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> Fußgänger müssen Handzeichen geben, nach Meinung der Rosenheimer Polizei
oimara
Beitrag 29.02.2012, 06:59
Beitrag #1


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Über das Thema, "Fußgänger müssen einen Zebrastreifen erkennbar queren wollen" läßt sich ja ausgiebig diskutieren.
Die Rosenheimer Polizei kennt wohl eine andere StVO.
Deren Ansicht nach müssen Querungswillige Handzeichen geben oder Augenkontakt suchen.

Kennt von euch jemand den Paragraphen, wo ich das nachlesen kann?

Nur gut, daß man mit 50 keinen Augenkontakt herstellen kann. Man erkennt folglich den Überquerungswillen nicht und darf mit unverminderter Geschwindigkeit durchfahren. Verlangsamen müßte man ja erst bei erkennbar Querungswilligen. Das könnt ich jetzt zwischen den Zeilen lesen.
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klausimausi
Beitrag 29.02.2012, 07:30
Beitrag #2


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Polizisten sind Menschen wie du und ich - nur dem Papst sagt man nach, er sei unfehlbar ...

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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blue0711
Beitrag 29.02.2012, 07:41
Beitrag #3


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Das müsste wohl eher heissen: Journalisten

Ob die Polizei das so gesagt hat, weiss ja keiner (außer vielleicht dem, der es geschrieben hat, aber selbst das ist fraglich).

Andererseits halte ich aber auch garnichts davon, zeheninspektionierend oder als Hanns-Guck-in-die-Luft über den Überweg zu latschen.
Kommunikation, und sei es noch so rudimentäre wie zB. Blickkontakt, erleichtert den Verkehrsfluß ungemein.

Besonders liebe ich Rumsteher, die bei Annäherung eines Fahrzeugs plötzlich loslaufen (die stehen grundsätzlich in eine andere Richtung als sie hinterher laufen), aus-der-zweiten-Reihe-Springer, die offenbar immer eine unbewegliche Menschenmasse benötigen, um dann unter Aufaddierung der einzelnen fehlenden Schrittgeschwindigkeiten den Überweg zu benutzen (gibts auch gerne als Fahrradvariante, aber gemeinsam ist Kleidung in gedeckter Farbe), und Ping-Pong-Läufer, die sich etwa 5-10mal während des Überschreitens überlegen, dass sie doch in die andere Richtung wollten.
Dagegen sind die Abwarter, die grundsätzlich warten, bis alle Fahrzeuge stehen bleiben, geradezu liebenswert, denn die sind meistens einfach nur unsicher.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Aqua-Cross
Beitrag 29.02.2012, 07:55
Beitrag #4


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Im Grunde genommen ist doch nur das Wort "muss" fehl am Platz. Denn tatsächlich dürfte es nicht falsch sein, vor dem Überqueren des Zebrastreifens Blickkontakt mit dem PKW-Fahrer zu suchen, um festzustellen ob dieser einen auch gesehen hat und entsprechend reagiert. Auch ein Handzeichen kann sicherlich nicht schaden. Wenngleich man beides nicht tatsächlich machen muss. Aber was nutzt es einem, wenn auf dem Grabstein geschrieben steht, daß man Vorrang hatte?!

Die Abwarter kann ich übrigens vollends verstehen. Bei uns im Ort stand mal in der Zeitung ein netter Bericht, wo ein Schulkind gewartet hatte bis ein PKW merklich verzögert hat. Dieser hat allerdings ganz woanders hin geguckt und nicht wegen dem Kind verzögert. Kurze Zeit später kam es zu einem Unfall. Allerdings wohl ohne schlimmere Folgen.
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oimara
Beitrag 29.02.2012, 08:21
Beitrag #5


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Zitat (Aqua-Cross @ 29.02.2012, 07:55) *
Im Grunde genommen ist doch nur das Wort "muss" fehl am Platz. Denn tatsächlich dürfte es nicht falsch sein, vor dem Überqueren des Zebrastreifens Blickkontakt mit dem PKW-Fahrer zu suchen, um festzustellen ob dieser einen auch gesehen hat und entsprechend reagiert. Auch ein Handzeichen kann sicherlich nicht schaden. Wenngleich man beides nicht tatsächlich machen muss. Aber was nutzt es einem, wenn auf dem Grabstein geschrieben steht, daß man Vorrang hatte?!

Daß man nicht blindlings vor ein Auto läuft ist eh klar.

Was mich stört ist vor allem die Formulierung "muß". Warum schreibt man nicht neutral und objektiv.
Es wird bloß einen Spruch mehr mit "Dann ... halt, wenn..." geben.
"Dann gibt halt Handzeichen, wenn du queren willst!"
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alder
Beitrag 29.02.2012, 08:25
Beitrag #6


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Ich finde dass die zusätzliche Headline: "Radfahrer absteigen und schieben" schon auch bezeichnend ist für den Artikel. Ich kenne keinen Paragraphen der das vorschreibt. Die anschließende Erläuterung wäre absolut ausreichend gewesen. Fahrradfahrer haben also keinen Vorrang gegenüber Autos - es sei denn er steigt ab und schiebt...
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columbo
Beitrag 29.02.2012, 08:48
Beitrag #7


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Zitat (Aqua-Cross @ 29.02.2012, 07:55) *
Im Grunde genommen ist doch nur das Wort "muss" fehl am Platz.


Sehe ich auch so.
Es genügt ja normalerweise schon, wenn der Fußgänger erkennbar das nahende Fahrzeug beobachtet. Aber das sollte er wenigstens tun.

Ich mag übrigens am liebsten die (meist älteren) Am-Zebrastreifen-einfach-so-Rumsteher.
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Der_Veranstalter
Beitrag 29.02.2012, 09:29
Beitrag #8


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Zitat (columbo @ 29.02.2012, 08:48) *
Ich mag übrigens am liebsten die (meist älteren) Am-Zebrastreifen-einfach-so-Rumsteher.


Zusätzlich wird von denen jedes herannahende Fahrzeug kritisch beäugt.


Aber zurück zum Thema: Auch den Kindern wird in der 1. oder 2. Klasse beigebracht, dass sie am Zebrastreifen Blickkontakt aufnehmen oder Handzeichen geben sollen. Damit die Autofahrer erkennen, dass sie da drüber wollen. Ich finde das auch ziemlich gut. Unter anderem wegen

Zitat
Die Abwarter kann ich übrigens vollends verstehen. Bei uns im Ort stand mal in der Zeitung ein netter Bericht, wo ein Schulkind gewartet hatte bis ein PKW merklich verzögert hat. Dieser hat allerdings ganz woanders hin geguckt und nicht wegen dem Kind verzögert. Kurze Zeit später kam es zu einem Unfall. Allerdings wohl ohne schlimmere Folgen.


Ich habe noch nicht ganz verstanden, wo hier das Problem des Threads liegt.


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durban
Beitrag 29.02.2012, 09:31
Beitrag #9


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Ich habe das Handzeichen am Zebrastreifen noch in der Grundschule gelernt. Steht das heutzutage immernoch auf dem Lehrplan? think.gif


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columbo
Beitrag 29.02.2012, 09:54
Beitrag #10


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.02.2012, 09:29) *
Aber zurück zum Thema: Auch den Kindern wird in der 1. oder 2. Klasse beigebracht, dass sie am Zebrastreifen Blickkontakt aufnehmen oder Handzeichen geben sollen. Damit die Autofahrer erkennen, dass sie da drüber wollen. Ich finde das auch ziemlich gut. Unter anderem wegen

Zitat
Die Abwarter kann ich übrigens vollends verstehen. Bei uns im Ort stand mal in der Zeitung ein netter Bericht, wo ein Schulkind gewartet hatte bis ein PKW merklich verzögert hat. Dieser hat allerdings ganz woanders hin geguckt und nicht wegen dem Kind verzögert. Kurze Zeit später kam es zu einem Unfall. Allerdings wohl ohne schlimmere Folgen.



Aber hätte der Fahrer das Handzeichen bemerkt, wenn er das ganze Kind übersehen hat?
Und kann ein Grundschulkind tatsächlich beurteilen, ob der Blickkontakt beiderseitig ist?

Bei Kindern kann ich sehr gut nachvollziehen, dass man ihnen beibringt nur zu gehen, wenn der Autofahrer steht. Was auf einen kinderlosen Autofahrer, wenn er allein auf weiter Flur ist, natürlich ein wenig seltsam wirkt:
Das Kind hätte oftmals vor dem Auto bequem passieren können und es hat nichts davon, dass das Fahrzeug anhält. Im Gegenteil: Führe es weiter, wäre das Kind schneller auf der anderen Seite.
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Aqua-Cross
Beitrag 29.02.2012, 10:22
Beitrag #11


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Was für das Kind schneller geht hängt allerdings auch von der Verkehrsdichte ab. Sicherer ist es alle mal, wenn der Verkehr steht.
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Schorsch
Beitrag 29.02.2012, 11:27
Beitrag #12


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Zitat (Der_Veranstalter @ 29.02.2012, 09:29) *
Ich habe noch nicht ganz verstanden, wo hier das Problem des Threads liegt.


Wäre ein Handzeichen Vorschrift, da würde sich natùrlich jeder Autofahrer bei einem Unfall damit herausreden, dass der Fußgänger kein Handzeichen gegen hat.
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ilam
Beitrag 29.02.2012, 11:36
Beitrag #13


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@Schosch: Das wäre aber erfolglos. Man darf ja auch falschparkende Autos nicht einfach rammen.
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Aqua-Cross
Beitrag 29.02.2012, 11:41
Beitrag #14


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Und wenn das Auto plötzlich auf die Straße springt?! whistling.gif
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blue0711
Beitrag 29.02.2012, 11:42
Beitrag #15


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Ne, da hat Schorsch schon recht. Wenn ein Handzeichen vorgeschrieben wäre, hätte der Autofahrer das Argument, dass der Fußgänger nicht erkennbar den Überweg benutzen wollte. Dann wäre er zumindest schon ein ganzes Stückchen aus der vollen Haftung raus, denn dann kann man ihm nur noch weitere Sorgfaltspflichten und Betriebsgefahr vorwerfen.

Ein parkendes Auto tut ja nix, das steht nur falsch.


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RapsundRübe
Beitrag 29.02.2012, 12:17
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 29.02.2012, 07:41) *
Das müsste wohl eher heissen: Journalisten

Ob die Polizei das so gesagt hat, weiss ja keiner (außer vielleicht dem, der es geschrieben hat, aber selbst das ist fraglich).


Der Artikel ist mit dem Namen eines Polizeihauptkommissars vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd unterschrieben.
Der wird den Artikel dann auch verzapft haben.

Denkbar wäre natürich, dass die Abschnittsüberschriften von einem Journalisten eingefügt wurden, so dass die "Tonart" des Artikels etwas verschärft wird.
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janr
Beitrag 29.02.2012, 12:30
Beitrag #17


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Zitat (blue0711 @ 29.02.2012, 11:42) *
... Wenn ein Handzeichen vorgeschrieben wäre, hätte der Autofahrer das Argument, dass der Fußgänger nicht erkennbar den Überweg benutzen wollte. ...
Und man könnte den Fußgänger einfacher unterm Auto hervorziehen thread.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Schorsch
Beitrag 29.02.2012, 12:45
Beitrag #18


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Zitat (janr @ 29.02.2012, 12:30) *
Und man könnte den Fußgänger einfacher unterm Auto hervorziehen thread.gif

Am sinnvollsten wäre es, wenn Fußgänger beim Überqueren eine 2 m lange Kette am Bein hinter sich her ziehen müßten.
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Heinz Wäscher
Beitrag 29.02.2012, 13:16
Beitrag #19


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So weit ich weiß gibt es aktuell noch 4 Flenspunkte für Fahrzeugführer die nicht an einem Fußgängerüberweg warten.

Mein Fahrlehrer meinte seinerzeit deswegen immer man muß beim Heranfahren an einen Fußgängerüberweg immer die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein für den Fall der Fälle eines auftauchenden Fußgängers.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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janr
Beitrag 29.02.2012, 13:22
Beitrag #20


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Ich bin bremsbereit, aber reduziere nicht immer die Geschwindigkeit.

Das kommt auf die Gestaltung des FÜs an. Der hier ist er sehr gut einsehbar

Was du meinst ist sicherlich dies:
126600
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte.
4 Punkte
80,00 €uronen
§ 26 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat

Wenn keiner da, dann auch keine mäßige Geschwindigkeit.


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