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> Zulassung eines abgemeldeten gebrauchten Fahrzeuges ohne Fahrzeugschein
BadBird
Beitrag 26.02.2012, 15:31
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Beigetreten: 26.02.2012
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Hallo,
ich habe im Moment ein großes Problem, welches mir aus Unwissenheit entstanden ist, ich fange einfach mal an:


Ich habe mir vor 4 Wochen einen gebrauchten bereits abgemeldeten PKW gekauft, der Verkäufer erzählte mir, dass er das Fahrzeug für einen Freund verkaufe und es jetzt einfach aus Spaß (wegen V8 Motor) 2 Wochen mit Kurzzeitkennzeichen gefahren ist, aber der Verbrauch zu hoch für ihn wäre, es war alles dabei, bis auf den alten Fahrzeugschein. Ich dachte, das der bei der Abmeldung auf dem Straßenverkehrsamt einbehalten wird. Am nächsten Tag wollte ich ihn dann auf mich zulassen (mit dem Fahrzeugbrief, HU+AU, Versicherungsnummer, Kaufvertrag), doch die Frau am Schalter fragte mich nach dem alten Fahrzeugschein, ich sagte zu ihr das ich keinen habe und das Fahrzeug doch abgemeldet ist, diese belehrte mich dann des besseren und sagte mir klipp und klar, das ich den alten Fahrzeugschein brauche, ansonsten wäre keine Anmeldung möglich! Oder der letzte eingetragene Halter füllt eine Verlustbescheinigung aus....

Zu Hause angekommen, rief ich den Verkäufer an (dieser war nicht der letzte eingetragene Halter laut Brief), dieser sagte mir das er den Fahrzeugschein zu Hause sucht und dann wegschickt, nach 5 Tagen rief ich nochmal an und er sagte er habe ihn vor 4 Tagen weggeschickt, es ist bis heute kein Schein angekommen. Nach ein wenig Recherche ermittelte ich dann die Telefonnummer von dem letzten eintragenen Halter laut Fahrzeugbrief, dieser machte mir dann klar, dass er das Fahrzeug bei seinem Händler in Zahlung gegeben hat mit allen Papieren und er mir nichts unterschreiben wird, weil er alles vollständig abgegeben hat und er dann ja lügen würde.

Nun weiß ich nicht wie ich weiterkommen soll, der letzte eingetragene Halter will mir nichts unterschreiben und der Verkäufer hat anscheinend keinen Fahrzeugschein, was wären denn meine weiteren Möglichkeiten?
Könnte ich den letzten eingetragenen Halter mit Hilfe eines Rechtsanwalts zur Unterschrift zwingen?
Und was wäre wenn ich eine eidesstattliche Erklärung unterschreibe, das ich ihn hatte und selber verloren habe (ich weis das es gelogen wäre, aber das wäre dann bei Aufdeckung mein Problem^^)....


Liebe Grüße
Christian
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Ex-User :-)
Beitrag 28.02.2012, 16:33
Beitrag #2


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Hallo,
woher weißt du denn daß das Auto wirklich abgemeldet ist? Wenn das Auto wirklich abgemeldet ist gibt es keinen Fahrzeugschein mehr, da dieser für dich bei der Anmeldung neu ausgestellt wird, sondern nur noch eine Abmeldebescheinigung, die man aber eigentlich nicht zur Wiederzulassung braucht. Den Brief hast du aber so wie ich das lese?
Für mich liest sich das so, als wäre das Auto gar nicht abgemeldet, es fehlen nur Schein und Kennzeichen. Frag doch mal auf der Zulassungsstelle ob das Auto wirklich abgemeldet ist?! Falls nicht und der/die Vorbesitzer unkooperativ sind bliebe dir sonst wirklich nur der Weg mit der eidesstattlichen Versicherung, daß... whistling.gif
schöne Grüße
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haschee
Beitrag 28.02.2012, 21:40
Beitrag #3


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Daß noch keiner was geschrieben hat? think.gif


Das gibts schon lang nicht mehr, daß der Schein einbehalten wird und man ne Bestätigung bekommt.
Man muß auch nix mehr an die Versicherung schicken, das geht automatisch.


Heutzutage wird die Abmeldung auf dem Schein vermerkt und der wird angetackert (oder so mitgegeben).
Und natürlich braucht man den dann wieder zum Zulassen.



Und die eidesstattliche Versicherung muß natürlich der Vorbesitzer oder der Händler oder der Verkäufer abgeben.
Ich tippe mal auf den Verkäufer, den letzten beißen die Hunde. wavey.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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willi
Beitrag 28.02.2012, 21:46
Beitrag #4


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Zitat (haschee @ 28.02.2012, 21:40) *
Und die eidesstattliche Versicherung muß natürlich der Vorbesitzer oder der Händler oder der Verkäufer abgeben.
Ich tippe mal auf den Verkäufer, den letzten beißen die Hunde. wavey.gif
Warum denn das?
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haschee
Beitrag 28.02.2012, 21:56
Beitrag #5


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Na der Vorbesitzer wird abwinken/hat abgewunken und der in Zahlung nehmende Händler wirds sicher auch. wink.gif


Und den letzten beißen die Hunde.
Und der wills verkaufen und wird abgeben (wenn er verkaufen will).


--------------------
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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Bangbuex
Beitrag 29.02.2012, 17:28
Beitrag #6


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In der Zulassungsstelle, bei der ich meine Fahrzeuge anmelde läuft das so :

Kein Fahrzeugschein ?
Nein ?
Abhanden gekommen ?
Ja !
Dann bitte diesen Zettel ausfüllen ( Eidestattliche Versicherung )
OK !
Macht 35 Euro !
OK !


Wenn sie den Schein wieder finden, bitte hier abgeben.
Wenn ich den Schein wiederfinde landet er im Ofen, es sei denn ich bekomme
die 35 Euro zurück.

Nein.

Danke und Auf Wiedersehen !
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BadBird
Beitrag 01.03.2012, 18:05
Beitrag #7


Neuling


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Hallo erstmal danke für Eure Antworten smile.gif

Also in dem Fahrzeugbrief ist auch abgestempelt, dass er abgemeldet wurde, nur der Schein is eben weg....

Ich habe jetzt nochmal mit dem Verkehrsamt telefoniert und eine Dame sagte mir das ich nur den Kaufvertrag vom letzten Käufer brauche, indem steht das ich den Fahrzeugscheinb erhalten habe und ich ihn dann als verloren deklariere.....ich versuche es morgen mal drückt mir die Daumen wink.gif

LG
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BadBird
Beitrag 06.03.2012, 17:58
Beitrag #8


Neuling


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Mitglieds-Nr.: 63502



So ums aufzuklären...habe einen Kaufvertrag vom Käufer bekommen indem stand, dass ich den Schein erhalten habe, bin dann damit und den restlichen Papieren zum Amt gefahren und tada ich hab ihn endlich angemeldet smile.gif

LG 8)

Zitat (BadBird @ 06.03.2012, 17:57) *
So ums aufzuklären...habe einen Kaufvertrag vom Käufer bekommen indem stand, dass ich den Schein erhalten habe, bin dann damit und den restlichen Papieren zum Amt gefahren und tada ich hab ihn endlich angemeldet smile.gif

LG 8)


Ich meine einen Kaufvertrag vom Verkäufer der mir das Auto verkauft hat und nicht der letzte Halter laut Brief war smile.gif
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Cabrio2012
Beitrag 31.03.2012, 20:50
Beitrag #9


Neuling


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Hallo ersteinmal möchte ich folgendes aufklären, eine eidesstattliche Versicherung gibt man nur am wenn die Zulassungssbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren ist. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, füllt der Fahrzeughalter, der noch im Fahrzeugbrief steht eine Verlusterklärung aus und erhält einen Ersatzschein. Wenn du ein Kaufvertrag hast, eine HU-Bestätigung und die anderen erfordelichen Unterlagen ist eine Anmeldung möglich. Es reicht aus, wenn du vom Verkäufer die Verlusterklärung ausgefüllt bekommst.
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