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> Radwegbenutzungspflichten: Radfahrer und Verwaltung, OT aus "Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?"
willi
Beitrag 01.05.2013, 10:43
Beitrag #401


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Ersteres ist aber witzlos, da ein Fahrrad kein mehrspuriges Fahrzeug ist.

Was ist denn "absolutes Rechtsfahrgebot", was "unbedingtes Rechtsfahrgebot" und was unterscheidet es von dem Rechtsfahrgebot der StVO. think.gif
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ulm
Beitrag 01.05.2013, 10:46
Beitrag #402


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Das wissen wir beide und die Mehrheit der verkehrsportalisten.
Aber welche Straßenverkehrsbehörde weiss das oder will das wissen, wenn sie so krude Regelungen erwirken wollen?

Zitat (oimara @ 01.05.2013, 10:44) *
Zitat
unbedingtes Rechtsfahrgebot, dafür wird extra ein Streifen für Radfahrer eingerichtet, auf dem überholen verboten ist

Einfach mit recycelter Fahrbahnmarkierung laugh2.gif einen Radweg mit 1,20 Meter Breite einrichten, da ist Überholen dann mechanisch unmöglich ohne die Fahrstreifenbegrenzung verbotenerweise zu überfahren wink.gif
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wernecmn
Beitrag 01.05.2013, 10:50
Beitrag #403


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Beim Achensee-Radmarathon handelt es sich um eine Sportveranstaltung (siehe auch §31 StVO). Abweichend bzw. zusätzlich zur StVO gilt daher der für diese Veranstaltung erlassene Auflagenbeischeid der bayrischen Landesregierung.
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ulm
Beitrag 01.05.2013, 11:01
Beitrag #404


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Wer ist denn Adressat des Bescheides? think.gif
...oder ist das eine Allgemeinverfügung?
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wernecmn
Beitrag 01.05.2013, 11:03
Beitrag #405


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Adressat ist ganz klar nicht die Allgemeinheit sondern der Veranstalter. Dieser muss die Teilnehmer entsprechend informieren, was er hier auch macht.
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ulm
Beitrag 01.05.2013, 11:15
Beitrag #406


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Zitat (wernecmn @ 01.05.2013, 12:03) *
Adressat ist ganz klar nicht die Allgemeinheit sondern der Veranstalter. Dieser muss die Teilnehmer entsprechend informieren, was er hier auch macht.

...und da sind alle Auflagen korrekt wiedergegeben? Ich habe alleine schon wegen der Qualitätsrechtschreibung Zweifel, dass auch die Auflagen korrekt dargestellt werden:
Zitat
Den Anweisungen [...] der offizellen Begleiter ist immer Foge zu leisten.


Zitat
keine Pulkbildung erlaubt (= hintereinander fahren)
ist in meiner laienhaften Rechtsauslegung etwas anderes als §2 Abs. 4 StVO:
Zitat
4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird
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Arthur Dent
Beitrag 01.05.2013, 11:16
Beitrag #407


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Hintereinander dürfen sie nicht, nebeneinander dürfen sie nicht...was dürfen die denn überhaupt noch?


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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klausimausi
Beitrag 01.05.2013, 11:58
Beitrag #408


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Zuhause bleiben think.gif

Disclaimer: Posting kann mehr als Spuren von Ironie enthalten

Der Beitrag wurde von klausimausi bearbeitet: 01.05.2013, 11:59


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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mgka
Beitrag 01.05.2013, 17:11
Beitrag #409


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Na sowas, dabei ist es gerade mal gut drei Wochen her, dass das VG Augsburg (Aktenzeichen Au 3 K 12.839) in einer ähnlich gelagerten Sache ein Urteil gesprochen hat. Näheres hier (Eintrag vom 16.04.2013). Ich war bei der mündlichen Verhandlung dabei, an deren Ende direkt der Tenor des Urteils verlesen wurde: die Kammer war der Ansicht, dass eine Genehmigungsbehörde bei einer solchen Radveranstaltung den Teilnehmern Rechte, welche ihnen aus der StVO zustehen (hier: Verbandsrechte) nicht pauschal entziehen darf. Sollte es Stellen/Streckenabschnitte geben, wo z.B. die Pulkbildung untersagt werden soll, so muss dies in jedem Einzelfall gute und vor allem nachvollziehbare Gründe haben.

Ich muss mal beim Kläger nachfragen, ob er das Urteil in seinem vollen Wortlaut schon hat. Offenbar interessiert es aber bayerischen Straßenverkehrsbehörden - wieder mal - wenig, was Verwaltungsgerichte zu so urteilen...


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hugo790
Beitrag 04.05.2013, 20:25
Beitrag #410


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Erst reagiert die Stadt nicht auf meine Schreiben, jetzt schreiben sie dem Gericht, dass sie krankheitsbedingt 10 statt 4 Wochen brauchen, um die Gründe aus der vorhandenen Anordnung zu kopieren Stellung zu nehmen. Parallel bittet man mich am gleichen Tag in einem weiteren Brief um Geduld. Weil sich derzeit soviele Radfahrer beschweren, kommt man mit dem Abarbeiten nicht hinterher.

Insgesamt sind es jetzt 42 Wochen.
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hugo790
Beitrag 04.05.2013, 21:16
Beitrag #411


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Hier noch ein Zitat aus einer Vorstudie der Grünen zum Umbau einer Strasse:
Zitat
Eine weitere denkbare Variante ist es, auch den Radverkehr komplett auf die Fahrbahn zu verlegen, ohne ihm durch Markierungen auf der Fahrbahn eine besondere Fläche zuzuweisen. Bereits heute ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt, d.h. der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Diese Lösung, die auch als Teilseparation bezeichnet wird, ermöglicht die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahnnutzung. In der Praxis nutzen von 456 gezählten Radfahrern 454 den Radweg, obwohl sich dieser mittlerweile in einem schlechten baulichen Zustand befindet.

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hugo790
Beitrag 14.05.2013, 16:01
Beitrag #412


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Hier noch ein nettes Zitat zum Thema Geisterradeln vom Kölner Rat:
Zitat
Faktisch wird dieser Weg auch stadteinwärts von zahlreichen Radfahrern benutzt, die sich dadurch –wohl unbewusst – ordnungswidrig verhalten. Eine Widmung in einen Zweirichtungs-Radweg wäre eine Legalisierung des faktischen Zustands und würde die Rechtssicherheit für alle Nutzer erhöhen. Kommt es nämlich derzeit zu einem Unfall, genießen stadteinwärts fahrende Radfahrer keinen Versicherungsschutz.

wohl unbewusst: dann muss man es ihnen eben bewusst machen. cop.gif
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wernecmn
Beitrag 14.05.2013, 16:23
Beitrag #413


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Versicherungsschutz: Haftpflicht, Rechtschutz, Berufsunfall, Krankenversicherung, Fahrrad-Vollkasko, ...?
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willi
Beitrag 14.05.2013, 18:00
Beitrag #414


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yes.gif Erst einmal welche Versicherung und warum soll dann kein Schutz nicht da sein? think.gif
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mir
Beitrag 14.05.2013, 18:59
Beitrag #415


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Vielleicht meinen die die Haftpflicht der Stadt aufgrund Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht - aber warum sollte das die Stadt stören?


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hugo790
Beitrag 14.05.2013, 22:37
Beitrag #416


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Bitte, etwas mehr Respekt.

Der Herr ist schliesslich Rechtsanwalt u.a. mit dem Tätigkeitsfeld Verkehrsrecht.
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hugo790
Beitrag 15.05.2013, 22:13
Beitrag #417


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Mal zur Abwechslung was positives:
Am 29.03. ein Schreiben wegen einem Radweg an die Stadt geschickt. Ein Radweg, der wegen seinem Zustand eigentlich direkt gesperrt gehört.
Samstag kam dann die Antwort, Radwegbenutzungspflicht aufgehoben.

Heute lese ich in der Zeitung(!), dass Radfahrer dort in Zukunft auf der Fahrbahn fahren müssen und der Radweg in einen Parkstreifen umgewandelt wird.
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hugo790
Beitrag 25.05.2013, 13:32
Beitrag #418


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Kann mir dafür jemand die rechtliche Grundlage nennen?
Zitat (Rechts- und Versicherungsamt Stadt Köln)
Die ... liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass sich hier die Frage der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht nicht stellt. Sind außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege vorhanden, so sind diese zu nutzen
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mir
Beitrag 25.05.2013, 13:50
Beitrag #419


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Gibt's nicht.


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wernecmn
Beitrag 25.05.2013, 16:20
Beitrag #420


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@mir: Der Brief wg. linksseitiger Radwegbenutzungspflicht zwischen Hetzles und Baad ist fertig und geht gleich in die Post. Mal sehen wie die reagieren.
@all: Wenn Ihr die Orte nicht kennt, wundert's mich nicht. Da ist nicht viel los.
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Ostfriese69
Beitrag 25.05.2013, 16:48
Beitrag #421


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Ich werde die Tage auch mal wieder einen schreiben, nachdem ich ja einen neuen Arbeitsweg habe.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.05.2013, 16:47
Beitrag #422





Guests






Zitat
Die ... liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass sich hier die Frage der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht nicht stellt. Sind außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege vorhanden, so sind diese zu nutzen

Das ist völlig falsch. Bei der Benutzungspflicht kommt es alleine auf die Beschilderung an, nicht aber auf die Lage igO/agO.
Zitat (StVO §2)
Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Will die Behörde also alle Radwege agO benutzungspflichtig machen, so muss sie auch an allen Radwegen agO die entsprechenden Schilder anordnen und aufstellen lassen.
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mgka
Beitrag 26.05.2013, 22:06
Beitrag #423


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Ist denn die Stadt Köln für außerhalb ihres Stadtgebiets liegende Straßen verkehrsrechtlich überhaupt in der Pflicht? Oder ist so etwas wie "freie Strecke" innerhalb der Stadtgrenzen gemeint? Hier um's Eck bei mir gibt es so eine Straße, von der man meinen könnte, sie sei außerorts. Das Bild ist nicht aktuell, die Landeshauptstadt München hat die Benutzungspflicht auf meinen Antrag hin schon vor einigen Jahren entfernt.
Zwar heißt es in der VwV-StVO, dass außerorts "in der Regel" eine Benutzungspflicht in Betracht kommt, aber selbstverständlich ist eine solche Anordnung immer an § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zu messen.


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Mitleser
Beitrag 26.05.2013, 22:23
Beitrag #424


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"Außerhalb der geschlossenen Ortschaft" [iSd Vz 311] und "außerhalb ihres Stadtgebiets" sind nicht deckungsgleich.
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mgka
Beitrag 26.05.2013, 22:43
Beitrag #425


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Schon klar, aber wie wird denn z.B. in Köln innerhalb der Stadtgrenzen das "Ende einer Ortschaft" (also im Sinne von "Bebauung") angezeigt? In München kenne ich eigentlich keine Stelle, wo die Ortstafel nicht ziemlich genau auf der Stadtgrenze steht - und nur dort (Beispiel), völlig unabhängig von der Bebauung. Ist vielleicht eine Münchner Eigenheit, die sich nicht an die VwV-Vorgaben hält. Stadtteilgrenzen werden dann und wann mit Schildern gekennzeichnet.


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wernecmn
Beitrag 27.05.2013, 05:47
Beitrag #426


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Bei uns ist das korrekt ausgeführt. Die Münchener Variante hat natürlich für Radfahrer den Charme der örtlich erweiterten Geschwindigkeitsbeschränkung und der etwas breiteren gemeinsamen Geh- und Radwege. Autofahrer mögen das anders sehen.
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hugo790
Beitrag 27.05.2013, 06:55
Beitrag #427


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Zitat (mgka @ 26.05.2013, 23:06) *
Ist denn die Stadt Köln für außerhalb ihres Stadtgebiets liegende Straßen verkehrsrechtlich überhaupt in der Pflicht?

Noch ist die Strecke (derzeit Gehweg) um die es geht, innerhalb geschlossener Ortschaft.

Jetzt will die Stadt Köln das Ortsende-Schild nach vorne ziehen, weil die Mindestbreite für einen gemischten Radweg innerorts ja bei 2,5m liegt und ausserorts nur bei 2m. Ich glaube kaum, dass die Stadt durch Versetzen des Schildes ihre Zuständigkeit verliert.
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Mitleser
Beitrag 27.05.2013, 07:57
Beitrag #428


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Zitat (mgka @ 26.05.2013, 23:43) *
In München kenne ich eigentlich keine Stelle, wo die Ortstafel nicht ziemlich genau auf der Stadtgrenze steht - und nur dort (Beispiel), völlig unabhängig von der Bebauung. Ist vielleicht eine Münchner Eigenheit, die sich nicht an die VwV-Vorgaben hält.
Bei einer derartig pauscheln Aufstellung am Gebietsrand würde ich nicht nur einen Verstoß gegen die VwV-StVO sehen, sondern auch gegen § 45 Abs. 9 S. 1 u. 2 StVO.
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wernecmn
Beitrag 27.05.2013, 16:04
Beitrag #429


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Zitat (hugo790 @ 27.05.2013, 07:55) *
Jetzt will die Stadt Köln das Ortsende-Schild nach vorne ziehen, weil die Mindestbreite für einen gemischten Radweg innerorts ja bei 2,5m liegt und ausserorts nur bei 2m. Ich glaube kaum, dass die Stadt durch Versetzen des Schildes ihre Zuständigkeit verliert.

Das Versetzen des Ortsende-Schilds finde ich aber nur dann korrekt, wenn der schmale Teil des Radwegs dann nicht im Gebiet der geschlossene Bebauung liegt. Weil dort, wo anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden, mehr Fußgänger zu erwarten sind als im unbebauten Gebiet, wurde die Regelung ja so getroffen.
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hugo790
Beitrag 27.05.2013, 16:19
Beitrag #430


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Zahlen habe ich keine. Aber es geht um diese Strecke.
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zathras
Beitrag 27.05.2013, 16:48
Beitrag #431


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Zitat (hugo790 @ 27.05.2013, 06:55) *
Noch ist die Strecke (derzeit Gehweg)

Zitat (hugo790 @ 27.05.2013, 16:19) *
Aber es geht um diese Strecke.

Wurde das blaue Blech tatsächlich entfernt? Das VP-geschulte Auge sieht da bei Street View zwar auch einen reinen Gehweg, aber bei dieser Beschilderung wäre die Stadt doch sicherlich anderer Ansicht...

Überhaupt kommt es mir merkwürdig vor, daß sich ausgerechnet Köln auf einmal um ein paar Zentimeter Mindestbreite schert whistling.gif
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hugo790
Beitrag 27.05.2013, 17:02
Beitrag #432


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Nein, um dieses blaue Blech geht es. Das soll entfernt werden, oder alternativ über die komplette Brücke durchgehend ein Radweg geschaffen werden.
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Replica
Beitrag 27.06.2013, 17:51
Beitrag #433


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Es gab ja kürzlich ein Urteil in Gießen zur RWBP >>Klick Noch ist Berufung möglich.
Kurzfassung laut Gießer Anzeiger:
Wegen der ERA 2010 gäbe es - anders als vom Kläger argumentiert - durchaus ein qualifizierte Gefahrenlage (wegen der Verkehrsstärke und Fahrbahnbreite), wegen ebenjener ERA aber auch untermaßig. => Schilder müssen weg.

Woher kommen eigentlich die Zahlen zu den Verkehrsstärken der ERA? Sind die in irgendeiner Form gesichert oder einfach so vom Himmel gefallen?

Anscheinend sind es Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 7 Meter, die bei den entsprechenden DTV angeblich als kritisch i.S. der Gefahrenlage zu betrachten sind. Jetzt gibt es ja den Grundsatz, dass zuerst jene Maßnahmen getroffen werden sollen, die am wenigsten einschränkend eingreifen.

Da fällt mir folgendes Gedankenexperiment ein. Um die Lollis weglassen zu können, wäre es doch möglich, dieser "kritischen Breite" dadurch zu begegnen, die Fahrbahn auf 6m zu verschmälern, als erster Gedanke durch VZ.295 etwa. Dann hätte man beiderseits etwa 1-49cm ungenutzen "Seitenstreifen."
Man müsste dann noch dafür sorgen, dass Radfahrer diesen Raum nicht nutzen (Sperrfläche? Oder doch einfach nur VZ. 295?)
Breiten Fahrzeugen müsste man diesen "Notraum" ermöglichen. Schließlich haben die Straßen deshalb diese Fahrbahnbreite, damit diese sinnvoll aneinander vorbeikommen. Es bräuchte sowas wie einen Mini-Schutzstreifen, der aber eben nicht für Radfahrer gedacht ist. (Ist eh viel zuschmal, aber wir kennen ja "die Radfahrer", die sowas durchaus als "für die Radfahrer" sehen könnten.

Mal unabhängig davon, dass die STVB'n da ohnewin wohl nicht drauf anspringen werden, weil diese mutmaßlich die RWBP eh beibehalten wollen und die Sache mit der Verkehrsstärke willkommener Vorwand ist:
Geht sowas auf Basis der jetzigen StVO? Eine ausbaufähige Idee? Was haltet ihr davon?

Nochwas:
HierzuNachbarKleinStädtchen ist die STVB völlig durchgeknallt. Die meinen doch tatsächlich, der jetzige Zustand (nahezu alles bebläut) bedarf keines Handlungsbedarfes. Deren Begründung dafür die Passage auf der Begründung der StVO-Neufassung:
Zitat
Anders ist es hingegen generell auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100 km/h und auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, auf denen Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h (teilweise 70 km/h) zulässig sind und das Verkehrsaufkommen überdurchschnittlich hoch ist. Erfahrungsgemäß steigt mit dem Verkehrsaufkommen und Fahrgeschwindigkeit auch das Unfallrisiko. Hier bedürfen die schwächeren ungeschützten Radfahrerinnen und Radfahrer daher eines eigenen Verkehrsraumes, der im Interesse der Verkehrssicherheit nicht nur freiwillig, sondern zwingend zu benutzen ist. ….


Da helfen wohl nur Gerichte.

In welcher Quelle steht eigentlich nachzulesen, dass die RWBP der Ausnahmefall sein soll?


--------------------
Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Hane
Beitrag 27.06.2013, 19:32
Beitrag #434


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Zitat (Replica @ 27.06.2013, 17:51) *
Woher kommen eigentlich die Zahlen zu den Verkehrsstärken der ERA? Sind die in irgendeiner Form gesichert oder einfach so vom Himmel gefallen?
Naja, bei der FGSV wird Transparenz nicht gerade großgeschrieben. Sie unterliegt auch keiner demokratischen Kontrolle.

Im Rechenschaftsbericht findet man nur eine grobe Übersicht über die Mitglieder; genaueres konnte ich nicht erfahren. Mitglieder sind unter anderem zahlreiche Automobilhersteller, Straßenbaukonzerne, der ADAC (?) und so weiter. Von der Radverkehrsseite gibt es nur der Sportverband, der für die Kunstradfahrer zuständig ist. Ich halte es deswegen für nicht unwahrscheinlich, dass die ERA nicht die Interessen oder die Sicherheit von Radfahrern zum Ziel hat.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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granny
Beitrag 27.06.2013, 19:32
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Zitat (Replica @ 27.06.2013, 18:51) *
Woher kommen eigentlich die Zahlen zu den Verkehrsstärken der ERA? Sind die in irgendeiner Form gesichert oder einfach so vom Himmel gefallen?

Die hat sich die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) einfach ausgedacht. Durch wissenschaftliche Erhebungen (z.B. Unfallanalysen, Verkehrsmengenanalysen) sind sie nicht begründet.

Die einzige Studie, die bislang das Verhalten auf Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht verglichen hat (BASt V 184), kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Anordnung der Blauschilder überhaupt keinen messbaren Einfluss auf das Verhalten der Radfahrer besitzt. Damit erübrigt sich jede Diskussion über die rationale Begründung irgendwelcher § 45 Abs. 9 Schwellenwerte schon im Vorfeld: Blauschilder sind bereits ein Verstoß gegen den Grundsatz des § 39 Abs. 1 StVO.
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hugo790
Beitrag 27.06.2013, 22:03
Beitrag #436


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Ich habe aktuell auch ein Problem mit einem Radweg zwischen 6 und 7m, knapp über 500 KFZ/Spitzenstunde und evtl. über 1000 LKWs pro Tag.

Meine Ansätze im Moment:
Bei der Breite zwischen 6 und 7m sollen Autos zu knapp überholen, wenn die Radfahrer zu weit rechts fahren. 90% der Radfahrer nutzen andere Radwege. Nur die erfahrenen nicht. Und die fahren nicht zu weit rechts.
Die Gefahr bei mir soll im konkreten Fall von LKWs ausgehen. Die können aber auch nicht bei 6,5m und Gegenverkehr überholen.
Das blöde ist auch noch, dass geschätzt 95% der LKWs den Radweg früher oder später überqueren. Und da lauert die eigentliche Gefahr. Der Radfahrer wird hinter parkenden Autos geführt, natürlich ohne Sicherheitsabstand = zweite Gefahr.

Teilt ihr die Meinung, dass ein Mercedes Sprinter unter Schwerlastverkehr fällt? Sieht die Stadt jedenfalls so.

Bei der Polizei habe ich noch die Unfalldaten angefragt. Ich vermute die sind in der Strasse relativ hoch. Obwohl dort kaum Radfahrer fahren. Mal abwarten.

Die ERA 2010 sagt übrigens bei Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 7m NICHT aus, dass dort ab einer gewissen Verkehrsstärke eine Benutzungspflicht angeordnet werden muss. Sondern nur, dass es kritisch ist. Die ERA 2010 ist als Ergänzung zur RASt zu sehen und dort steht, dass dann eine Begrenzung auf Tempo 30 notwendig ist.

Was haltet ihr von der Argumentation?
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granny
Beitrag 27.06.2013, 22:36
Beitrag #437


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Zitat (hugo790 @ 27.06.2013, 23:03) *
Die ERA 2010 sagt übrigens bei Fahrbahnbreiten zwischen 6 und 7m NICHT aus, dass dort ab einer gewissen Verkehrsstärke eine Benutzungspflicht angeordnet werden muss.

Bei derlei Argumentation wäre zu entgegnen, dass weder dichter Verkehr noch Platzmangel irgendwie die Kraftfahrzeugführer dazu berechtigen, dass sie für Fahrräder nicht mehr zu bremsen brauchen. ranting.gif

Die unterstellte Extragefährdung für den Radverkehr ist in jedem Fall nur ein vorgeschobener Popanz, weil es in Wirklichkeit nicht um Sicherheit, sondern immer nur um die vermeintlich gestörte Leichtigkeit des KFZ-Verkehrs geht. Nicht, dass sich die Kraftfahrer nicht an die StVO halten würden, ist also das eigentliche Problem, sondern gerade dass sie sich daran halten müssen. think.gif

Verheerend ist diese verklemmte und unehrliche Mogelei deshalb, weil die Lügen von Vielen für bare Münze genommen und als Aufforderung zur Selbstjustiz interpretiert werden, und so erst die ursprünglich nur vorgeschobenen Radfahrergefährdungen allein wegen der dämlichen Lügerei erst (zumindest ein Stück weit) zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden.

Überholunfälle sind kein Schicksal.
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hugo790
Beitrag 27.06.2013, 23:24
Beitrag #438


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Aber muss ich der Stadt nicht vor Gericht einen Ermessenfehler nachweisen?

Und ist es wirklich ein Ermessensfehler, wenn die Stadt davon ausgeht, dass das was in der ERA 2010 richtig ist?
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granny
Beitrag 28.06.2013, 06:29
Beitrag #439


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Zitat (hugo790 @ 28.06.2013, 00:24) *
Und ist es wirklich ein Ermessensfehler, wenn die Stadt davon ausgeht, dass das was in der ERA 2010 richtig ist?

Die ERA ist zunächst mal bloß eine technische Richtlinie. Sofern die VwV StVO auf die ERA verweisen, tun sie dies im Hinblick auf den Stand der Technik zur Bauausführung. Insoweit ist das Ermessen der Baubehörde ohne weiteren Spielraum gebunden.

Ein simples "wenn KFZ-Zahl größer X/Fahrbahnbreite unter Y Meter, dann immer Pflicht" mag bequem sein, ist aber gerade nicht das, was man als eine Ermessensausübung gemäß § 49 Abs. 9 StVO bezeichnen könnte. U.a., weil diese Parameter zwar evtl. ein allgemein erhöhtes Unfallrisiko erzeugen könnten, aber mitnichten eine besondere Gefährdung nur für den Radverkehr bedeuten. Es wäre also immer noch darzutun, warum man Radfahrer von der Fahrbahn verbannen muss, aber z.B. langsame Krafträder weiterhin den unterstellten Riesengefahren aussetzen zu können meint. wavey.gif

Allgemeine Gefahren bekämpft man mit allgemeinen Maßnahmen.
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wernecmn
Beitrag 28.06.2013, 06:43
Beitrag #440


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Die ERA 2010 empfiehlt in gewissen Verkehrskonstellationen, getrennte Verkehrsflächen für Radfahrer bereitzuhalten. Dies tut sie auch dort, wo noch keine örtliche Gefahrenlage besteht, die die allgemeinen Gegebenheiten erheblich übersteigt. Genau für solche Fälle sind ja die nicht benutzungspflichtigen Radwege gedacht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.06.2013, 13:16
Beitrag #441





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Zitat
Die einzige Studie, die bislang das Verhalten auf Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht verglichen hat (BASt V 184), kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Anordnung der Blauschilder überhaupt keinen messbaren Einfluss auf das Verhalten der Radfahrer besitzt.

Das ist Quatsch.
Natürlich benutze ich einen Weg mit Pflichtschild eher als einen ohne, weil ich bei letzterem legal die Fahrbahn benutzen kann.
Auch bei anderen Radfahrern beobachte ich dieses Verhalten regelmäßig (fast täglich). Bei manchen Fahrern ist aber vielleicht die Vorschrift noch nicht so eindeutig angekommen, weil sie in den Massenmedien vielfach falsch vermittelt wird.
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granny
Beitrag 28.06.2013, 13:29
Beitrag #442


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Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2013, 14:16) *
Zitat
Die einzige Studie, die bislang das Verhalten auf Radwegen mit und ohne Benutzungspflicht verglichen hat (BASt V 184), kommt allerdings zu dem Schluss, dass die Anordnung der Blauschilder überhaupt keinen messbaren Einfluss auf das Verhalten der Radfahrer besitzt.

Das ist Quatsch.

Du zweifelst an der Weisheit der BASt? whistling.gif

Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2013, 14:16) *
[Radwege ohne Schild ignorieren]
Auch bei anderen Radfahrern beobachte ich dieses Verhalten regelmäßig (fast täglich).

Ich nicht. Möglicherweise liegt dass daran, dass bei dir ausschließlich die Pflicht von ganz besonders indiskutablen (holprigen, schlaglochdurchsetzten, engen, unmarkierten...) Wegen aufgehoben wurde. Dann ist es kein Wunder, wenn dort ein hoher Anteil der Leute scheinbar den Weg wegen des fehlenden Schildes ignoriert. Das beobachtete Verhalten der Leute liegt aber dann nicht am Schild, sondern wie immer nur am Weg selbst.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 28.06.2013, 13:52
Beitrag #443





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Hallo granny

Aufgehoben wurden Benutzungspflichten hier m. W. nicht, die betroffenen Wege waren nie benutzungspflichtig, z. B. weil sie in einer Tempo-30-Zone liegen.
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granny
Beitrag 28.06.2013, 14:17
Beitrag #444


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Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2013, 14:52) *
Aufgehoben wurden Benutzungspflichten hier m. W. nicht, die betroffenen Wege waren nie benutzungspflichtig, z. B. weil sie in einer Tempo-30-Zone liegen.

Radwege in T30 Zonen waren nicht Gegenstand von BASt V 184. Man kann das Verhalten in solchen verkehrsarmen Langsamfahrgebieten auch wohl kaum als Maßsstab für das Verhalten der Leute auf Hauptverkehrsstraßen nehmen.
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Arthur Dent
Beitrag 28.06.2013, 15:20
Beitrag #445


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Zitat (münsterland-radler @ 28.06.2013, 13:52) *
die betroffenen Wege waren nie benutzungspflichtig, z. B. weil sie in einer Tempo-30-Zone liegen.
Die Regelung, daß T30-Zonen keine benutzungspflichtige Radwege umfassen dürfen wurde meines WIssens erst nachträglich eingeführt.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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wernecmn
Beitrag 28.06.2013, 15:41
Beitrag #446


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Zitat (Replica @ 27.06.2013, 18:51) *
In welcher Quelle steht eigentlich nachzulesen, dass die RWBP der Ausnahmefall sein soll?

Weiterhin kann eine Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden kann, wenn ein das Normalmaß im Straßenverkehr deutlich übersteigendes Gefährdungspotential vorliegt. Das wurde bei der letzten Neufassung der StVO nicht geändert, obwohl es möglich gewesen wäre. Mathematisch gilt: nur eine geringe Teilmenge der Gesamtmenge kann den Durchschnitt deutlich übersteigen. Folglich ist die Verkehrsbeschränkung als Ausnahmefall zu sehen.

Sehr interessant ist die Frage, wie die Gerichte die Gefährdungslage außerhalb geschlossener Ortschaften sehen. Ich halte dafür, dass Straßen mit bis zu 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zunächst einmal der Normalfall sind und daher kein das Normalmaß im Straßenverkehr deutlich übersteigendes Gefährdungspotential darstellen.
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granny
Beitrag 28.06.2013, 16:00
Beitrag #447


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Zitat (wernecmn @ 28.06.2013, 16:41) *
Sehr interessant ist die Frage, wie die Gerichte die Gefährdungslage außerhalb geschlossener Ortschaften sehen. Ich halte dafür, dass Straßen mit bis zu 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zunächst einmal der Normalfall sind und daher kein das Normalmaß im Straßenverkehr deutlich übersteigendes Gefährdungspotential darstellen.

Auch davon, dass man ab 100 km/h nur noch für KFZ bremsen müsste, steht nichts in der StVO. wavey.gif

Wegen des rasant ansteigenden Gefährdungspotentials, das der schnelle Kraftverkehr sich selbst antut, wäre außerorts logischerweise zunächst mal an Beschränkungen für KFZ zu denken (max. 60-80 km/h, flächendeckend Überholverbot... whistling.gif ). Die paar Fahrradhanseln hat man dann so nebenbei automatisch mitgeschützt.
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mgka
Beitrag 29.06.2013, 16:00
Beitrag #448


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Zu diesem Thema kann ich die BASt-Studie M209 empfehlen. Darin wird die Unfallstatistik von 2007 betrachtet und ausgewertet. Wenn man die Anzahl der auf Landstraßen getöteten Verkehrsteilnehmer signifikant senken will, so muss man sich die Kfz- und Motorrad-Lenker vornehmen, die Gruppe der getöteten Radfahrer ist schlicht "zu klein". Angesichts der Tatsache, dass es nur neben einigen Landstraßen Radwege gibt, stellt sich die Frage nach einer Benutzungspflicht dieser Wege für Radfahrer natürlich ganz besonders.
Ein schönes Beispiel aus Oberbayern ist für mich immer die B318 zwischen der A8 bei Holzkirchen und dem Tegernsee. Dies ist die zentrale Erschließungsstraße dieser Region. Östlich von Holzkirchen bringt es diese Straße auf etwas über 20.000 Kfz/Tag. Bei Gmund a. Tegernsee sind es immerhin noch 13.000 (Zahlen von 2010). Einige Streckenabschnitte sind auf 70km/h oder 80km/h begrenzt, auf dem Rest darf 100km/h gefahren werden. Entlang dieser Straße gibt es keinen einzigen Meter Radweg. So schrecklich viele Radfahrer sind da auch nicht unterwegs, ist auch nicht schön fahren, aber Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind keine bekannt geworden.


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granny
Beitrag 29.06.2013, 19:31
Beitrag #449


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Zitat (mgka @ 29.06.2013, 17:00) *
Entlang dieser Straße gibt es keinen einzigen Meter Radweg. So schrecklich viele Radfahrer sind da auch nicht unterwegs, ist auch nicht schön fahren, aber Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind keine bekannt geworden.

Schwere und tödliche außerörtliche Unfälle Fahrrad vs. KFZ im Längsverkehr passieren typischerweise auf vollkommen einsamen Pisten, wo weit und breit nur der Radfahrer und der Autofahrer unter sich sind.

Hinzu kommt, dass auch außerorts trotz der geringeren Zahl der Knotenpunkte Unfälle im Längsverkehr nur eine Minderheit aller Fahrradunfälle ausmachen. Nach dem von dir genannten Dokument stellen solche (einzig fahrbahnverbots-relevanten...) Ereignisse nicht einmal 10 % von allen Unfällen, wobei hier ja auch noch die insbesondere auf Radwegen häufigen Fälle zwischen zwei Radfahrern sowie zwischen RF und Fußgänger enthalten sind. Unter dem Strich ergibt sich, dass von den insgesamt 176 Toten bei Fahrrradunfällen außerorts 122 durch Alleinsturz oder Schuld des Radfahrers verstarben. Nur ca. 25 Radfahrer (entspricht 14 %) wurden von KFZ-Führern im Längsverkehr, also in Summe für Auffahren von hinten/seitlich in gleicher Richtung (vulgo "Überholen")/Entgegenkommen, getötet.

Nimmt man nun noch hinzu, dass das Risiko eines schweren Unfalles nicht für Radfahrer, sondern v.a. für Kraftfahrer von innerorts -> außerorts exponentiell zunimmt, ergibt sich als Fazit, dass sich gerade außerorts die Begründung "Verkehrssicherheit" für die Radwegebenutzungspflicht als ganz besonders schwach erweist.
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Replica
Beitrag 29.06.2013, 20:40
Beitrag #450


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Zitat (granny @ 29.06.2013, 20:31) *
Hinzu kommt, dass auch außerorts trotz der geringeren Zahl der Knotenpunkte Unfälle im Längsverkehr nur eine Minderheit aller Fahrradunfälle ausmachen. Nach dem von dir genannten Dokument stellen solche (einzig fahrbahnverbots-relevanten...) Ereignisse nicht einmal 10 % von allen Unfällen, wobei hier ja auch noch die insbesondere auf Radwegen häufigen Fälle zwischen zwei Radfahrern sowie zwischen RF und Fußgänger enthalten sind.


Also die gleiche Größenordnung wie innerorts. BaST V184 liefert bei den inspizierten Strecken ebenfalls ca. 10%. RWBP vorher oder ohne nachher änderte nichts an dem Prozentsatz. Es hieß dann auch, dass diese Längsunfälle auf dem Radweg/Gehweg stattfanden (sich überholende Radfahrer/ Begegnung mit Geisterfahrer).

Hier wird jetzt ein Radweg außerorts gebaut, was von einer Bürgerinitiative übernommen wird. Im Zeitungsartikel, wo der Bau grünes Licht bekam, war von einer waaahnsing gefährlichen Landstraße gesprochen, wo es sogar bereits 2 Todesfälle (Radler) gab. Die von der BI (Anlieger bzw. Umgebung) haben mir dann erzählt, beide Getöteten hätten die Landstraße überqueren wollen. Achja, die BI wollte den Radweg haben, haben sich für das grüne Licht stark gemacht.


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"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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