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> Anhänger - Bauwagen - Zulassen - Betriebserlaubnis
Landei_71
Beitrag 06.03.2012, 14:04
Beitrag #1


Neuling
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Hallo liebe Forenteilnehmer,
auch auf die Gefahr hin daß mir gleich diverse alte T um die Ohren gehauen werden... ich fange noch mal an:

Ein alter Bauwagen, komplett restauriert und auch als Bauwagen von innen und außen erkennbar, soll von Traktoren zu Oldtimertreffen gezogen werden. Die Abmessungen und das Gewicht entspricht den üblichen Abmessungen für 1-achsige Gefährten dieser Art. Die Traktoren verfügen über schwarze Kennzeichen und ein lof Zweck für den Bauwagen erschließt sich mir auch nicht wirklch.

Bei der Restauration ist keine Fahrgestellnummer o.ä. aufgefallen. Ein Typenschild ist nicht vorhanden. Benötigt der Bauwagen eine BE um von Traktoren mit Geschwindigkeiten < 20 km/h zu Treffen gezogen werden?
Wie ich gelesen habe, sind Bauwagen von der Steuer befreit. Gilt dies für Bauwagen generell? oder sind hier nur Bauwagen mit dem entsprechenden Zweck, also Bauwagen auf Baustelle, gemeint?
Wie verhält sich die Sache mit einem 6km/h Schild?

Fragen über Fragen.... ich bin gespannt

Gruß
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arnolt
Beitrag 07.03.2012, 14:44
Beitrag #2


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Fahrzeugzulassungsverordnung
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
folgende Arten von Anhängern:
...fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
Anhänger ... sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.


--------------------
Alles wird gut.

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Lutze
Beitrag 07.03.2012, 16:43
Beitrag #3


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Hallo Landei 71,

meiner Meinung nach handelt es sich bei einen Bauwagen um einen mobilen Aufenthaltsraum für (Bau-)Arbeiter und bei einen Oldtimertreffen ist diese Zweckbestimmung (leider) nicht gegeben.

Die 6 km/h-Regel betrifft in eigentlichen Sinn nur das Kraftfahrzeug. Der Anhänger teilt das gleiche Schickal wie sein Zugfahrzeug.
Zitat ("FZV")
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Euch bleibt also nur eine Einzelabnahme durch TÜV/DEKRA und denn die reguläre Zulassung als Anhänger.

Hat die Achse noch ein Typenschild? Das würde die Sache bei TÜV/DEKRA ein wenig einfacher machen.


Glückauf
Lutz
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Landei_71
Beitrag 08.03.2012, 12:02
Beitrag #4


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Hallo,
danke für die Info.

Der Bauwagen ist in der Tat zulassungsfrei. Möchte man mit dem Wagen über die Straße fahren muß eine Betriebserlaubnis her.

Wir waren beim TÜV:
Die Achse verfügt über eine Kennzeichnung was die Sache einfacher macht. Aus dieser Kennzeichnung geht hervor um welche Achse es sich handelt und ob diese für das Gesamtgewicht des Bauwagens geeignet ist. Der Bauwagen verfügt neben einer fest installierten Beleuchtung über drei 25 kmh Schilder die hinten und an den beiden Seiten angebracht sind. Eine angehängte Beleuchtung wäre auch zulässig.
Der Bauwagen ist ungebremst.. deshalb auch keine Kontrolle der Bremsen... nur eine Empfehlung des TÜV was das Zuggerät angeht.
Besonderer Augenmerk waren die Felgen. Dort hat der TÜV doch sehr viel Zeit und Muße investiert um zu kontrollieren ob die Felgen/Reifen für das Gesamtgewicht bzw. die Achslast zugelassen sind... aber auch erfolgreich.

Ansonsten waren die Herren sehr nett und freundlich.. haben die Unterlegkeile kontrolliert und mal hier und dort gewackelt.... aber alles gut.... Fenster hatten Fensterläden die sehr stabil verbaut waren.. dort hat der TÜV auch noch etwas intensiver nachgesehen.. war so ein brummeln von Sicherheitsglas zu hören..aber ist ja abgedeckt...

Am Ende des Tages war die Betriebserlaubnis erteilt. Alles gut... jetzt noch ein grünes Folgekennzeichen an den Bauwagen und ab geht es zu den Baustellen.....


Das Thema Oldi - Treffen mit Bauwagen ist in der Tat sooo nicht zulässig... Der Zweck eines Bauwagens ist nun mal der Standort auf der Baustelle und der Transfer von Baustelle zu Baustelle. Aus diesem Grunde ist er auch steuerfrei. Um es kurz zu machen: Die Betriebserlaubnis beruhigt uns erst einmal ein wenig. Wir werden es riskieren auch nur mit Folgekennzeichen zu den Treffen zu fahren... Den TÜV interessiert in erster Linie der Bauwagen und nicht die anschließend tatsächliche Verwendung. Meiner Meinung nach kann man irgendwas erzählen oder argumentieren wenn die Polizei einen mal anhält... warum denn Bauwagen.. .Trecker.. Sonntag.... aber ohne mitgeführte Betriebserlaubnis ganz schlechte Karten....
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GolfVI
Beitrag 08.03.2012, 13:14
Beitrag #5


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Zitat (Landei_71 @ 08.03.2012, 12:02) *
Meiner Meinung nach kann man irgendwas erzählen oder argumentieren wenn die Polizei einen mal anhält... warum denn Bauwagen.. .Trecker.. Sonntag.... aber ohne mitgeführte Betriebserlaubnis ganz schlechte Karten....

Da wäre ich mir zwar nicht so sicher, aber wenigstens weisst Du, dass das nicht so ganz ok ist. whistling.gif
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Taizee
Beitrag 09.03.2012, 11:01
Beitrag #6


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Zitat (Landei_71 @ 08.03.2012, 12:02) *
Am Ende des Tages war die Betriebserlaubnis erteilt. Alles gut... jetzt noch ein grünes Folgekennzeichen an den Bauwagen und ab geht es zu den Baustellen.....

Das ist falsch! Die Betriebserlaubnis wurde erstellt. Erteilen kann sie nur die Zulassungsstelle. Du musst noch einmal bei deiner Zulassungsstelle vorstellig werden.
BTW:Welche Indentnummer wurde verwendet?
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CvR
Beitrag 09.03.2012, 12:16
Beitrag #7


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Zitat (Landei_71 @ 06.03.2012, 14:04) *
Die Traktoren verfügen über schwarze Kennzeichen

Zitat (Landei_71 @ 08.03.2012, 12:02) *
jetzt noch ein grünes Folgekennzeichen an den Bauwagen

think.gif
Ist grün da tatsächlich die richtige Farbe? Oder wäre möglicherweise schwarz "passender"? think.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Landei_71
Beitrag 13.03.2012, 10:53
Beitrag #8


Neuling
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Hallo,
tja.. mit einem schwarzen Kennzeichen würde die Sache schon besser wirken. Wie uns der Herr vom TÜV gesagt hat, ist das grüne Kennzeichen ein Zeichen dafür, daß der Bauwagen zulassungsfrei ist. Bei einem schwarzen Kennzeichen zulassungspflichtig.... was aber für den Zweck Bauwagen nicht notwendig ist.

Da der Bauwagen nicht mehr über eine Nummer oder Typenschild verfügte, hat der TÜV eine Nummer eingeschlagen und in der Betriebserlaubnis vermerkt.
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arnolt
Beitrag 13.03.2012, 10:59
Beitrag #9


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Die Farbe grün oder schwarz hat aber eher was mit der steuerlichen Würdigung des Fahrzeuges zu tun.
Grün = steuerbefreit; schwarz = steuerpflichtig.
Bei steuerbefreiten Fahrzeugen kann aber auch ein schwarzes Kennzeichen vorhanden sein.
Das Folgekennzeichen wird ja nur bei zulassungsfreien Fahrzeugen montiert, wenn das ziehende Fahrzeug eine Zulassung hat.


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holi
Beitrag 01.11.2017, 09:22
Beitrag #10


Neuling


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Hallo Forengemeinde!
Bei uns im Westen (Raum Aachen/Mönchengladbach) ist es tatsächlich so, daß alle Hänger hinter Traktoren mit schwarzem Nummernschild separat getüft , versichert und versteuert sein müssen. Wir sprechen hier von Oldtimern, Hobbyfahrzeugen.
Bei einer Tour zu einer Brauchtumsveranstaltung (Treckercorso) fuhr ich mit meinem Hela und meinem Welger (ohne TÜV bis 25kmh) , beide schwarzes Kennzeichen;Anhänger mit Folgezeichen, wurde ich von der Polizei angehalten und kontroliert.
Diese haben mir folgendes erklärt:
1. Grünes Kennzeichen:
Nur lof-Zwecke mit grünem Folgezeichen, keine Steuer.

2.Schwarzes Kennzeichen am Trecker:
Alle Anhänger, d.h.: Bauwagen als Wohnwagen umgebaut(Für Treckertreffen), Einachskarren, Landwirtschaftliche Anhänger (Gummiwagen)
müssen getüft, versichert und versteuert sein.
Bauwagen, die als solches diehnen, also auf Baustellen aufgestellt werden, dürfen unter 25kmh ohne Nummernschild gefahren werden.

Laut Aussage der Polizisten ist das was die mir gesagt haben, für ganz Deutschland zutreffend, also Bundesrecht, dementsprechend in Hamburg, Aachen und ganz Deutschland geltend.


Ergebnis der Sache ist, daß ich nun eine Anzeige wegen
Steuerhinterziehung
Nummernschildmissbrauch
Pflichtversicherungsmißbrauch
am Hals habe. Das Ergebnis ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Um die Sache in trockenen Tücher zu bekommen und jeder Problematik mit den Herrn der Staatsmacht künftig aus dem Wege zu gehen, muß ich nun den Bauwagen tüven, versichern und versteuern lassen
und das selbe mit mit meinem Welger tun, sofern ich ihn behalte.

Die Geschichte mit den Bauwagen ist ja auch so eine Sache.
Gewiß sehen diese Dinger nach wie vor aus wie Bauwagen, aber wenn sie ausgebaut sind und sogar noch ein Bett erkennbar ist, sind es keine Bauwagen mehr. Wenn wir auf Tour sind und die gehen unter Umständen bis zu 300km,
welcher Polizist wird darauf eingehen, daß ich meinen Bauwagen zu einer neuen Baustelle fahre. Die halten einen ja für panne.
Außerdem wird man vermutlich stillgelegt und hat die Abschleppkosten zu tragen.

Viele Grüße aus dem Westen der Republikhttp://www.verkehrsportal.de/board/style_images/1/folder_post_icons/icon1.gif

Holger


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jens_16syncro
Beitrag 02.11.2017, 09:18
Beitrag #11


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Zitat (holi @ 01.11.2017, 09:22) *
2.Schwarzes Kennzeichen am Trecker:
Alle Anhänger, d.h.: Einachskarren, Landwirtschaftliche Anhänger (Gummiwagen)
müssen getüft, versichert und versteuert sein.

Diese Aussage des netten cop.gif halte ich definitiv für unrichtig.
LoF hat keinen direkten Zusammenhang mit der Zulassung der Zugmaschine, d.h. es bleibt einem LoF-Betrieb unbenommen auch steuerpflichtige Zugmaschinen mit schwarzen Kennzeichen zu nutzen.
Die Nutzung zulassungsfreier Anhänger zu LoF-Zwecken hinter dieser Zugmaschine wird dadurch nicht zu einer verbotenen Handlung.

Das nützt dir allerdings nichts, denn es war je kein LoF-Zweck, zu dem du den Anhänger benutzt hast.


--------------------
Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit
Lewer duad as Slaav!
Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens
vertrouw op god en je mauser
motto van de Boerenoorlog (1899-1902)
Слава Україні!
Sláva Ukrayíni!

Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt
(Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller)

Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden.
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Taizee
Beitrag 02.11.2017, 14:10
Beitrag #12


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Zitat (holi @ 01.11.2017, 09:22) *
Hallo Forengemeinde!
Bei einer Tour zu einer Brauchtumsveranstaltung (Treckercorso) fuhr ich mit meinem Hela und meinem Welger (ohne TÜV bis 25kmh) , beide schwarzes Kennzeichen;Anhänger mit Folgezeichen, wurde ich von der Polizei angehalten und kontroliert.
Diese haben mir folgendes erklärt:
...
Ergebnis der Sache ist, daß ich nun eine Anzeige wegen
Steuerhinterziehung
Nummernschildmissbrauch
Pflichtversicherungsmißbrauch
am Hals habe. Das Ergebnis ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.


Lektüre für den Nachmittag:

Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
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Andreas
Beitrag 03.11.2017, 08:14
Beitrag #13


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Zitat (holi @ 01.11.2017, 09:22) *
Bei einer Tour zu einer Brauchtumsveranstaltung (Treckercorso)


Ein Treckercorso ist m. E. keine Brauchtumsveranstaltung.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 06:25