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#651
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Fahrräder dürfen doch Anhänger haben? Und was ist mit Tandemrädern?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#652
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Gemäß ERA, ca. 1600 Fahrzeuge pro Spitzenstunde, teilweise 30 km/h, teilweise 50 km/h. Sogar mit stationärem Blitzer. Danke ![]() ![]() Die 1600 Kfz/ Spitzenstunde sind aber schön-gerechnet. Der DTV liegt dort lt. NWSIB online bei 12875 Kfz/24h. Unfälle sind lt. NWSIB auch keine. Die Blitzkiste kenne ich auch ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#653
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Woraus ergibt sich eigentlich, dass ein Radweg fahrenderweise erreichbar sein muss? Da bleibt mir derzeit nur mein Bauch. Eine saubere verwaltungsrechtliche Begründung, wie Du sie vermutlich suchst, habe ich derzeit nicht parat.Denn dann könnte ich in der Klage (für diesen und einige weitere Radwege) nur diesen einen Punkt anführen und mir das nervige hin und herschreiben sparen. Das würde ich nicht tun. Denn zum Einen ist ganz schnell ein Teil der verhindernden Markierung abgefräst und der Zuweg etwas verbreitert. Zum Anderen wärest Du dann mMn nicht beschwert.Kann ein Radweg, den man nicht fahrenderweise erreichen kann denn fahrbahnbegleitend sein? Auch wenn es ermüdend ist: Es geht nicht um fahrbahnbegleitend sondern um Teil der betreffenden Straße. Und das kann er auch dann sein.![]() Fahrräder dürfen doch Anhänger haben? Und was ist mit Tandemrädern? Auch für diese würde eine RWBP grundsätzlich gelten. Nur wären sie wegen individueller Unerfüllbarkeit befreit.
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#654
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Die 1600 Kfz/ Spitzenstunde sind aber schön-gerechnet. Der DTV liegt dort lt. NWSIB online bei 12875 Kfz/24h. Unfälle sind lt. NWSIB auch keine. Ich glaube ich habe schonmal gefragt. Aber wie kommst du an die Daten? Komm ich da auch ran? Köln hat für die Straße: 06:00 - 10:00 4.318 11:00 - 14:00 2.870 15:00 - 19:00 5.825 Also 13.013 für diese 10 Stunden. Hochgerechnet ergibt das dann 19.230 pro Tag und 1.696 (ups ![]() Edit sagt: Habs gefunden: http://www.nwsib-online.nrw.de |
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#655
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Ich glaube ich habe schonmal gefragt. Aber wie kommst du an die Daten? Komm ich da auch ran? Ja, über die Demoversion von NWSIB: klick. Du musst dich erstmal bis zu einer KArtenansicht von NRW durchklicken. Dann zoomst du dir deinen Bereich ran. Rechts in der Maske gibt es dann vier Tabs, u.a. einen auch für Sichtbarkeiten. Dort findest du dann auch die Verkehrsdaten: Häkchen setzen bei Beschriftung und in der Karte wird dir der DTV-Wert angezeigt. ![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#656
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Kann ein Radweg, den man nicht fahrenderweise erreichen kann denn fahrbahnbegleitend sein? Auch wenn es ermüdend ist: Es geht nicht um fahrbahnbegleitend sondern um Teil der betreffenden Straße. Und das kann er auch dann sein.![]() Ich habe schon beim Schreiben überlegt, ob ich das nicht lieber so wie Du formulieren sollte. Also genauer: Kann ein blaues VZ wirklich Radfahrer dazu verpflichten, einen Radweg zu benutzen, der fahrenderweise nicht erreicht werden kann, und wo steht das? |
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#657
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Ich glaube ich habe schonmal gefragt. Aber wie kommst du an die Daten? Komm ich da auch ran? Ja, über die Demoversion von NWSIB: klick. Gibt's so eine Datenbank auch für Bayern? ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#658
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 ![]() |
Keine Ahnung, vielleicht weis ja der User @umeier mehr dazu.
![]() -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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#659
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Ob eine Klage aussichtsreich ist, hängt davon ab, ob das Gericht aufgrund Art. 3 des Grundgesetzes (Gleichbehandlungsgrundsatz) die VwV-StVO als bindend ansieht.
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#660
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 310 Beigetreten: 25.06.2013 Wohnort: Taufkirchen Mitglieds-Nr.: 69003 ![]() |
Keine Ahnung, vielleicht weis ja der User @umeier mehr dazu. ![]() Ein zentrales Straßenverzeichnis für Bayern existiert meines Wissens nicht. Und wenn wäre es wohl zuständigerweise im Geschäftsbereich des Innenministeriums angesiedelt wohingegen ich zu jenem der Finanz gehöre. |
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#661
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Danke für die Info.
![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#662
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ein zentrales Straßenverzeichnis für Bayern existiert meines Wissens nicht. Und wenn wäre es wohl zuständigerweise im Geschäftsbereich des Innenministeriums angesiedelt wohingegen ich zu jenem der Finanz gehöre. Hilft diese hier vielleicht weiter? -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#663
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Sehr interessanter Link. Zwei benutzungspflichtige Radwege, die neu gebaut wurden, jeweils linksseitig: einmal 3000 KFZ/Tag (ausserorts) und einmal 7000 KFZ/Tag (innerorts). Zum Glück bin ich da nur zweimal im Jahr und verzichte dann aufs Fahrrad.
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#664
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Wo genau ist das denn?
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#665
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Z.B. hier.
Im Ort (Großgeschaidt) schafft man es ja nichtmal den Bürgersteig frei zu halten. Ich jogge dort eigentlich dann immer auf der Fahrbahn. Erst ist alles zugewuchert und dann stehen die Leute vorm Bäcker auf dem Gehweg. So dass man nicht mehr vorbeikommt. Aber Hauptsache ausserorts keine Radfahrer auf der Fahrbahn. Und die Einwohner schwärmen von ihren neuen tollen Radwegen und den Super-Bürgermeistern, die die Radwege geschaffen haben! |
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#666
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
@mgka:
oOOOOoh! ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#667
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg nicht benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung?
Schon mal vorab: Ich sehe keinen Unterschied darin, ob nun Fahrbahnmarkierungen, ein kleiner Grünstreifen, eine Bordsteinkante, ein nicht durchfahr- sondern nur durchschiebbares Drängelgitter, ... die fahrende Erreichung verhindern. Gerade bei blockierten Radwegen heißt es ja unisono, dass man nicht direkt nach dem Hindernis, sondern erst an der nächsten baulich geeigneten Stelle wieder auf den benutzungspflichtigen Radweg zurück muss. |
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#668
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Mehr als das konnte ich noch nicht finden.
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#669
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg nicht benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung? Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung? |
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#670
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Also die Dame von der Stadt Köln verweist nur auf die RASt 06 und ERA 2010. Eine saubere rechtliche Erklärung braucht sie nicht. Wenn ich anderer Meinung bin, kann ich ja klagen oder mich an ihren Vorgesetzten wenden. Sie ist da auch total leidenschaftslos und eine Klage kümmert sie nicht.
Jetzt hab ich dem Amtsleiter noch die Frage ausrichten lassen, ob er das genauso sieht. |
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#671
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung? Weil man den Radweg nicht von der Fahrbahn aus erreichen kann ![]() Zitat § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#672
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 ![]() |
Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung? Zitat (§ 44 VwVfG) (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwer wiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, [...] der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht [...] -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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#673
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
@Hane:
Wenn schon, dann: Zitat den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann Die Anordnung besagt ja, dass ein Radfahrer nicht die Fahrbahn, sondern den Radweg benutzen muss. Aber sobald er absteigt, ist er kein Radfahrer mehr. Also kann kein Radfahrer die Anordnung befolgen. ![]() |
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#674
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Hat niemand eine saubere rechtliche(!) Begründung dafür, warum ein nicht legal fahrend erreichbarer Blauschild-Radweg benutzt werden muss? Oder gar eine Entscheidung? Die RWBP macht für alle relevanten Abschnitte der Straße Vorgaben. Es gibt keine Vorgabe dahingehend, dass man fahrend wechseln muss.@Hane: Der Radler kann sich daran halten, dass er auf der Fahrbahn nicht fahren darf. Wenn er dennoch fahren will, so kann er (schiebend) auf den Radweg wechseln. -> Die Anordnung ist befolgbar.Wenn schon, dann: Zitat den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann Die Anordnung besagt ja, dass ein Radfahrer nicht die Fahrbahn, sondern den Radweg benutzen muss. Aber sobald er absteigt, ist er kein Radfahrer mehr. Also kann kein Radfahrer die Anordnung befolgen. ![]() |
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#675
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Radler kann sich daran halten, dass er auf der Fahrbahn nicht fahren darf. Wenn er dennoch fahren will, so kann er (schiebend) auf den Radweg wechseln. -> Die Anordnung ist befolgbar. Das wäre die logische Konsequenz, wenn es ein tatsächlich ein Verbot der Fahrbahnnutzung gäbe. Es gibt aber stattdessen nur eine Benutzungspflicht, die die Möglichkeit zur Benutzung logisch voraussetzt. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#676
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Ja, die Sätze gehören in der Reihenfolge vertauscht. Ändert aber nichts. Der Pflicht zur Benutzung kann man nachkommen, sie ist nicht unmöglich.
Da mir das Ergebnis aber nicht gefällt, hoffe ich noch auf eine wasserdichte Lösung. |
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#677
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Der Pflicht zur Radwegbenutzung kann man nur nachkommen, wenn man dazu erst mal nicht Rad fährt. Für Radverkehr ist der Radweg also nicht erreichbar, sondern nur für Fußgänger. Wollte die StVB erreichen, daß der Radfahrer absteigen muß, muß sie zum Verkehrsverbot greifen - dazu gibt's diese Möglichkeit ja.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#678
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Der Pflicht zur Radwegbenutzung kann man nur nachkommen, wenn man dazu erst mal nicht Rad fährt. Für Radverkehr ist der Radweg also nicht erreichbar, sondern nur für Fußgänger. Das ist mMn aber kein Hindernis. Denn der Pflicht zur Radwegnutzung (Wer radeln will, der darf es nur hier!) kann man im betroffenen Straßenquerschnitt nachkommen. Dazu ist es egal, ob man kurzzeitig laufen muss. Den Zusammenhang/Gegensatz zum Verkehrsverbot sehe ich nicht. Denn die RWBP enthält als Nebenfolge(!) auch ein solches Verbot; nur halt bedingt und nicht absolut. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Dazu ist es egal, ob man kurzzeitig laufen muss. Echt? Woraus ergibt sich das? ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#680
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24710 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Tja, da wiederholen wir unsere Sicht der Dinge, und mehr wird das wohl nicht. Ich sehe ja schon einen Radweg, bei dem man nicht mehr zwischen Fahrbahn und Radweg wechseln kann, als straßenverkehrsrechtlich nicht mehr Teil derselben Straße.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
@Mitleser: Diesen Radweg:
Super. Wenn man hier lang fährt, gibt es einen neuen(*) linksseitigen benutzungspflichtigen Radweg (innerorts). Einfach die Rampe neben der Treppe hochfahren. Die Stadt gibt zu, dass dort Wurzelschäden sind, die Mindestbreite unterschritten wird, die Rampe eigentlich nicht befahrbar ist, aber weil ein Teil der 350m im Belastungsbereich III liegt (der andere Teil im Belastungsbereich II), ist die linksseitige Radwegbenutzungspflicht zwingend erforderlich. Der Bescheid inkl. Rechtsbehelfsbelehung wurde mir zugeschickt ![]() *) Neu ist relativ. Die Anordnung ist alt, aber es ist jetzt erst aufgefallen, dass das Schild fehlt. wird Oma Meier mit ihren 80 Jahren und dem Wocheneinkauf am Fahrrad nie in ihrem Leben erreichen. Was soll sie machen? ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#682
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Dazu ist es egal, ob man kurzzeitig laufen muss. Echt? Woraus ergibt sich das? Ob man es muss ist eine andere -mich interessierende- Frage. Tja, da wiederholen wir unsere Sicht der Dinge, und mehr wird das wohl nicht. Kommt man eventuell über die allgemeine Handlungsfreiheit weiter? Also "ich will nur fahren und ich will nicht kurzzeitig laufen!"?Ich sehe ja schon einen Radweg, bei dem man nicht mehr zwischen Fahrbahn und Radweg wechseln kann, als straßenverkehrsrechtlich nicht mehr Teil derselben Straße. Auch dann, wenn er nur durch Breitstrich oder eine Gehwegkante oder einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennt ist und rechts daneben noch der Gehweg kommt? Ich finde das eine etwas zu harte Position. @Mitleser: Diesen Radweg ... wird Oma Meier mit ihren 80 Jahren und dem Wocheneinkauf am Fahrrad nie in ihrem Leben erreichen. Was soll sie machen? Dann hat Oma Meier "Pech" gehabt. Genauso wie der Anhängerfahrer bei zu engen Pollern. Nur für den Rest leitet sich aus diesem Einzelschicksal leider nichts ab.![]() |
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#683
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Hi
analog darf man den Radweg Richtung Fahrbahn verlassen, wenn er in einem Abschnitt nicht benutzbar ist, z.B. Kampfparker auf dem Radweg. Wieder auffahren muss man erst bei der nächsten befahrbaren Möglichkeit. Wäre die Benutzungspflicht absolut zu sehen, müsste man an dem Hindernis vorbei schieben und direkt dahinter wieder den Radweg befahren. Also kann es auch nicht sein, dass man einen neu beginnenden Radweg nutzen muss, oder einen, auf den man von einer anderen Straße kommend auftrifft, wenn dort keine Möglichkeit ist, ihn Radfahrend zu erreichen. Absteigen und schieben ist doch mittlerweile nicht mehr so einfach anzuordnen wie früher gerne gemacht. Also ist das auch hier nicht zumutbar. Wer den Radweg dagegen benutzen will, kann die angebotene Rampe als Hilfe nutzen, sein Rad dort hochzuschaffen und auf dem Radweg aufzusteigen. Was ist also so schwer daran, an diesem Beispiel eine schräge Rampe geringerer Steigung und ausreichender Breite anzulegen, wenn man den Radler unbedingt auf dem Radweg haben möchte? Ist Geld mal wieder wichtiger als die Sicherheit, und eine untaugliche Anordnung soll das dann wieder richten, zu Lasten des Radverkehrs? -------------------- |
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#684
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
analog darf man den Radweg Richtung Fahrbahn verlassen, wenn er in einem Abschnitt nicht benutzbar ist, z.B. Kampfparker auf dem Radweg. Wieder auffahren muss man erst bei der nächsten befahrbaren Möglichkeit. Quelle?Wäre die Benutzungspflicht absolut zu sehen, müsste man an dem Hindernis vorbei schieben und direkt dahinter wieder den Radweg befahren. Beim Schieben müssen bin ich nicht bei Dir. Denn in dem blockierten Bereich ist es unmöglich die RWBP zu befolgen (=nichtig). Das Fahrbahnverbot ist nur eine Nebenfolge der RWBP und gilt daher nicht eigenständig. |
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#685
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
analog darf man den Radweg Richtung Fahrbahn verlassen, wenn er in einem Abschnitt nicht benutzbar ist, z.B. Kampfparker auf dem Radweg. Wieder auffahren muss man erst bei der nächsten befahrbaren Möglichkeit. Quelle?Zitat Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190). Zitat Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144). Als unzumutbar kann sie dann angesehen werden, wenn der Radweg nicht die erforderliche Breite aufweist, insbesondere, wenn die Soll-Breite gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 2 Abs. 4 S. 2 StVO unterschritten ist (VG Berlin, NZV 2001, 317). In der NJW 2005, 396-399 sowie in der NZV 2004, 61 wird das Thema im Zusammenhang mit Fahrradtaxen aufgearbeitet. Auch das OLG Dresden urteilte in diesem Sinne, als es im Februar 2004 ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig wegen unerlaubter Personenbeförderung aufhob (OLG Dresden, Beschluss vom 11. 10. 2004, Az. Ss (OWi) 460/04, NStZ-RR 2005, 24 und NJW 2005, 452) (Fundstelle) Da Radfahrer nicht durch parkende Autos hindurch fahren können, auf Gehwege fahrend nicht ausweichen dürfen, ist hier die "unzumutbarkeit" erfüllt. Ich habe zwar auch schon mal von einem Rechtgelehrten gehört, der die Meinung vertritt, daß ein zugeparkter, benutzungspflichtiger Radweg ein de facto Radfahrverbot darstellt, wobei diese Meinung nicht durch Urteile untermauert ist. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#686
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Na, weil das Befahren der Fahrbahn mit Fahrrädern ja sooo gefährlich ist braucht man dazu kein Urteil.
![]() Es ist ja bereits durch das Anlegen eines benutzungspflichtigen Radwegs nachgewiesen worden - die werden ja nicht einfach willkürlich angelegt nur um Fördermittel aus anderen Etat-Töpfen/Bundeshaushalt anzapfen zu können - dass das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn für Rad Fahrende lebensgefährlich ist. ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#687
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Es ist ja bereits durch das Anlegen eines benutzungspflichtigen Radwegs nachgewiesen worden (...) dass das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn für Rad Fahrende lebensgefährlich ist. ![]() Daran hab ich niemals nicht den geringsten Zweifel... ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#688
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
@Arthur Dent:
Mir ging es um das (Nicht-)Wiederauffahren. |
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#689
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Mir ging es um das (Nicht-)Wiederauffahren. Ok, aber wieder auffahren kann man nur da, wo man auch wieder auffahren kann. Bei einem Hochbord also frühestens an der nächsten Bordsteinabsekung. (außer, man möchte sein Fahrzeug beschädigen) -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#690
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Es ist ja bereits durch das Anlegen eines benutzungspflichtigen Radwegs nachgewiesen worden (...) dass das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn für Rad Fahrende lebensgefährlich ist. ![]() Daran hab ich niemals nicht den geringsten Zweifel... ![]() Dabei hat der Richter doch eigentlich das Wesentliche erkannt: Zitat Die Abbiegefälle seien höchst bedauerlich. Aber es entspreche „dem allgemeinen Risiko, das durch Radwege erzeugt wird“. Es ließe sich nur beseitigen, wenn man auch die Radwege beseitigt. ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#691
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Eigentlich. Aber "der Verkehr" ist bei ihm leider auch nur der motorisierte Verkehr. Und bevor die Autofahrer wertvolle zehntelsekunden verlieren, bleibt die
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#692
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Mal wieder echt entlarvend ist ja das dem Artikel beigefügte Foto: während die Fahrbahn geschleckt sauber geräumt ist, hat man sich auf dem Rad-/Fußweg nicht besonders viel Mühe gegeben.
-------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#693
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
ohne Worte:
Zitat (Stadt Köln) gemäß Anordnung von ... wurde die Radwegebenutzungspflicht der beiden Radwege ... aufgehoben, da die qualifizierte Gefahrenlage für deren Aufrechterhaltung tatsächlich nicht vorliegt.
Die rot plattierten Radwege bleiben baulich als solche erhalten, müssen aber nicht zwangsweise benutzt werden. Aus diesem Grund wurde die gesamte Beschilderung in diesem Bereich entsprechend angepasst. Dazu wurden u. a. vorhandene Verkehrszeichen entfernt bzw. durch andere ersetzt, z. B. das Zusatzzeichen Fahrrad. Wer also aufgrund eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses weiterhin den Radweg benutzen möchte, darf das auch tun, muss es aber nicht. |
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#694
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Hier ein aktuelles Urteil zur Verbindlichkeit der Verwaltungsvorschriften zu § 2 StVO (Antrag auf Zulassung zur Berufung läuft).
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#695
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Mir ist bei diesem Urteil überhaupt nicht klar, warum der Kläger behauptet, dass auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefährdung vorliegt. Die Strecke bin ich früher häufig gefahren, fast immer auf der Fahrbahn. Das war, rückblickend, damals aber noch normaler als heute.
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#696
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Mir ist bei diesem Urteil überhaupt nicht klar, warum der Kläger behauptet, dass auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefährdung vorliegt. Er will nur seinen Radweg behalten. So was ist heutzutage hip, damit kann man bei den Wählern (Rad- und Autofahrer!) punkten ... ![]() Im übrigen haben wir das auch schon im Nachbar-Thread besprochen, dort kann man u.a. lesen: Was sind das eigentlich für gefährliche Straßen auf denen das Befahren der Fahrbahn mit dem Fahrrad dermaßen gefährlich ist, dass die zuständige Behörde die Benutzungspflicht des Radwegs mit aller Gewalt verteidigt? Eine kuschelige Ortsdurchfahrt !Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#697
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Mir ist bei diesem Urteil überhaupt nicht klar, warum der Kläger behauptet, dass auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefährdung vorliegt. Meines Erachtens hat das Gericht hier verfahrenstechnisch einen schweren Fehler begangen: im Verwaltungsgerichtsprozess muss das Gericht von sich aus den Sachverhalt erforschen. Es muss also zunächst einmal klären, ob denn tatsächlich eine Gefahrenlage für Radfahrer nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO auf der Fahrbahn vorliegt. "Es [das Gericht] ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden", heißt es in § 86 Abs. 1 VwGO. Falls es keine (signifikant erhöhte, auf besondere örtliche Umstände beruhende) Gefahrenlage gibt, erübrigt sich schlicht alles Weitere und die Benutzungspflicht ist rechtswidrig. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#698
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Was mich viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, dass die in der VwV-StVO genannten Mindestbreiten und Sicherheitsaspekte im Urteil keine Rolle spielten. Dies würde bedeuten, dass in diesen Fällen lediglich eine Fachaufsichtsbeschwerde als Rechtsmittel möglich ist.
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#699
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Was mich viel mehr beunruhigt, ist die Tatsache, dass die in der VwV-StVO genannten Mindestbreiten und Sicherheitsaspekte im Urteil keine Rolle spielten. Sie spielten insofern eine Rolle, als dass das Gericht sie angesichts der angeblich immensen Gefahren auf der Fahrbahn zu Nebensächlichkeiten degradiert hat. Mich wundert immer die mehrfache Schizophrenie, die in solchen Beurteilungen zum Ausdruck kommt: Erstens wird auf der einen Seite so getan, als ob sich die paar Radfahrhanseln zugunsten der Interessen der überwältigenden autofahrenden Mehrheit ja wohl ruhig auch mal hinten anstellen könnten. Auf der anderen Seite aber setzt eine solch drakonische Maßnahme wie ein Fahrbahnverbot eigentlich voraus, dass in der Straße trotz Angebotsradweg immer noch eine DTV von aberhunderten Fahrbahnradfahrern besteht, die die Fahrbahn ohne regulierenden Eingriff der StVB ansonsten heillos verstopfen würden. Und zweitens setzt die Sichtweise des Gerichts als vollkommen normal voraus, dass -gründlich ausgebildete und staatlich lizensierte- Kraftfahrer quasi schon mit dem ganz normalen Geradeausfahren total überfordert wären, so dass man Radfahrer unbedingt vor ihnen in Sicherheit bringen muss, während man andererseits wie selbstverständlich von den Radfahrern -zu denen v.a. Kinder, Jugendliche, Senioren und andere führerscheinlose Schwachbegabte ![]() Mit Logik hat dies alles rein gar nichts zu tun. |
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#700
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Dies würde bedeuten, dass in diesen Fällen lediglich eine Fachaufsichtsbeschwerde als Rechtsmittel möglich ist. Eine Unterschreitung der Mindestbreite um 50% akzeptiert hier die Fachaufsicht. Das erhöht die Gefahr auf dem Radweg und muss eben gegen die Gefahr auf der Fahrbahn abgewogen werden und liegt im Ermessen der Behörde. So die Dame von der Fachaufsicht. Dass am Beginn eines benutzungspflichtigen Radwegs der Bordstein nicht abgesenkt ist, akzeptiert die Fachaufsicht hingegen nicht. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2025 - 06:15 |