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> abgesenkter Bordstein gem. § 10 StVO?, Diskussion anhand von Bildbeispielen
Achim
Beitrag 24.08.2012, 10:02
Beitrag #51


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Oh, oh, böse Falle. Welche Funktion hat den Straße 3 think.gif Foto wäre hier sehr hilfreich whistling.gif

Bei Einfahrt/Ausfahrt sehe ich Vorrang der Omi, aber sonst wird wohl wieder die Gummibestimmung des § 1 StVO etwas aussagen.


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rapit
Beitrag 24.08.2012, 10:14
Beitrag #52


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Straße 3 führt in eine Wohngegend mit Tempo 30.


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Achim
Beitrag 24.08.2012, 10:17
Beitrag #53


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Jetzt wird es blöd, da beiden der § 1 StVO erklärt werden muss. Bei der Oma hätte ich, solange diese ihren Stock in der Hand hält, schon ganz schöne Probleme damit shutup.gif


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rapit
Beitrag 24.08.2012, 10:22
Beitrag #54


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Bild habe ich keines, aber so Kreuzungen haben wir bei uns natürlich auch. Wir müssen einfach alles haben, was Probleme bereitet.

Diese Kreuzung ist so beschildert.
Vom grünen Pfeil aus in die Bleichwiesenstraße nach "unten". Allerdings haben wir hier fast überall auch rund um die Ecke laufende Borde zusätzlich, denkt Euch die einfach weg.

So zum Beispiel


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.08.2012, 10:42
Beitrag #55


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Zitat (rapit @ 24.08.2012, 10:51) *
Wie war denn da jetzt der Vorrang?

Gaaanz einfache Antwort: klick

Zitat
(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


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Achim
Beitrag 24.08.2012, 11:00
Beitrag #56


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Das ist aber auch nur allgemeines Bla-Bla und nichts konkretes für den Fall.


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rapit
Beitrag 24.08.2012, 11:04
Beitrag #57


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@Heinz: Du versuchst Dich, zu drücken. Es ist für die Vorrangfrage doch völlig egal, ob's eine Oma war.
Außerdem war die offenbar ganz schön resolut renitent äh rüstig.


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Heinz Wäscher
Beitrag 24.08.2012, 11:16
Beitrag #58


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Vieleicht habe ich das aus meiner Fahrschulzeit so in Erinnerung dass man immer mit der Dummheit von Fußgängern rechnen soll, aber bei mir in der Gegend stehen ja auch an Bundesstraßen agO Zeichen 136.

Ich würde sagen ein Fußgänger muß dort beim überqueren der Fahrbahn nur einfahrende Fahrzeuge vorlassen.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 24.08.2012, 14:55
Beitrag #59





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Ich sehe den Vorrang beim Kfz-Führer gegeben, da es sich nicht um Abbiegen handelt (§9 daher nicht zutrifft).
(Überfahren sollte man die Oma natürlich trotzdem nicht)

Zitat (Heinz Wäscher @ 24.08.2012, 12:16) *
Ich würde sagen ein Fußgänger muß dort beim überqueren der Fahrbahn nur einfahrende Fahrzeuge vorlassen.

Es ging um ein einfahrendes Fahrzeug (vom nördlichen Grundweg in die südliche Bleichwiesenstraße, dabei wird die Tannhäuserstraße (K655) überquert).
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Aqua-Cross
Beitrag 24.08.2012, 16:05
Beitrag #60


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Ich würde den Vorrang bei der Oma sehen. Das ergibt sich einfach aus dem Umkehrschluss des § 10. Darüber hinaus würde bei einer Hofzufahrt (das entspricht ziemlich genau dem Status dieser Straße in Bezug auf den Vorrang) wohl auch keiner auf die Idee kommen einen Vorrang für den Kraftfahrzeugführer zu konstruieren.
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rapit
Beitrag 13.12.2012, 18:56
Beitrag #61


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ich stelle das mal unkommentiert hier rein, T-30-Zone


Kurz vorher hängt


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nordpolcamper
Beitrag 13.12.2012, 23:35
Beitrag #62


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T30-Zone mit einem 50er Schild weiter hinten?
Ansonsten ein schöner abgesenkter Bordstein und ein Hinweisschild, das kein(e) Vorfahrt (achten) definiert thumbdown.gif
Und was soll die Linie andeuten?


--------------------
HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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rapit
Beitrag 14.12.2012, 08:54
Beitrag #63


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Das 50er steht am Ende der T-30-Zone, weil da auch der Ort zu Ende ist.

Und die Linie soll klarstellen, dass das kein Bordstein ist, sondern nur ein Pflasterwechsel.

Passend zur Rechtsprechung, die eine Absenkung auf null nicht mehr dem § 10 unterstellt.


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MisterOJ
Beitrag 14.12.2012, 16:22
Beitrag #64


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Zitat (rapit @ 14.12.2012, 08:54) *
Und die Linie soll klarstellen, dass das kein Bordstein ist, sondern nur ein Pflasterwechsel.
Passend zur Rechtsprechung, die eine Absenkung auf null nicht mehr dem § 10 unterstellt.

imho blöd gemacht. wallbash.gif
Hier hätte eine eindeutige Straßenraumgestaltung (Sprich Wahl des Belages) für mehr (Rechts-)sicherheit gesorgt!


OJ


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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rapit
Beitrag 14.12.2012, 17:08
Beitrag #65


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wahrscheinlich war nach dem ersten Unfall, bei dem die Stadt in die Amtspflicht-Mithaftung genommen wurde, nur noch ein Rumpfbetrag von 550 € da, 500 für das Schild, 50 für die Farbe...


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Aqua-Cross
Beitrag 14.12.2012, 20:50
Beitrag #66


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Die Absenkung ist auf Null bzw. ich sehe sogar eine bauliche Unterbrechung des eigentlichen Bordsteins und somit gar keine Absenkung. Hinzu kommen die Blockmarkierungen (welche ja auch in OWL sehr beliebt sind bei RvL Situationen innerhalb von Tempo-30-Zonen) und das VZ 102. Ich würde hier im Zweifel von RvL ausgehen. Aber die Gestaltung ist für den Laien schon missverständlich. Die Situation ist also absolut suboptimal.
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Berliner Bär
Beitrag 22.04.2013, 11:10
Beitrag #67


Neuling
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Ich hab auch was gaaanz tolles!
Dies ist doch...
https://maps.google.de/maps?q=Liesel-Bach-S...=17&vpsrc=0

ja was denn nun?



Links in die Straße Weg hinein geht es asphaltiert weiter.

Ist das nun ein abgesenkter Bordstein oder eine RvL Regelung innerhalb einer Tempo 30 Zone??

Wahlweise nimmt man die Vorfahrt wahlweise wird sie genommen, aber alle sind im Recht, oder?
Ich finde es schön, wenn die Bürger ganz demokratisch selbst zum Nachdenken gezwungen werden.
thread.gif Allerdings ohne Ergebnis thread.gif
Nun ja, vielleicht lässt sich der Gegner ja von selbst auf eine Zahlung ein.
Ich bitte um Meinungen!
Auflösung folgt (vielleicht)!

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 22.04.2013, 11:58
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rapit
Beitrag 22.04.2013, 11:50
Beitrag #68


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Die Links funktionieren nicht. Geh mal im Übungsthread üben und versuch's dann nochmal wavey.gif


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Berliner Bär
Beitrag 22.04.2013, 12:10
Beitrag #69


Neuling
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Mich wurde geholft. wink.gif
Spitzfindigkeit:
Selbst wenn ich den Bordstein (für mich nur eine Wegkante) beachtet habe, befinde ich mich doch eigentlich mit dem Fahrzeug schon auf der Straße und dann gilt RvL?
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rapit
Beitrag 22.04.2013, 12:16
Beitrag #70


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Das ist sowieso ein Fall für § 10, weil eindeutig ein Gehweg (anderer Straßenteil) überfahren wird, und daher Nachrang mit und ohne abgesenkten Bordstein gilt. wavey.gif ("...oder...")


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amfa
Beitrag 22.04.2013, 12:48
Beitrag #71


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Ich hab auch noch was:
http://goo.gl/maps/m2RCT

Die Beschilderung wurde mittlerweile geändert.
jetzt steht vor der Einmündung ein Zeichen 102. (und bei der nächsten weiter hinten auch)
Man sieht halt noch das Vorfahrtachtenschild in der Seitenstraße, allerdings hat die "Hauptstraße" gar kein Vorfahrtregelndes Schild.
Somit ist man quasi früher davon ausgegangen, dass die rechts sowieso warten müssen (denen hat man das nur noch mal extra gezeigt).
Und dann wurde mit dem Zeichen 102 plötzlich rechts vor Links. Was nacht @rapits aussage weiter oben aber eigentlich gar nicht geht.

Da gibts immer mal wieder lustige Hupduelle (und als ich dort noch gearbeitet hab habe ich desöfteren auf meine Vorfahrt verzichtet (verzichten müssen)).
Hier könnte man nun aber auch argumentieren, dass man über den Gehweg der zumindest von der anderen Seite ausgesehen ja nur über die Straße weiterführen kann
(andere Pflasterung).

Insgesamt macht das ganze halt (für mich) keinen RvL Eindruck.


Nebenbemerkung:
Das absolute Haltverbot direkt vor der "Einmündung" ist auch schön.
Das würde doch nur Sinn ergeben, wenn das gar keine Einmündung ist, sonder es sich wirklich um einen abgesenkten Bordstein bzw eine Einfahrt handeln würde oder?


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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rapit
Beitrag 22.04.2013, 12:54
Beitrag #72


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Das Schild "hier gilt die StVO" deutet für mich stark darauf hin, dass diese "Straße" zu einem "Grundstück" gehört, und daher gilt:
§ 10 StVO: "Wer aus einem Grundstück, ... auf die Straße ... einfahren ... will, ..."

Also eindeutig kein Fall für rvl.

Das VZ 102 ist Blödsinn.


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Berliner Bär
Beitrag 22.04.2013, 13:02
Beitrag #73


Neuling
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Gut!
Das war die eine Einfahrt Ausfahrt, es gibt noch mehr, angeblich ist dort dasselbe gewollt whistling.gif

Die Einmündungen Leonardo da Vinci Platz / Käthe-Paulus-Weg / Marga-von-Etzdorf-Weg in die Liesel-Bach-Straße führen jeweils über durchgehende Gehwege bzw. abgesenkte Bordsteine. In diesen Fällen ist die grundsätzliche Vorfahrtsregel rechts-vor-links aufgehoben. Diese Situation ist eindeutig und erkennbar. Der Verkehr auf der Liesel-Bach-Straße hat Vorfahrt. Diese bauliche Maßnahme wurde vor der Anordnung der Tempo-30-Zone umgesetzt. In den Fällen, in denen der auf der Liesel-Bach-Straße Fahrende sein Vorfahrtsrecht nicht in Anspruch nimmt und dem von rechts Ausfahrenden den Vorrang einräumt, führt dieses Verhalten zu einer Beruhigung des Verkehrs.

Ja, zumindest wenn man dort mit anderen zusammenstößt beruhigt sich der Verkehr, aber nur der, nicht die Gemüter. ranting.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 17.06.2013, 12:20
Beitrag #74


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Meinungen?


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Mitleser
Beitrag 17.06.2013, 12:26
Beitrag #75


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OWL war schon mal kreativer bei der verkehrsberuhigenden Kreuzungsgestaltung - klick. whistling.gif

Oder was meintest Du? thread.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 17.06.2013, 12:29
Beitrag #76


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Ich ignoriere mal die Smilies. wink.gif Gemeint ist der durchlaufenden Flachbordstein in Kombination mit Blockmarkierungen, die offenkundig auf rvl hinweisen sollen. Welche Vorfahrt gilt denn nun?

Dein Foto ist natürlich auch nicht schlecht. Wo genau ist das Foto entstanden. Die Ecke kommt mir spontan nicht bekannt vor. Mit OWL liegst Du bei mir schon einmal richtig. Allerdings könnte man nach Niedersachsen erfolgreich rüber spucken, wenn man dort steht und etwas trainiert ist.
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Mitleser
Beitrag 17.06.2013, 12:35
Beitrag #77


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Zitat (Aqua-Cross @ 17.06.2013, 13:29) *
Ich meine den durchlaufenden Flachbordstein in Kombination mit Blockmarkierungen, die offenkundig auf rvl hinweisen sollen. Welche Vorfahrt gilt denn nun?
Für mich sieht das so aus, als hat der Verkehr von rechts eine Haltelinie. Stimmt das?
Ansonsten traue ich mir aufgrund des Ausschnittes keine Einschätzung zu. Und auch ein Ortstermin würde wohl keine Gewissheit bringen. crybaby.gif

Zitat (Aqua-Cross @ 17.06.2013, 13:29) *
DeinFoto ist natürlich auch nicht schlecht. Wo genau ist das Foto entstanden. Die Ecke kommt mir spontan nicht bekannt vor.
OWL. Mehr will ich vorerst nicht preisgeben - tut eh nichts zu Sache, das Luftbild ist unbrauchbar und vielleicht will ja jemand einen Versuch wagen.


Zitat (Aqua-Cross @ 17.06.2013, 13:29) *
Mit OWL liegst Du bei mir schon einmal richtig. Allerdings könnte man nach Niedersachsen erfolgreich rüber spucken, wenn man dort steht und etwas trainiert ist.
Dann wird uns der @Doc bestimmt sagen können, wie er da lang fährt.
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Aqua-Cross
Beitrag 17.06.2013, 12:53
Beitrag #78


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Zitat (Mitleser @ 17.06.2013, 13:35) *
Für mich sieht das so aus, als hat der Verkehr von rechts eine Haltelinie. Stimmt das?
Ansonsten traue ich mir aufgrund des Ausschnittes keine Einschätzung zu. Und auch ein Ortstermin würde wohl keine Gewissheit bringen. crybaby.gif


Das sind beides nur Wartelinien. Gewollt ist offenbar rechts vor links. Nur der Gehweg + Flachbordstein laufen halt gerade durch. Ich persönlich gehe davon aus, daß die Wartelinien keine Bedeutung haben und dort Vorrang nach §10 besteht. Testen möchte ich das aber ungern. Ich denke vor Ort könnte man sich trefflich streiten. Falls Du bock hast Dir das mal anzugucken. Ich gebe Dir gerne einen aus. cheers.gif


Zitat (Mitleser @ 17.06.2013, 13:35) *
OWL. Mehr will ich vorerst nicht preisgeben - tut eh nichts zu Sache, das Luftbild ist unbrauchbar und vielleicht will ja jemand einen Versuch wagen.


Jetzt hab ich es. Ich dummer "August" vom "Dorf". biggrin.gif


Zitat (Mitleser @ 17.06.2013, 13:35) *
Dann wird uns der @Doc bestimmt sagen können, wie er da lang fährt.


So ca. 30 Minuten würde der Doc aber trotzdem brauchen. Wir sind hier ja teilweise von den Niedersachsen umzingelt. cool.gif
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Berliner Bär
Beitrag 24.03.2014, 13:11
Beitrag #79


Neuling
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Hier die Auflösung:
Es ist eine Tempo-30 Zone!
Pech gehabt, dass die erst nach dem Bau der Nebenstraße angeordnet wurde.
Somit war nicht nur ich verwirrt:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
III. Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
1c:
"An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten."

Meine Anfrage bei der Behörde ergab:
"Ein Abweichen von der Vorfahrstregel Rechts-vor-Links ist durchaus möglich und inzwischen auch häufig - auch außerhalb von - umgesetzt. "
blink.gif

Naja ich gebe dem Amt mal die STVO zu bedenken, mal sehen, was dabei raus kommt.



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Andreas
Beitrag 24.03.2014, 13:18
Beitrag #80


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Zitat (Berliner Bär @ 24.03.2014, 13:11) *
"An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 („rechts vor links“) gelten."

Meine Anfrage bei der Behörde ergab:
"Ein Abweichen von der Vorfahrstregel Rechts-vor-Links ist durchaus möglich und inzwischen auch häufig - auch außerhalb von - umgesetzt. "
blink.gif

Naja ich gebe dem Amt mal die STVO zu bedenken, mal sehen, was dabei raus kommt.


In der Juristerei bedeutet "grundsätzlich", dass auch Ausnahmen zulässig sind.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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oscar_the_grouch
Beitrag 24.03.2014, 15:34
Beitrag #81


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Zitat (Berliner Bär @ 24.03.2014, 13:11) *
Naja ich gebe dem Amt mal die STVO zu bedenken, mal sehen, was dabei raus kommt.


Oh, viel Spass in Berlin. Bitte auf dem Laufenden halten.
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Schorsch
Beitrag 24.03.2014, 15:38
Beitrag #82


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Vorfahrtregeln gelten an Kreuzungen und Einmündungen. Wenn dort RvL zu gelten hat, dann steht das nicht im Widerspruch dazu, dass an Einfahrten nicht RvL gilt.
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Berliner Bär
Beitrag 25.03.2014, 08:56
Beitrag #83


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Zitat (Schorsch @ 24.03.2014, 16:38) *
Einfahrten


Sorry, das es nicht so gut erkennbar ist, es ist eine Straße, die verstümmelt würde und nun anscheinend ein "Weg" iin der Tempo 30 Zone st, der kein RvL hat.


Naja, warum sollte der Gesetzgeber das Wort muss und grundsätzlich in einem Satz erwähnen, wenn hier KANN und VIELLEICHT gemeint ist?
Ich vermute sie werden Maßnahmen deswegen ablehnen, weil es zu teuer ist, die Bauten umzubauen. Aber ich werde auch nicht locker lassen.
Welche Schritte stehen einem Bürger eigentlich in so einem Fall offen?

Zumal ich finde, dass baulich so eine Hauptstraße erzeugt wird, die einer Tempo 30 Zone widerspricht, denn gerade Durchgangsverkehr soll hier nicht stattfinden.
Ich habe auch angemerkt, dass bei strenger Auslegung ein Fahrzeug ja der Meinung sein kann, es müsse immer RvL gelten, da Tempo 30 Zone und sich die Vorfahrt nimmt.
Ich bin gespannt auf die Entscheidung, wenn sich jemand nach einem Unfall darauf beruft. 10% des Schadens könnte dann auf die Stadt gehen.
MMn think.gif
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amfa
Beitrag 25.03.2014, 10:23
Beitrag #84


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Zitat (Berliner Bär @ 25.03.2014, 08:56) *
Naja, warum sollte der Gesetzgeber das Wort muss und grundsätzlich in einem Satz erwähnen, wenn hier KANN und VIELLEICHT gemeint ist?


Weil das meiner Meinung nach so richtig ist.
Ich verstehe die diskussion hier manchmal über das wort "grundsätzlich" nicht.

"Kann" und "Vielleicht" wäre aber falsch.

Denn im Normalfall (also grundsätzlich) muss das so gemacht werden.
Nur gibt es halt auch ausnahmen.

Mit "kann" und "vielleicht" wären "Ausnahmen" aber quasi die Regel und RvL "kann" angeordnet werden wenn man möchte.
Es ist aber andersrum erst mal muss da überall RvL sein und dann muss es gute Gründe geben davon abzuweichen.

Und ich versteh wie gesagt die Diskussion oftmals nicht um "grundsätzlich".
Das Wort bedeutet für mich schon immer das es durchaus Ausnahmen geben kann, ansonsten kann man das Wort auch weglassen.
Ist mein Sprachgefühl da so komplett anders, dass "grundsätzlich" offenbar oftmals mit "immer" gleichgesetzt wird?


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janr
Beitrag 25.03.2014, 10:59
Beitrag #85


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Ein Grundsatz im Recht ist z.B. die richterliche Neutralität. Da gibt es auch keine Ausnahmen.

Ein weiterer Grundsatz ist z.B. das Recht des rechtlichen Gehörs (Anhörung der Betroffenen). Auch da gibt es nix zu rütteln.

Synonym für grundsätzlich in der deutschen Sprache ist strikt. Also Ausnahmslos.

Es steht ja auch geschrieben, daß Markierungen grundsätzlich weiß sind, und die eine Ausnahme wird benannt (gelb)
Da gelten auch keine schwarze Markierung.

Daß das Wort grundsätzlich manchmal als übliche Richtschnur, von der in Einzelfällen auch abgewichen werden kann genommen wird, kann schon verwirrend sein.

Wird es vom Gesetzgeber selber mal so mal so verwendet.

Aber das muß in einem Satz mit grundsätzlich macht es in meinen Augen auch zu strikt wavey.gif


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Mueck
Beitrag 25.03.2014, 11:09
Beitrag #86


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Hier die Grundsätze für die Ausnahmen von den Grundsätzen ;-)
Zitat (VwV-StVO)
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden;
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Andreas
Beitrag 25.03.2014, 11:20
Beitrag #87


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Zitat (janr @ 25.03.2014, 10:59) *
Synonym für grundsätzlich in der deutschen Sprache ist strikt. Also Ausnahmslos.


Nö, selbst der Duden kennt 2 Bedeutungen.


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janr
Beitrag 25.03.2014, 11:49
Beitrag #88


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Beim Beispiel vom Berliner Bären gab es doch gar kein 301 unsure.gif . Nur einen abgesenkten Bordstein und auch der Regelt grundsätzlich was anderes tongue.gif

Aber ich wollt ja nicht so auf das Beispiel an sich eingehen, sondern nur auf die Wortwahl des Gesetzgebers vs deutsche Sprache und vs eigene Gesetze wink.gif


@Andreas: Ja das stimmt, aaaber der Zusammenhang ergibt sich aus einem ganzen Satz und daher die verschiedenen Synonyme.

"Bei Rot muß ich grundsätzlich halten" ist wohle eindeutig, im normalen Sprachgebrauch.

"Ich bin grundsätzlich anderer Meinung" kann schon was anderes bedeuten.


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Berliner Bär
Beitrag 26.03.2014, 11:56
Beitrag #89


Neuling
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Danke für die Klarstellungen.
Die Meinungen geben es wieder: Juristendeutsch ist nicht kompatibel mit der Realität.
Wenn es nicht §1 gäbe, würde man ja durch solche Unklarheiten ständig nur mit Anwalt Auto fahren können.
Tatsächlich ist an der Straße weiter hinten irgendwo ein Bushaltestellenbereich baulich vorbereitet (anderer Bordstein), was die Ausnahmen begründen könnte. Ob der Bus jemals kommt ist allerdings fraglich.

@janr:
Beim Beispiel vom Berliner Bären gab es doch gar kein 301. Nur einen abgesenkten Bordstein und auch der Regelt grundsätzlich was anderes.

Richtig, kein Zeichen 301, aber was meinst Du mit ein abgesenkter Bordstein regelt grundsätzlich(! thread.gif ) was anderes?

Faktisch ist nun RvL aufgehoben, die Autos und LKW rasen auf der wunderbar eingerichteten Tempo-30-"Hauptstraße" und werden dabei von der Bauart der Straße unterstützt, da in der "Hauptstraße" auch noch Parkbuchten eingerichtet sind, die das Vorankommen beschleunigen.

Ich sollte mir ein Schrottauto besorgen und zur Verkehrsberuhigung mal am Straßenrand parken. Vielleicht an der vorbereiteten Bushaltestelle. Wo sind die Schrottautos wenn man sie mal braucht? Hier auf dem Firmenparkplatz wird ein Platz von so einer Mühle dauerhaft belegt, weil sich Polizei und Werkschutz über die Zuständigkeit streiten laugh2.gif
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h-nes
Beitrag 27.11.2022, 08:37
Beitrag #90


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Wenn ich dieses alte Thema nochmal ausgraben darf.



Ich sehe hier eindeutig einen abgesenkten Bordstein (Gepflasteter Bereich ist Tempo 20 Zone) und ein VZ102. Welche Regelung könnte hier gelten? Anfragen bei der Behörde blieben bislang unbeantwortet.


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das hnes
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Riggs
Beitrag 27.11.2022, 09:32
Beitrag #91


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Südkurier

Wie diesem Zeitungsartikel zu entnehmen ist, war das zuvor ein verkehrsberuhigter Bereich. Daher die Pflasterung der (jetzt) Fahrbahn und der abgesenkte Bordstein machte zuvor auch Sinn.
Tatsächlich fraglich, ob der Bordstein zur besseren Erkennbarkeit der neuen Situation zurückgebaut werden sollte.
Man könnte ergänzend auch eine eindeutige Beschilderung aufstellen. Aber die Beschilderung möchte man in Donaueschingen insgesamt offenbar eher reduzieren.
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Tinu
Beitrag 27.11.2022, 10:30
Beitrag #92


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"Normalerweise" würde man nach §39(2) sagen: Regelungen durch VZ gehen allgemeinen Regeln (hier § 10) vor. Was genau regelt aber ein Gefahrenzeichen wie VZ 102? Eigentlich ist es doch nur der Hinweis auf eine Gefahr, die hier in der vielleicht nicht erwarteten Änderung einer bisherigen Regelung besteht. Es behauptet, dass hier nun Rechts Vorfahrt hat, aber ordnet es dies auch an? Dazu müsste es doch wohl ein Vorschriftszeichen sein!

So sieht es für mich aus, dass VZ 102 hier vor einer Gefahr warnt, die wegen der Bordsteine gar nicht besteht – und erzeugt damit erst genau diese Gefahr durch die Verunsicherung! think.gif


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ulm
Beitrag 27.11.2022, 11:47
Beitrag #93


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Wobei der Zebrastreifen das Chaos ja noch vergrößert. ranting.gif
Bergauf ist der Zebrastreifen nur sehr spät erkennbar, das ungewöhnlich hoch hängende Verkehrszeichen erleichtert die Erkennbarkeit überhaupt nicht.
Die bauliche Situation ist für jeden versierten Anwalt der Einstieg in die Amtshaftung.
Sorry, sowas geht einfach überhaupt nicht.

Der verlinkte Zeitungsartikel ist übrigens auch übel.
Schon der Begriff "Spielstraße" in der Überschrift garantiert, dass es auch im Fließtext nicht professionell weitergehen kann. Und das angeblitzte Zeichen 102 zeigt mir, dass da jemand sein Handwerk nicht beherrscht. crybaby.gif
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Mueck
Beitrag 27.11.2022, 12:37
Beitrag #94


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Zitat (Riggs @ 27.11.2022, 09:32) *
Aber die Beschilderung möchte man in Donaueschingen insgesamt offenbar eher reduzieren.
Es reicht völlig, das x wegzuradieren und das 102 kopfstehend um die Ecke rum aufzustellen ... Kein Schild mehr ... thread.gif

Auch Bouska dürfte sich der Meinung zu § 10 anschließen, so er noch leben würde ...
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h-nes
Beitrag 27.11.2022, 14:40
Beitrag #95


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Wenn anstelle von VZ102 ein VZ205 wäre, müsste in der gepflasterten Straße zusätzlich ein VZ301 sein, oder? Woher sonst wüssten von-rechts-kommende dass sie vorfahrtsberechtigt wären, bzw. woher sollen sie es denn in der aktuellen IST-Situation wissen?!?

(Edit)
…oder meintest du VZ205 (präventiv) an die gepflasterte Str. zu stellen? Wär evtl. das sinnvollste….

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 27.11.2022, 15:59
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht


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Tinu
Beitrag 27.11.2022, 15:44
Beitrag #96


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Zitat (ulm @ 27.11.2022, 11:47) *
Schon der Begriff "Spielstraße" in der Überschrift garantiert, dass es auch im Fließtext nicht professionell weitergehen kann.

Das kann man zur Not ja noch mental korrigieren (so wie die übliche Gleichsetzung von "Fahrbahn" mit "Straße"). Verwirrender finde ich da Schilderung der eigentlich geplanten Zielsetzung (Reduzierung der Verkehrsbelastung) und der dafür ergriffenen Maßnahmen: erst Einbahnstraßen und VBB einrichten, dann feststellen, dass dafür zuviel Verkehr herrscht, und statt nach geeigneteren Maßnahmen zu greifen alles wieder zu öffnen. Was kommt als nächstes? Geschwindigkeitsbeschränkung aufheben, damit sich der Verkehr in der Innenstadt nicht unnötig staut?

Diese Verwirrung ist aber wohl weniger dem Artikel als vielmehr dem Gemeinderat anzulasten: was genau ist denn nun das Ziel der Verkehrsplanung?

Zum Rvl an der Kreuzung erwähnt der Artikel nur, dass dies die Konsequenz aus den sonstigen Änderungen sei. Woraus sich dies für den VT erschließen soll, wird nicht thematisiert. (Dass die Wartelinie vor der Kreuzung als Halt(e)linie bezeichnet wird, fällt dann auch nicht weiter ins Gewicht.)


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rapit
Beitrag 27.11.2022, 21:10
Beitrag #97


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Zitat (h-nes @ 27.11.2022, 14:40) *
…oder meintest du VZ205 (präventiv) an die gepflasterte Str. zu stellen? Wär evtl. das sinnvollste….

So meinte er das sicherlich, als "klarstellendes" 205er.


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jor
Beitrag 27.11.2022, 23:22
Beitrag #98


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Zitat (Mueck @ 27.11.2022, 12:37) *


Aber wir hätten hier ja den Fall b), also durchgehend niedriger Bordstein, also keinen abgesenkten Bordstein in Bouskas Sinne.

Hat diese Ansicht heute noch Bestand?
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h-nes
Beitrag 28.11.2022, 08:59
Beitrag #99


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Zitat (jor @ 27.11.2022, 23:22) *
Aber wir hätten hier ja den Fall b) (…)

Haben wir?
Ich sehe deutlich den hohen Bordstein vor und nach der Ausfahrt, zwar ein paar Meter weg, aber dennoch in Zusammenhang mit der Ausfahrt. Wo liegt hier per Definition die Grenze?


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rapit
Beitrag 28.11.2022, 09:02
Beitrag #100


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Zitat (jor @ 27.11.2022, 23:22) *
Hat diese Ansicht heute noch Bestand?

Nein.

Es wurde irgendwann gerichtlich klargestellt, dass bei einem "nicht abgesenkten Bordstein" die Regel des § 10 "erst recht" gelte. § 10 sei so zu lesen, dass sogar wenn der Bordstein abgesenkt sei, Wartepflicht bestehe, und bei einem nichtmal extra abgesenkten erst recht.

Was ich auch für sinnvoll halte.

Im übrigen: irgendwo ist er ja abgesenkt. Im Zweifel gleich zu Beginn smile.gif

Zitat (h-nes @ 28.11.2022, 08:59) *
Ich sehe deutlich den hohen Bordstein vor und nach der Ausfahrt, zwar ein paar Meter weg, aber dennoch in Zusammenhang mit der Ausfahrt.

Das kommt hinzu!


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