis Malsch".


Nur theoretisch könnte ja das Industriegebiet bereits zu Malsch gehören, und dann könnte man überlegen, ob gemeint ist "bis nach Malsch" dürfen die Anlieger fahren oder "bis zur Grenze von Malsch".

In der Regel tut man sich mit solch einer Beschilderung keinen Gefallen.
Aber dass das Industriegebiet angefahren werden können soll, zeigt bereits der Zusatz "bis Malsch". Der würde ja keinen Sinn ergeben, wenn das Industriegebiet nicht hätte umfasst werden sollen.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 21.03.2012, 12:27
Beitrag #15


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Zitat (Litespeed @ 21.03.2012, 11:55) *
- Das Industriegebiet könnte auch durch ein extra gebaute Straße angefahren werden


Schön - aber woher weiß das ein ortsfremder Lkw-Fahrer...? Dem zeigt sein Navi die bewußte Straße an - und, daß er gleich am Ziel ist; was soll der daraus anderes schließn, als dort nicht nur fahren zu dürfen - sondern das sogar zu müssen? wavey.gif
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janr
Beitrag 21.03.2012, 12:53
Beitrag #16


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 21.03.2012, 12:27) *
... Dem zeigt sein Navi die bewußte Straße an ...
Navi ist ein gutes Stichwort.

Sehr oft sind schöne Bilder auf dem Navi und grad anhand der Navikarte kann man auch erkennen, daß Malsch nach dem I.-Gebiet kommt.

Des weiteren sind grad bei LKW-Navies Durchfahrtshöhen und andere Durchfahrtsverbote erfasst, und hier sehen ich kein Verbot die Straße zu benutzen


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durban
Beitrag 21.03.2012, 12:55
Beitrag #17


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Also wenn beabsichtigt sein sollte, den LKW aus dem Wohngebiet fernzuhalten, dann wurde dies durch die vorliegende Beschilderung nicht erreicht. Dann sollte @Litespeed eine Änderung der Beschilderung anregen.


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Aqua-Cross
Beitrag 21.03.2012, 12:56
Beitrag #18


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Zitat (janr @ 21.03.2012, 12:23) *
@Auqua-Cross, es ist doch nciht verboten wavey.gif bis Malsch darf doch der Anliegerverkehr fahren wink.gif


Es wäre aber besser für die Brummifahrer ein gelbes/weißes Zeichen aufzustellen, wo der Zielort genannt ist, anstelle dieser komische Konstruktion. Nach dem Motto: "Da lang", anstelle von "hier nicht lang". Das LKW-Verbot für die Ortsdurchfahrt könnte dann hinter der Zufahrt zum Industriegebiet befestigt werden. Damit umgeht man diesen ganzen komplizierten "Anlieger frei" kram.
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Litespeed
Beitrag 21.03.2012, 13:01
Beitrag #19


Neuling


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Vielen Dank an Alle!

Aus euren Antworten lese ich aber heraus, dass die Benutzung für LKW über 7,5 t generell untersagt ist! Richtig?

Gruß Litespeed
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durban
Beitrag 21.03.2012, 13:03
Beitrag #20


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Oh, da haben wir uns wohl missverständlich ausgedrückt.
- Das Verbot gilt - wenn überhaupt - nur für LKW ab 7,5t. Für leichtere LKW gibt es keine Einschränkungen.
- Ausgenommen von dem Verbot sind jedoch Anlieger.

Ergo:
40- Tonner dürfen da durch, wenn sie Anlieger sind (z.B. weil sie in das Industriegebiet wollen).

Umgekehrt ausgedrückt:
Verboten sind dort LKW über 7,5t, die dem Durchgangsverkehr zuzurechnen sind, also noch über Malsch hinaus wollen.


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Litespeed
Beitrag 21.03.2012, 13:17
Beitrag #21


Neuling


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Hallo Durban,

aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... think.gif

Der Ort Malsch ist 3km von dem Schild entfernt und da will jetzt wirklich niemand mit dem Laster hin!
Der komplette Schwerlastverkehr fährt nur in das Industriegebiet.

Das Industriegebiet hat eine Zufahrtsstraße die von dieser Straße abgeht, aber das Industriegebiet hat ja nicht nur eine Straße, sonder erstreckt sich auf knapp 250ha!
Zusätzlich wir das jetzt mal wieder im großen Stil gebaut und der Schwerlastverkehr wird sich geschätzt verdoppeln!

Ist halt so das in dem Teilort Neumalsch, auch Häuser sind und dort Menschen leben, unteranderm ich, und man Nachts im Bett steht wenn mal wieder ein 40Tonner vorbeidonnert.

Gruß Litespeed
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GerhardNL
Beitrag 21.03.2012, 13:29
Beitrag #22


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Hallo!

Zitat (Litespeed @ 21.03.2012, 13:17) *
aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... think.gif

Über die Motivation des Schilderaufstellers können wir hier nur rätseln. Aber eines ist klar: Sollte die Absicht dahinter gewesen sein, den zum Industriegebiet Malsch fahrenden Schwerlastverkehr abzuhalten, dann war im wahrsten Sinne des Wortes ein "Schild-Bürger" am Werk. wink.gif

MfG
Gerhard


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Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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janr
Beitrag 21.03.2012, 13:34
Beitrag #23


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Zitat (Litespeed @ 21.03.2012, 13:17) *
... aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... think.gif ...
Vllt hat man sich mit dem Schild was ganz anderes Gedacht als du zu hoffen wagst.

Ist schon klar, daß Straßenlärm blöd ist, keine Frage.

Die L608 geht von dieser Kreuzung bis Malsch und sonst liegt nichts zum Umfahren von Malsch in dieser Richtung.

So ist an dieser Kreuzung geregelt, daß der Durchfahrtsverkehr, warum auch immer, nicht durch Malsch soll (oder kann!) aber bis zum I.-Gebiet fahren darf, welches ja deutlich vor Malsch liegt.

Wenn in Malsch, von dieser Seite befahrbar, eine Stelle ist, an der man mit einem großen LKW nicht durch kommt und nicht mehr wenden kann ist es logisch, daß man darauf rechtzeitig hinweist.
Aber bis zum I.-Gebiet kann man fahren.

Solche Durchfahrtsverbote sind nicht immer wegen Lärm, und hier hat man sich eindeutig dabei gedacht, daß die Zufahrt zum I.-Gebiet gestattet bleiben soll, aber nicht die Einfahrt/Durchfahrt durch Malsch.




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ulm
Beitrag 21.03.2012, 18:04
Beitrag #24


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...davon ab handelt es sich bei dem runden Blech nicht um ein gültiges Verkehrszeichen, denn das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) sieht so aus:

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rapit
Beitrag 21.03.2012, 19:30
Beitrag #25


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Zitat (ulm @ 21.03.2012, 18:04) *
...das Zeichen 253 ... sieht so aus:


Quatsch, Du gehst doch nach einer ungültigen Ramsauer-Version der StVO. So:
whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.03.2012, 20:31
Beitrag #26





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Äh, LKW+Bus frei bis Hettenhain oder Verbot nur für LKW+Bus aber bis Hettenhain frei? (Das kommt nicht aufs Gleiche raus, auch wenn's zunächst so aussieht!)
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rapit
Beitrag 21.03.2012, 20:58
Beitrag #27


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Zitat (münsterland-radler @ 21.03.2012, 20:31) *
Äh,
sehr treffend formuliert! clapping.gif

Zitat (münsterland-radler @ 21.03.2012, 20:31) *
(Das kommt nicht aufs Gleiche raus, auch wenn's zunächst so aussieht!)
tja, unsure.gif think.gif ich kann es Dir leider nicht auflösen!



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oscar_the_grouch
Beitrag 21.03.2012, 23:33
Beitrag #28


bekennender Pfostenumfahrer
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Muss ich eigentlich Ortsteilnamen kennen ? Wer oder was ist ein Malsch ?
Das ist doch generell immer ein Problem mit solchen Bezeichnungen. Ein Fahrer will schliesslich in Strasse XYZ und nicht in einen ihm unbekannten Ortsteil.
Und ab welcher Grenze dieser anfängt.
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durban
Beitrag 22.03.2012, 00:03
Beitrag #29


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Zitat (Litespeed @ 21.03.2012, 13:17) *
aber dann könnte man doch das Schild gleich ganz weg lassen... think.gif

...

Ist halt so das in dem Teilort Neumalsch, auch Häuser sind und dort Menschen leben, unteranderm ich, und man Nachts im Bett steht wenn mal wieder ein 40Tonner vorbeidonnert.


Verständlich, aber diese Beschilderung hilft Euch in der Beziehung nicht weiter.
Wenn der Zuliefererverkehr zum Industriegebiet unterbunden werden soll, muss das Zusatzzeichen weg.


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