... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Lautsprecher, Bußgeld wegen Lärmbelästigung
Gast_Freewilly_*
Beitrag 24.10.2003, 10:34
Beitrag #1





Guests






    
 
Hallo an alle,

mein Sohn erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Lärmbelästignung.
Der Vorwurf lautet: " Sie betrieben verbotswirdrig einen Lautsprecher.§ 33 Abs 1,
§ 49 StVO; § 24 StVG
Tatkennziffer 133000
Angeblich war die Musik aus 30 - 40m Entfernung zu hören und sein Fenster geöffnet.
Er hat ein Autoradio mit Baßreflexbox.
Das sieht mir doch sehr nach Abzocken aus.
Es wurden keine Meßgeräte verwendet und war am Tag (14,22 Uhr).
Es waren 2 Polizisten vor Ort, mein Sohn war alleine. Dem Bußgeldbescheid liegt kein Anhörungsbogen bei.
Könnt Ihr mir mal eure Erfahrungen dazu mitteielen.
Vilen Dank.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 24.10.2003, 10:52
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Dein Sohn hat eine Verwarnung erhalten. Dies ist ein Angebot, das er annehmen kann (bezahlen) oder auch nicht. Die Anhörung ist dabei vor Ort vor Erteilung der Verwarnung erfolgt. Bei Ablehnung folgt als nächstes ein (gebührenpflichtiger) Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Sollte dem Einspruch nicht stattgegeben werden, geht es als nächster Schritt vor den Verkehrsrichter beim Amtsgericht. Soviel zum Verfahren.

Lautsprecherlärm wird durch § 33 StVO erfasst, wenn er mit gewisser Wahrscheinlichkeit den Verkehr stören und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann (OVG Lüneburg DÖV 80 731). Nach Ansicht der Verwaltungsvorschrift zu § 33 StVO, Rn 1, ist Lautsprecherbetrieb aus Fahrzeugen stets verkehrserschwerend.

Eine Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit ist stets Ermessensfrage des Verfolgenden. Im vorliegenden Fall sollte Dein Sohn, der als Betroffener feststeht, bezahlen und gut ist. Durch Einlegung von Rechtsmitteln (s.o.) wird er nach meinem Dafürhalten nicht viel gewinnen können;) .
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Guiness
Beitrag 24.10.2003, 18:36
Beitrag #3


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 255
Beigetreten: 17.09.2003
Mitglieds-Nr.: 93



Da schließe ich mich Peter mal wieder an.

Man darf die Musik nunmal nicht so laut anmachen, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt...schließlich sollte man die einsatzsignale (Martinshörner) vom Rettungswagen oder der Polizei hören, wenn man im Auto sitzt.
Wenn die Polizisten die Musik aus einer Entfernung von 30-40 m hören konnten (wenn auch mit geöffnetem Fenster) dann spricht einiges dafür, dass der sohnemann ausser musik im auto nix hören konnte...

rechtsmittel würde ich daher auch nicht einlegen.


--------------------
___________________________________________
Ich lieb(t)e Anordnungen nach § 45 (6) StVO
Per aspera ad astra
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Quax
Beitrag 25.10.2003, 12:41
Beitrag #4


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 63
Beigetreten: 27.09.2003
Wohnort: Kissing
Mitglieds-Nr.: 198



Es hätte ja auch noch der § 23/I StVO hinzukommen können.
Da heißt es:

StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht
durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs
beeinträchtigt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Turbodriver_*
Beitrag 27.10.2003, 07:54
Beitrag #5





Guests






Wer´s nicht glaubt soll mal ausprobieren, wei weit man im Freien ein recht leise eingestelltes Radio hören kann, vor allem wenn der Wind günstig steht. Bei geöffnetem Autofenster kann ich mir gut vorstellen, dass eine Bassbox weit gehört werden konnte und trotzdem der Fahrer die Geräusche von außen, insbesondere recht laute Signalhörner, gut hören konnte.

Für mich ist das Verhalten der Polizei in diesem Fall reine Willkür.

30-40m Entfernung ist eine sehr ungenaue Angabe. Nichtmal einen Messwert über die Lautstärke können die vorlegen.

Ich würde darauf bestehen, dass man im Anhörungsverfahren die Situation nachstellt. Das heißt:

Polizist 1 stellt sich 30m entfernt vom Auto auf. Polizist 2 rgelt die Lautstärke im Auto langsam hoch, bis P. 1 den Bass hört. Dann fährt ein Polizeifahrzeug mit Signalhorn am Auto vorbei. Polizist 2 prüft, ob bei der eingestellten Lautstärke das Signalhorn zu hören ist.

Dass die Polizisten unvoreingenommen arbeiten setze ich voraus, da ich (noch) so viel Vertrauen zur Polizei habe.

Sollte das Signalhorn tatsächlich nicht hörbar sein, Verwarnung annehmen und bezahlen. Ansonsten täte die Polizei gut daran, die Sache einzustellen.


Gruß,

TD
Go to the top of the page
 
+Quote Post
steveluke
Beitrag 27.10.2003, 08:26
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15843
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall)
Mitglieds-Nr.: 3



Zitat
Dann fährt ein Polizeifahrzeug mit Signalhorn am Auto vorbei. Polizist 2 prüft, ob bei der eingestellten Lautstärke das Signalhorn zu hören ist.


Ich schildere dir ein Erlebnis, welches ich vor wenigen Monaten hatte:

Mit ca. 70 km/h schwimme ich entspannt im Verkehr mit, hierbei läuft mein Autoradio in moderater Lautstärke (stinknormaler ACR über die billigen, serienmäßig eingebauten Lautsprecher). Programm an diesem Tag: WDR 2 - somit keine große Wahrscheinlichkeit für bassbetonte Luftpumpenmusik.

Da es dunkel ist, sehe ich im Rückspiegel ein Paar Blaulichter, welches sich mir rasch nähert.
Erst als sich das Einsatzfahrzeug auf ca. 30m genähert hatte, konnte ich das Einsatzhorn wahrnehmen - wohlgemerkt: in einer Situation, in der ich bewusst darauf geachtet hatte und nicht dadurch "überrascht" wurde.

Diese (geschätzten) 30m reichen so gerade aus, um mein Verhalten anzupassen - nämlich eine Möglichkeit zu suchen, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen.
Denn dies ist ein weiterer Knackpunkt: Ein Signalhorn sollte dann zu hören sein, wenn noch genug Zeit ist, darauf reagieren zu können...

Ich bin davon überzeugt, dass dein o.g. Experiment für den Betroffenen in die Hose gehen würde.


--------------------
Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Turbodriver_*
Beitrag 27.10.2003, 11:24
Beitrag #7





Guests






Was mich beim geschilderten Fall auf die Palme bringt ist doch, dass weder vom Gesetzgeber ein messbarer Wert für die Lautstärke im- und außerhalb vom Auto vorgegeben ist, noch von der Polizei ein Istwert festgestellt wurde. Die Information, ob ein Fenster oder Schiebedach offen war, fehlt uns. Aber ein Verfahren einleiten, nur weil die Musik 30-40m weiter hörbar war, wiederspricht allem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Stefan Süßmann
Beitrag 27.10.2003, 13:25
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3163
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Düren
Mitglieds-Nr.: 30



Zitat
Was mich beim geschilderten Fall auf die Palme bringt ist doch, dass weder vom Gesetzgeber ein messbarer Wert für die Lautstärke im- und außerhalb vom Auto vorgegeben ist, noch von der Polizei ein Istwert festgestellt wurde. Die Information, ob ein Fenster oder Schiebedach offen war, fehlt uns. Aber ein Verfahren einleiten, nur weil die Musik 30-40m weiter hörbar war, wiederspricht allem, was ich unter einem Rechtsstaat verstehe.



Wie soll denn das technisch möglich sein? Man kann nicht jedermann mit einem Schallpegelmesser ausrüsten. Außerdem ist Schallmessung nicht so einfach, wie vielleicht viele Leute glauben.
Fakt ist, das das Fahrzeug erheblichen Lärm verursacht hat, der wahrscheinlich von allen Leuten im Umkreis von 40m als Belästigung empfunden wurde. Dafür gab es ein Klöllchen und gut ist es.
Hoffentlich hat es zum Nachdenken angeregt.


mfg


Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Turbodriver_*
Beitrag 27.10.2003, 15:42
Beitrag #9





Guests






Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen können nur bestraft werden, wenn mit einem Messgerät eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ermittelt wurde. Es ist nicht einsehbar, dass Musik hören ohne gemessene Lautstärke strafbar sein soll.

Interessant wäre, ob eine geringe Geräuschemmission aus einem Auto hinzunehmen ist, oder ob eine Lärmbelästigung grundsätzlich dann vorliegt, wenn man außerhalb noch etwas von der Musik im Auto hört. Letzteres käme bei geöffnetem Fenster oder Schiebedach einem Musikverbot im Auto gleich. Ich kann´s nur nochmal wiederholen: Auch geringe Lautstärken können weit hörbar sein, vor allem, wenn keine Nebengeräusche da sind.

30-40m weit hörbar entspricht bei weitem nicht dem was ich unter laut verstehe biggrin.gif

Aber das eigentliche Problem ist ein Anderes:

Wenn bekannt wird, dass man für Musik aus dem Auto ein Bußgeld kriegen kann, ist vorprogrammiert, dass gewisse Zeitgenossen jedes mal, wenn sie aus einem vorbei fahrenden Auto etwas Musik gehört haben, zur Polizei rennen und Anzeige erstatten. mad.gif Jeder wirkliche Straftäter kann dankbar sein, wenn der Polizei wegen Sowas die Zeit gestohlen wird.

TD
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk Plettner
Beitrag 27.10.2003, 16:11
Beitrag #10


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 410
Beigetreten: 14.09.2003
Wohnort: 42579 Heiligenhaus
Mitglieds-Nr.: 19



Hat mal jemand daran gedacht, dass die Polizei nicht alleine ist? Wenn die das aus 30-40 Metern hören, dann hört es auch jeder, an dem ich vorbei fahre. Ich dränge dem also meine Musik auf und der wird sich mit Sicherheit daran stören, denn nicht jeder hat meinen Musikgeschmack. ohmy.gif

Sohnemann hat whrscheinlich gesagt "ganz ehrlich Papa, war gaaaaaanz leise, ich weiss nicht, was die böse Polizei von mir möchte, das ist soooo ungerecht ". cool.gif

Ich habe selber eine entsprechende Anlage im Auto, weiss also wovon ich rede.

Ist halt passiert, Sohn hat zu laut gehört, ist verwarnt worden, heult sich jetzt die Augen aus dem Kopf und schon ist der Polizist der böse gemeine Widersacher, der Sohnemann das Unschuldslamm auf den es die Ordnungshüter abgesehen haben und wir haben hier eine der unnötigsten Diskussionen. mad.gif

Ich kann das ja mal fortführen:
die Polizisten haben ihn nur verwarnt, weil sie neidisch sind, die möchten in Ihrem Polizeiwagen auch eine Bassreflexbox haben und das dürfen sie nicht. Und im Privatwagen können sie nicht, weil Ihr Polizistengehalt das nicht hergibt. Also legen sie sich stinksauer und blass vor neid auf die Lauer und zocken Leute mit vernünftigen Musikanlagen ab!!! blink.gif


--------------------
Gruss, Dirk
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 27.10.2003, 20:02
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
die Polizisten haben ihn nur verwarnt, weil sie neidisch sind, die möchten in Ihrem Polizeiwagen auch eine Bassreflexbox haben und das dürfen sie nicht. Und im Privatwagen können sie nicht, weil Ihr Polizistengehalt das nicht hergibt. Also legen sie sich stinksauer und blass vor neid auf die Lauer und zocken Leute mit vernünftigen Musikanlagen ab!!!


Genau das war der Grund... laugh.gif laugh.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 27.10.2003, 20:34
Beitrag #12


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Und das ganze Geheule und Gezetere in diesem Thread wegen sage und schreibe 25 € !!

Wie sagte der gute alte Wilhelm Busch seinerzeit: "Musik wird störend oft empfunden weil sie mit Geräusch verbunden." Nun gab es aber damals noch keine Autos mit Hochleistungsboostern und Lautsprechern, die den halben Kofferraum belegen. Heute würde sein Spruch darum vermutlich weitaus drastischer ausfallen. Warum muss man denn unbedingt den anderen Verkehrsteilnehmern und Anwohnern seinen eigenen mehr oder weniger guten Musikgeschmack aufzwingen wollen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Guiness
Beitrag 27.10.2003, 20:42
Beitrag #13


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 255
Beigetreten: 17.09.2003
Mitglieds-Nr.: 93



du bringst es auf den punkt peter.... so kennen wir dich wink.gif


--------------------
___________________________________________
Ich lieb(t)e Anordnungen nach § 45 (6) StVO
Per aspera ad astra
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cheffe
Beitrag 27.10.2003, 21:39
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5139
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 45



@Peter

Zitat
Und das ganze Geheule und Gezetere in diesem Thread wegen sage und schreibe 25 € !!

Hier muß ich aber auch mal einhaken:

Ich bin normalerweise ein Verfechter der Ansicht 'Zahlen schafft Frieden', desweiteren habe ich meine Car-Hifi-Experimentierphase auch schon einige Jahre hinter mir.
Mich stört aber, daß niemand außer @Turbodriver auch nur ansatzweise auf die Idee kommt, daß hier kein einziges objektives Merkmal zur Feststellung des Vergehens vorliegt.

Der Polizist stellt sich hin: "Dös is aber viieel zu laut - macht 25€".
Und alle sagen: "Gut so".

Das kanns ja auch nicht sein. Das ist auch eine prinzipielle Frage - nicht wegen den 25 Euro.


--------------------
Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Werner
Beitrag 27.10.2003, 22:23
Beitrag #15


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 223
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: im Südwesten von Hamburg
Mitglieds-Nr.: 49



Zitat (cheffe @ 27.10.2003, 21:39)
@cheffe


Ich bin normalerweise ein Verfechter der Ansicht 'Zahlen schafft Frieden', desweiteren habe ich meine Car-Hifi-Experimentierphase auch schon einige Jahre hinter mir.
Mich stört aber, daß niemand außer @Turbodriver auch nur ansatzweise auf die Idee kommt, daß hier kein einziges objektives Merkmal zur Feststellung des Vergehens vorliegt.

Der Polizist stellt sich hin: "Dös is aber viieel zu laut - macht 25?".
Und alle sagen: "Gut so".

Das kanns ja auch nicht sein. Das ist auch eine prinzipielle Frage - nicht wegen den 25 Euro.

Da bin ich ganz Deiner Meinung. Dieses Verfahren grenzt an reiner Willkür!!!! mad.gif
Da könnte doch jeder daherkommen, die wildesten Behauptungen aufstellen und anschliessend abkassieren oder sonstige Verfahren in die Wege leiten. Entsprechende Beweise oder gesetzliche Regelungen sind hier schon erforderlich.
WERNER dry.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Turbodriver_*
Beitrag 28.10.2003, 07:46
Beitrag #16





Guests






Erstmal Danke @Werner und Cheffe.

Allen, die über gute Rechtskenntnisse verfügen und mit Vorschriften argumentieren, empfehle ich folgenden Versuch:

Stellt auf einem abgelegenen Parkplatz Euer Autoradio auf Eure gewohnte Lautstärke ein, dann kurbelt die Scheiben runter, und entfernt Euch langsam vom Fahrzeug. Ihr werdet staunen, wie weit Ihr das Ding dudeln hört, wenn keine Nebengeräusche (Andere Fahrzeuge, Blätterrauschen...) sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Josh
Beitrag 28.10.2003, 08:55
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1019
Beigetreten: 15.10.2003
Wohnort: Waldbreitbach
Mitglieds-Nr.: 339



Naja, das ganze war wohl tagsüber und da gibts ne Menge Nebengeräusche. Ich war aber spasseshalber grade mal auf dem Hof unserer Firma, hab mir nen Schlüssel von so nem Thesis mit Bose (-Schrott) Sound geholt, und mal angemacht. Mittlere, angenehme Lautstärke. Vordere Fenster runtergedreht. Nach spätestens 10 Metern war selbst mit viel Vorstellungskraft nix mehr zu hören. Gut, der Wagen ist hervorragend gedämmt usw., aber über 30-40 Meter brauch man gar nicht zu reden.

Ich finde es auch nicht gut, dass hier ohne Objektiven Massstab bestraft wird, aber man sollte sich nicht in etwas reinsteigern, da verliert man selbst auch den Blick für die Realität. 30 Meter sind viel mehr, als man so im ersten Moment meint, und es muss wirklich völlig ohne Nebengeräusche zugehen, ehe man da noch ein normal eingestelltes Radio hört.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_c++_*
Beitrag 28.10.2003, 21:10
Beitrag #18





Guests






jeder hier weiß wohl, dass es sich wahrscheinlich um eine "rollende Disco" handelt und nicht um ein zu laut aufgedrehtes Radio mit Benjamin Blümchen- Hörspiel. Will das auch gar nicht bewerten. Dann bitte aber auch keinen Affen machen machen, wenn man zu 25 € verdonnert wird.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 29.10.2003, 07:15
Beitrag #19


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
und nicht um ein zu laut aufgedrehtes Radio mit Benjamin Blümchen- Hörspiel
laugh.gif laugh.gif

Das wäre doch einmal etwas neues...


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Franticek
Beitrag 29.10.2003, 18:06
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 3792
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: Mörfelden-Walldorf (Rhein-Main)
Mitglieds-Nr.: 40



Zitat (Turbodriver @ 28.10.2003, 07:46)
..... empfehle ich folgenden Versuch:

Stellt auf einem abgelegenen Parkplatz Euer Autoradio auf Eure gewohnte Lautstärke ein, dann kurbelt die Scheiben runter, und entfernt Euch langsam vom Fahrzeug. Ihr werdet staunen, wie weit Ihr das Ding dudeln hört, wenn keine Nebengeräusche (Andere Fahrzeuge, Blätterrauschen...) sind.

Das stimmt auffallend - auf einem abgelegenen Parkplatz ohne Nebengeraeusche. Wenn aber mitten im Verkehr in 30-40 m Entfernung von Laermbelaestigung die Rede ist, dann reden wir hier doch von einem ganz anderen Kaliber.

Ich habe nichts dagegen, wenn jeder seine Musik hoert, - von mir aus auch etwas lauter. Wenn ich aber aus 50 m Entfernung schon hoere, wie diese rhythmische Musik jeden Vehrslaerm uebertoent, wenn jemand dann neben mir an der Ampel steht und das fuer mich bei geschlossenen Fenstern schon fast unertraeglich laut ist, dann halte ich das einfach fuer unverschaemt.

Ich moechte fairerweise davon Abstand nehmen, diese Musik als Krach zu bezeichenen, wie das viele tun wuerden. Ich wehre mich aber dagegen, von anderen in einer derartigen Lautstaerke mit irgendetwas beschallt zu werden. Eine genaue Messung der Lautstaerke waere sicherlich notwendig, wenn die Hoehe der Strafe von der Lautstaerke abhaengen wuerde (aehnlich wie bei der Geschwindigkeit) oder wenn es um den Grenzbereich ginge. Eine Anzeige gibt es jedoch in der Regel nur, wenn die Grenze des Ertraeglichen fuer andere betraechtlich ueberschritten ist, so dass keine Zweifel bestehen.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Q-Treiber_*
Beitrag 30.10.2003, 08:01
Beitrag #21





Guests






Zitat (Werner @ 27.10.2003, 22:23)
Da könnte doch jeder daherkommen, die wildesten Behauptungen aufstellen und anschliessend abkassieren oder sonstige Verfahren in die Wege leiten. Entsprechende Beweise oder gesetzliche Regelungen sind hier schon erforderlich.

Das ist ja jetzt schon möglich:

es kann dir jeder Polizist eine Anzeige an den Hals hängen wegen:
parken auf dem Gehweg, verbotswidriges Abbiegen, fahren entgegen der Einbahnstrasse, Missachtung des Rotlichts usw. usw.

Wieviele ungerechtfertigte Anzeige(n) hast Du bis heute bekommen ?

Also eine ungerechtfertigte Anzeige, nur weil der Mond heute im 4. Haus steht, es 11:36 ist und der Wind aus SSW weht, wirst Du nicht bekommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_sandmann_*
Beitrag 10.12.2003, 22:32
Beitrag #22





Guests






Ich kann dazu nur sagen soll doch jeder seine Musik hören so laut er will. Wenn er in ein bis zwei Jahren die Polizei gar nicht mehr ohne das er das Radio hört, dann weis er was er falsch gemacht hat. huh.gif
PS: Ich weis aus eigener Erfahrung, das auch bei einem normalen Radio im Auto was mit mittlerer Lautstärke betrieben wurde und bei dem die Fenster geschlossen waren, es mir nicht möglich war den Krankenwagen zu hören der schon 30 Meter hinter war. blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 11.05.2025 - 04:50