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> Radwegbenutzungspflichten: Radfahrer und Verwaltung, OT aus "Neue StVO - alte Verkehrszeichen ungültig?"
Replica
Beitrag 23.01.2013, 16:27
Beitrag #351


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Ich hol den Thread mal mit ein paar Fragen nach vorne..

STVB'n lassen sich ja gerne mal "Begründungen" einfallen, um im Rahmen der Verkehrsschauen nicht tätig zu werden. Kann jemand was sagen zu einer "Besprechung der Verkehrsingenieure im Jahre 2012" mit "Erlasscharakter"? Was ist damit gemeint?
Darin - im Protokoll - soll es heißen: Abwarten und Tee trinken, bevor weitere Maßnahmen bzgl. RWBP getroffen werden sollen. Abwarten auf das Ergebnis der Studie der BaST "Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit der Regelung der Benutzungspflichten von Radverkehrsanlagen".
Kennt die wer und hat evtl. einen ungefähren Anhaltspunkt, wann mit der Fertigstellung zu rechnen sein kann?
Google spuckte 2 Dinge dazu aus:
-Ausschreibung war in 2007
-Der 2011er Mainzer Leitfaden zur Überprüfung der Benutzungspflicht basiert auf einem Entwurf der PGV, welcher im Rahmen der gefragten BaST-Studie erstellt wurde.

Ich las neulich beim ADFC, dass eine linksseitige Benutzungspflicht nicht allein durch den blauen Lolli, sondern erst in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1000-33 (gegenläufige Pfeile) ausgesprochen wird. Humbug oder nicht? Auf die Schnelle fand ich nichts in StVO/VwV.



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"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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rapit
Beitrag 23.01.2013, 16:34
Beitrag #352


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Humbug wavey.gif


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Beitrag 23.01.2013, 16:45
Beitrag #353


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Musst du mir die Illusion zerstören, es gäbe hier in der gegend keine linksseitige RWBP? whistling.gif


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rapit
Beitrag 23.01.2013, 16:49
Beitrag #354


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kann ja richtig sein, aber das liegt nicht am "fehlenden" Zz.

Sondern an der Frage der Zumutbarkeit.
Und die ist linksseitig meist mit und ohne Zz nicht gegeben.


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helmet lampshade
Beitrag 23.01.2013, 17:24
Beitrag #355


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Kann eigentlich eine Benutzungspflicht durch ein VZ 240 in Kombination mit ZZ1000-33 oder ZZ1000-32 (der häufigere Fall) für zwei Fahrtrichtungen verbindlich angeordnet werden? Oder muss das VZ 240 in der jeweiligen Fahrtrichtung aufgestellt sein, sodass man für einen Zweirichtungsradweg in jedem Fall zwei Schilder benötigt?
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mgka
Beitrag 24.01.2013, 12:12
Beitrag #356


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Zitat (Replica @ 23.01.2013, 16:27) *
STVB'n lassen sich ja gerne mal "Begründungen" einfallen, um im Rahmen der Verkehrsschauen nicht tätig zu werden. Kann jemand was sagen zu einer "Besprechung der Verkehrsingenieure im Jahre 2012" mit "Erlasscharakter"? Was ist damit gemeint?
Darin - im Protokoll - soll es heißen: Abwarten und Tee trinken, bevor weitere Maßnahmen bzgl. RWBP getroffen werden sollen. Abwarten auf das Ergebnis der Studie der BaST "Praxisfragen und Probleme im Zusammenhang mit der Regelung der Benutzungspflichten von Radverkehrsanlagen".

Hast Du nähere Informationen zu dieser "Besprechung"? Meines Erachtens ist das wieder mal eine Nebelkerze, um nichts tun zu müssen. Ich glaube auch kaum, dass die von Dir erwähnte BASt-Studie (von welcher ich wusste, dass sie derzeit erarbeitet wird) nach ihrer Veröffentlichung viel ändern wird. Irgendeine neue Ausrede wird es dann schon geben, um wieder nicht "abzuschildern". Mittlerweile weiß ich, dass die Regierung von Oberbayern nach dem Leipziger Benutzungspflichturteil Ende 2010 die unteren StVBen im Regierungsbezirk angewiesen hat, diesbezüglich (weiterhin) nichts zu tun. Mit dieser Begründung wollte mir das Landratsamt Miesbach auch schon eine Neuverbescheidung verweigern. Ich denke nicht, dass so etwas einen "zureichenden Grund" darstellt, welcher die Zulässigkeit einer Klage vor dem VG aufgrund § 75 VwGO verhindern würde, denn es handelt sich um eine innerbehördliche Anweisung, welche mich als von der Anordnung "beschwerter" Verkehrsteilnehmer nicht interessiert.


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Replica
Beitrag 24.01.2013, 14:21
Beitrag #357


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Die Nebelkerze halte ich für nicht so abwegig. Viele andere Kreise/Kommunen sind auch so am Werk. Wenn man denn wollte, könnte die Stadt all die Benutzungspflichten an den kleinen Sträßchen aufheben, ohne dass es da irgendeine ominöse Expertenrunde braucht. Hinzu kommt, dass der Bürgermeister zwar von einer "abgetimmten Vorgehensweise" mit dem Kreis (zuständig für all die Dörfer) der Homogenität wegen spricht, der Kreis aber andere "Gründe" fürs Nixtun vorbringt.
Ich werd jedenfalls mal genauer fragen, welch Expertenrunde da am Werk sein soll.


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granny
Beitrag 24.01.2013, 14:55
Beitrag #358


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Zitat (Replica @ 24.01.2013, 14:21) *
Wenn man denn wollte, könnte die Stadt all die Benutzungspflichten an den kleinen Sträßchen aufheben, ohne dass es da irgendeine ominöse Expertenrunde braucht.

Die Stadt kann die Benutzungpflichten auch auf großen Sträßchen und Straßen ohne (extrene) Expertenrunde aufheben. Die Expertenrunde hat sie nämlich bereits im eigenen Hause und nennt sich "Straßenverkehrsbehörde". thread.gif

Wenn in der Stadt alles mit rechten Dingen zuginge, hätte genau diese "Expertenrunde" die bestehende Beschilderung im Einzelfall nach pflichtgemäßer Ermessensausübung positiv angeordnet, und bräuchte sich daher auch nicht davor zu fürchten, die entsprechenden Abwägungen öffentlich zu verteidigen. Wenn die Stadt nun davon redet, sie müsse vor einer Aufhebung erst auswärtige Experten beiziehen, gibt sie damit öffentlich zu, dass ihre Mitarbeiter entweder unfähige Deppen oder faule Socken (oder beides?) sind. whistling.gif
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mgka
Beitrag 06.03.2013, 22:57
Beitrag #359


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Zitat (mgka @ 08.05.2012, 13:41) *
So, Schluss mit lustig, seit heute Vormittag ist das VG München mit der Causa befasst.

Heute wurde mir mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung für meine Klage am Nachmittag des 23.04.13 stattfinden wird und zwar vor Ort in Frasdorf mit vorheriger Inaugescheinnahme des beklagten Straßenabschnitts. Es ist eine öffentliche Sitzung, wer Interesse an einer Teilnahme hat: Details gibt es per PM (ich habe keine Ahnung, wie es ausgehen wird, extra von weit her anzureisen, wird sich sicherlich nicht lohnen...).


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Arthur Dent
Beitrag 08.03.2013, 15:37
Beitrag #360


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Zitat (Arthur Dent @ 17.10.2012, 14:19) *
Zitat (mgka @ 16.10.2012, 08:08) *
Allerdings gibt es doch heute immer noch viele Blauschilder, die ganz offensichtlich rechtswidrig sein (30er-Zone, kaum Verkehr, "vergessen"...). Die sind relativ leicht wegzubringen

Echt? Wie? Ich versuch das an einer Stelle in Castrop (T30-Zone) seit 2008 oder 09, weiß nicht mehr genau. Bisher hat die Stadt Castrop nicht mal geantwortet.
Update: ich bin vor einigen Tagen an der Stelle wieder vorbei gekommen und, oh Wunder,, die RWBP-Lollies sind weg. Eine Antwort der Stadt Castrop bekam ich zwar immer noch nicht, aber ist mir damit auch egal geworden.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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wernecmn
Beitrag 17.04.2013, 06:14
Beitrag #361


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Hier zwei Unfälle aus unserer Zeitung, die für oder gegen Radwegbenutzungspflicht sprechen.

Pkw gegen Fahrrad
Eine 52-jährige Autofahrerin wollte am Montagabend einen 27-jährigen Radler und seine 26-jährige Freundin auf der Staats­straße von Weiher in Richtung Kalch­reuth überholen. Als sie Gegenver­kehr bemerkte, bremste die Frau ihr Fahrzeug ab und lenkte wieder nach rechts. Dabei stieß sie gegen das Fahr­rad des jungen Mannes, so dass dieser stürzte und im Straßengraben lan­dete. Er wurde leicht verletzt.

Radfahrer stürzt
Ein 40-jähriger Rennradfahrer fuhr Montagabend ent­lang der Gräfenberger Straße in Buckenhof auf dem Gehweg Richtung Spardorf, wo er an einer Engstelle bremste und stürzte. Dabei zog er sich lediglich eine Platzwunde an der Lippe und eine Abschürfung an der Nase zu.
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granny
Beitrag 17.04.2013, 08:33
Beitrag #362


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Zitat (wernecmn @ 17.04.2013, 07:14) *
Hier zwei Unfälle aus unserer Zeitung, die für oder gegen Radwegbenutzungspflicht sprechen.

Spricht ein Unfall an einer Engstelle auf dem Gehweg denn nun "für" oder "gegen" die Radwegebenutzungspflicht? think.gif

Und was hat ein banaler Unfall beim Überholen eines langsameren Fahrzeuges auf der Fahrbahn mit der Radwegebenutzungspflicht zu tun? Ich vermag da keine fahrradspezifischen Unfallursachen zu erkennen. Zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, ist nichts, was Radfahrer vor anderen Unfallopfern auszeichnet. think.gif
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haschee
Beitrag 17.04.2013, 08:51
Beitrag #363


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"ein Radler und seine Freundin"
Die ist nebenhergelaufen?

Und sie wurden gesehen - sonst wären sie nicht überholt worden. wavey.gif


Abgesehen davon - zeig mir mal den Radweg auf der Staatsstraße... thread.gif
Es gibt da außerhalb des Waldes irgendwas, das könnte aber auch nen Feldweg sein. Innerhalb vom Wald?...
Ich glaube nicht.

Und bis in den Wald gibts auch nix.

Frühestens ab hier:
http://maps.google.de/maps?q=Weiher&hl...mp;t=h&z=19
Feld-Radweg?
also Geh-Rad-Weg mit landwirtschaftliche Fahrzeuge frei. Im besten Fall!


Radwegbenutzungspflicht... Am besten über Erlangen fahren, da müßte es einen Radweg geben?



Und das 2.
"Rennradfahrer" und "Gehweg" blink.gif

Und überhaupt wo ist da denn der Radweg?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hugo790
Beitrag 17.04.2013, 09:59
Beitrag #364


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Zitat (wernecmn @ 17.04.2013, 07:14) *
Pkw gegen Fahrrad
Eine 52-jährige Autofahrerin wollte am Montagabend einen 27-jährigen Radler und seine 26-jährige Freundin auf der Staats­straße von Weiher in Richtung Kalch­reuth überholen. Als sie Gegenver­kehr bemerkte, bremste die Frau ihr Fahrzeug ab und lenkte wieder nach rechts. Dabei stieß sie gegen das Fahr­rad des jungen Mannes, so dass dieser stürzte und im Straßengraben lan­dete. Er wurde leicht verletzt.


Manche behaupten ja, dass Unfälle auf der Fahrbahn für Radfahrer schlimmer ausgehen als Unfälle auf dem Radweg. Das stimmt eben (statistisch gesehen) nicht. Und der Unfall ist ein Beispiel dafür. Ansich dient aber ein einzelner Unfall überhaupt nicht dazu, für oder gegen eine Radwegbenutzungspflicht zu sein.

Ich kenne auch zwei Leute, die sich nicht anschnallen. Weil sie einen Unfall unangeschnallt gut überstanden haben, den sie aus welchen Gründen auch immer angeschnallt nicht so gut überstanden hätten. (Einer wurde aus dem Auto geschleudert, bevor das Auto in einem Weiher abgesoffen ist.)

Aber auch da beweist ein einzelner Unfall in meinen Augen gar nichts.
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mgka
Beitrag 17.04.2013, 13:09
Beitrag #365


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Da kann ich mich dem Vorposter nur anschließen: Einzelfälle helfen für die Beurteilung dieses Sachverhalts nichts. Im Rahmen meiner Klage gegen eine außerörtliche Radwegbenutzungspflicht habe ich versucht, überhaupt einmal eine brauchbare Statistik zu Unfällen auf Landstraßen zwischen Kfz und Fahrradfahrern zu finden. Hat da jemand etwas Belastbares? Das einzige, was ich gefunden habe, waren Hinweise dergestalt, dass solche Unfälle außerordentlich selten sind (zum Glück!) und dass man schon deswegen so gut wie keine Unfallschwerpunkte ausmachen könne.
Maßgeblichen Einfluß auf das Unfallsgeschehen bezüglich Radfahrern hat aber die bauliche Ausgestaltung der Radverkehrsanlage (jedoch nicht die dort angeordnete Beschilderung oder die Verkehrsbelastung). Das ist ja seit der BASt-Studie V184 auch hinreichend bekannt, wenngleich darin offenbar nur innerörtliche Straßen untersucht wurden.


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Hane
Beitrag 17.04.2013, 14:16
Beitrag #366


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Es gibt eine Studie von Horst Hülsen: Unfallgeschehen auf Bayrischen Landstraßen oder so.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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granny
Beitrag 17.04.2013, 15:52
Beitrag #367


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Zitat (mgka @ 17.04.2013, 14:09) *
Im Rahmen meiner Klage gegen eine außerörtliche Radwegbenutzungspflicht habe ich versucht, überhaupt einmal eine brauchbare Statistik zu Unfällen auf Landstraßen zwischen Kfz und Fahrradfahrern zu finden. Hat da jemand etwas Belastbares?

Kennst du auch diesen amerikanischen Aufsatz und v.a. die darin referenzierten Quellen?
Zitat (Essay )
Cross-Fisher Type 13 crashes summarized
  • 4.0% of non-fatal crashes
  • 24.6% of fatal crashes
  • 10% of urban fatal crashes
  • 50% of rural fatal crashes
  • Two thirds happened at night, 90% to cyclists without lights
  • Nearly one third involved a drinking driver
  • Half of urban Type 13’s and three fifths of rural Type 13’s were on narrow, two-lane roadway with no ridable shoulder.
  • Number six adult urban crash type, out of 37 types.
  • Number one adult rural crash type

Auffällig ist die enorme Zahl an Dunkelunfällen unter den Überholunfällen (67% vs. 14 % lt. BASt M209, Tab. 35). Hier ist zu sagen, dass (zumal in den untersuchten 1970er Jahren) in den USA Fahrräder per Default ohne Beleuchtung fuhren. Eine 1:1 Übertragung auf .de und 2013 ist dank der heute recht guten Alkoholdisziplin und der StVZO allen Unkenrufen über die schlechte Beleuchtungsmoral der Radler zum Trotz daher nicht möglich.

Die Zahlen sind jedenfalls insofern interessant, als die Daten einem noch weitgehend radweg-freien Straßennetz entstammen. Die 24,6 % Anteil an allen Todesopfern stellen den absoluten "worst case" für das Überholrisiko dar, wohlgemerkt für unbeleuchtete Fahrräder und besoffene Autofahrer. Bei vielen hiesigen Studien besteht ja das Problem, dass radweg-freie Referenzstrecken entweder von vorneherein ausgeklammert werden (so auch BASt V184), oder dass einfach Strecken mit und ohne Separation undifferenziert in einen Topf geworfen werden, so dass perverserweise gerade die Radwegebefürworter die steigende Zahl der Radwege-Folgeunfälle als Kronzeugen dafür aufrufen können, dass es immer noch zu wenig Radwege gibt.
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hugo790
Beitrag 17.04.2013, 16:45
Beitrag #368


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Zitat (mgka @ 17.04.2013, 14:09) *
Im Rahmen meiner Klage gegen eine außerörtliche Radwegbenutzungspflicht habe ich versucht, überhaupt einmal eine brauchbare Statistik zu Unfällen auf Landstraßen zwischen Kfz und Fahrradfahrern zu finden. Hat da jemand etwas Belastbares?

Noch nicht.

Ich habe für eine Strasse mit "Radweg - kein Radweg - Radweg" per IFG NRW die Unfalldaten angefordert und die Unfallwahrscheinlichkeit ist dort, wo es einen Radweg gibt, tatsächlich wesentlich höher. Dabei stehen auch die Unfallursachen etc.

Deswegen habe ich jetzt per IFG NRW die komplette "Unfalldatei" angefordert. Vor genau einer Woche, bisher ohne Antwort.

Parallel dazu habe ich die Verkehrsbelastungen der einzelnen Strassen im November angefordert. Das wurde erst abgelehnt, mir aber inzwischen doch zugesagt (hab schon zwei Klagen laufen. Vielleicht wollen sie sich weitere ersparen.). Als grober Zeitrahmen wurden mir 14 Tage genannt. Ist jetzt knapp eine Woche her.

Daraus will ich eine Statistik bauen. Gilt natürlich nur für Köln. Ein paar Landstrassen gehören aber auch dazu.

Wenn die Stadt kein Personal hat 480 km Radwege in einem Jahr abzufahren, ich schaff das....
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Rico Chet
Beitrag 17.04.2013, 20:12
Beitrag #369


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Zitat (wernecmn @ 17.04.2013, 07:14) *
Pkw gegen Fahrrad
Radfahrer stürzt

Diesen hast du noch vergessen:
Zitat
Fahrradfahrerin bei Schwabach tödlich verunglückt
50-Jährige wurde zwischen Rednitzhembach und Schwanstetten von einem Transporter erfasst
REDNITZHEMBACH - Bei einer Kollision mit einem Transporter ist am Dienstagabend eine Radfahrerin zwischen Rednitzhembach und Schwanstetten tödlich verletzt worden. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle.
http://www.nordbayern.de/1.2835857
Den Bildern nach zu urteilen: Kopf gegen A-Säule
RIP


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mgka
Beitrag 17.04.2013, 23:18
Beitrag #370


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Zitat (granny @ 17.04.2013, 16:52) *
Kennst du auch diesen amerikanischen Aufsatz und v.a. die darin referenzierten Quellen

Nein, den kannte ich noch nicht, besten Dank. Ob ich etwas daraus verwenden werde, weiß ich noch nicht, die mündliche Verhandlung ist bereits am Dienstag kommender Woche.
Ohnehin ist es ja so: der Beklagte (Freistaat Bayern) muss (1) eine erheblich über dem üblichen Maße liegende Gefährdung von Radfahrern auf der Fahrbahn und (2) die Geeignetheit der benutzungspflichtigen (hier nicht immer straßenbegleitenden) Radverkehrsanlage substantiiert nachweisen. (1) ist bisher gerade einmal ansatzweise erfolgt, (2) noch überhaupt nicht.

Zitat (hugo790 @ 17.04.2013, 17:45) *
Parallel dazu habe ich die Verkehrsbelastungen der einzelnen Strassen im November angefordert. Das wurde erst abgelehnt, mir aber inzwischen doch zugesagt (hab schon zwei Klagen laufen. Vielleicht wollen sie sich weitere ersparen.).

Was sind denn das für Straßen? Gibt's da nichts online? Für Bayern (Autobahnen, Staats- und Kreisstraßen) wird man hier fündig.

Erzähl doch bei Gelegenheit mal was über diese beiden Klagen...


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hugo790
Beitrag 18.04.2013, 07:12
Beitrag #371


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Zitat (mgka @ 18.04.2013, 00:18) *
Was sind denn das für Straßen? Gibt's da nichts online? Für Bayern (Autobahnen, Staats- und Kreisstraßen) wird man hier fündig.

Für Köln habe ich soetwas nicht gefunden. Man erwägt jetzt aber die Daten auch online zu stellen.
Zitat
Erzähl doch bei Gelegenheit mal was über diese beiden Klagen...

Klage 1:
Beidseitige Radwegbenutzungspflicht an einer Straße mit knapp unter 10.000 KFZ pro Tag. Der Radweg geht auch mit Zeichen 237 durch eine Bushaltestelle. Weder davor eine Möglichkeit zur Abfahrt, noch danach eine zur Auffahrt. An 2 Tagen pro Woche stehen früh die Mülltonnen drauf, geparkt wird darauf auch viel, links ist es ein Zweirichtungs-Radweg, teilweise nur 0,9m breit.

Den Zweirichtungs-Radweg will die Stadt aufheben (eigentlich hat sie es schon, die Schilder hängen aber noch). Zum Rest habe ich seit September keine Stellungnahme erhalten.

Klage 2:
Da gehts um eine Strasse mit geschätzt 50.000 KFZ pro Tag (Ich habe nur eine Zahl für zwei Straßen zusammen und das sind 114.000 KFZ/Tag). Und das hat inzwischen kuriose Züge angenommen. Ausgangssituation war:
Zwei Zufahrten für Radfahrer, eine mit Benutzungspflicht (Zeichen 237), eine ohne. Dann führt der Gehweh (Zeichen 239) auf den Radweg. Keine Linie, nichts. Also eigentlich kein Benutzungsrecht für Radfahrer. Ein paar Hundert Meter danach dann mehrere Zeichen 241. Natürlich ohne abgesenkten Bordstein (u.a. für die Radfahrer der zweiten Auffahrt).
Erst erhielt ich einen Anruf auf mein Schreiben, dass eine Entfernung von Zeichen 237 nicht in Frage kommt. Mehr Rückmeldung kam bisher nicht.
Aber:
Kurz nach meinem Schreiben wurde Zeichen 239 entfernt. Ändert nur nichts daran, dass es ein Gehweg ist, der auf einen schmalen Radweg mündet und die Fußgänger dort rumlaufen.
Dann wurden inzwischen die Zeichen 241 entfernt. D.h. über die zweite Auffahrt kommt man nie an einem blauen Schild vorbei. Und das bei obiger Verkehrsbelastung.

Ein Bekannter versucht gegen eine Benutzungspflicht vorzugehen und erhält da ganz kuriose Schriftstücke. Ich zitier mal aus einem Schriftstück der Stadt Köln:
(Laut Google Streetview beidseitige Radwegbenutzungspflicht in eine Fahrtrichtung!)
Zitat
Beschilderung:
Zeichen 241 X
Zeichen 240 X
Zulässige Geschwindigkeit:
50 km/h X
30 km/h
Tempo 30 Zone X
nicht schlechter als Fahrbahn: nein (da muss ich jedesmal nachdenken)
sonstige Mängel: ja
hohe KFZ-Geschwindigkeit: nein
hoher Schwerlastverkehrsanteil: nein
hohe KFZ-Verkehrsstärke: nein
Straßenbahn und/oder hohe Linienbusfrequenzen: nein
Unfallhäufungspunkt, -strecke, Gefahrenstelle: nein
Benutzungspflicht ist erforderlich: X
Entspricht der Radweg den Vorgaben der VwV: ja

Verkehrszählung:
Spitzenstd: 410 KFZ

Das Schreiben ist zwar älter als ERA 2010, aber man will davon nicht abrücken.

Eine Frage habe ich auch noch:
Was kann ich machen, wenn ich schriftlich die Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht vorliegen habe, die Stadt Köln aber die Schilder nicht entfernt?
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Beitrag 18.04.2013, 08:56
Beitrag #372


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Zitat (hugo790 @ 18.04.2013, 08:12) *
Was kann ich machen, wenn ich schriftlich die Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht vorliegen habe, die Stadt Köln aber die Schilder nicht entfernt?

Verklag den Baulastträger wg. Verstoß gg. § 45 Abs. 5 StVO.

Der § 49 StVO enthält zwar keinen OWi-Tatbestand hierzu, aber aufgrund von § 24 StVG Abs. 1 ist die Missachtung der Anordnung dennoch eine mit bis zu 2000 € Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit:
Zitat (§ 24 StVG, Verkehrsordnungswidrigkeit)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

Die Vorschrift, dass der Baulastträger zur Umsetzung der Anordnungen der StVB verpflichtet ist, findet sich kontinuierlich seit mindestens 1953 in der StVO.
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mgka
Beitrag 18.04.2013, 09:30
Beitrag #373


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Dazu kommt, dass meiner Meinung nach mit der Rücknahme der Benutzungspflicht für die Verkehrsschilder (und damit auch für die ggf. zu erhebenden Bußgeldern bei einem Verstoß) in Form der "Allgemeinverfügung" keine Rechtsgrundlage mehr existiert. Insofern sollte die Entfernung zügig erfolgen. Kann man ein entsprechendes Schreiben der Behörde eigentlich als Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG auffassen?


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haschee
Beitrag 18.04.2013, 11:32
Beitrag #374


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Zitat (Rico Chet @ 17.04.2013, 21:12) *
Zitat (wernecmn @ 17.04.2013, 07:14) *
Pkw gegen Fahrrad
Radfahrer stürzt

Diesen hast du noch vergessen:
Zitat
Fahrradfahrerin bei Schwabach tödlich verunglückt
50-Jährige wurde zwischen Rednitzhembach und Schwanstetten von einem Transporter erfasst
REDNITZHEMBACH - Bei einer Kollision mit einem Transporter ist am Dienstagabend eine Radfahrerin zwischen Rednitzhembach und Schwanstetten tödlich verletzt worden. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle.
http://www.nordbayern.de/1.2835857
Den Bildern nach zu urteilen: Kopf gegen A-Säule
RIP

Radwegbenutzungspflicht hätte hier wohl geholfen?
Wo auf der RH1 siehst du den Radweg?
Oder sollte man da einen bauen weils so gefährlich ist?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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mir
Beitrag 18.04.2013, 11:44
Beitrag #375


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Mit den Einzelfällen kommt man doch nicht weiter.

Aber ich zweifele schon länger daran, ob die Argumentation gegen die RWBP innerorts (viele Kreuzungen, Grundstücksausfahrten, Fußgänger, geringere Geschwindigkeiten) auf außerorts (wenige Kreuzungen, kaum Grundstücksausfahrten und Fußgänger, höhere Geschwindigkeiten, allerdings oft katastrophale Radwege) übertragbar ist


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granny
Beitrag 18.04.2013, 13:28
Beitrag #376


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Zitat (mir @ 18.04.2013, 12:44) *
Aber ich zweifele schon länger daran, ob die Argumentation gegen die RWBP innerorts (viele Kreuzungen, Grundstücksausfahrten, Fußgänger, geringere Geschwindigkeiten) auf außerorts (wenige Kreuzungen, kaum Grundstücksausfahrten und Fußgänger, höhere Geschwindigkeiten, allerdings oft katastrophale Radwege) übertragbar ist

Muss es denn die selbe Argumentation sein? whistling.gif
  • Highspeed tötet auch und gerade die Kraftfahrer selber. Wir haben derzeit ~2000 tote KF p.a. außerorts, aber nur ~100 von KFZ getötete RF (davon übrigens nur 30 beim Überholen gestreift oder von hinten gerammt). Innerorts ist das Verhältnis nicht 20:1 zu Lasten der KFZ-Insassen, sondern nur ca. 3,5:1. Wer mehr Verkehrssicherheit will, muss nicht das Radfahren verbieten, sondern das allgemeine Tempo senken.
  • Highspeed tötet auch und gerade bei Vorrang- und Vorfahrtfehlern; diese Fehler stellen auch außerorts im Mischverkehr die häufigste Unfallursache. Sie werden mit Sonderwegen nicht weniger, sondern mehr. Wer mehr Sicherheit für Radfahrer will, muss dafür sorgen, dass die Gelegenheiten, solche Fehler zu machen, reduziert (und nicht vermehrt...) werden.
  • Radwege werden, wenn schon angeboten, (leider) freiwillig benutzt. Die RWBP verbietet sich, weil schon allein deshalb nicht zwingend notwendig
  • motorisierte Zweiradfahrer dürfen auf der Fahrbahn bleiben, obwohl die Schere zwischen ihrem hohen zeit- und streckenbezogenen Unfallrisiko im Vergleich zum viel niedrigeren Risiko der RF außerorts noch weiter klafft, als das innerorts schon der Fall ist.
  • Radwege verführen zu Fahrfehlern, Disziplinlosigkeit und Risikoüberkompensation (u.a. mehr schwere Alleinunfälle, mehr schwere RF-RF-Unfälle, mehr Beleuchtungsmuffel, ...)
  • Das außerörtliche Streckennetz ist riesig. Man kann ebensowenig vorhersagen, wo es zu einem Unfall kommen wird, wie man vorher wissen kann, in welchen Baum im Wald der Blitz einschlagen wird. Die Anordnung der RWBP setzt aber ein ortsbezogen erhöhtes Risiko voraus.
  • An den zigtausenden km schwach befahrenen, schmalen Landstraßen, wo (gerade wegen der Einsamkeit) der Großteil der schweren außerörtlichen Unfälle geschieht, wird auch noch in Jahrzehnten keiner einen Radweg bauen. Die Anordnung der RWBP auf viel befahrenen Bundesstraßen gefährdet die Radfahrer auf den radweglosen Nebenstrecken. Die mit dem Argument "muss sein wegen der Sicherheit" begründete RWBP vermittelt den Leuten den irrigen Eindruck, das rücksichtslose Überholen von Fahrbahnradfahrern sei legitim.

Und schließlich, für die Freunde des "Verkehrsablaufes" als Grund für die RWBP:
  • außerorts ist so gut wie immer Platz zum flüssigen Überholen. Entweder, weil kein Gegenverkehr kommt, oder weil die Straße viel breiter ist, als eine innerörtliche Erschließungsstraße mit beidseitigen Parkreihen. Oder beides.
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Hane
Beitrag 18.04.2013, 15:37
Beitrag #377


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Zitat (mir @ 18.04.2013, 11:44) *
Aber ich zweifele schon länger daran, ob die Argumentation gegen die RWBP innerorts (viele Kreuzungen, Grundstücksausfahrten, Fußgänger, geringere Geschwindigkeiten) auf außerorts (wenige Kreuzungen, kaum Grundstücksausfahrten und Fußgänger, höhere Geschwindigkeiten, allerdings oft katastrophale Radwege) übertragbar ist
Du bist im ADFC, stimmts?

Zuerst einmal braucht man in einem freiheitlichen Staat keine Gründe gegen die Benutzungspflicht sondern welche dafür!

Auch sind die grundlegenden Probleme von Radwegen auch ausserorts gegeben. Es mag sich quantitativ etwas verscheiben aber das geht nicht nur in die eine Richtung, wie Du suggerierst. Kreuzungen mögen seltener sein aber sind dafür umso gefährlicher. So gefährlich, dass die ERA Radfahrern grundsätzlich keine Vorfahrt zugesteht, weil sonst die Sicherheitsprobleme nicht in den Griff zu bekommen wären. Ich hätte da eine einfache Alternative anzubieten.


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Replica
Beitrag 18.04.2013, 18:59
Beitrag #378


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Zitat (hugo790 @ 18.04.2013, 07:12) *
Was kann ich machen, wenn ich schriftlich die Aufhebung einer Radwegbenutzungspflicht vorliegen habe, die Stadt Köln aber die Schilder nicht entfernt?


Wie lange ist die Aufhebung mittlerweile her?
Wie lange dauert sowas denn in der Regel, bis die von Bauhof ausrücken?

Ich weiß hier von einer Strecke hier, da hats satte 3 Monate gedauert. Im selben Städtchen war dann ein anderes Schild zulasten des Radverkehrs 2 Tage nach meiner Email aufgestellt. Ein Schelm, wer böses denkt whistling.gif


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Rico Chet
Beitrag 18.04.2013, 22:37
Beitrag #379


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Zitat (haschee @ 18.04.2013, 12:32) *
Zitat (Rico Chet @ 17.04.2013, 21:12) *
Fahrradfahrerin bei Schwabach tödlich verunglückt

Radwegbenutzungspflicht hätte hier wohl geholfen?
Wo auf der RH1 siehst du den Radweg?
Oder sollte man da einen bauen weils so gefährlich ist?

das:
Zitat (mir @ 18.04.2013, 12:44) *
Mit den Einzelfällen kommt man doch nicht weiter.

wollte ich damit sagen


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hugo790
Beitrag 19.04.2013, 08:17
Beitrag #380


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Zitat (Replica @ 18.04.2013, 19:59) *
Wie lange ist die Aufhebung mittlerweile her?

Das kann ich leider nicht sagen, weil mir die Anordnung selbst nicht vorliegt.

Mir liegt nur ein Schreiben vom 26.03. vor. In dem steht:
Zitat
die Aufhebung bzw. die Beibehaltung der Radwegbenutzungspflicht für Radfahrer wird im Stadtgebiet Köln fortwährend überprüft. So wurde im Stadtbezirk ... die Aufhebung der Benutzungspflicht für die Radwege entlang der ... bereits angeordnet.
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Mitleser
Beitrag 19.04.2013, 09:10
Beitrag #381


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Zitat (mgka @ 18.04.2013, 10:30) *
Dazu kommt, dass meiner Meinung nach mit der Rücknahme der Benutzungspflicht für die Verkehrsschilder (und damit auch für die ggf. zu erhebenden Bußgeldern bei einem Verstoß) in Form der "Allgemeinverfügung" keine Rechtsgrundlage mehr existiert. Insofern sollte die Entfernung zügig erfolgen. Kann man ein entsprechendes Schreiben der Behörde eigentlich als Zusicherung im Sinne des § 38 VwVfG auffassen?
Was soll das Schreiben denn zusichern? Es ist die Aussage, dass kein entsprechender Verwaltungsakt mehr existiert. Es kann daher kein bestimmter VA mehr später erlassen oder unterlassen werden.
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mgka
Beitrag 19.04.2013, 09:34
Beitrag #382


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Kann die Polizei unter diesen Umständen überhaupt noch Bußgelder verhängen? Schilder hängen noch, ihnen fehlt aber die Rechtsgrundlage (was ja nun nicht für alle bekannt/offensichtlich ist).


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Mitleser
Beitrag 19.04.2013, 09:36
Beitrag #383


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Verhängen ja, durchsetzen nein. dry.gif

Die Schilder selbst sind dann nur noch Blech, denn es fehlt an der notwendigen Anordnung.
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mir
Beitrag 19.04.2013, 15:10
Beitrag #384


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Zitat (Hane @ 18.04.2013, 16:37) *
Zuerst einmal braucht man in einem freiheitlichen Staat keine Gründe gegen die Benutzungspflicht sondern welche dafür!


Da hast Du natürlich recht, und meine Aussage war auch falsch formuliert. Mir ging es eher darum, wann ich nach meiner persönlichen Abwägung Radwege benutze und wie die Gefahrensituation nun aussieht. Eine Radwegbenutzungspflicht braucht's sowieso nicht, gute und sinnvolle Radwege werden sowieso von den Radfahrern angenommen.

Ich bin übrigens im ADFC, aber im ADFC Erlangen wirst Du keinen finden, der die RWBP befürwortet.


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Replica
Beitrag 24.04.2013, 18:49
Beitrag #385


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Nur mal so was "amüsantes", was Verwaltungen sich so an mitunter widersprüchlingen Dingen ausdenken. (Aus der Ausschuss-Vorlage, die den Lokalpolitikern zum Beschluss vorliegt, mal gucken, ob morgen dazu was in der Zeitung steht)

Man nehme einen Bürgersteig, der auf beiden Seiten ca.2,20m breit ist und dann eine schmale Beetreihe zu den Grundstücken hat. Momentan ist dort freigegenener Gehweg. Jetzt sollen kurzfristig Mittel bereitgestellt werden, diesen Bürgersteig zu verbreitern (Beetstreifen wech und Pflaster drauf).

Die "2,20m reichen nicht für einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der innerorts 2,50m haben muss". Und "bei 2,20m ist Begegnen von Fußgänger und Radfahrer nur unter beengten Verhältnissen möglich." (In den Sommermonaten)

Die Gemeinde will also verbreitern von 2,20 auf etwas über 2,50m. Dies ist nämlich das "erforderliche Mindestbreite für einen kombinierten Geh- und Radweg). Überlegung ist sogar, ob man nur die eine Seite als 3,00m Zweirichtungsradweg macht oder doch auch die andere Seite um 30cm breiter.
Letzteres betitelt die Verwaltung als bessere Lösung, immerhin.

Trotzdem unfassbar, dass man einen freiwilligen Gehweg zum benutzungspflichtigen* Radweg machen will aufgrund der Fußgängerkonflikte. Äußert unlogisch. Achja, das Ganze ist an einem ruhigen Vorfahrtsträßchen. Die Querstraße mit wenig Sicht wird mit nem benutzungspflichtigen Radweg dann erst Recht ein enormer Gefahrenherd.

* Ist ja zwangsläufig, wenns nen kombinierter Radweg sein soll. Aber hier im Kreis gibts ohnehin 99,5% Benutzungspflicht. Da muss man nicht lang rätseln, wie neue Radwege dann beschildert sind. Zumal in diesem Fall die Vorlage eben präzise von einem künftigen (Geh- und)Radweg und jetzigen freigegebenen Gehweg spricht.
Immerhin stand dann ganz am Ende der Vorlage noch sowas:
Zitat
Zur Zeit wird seitens des Kreises noch erörtert, inwieweit die Änderung der StVO, die am 13.04.2013 in Kraft getreten ist, Auswirkungen auf die zwangsweise Benutzung von Radwegen haben wird

Was gibts da eigentlich zu erörtern? Außerdem seltsamer Erscheinungstermin.


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Cabronito
Beitrag 24.04.2013, 20:38
Beitrag #386


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Zitat (Replica @ 24.04.2013, 19:49) *
* Ist ja zwangsläufig, wenns nen kombinierter Radweg sein soll.

Findest du? Es ginge doch auch ein Fußling-Blaulolli mit einem "Radfahrer frei" drunter.



wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Replica
Beitrag 24.04.2013, 20:46
Beitrag #387


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Ja, kenn ich. Ist ja auch jetzt der Fall.

Ganz generell wäre das in sofern möglich, als dass Verwaltungen mit der Beschilderung auch schon mal lasch von "Radweg" sprechen.
In dem Dokument sind die Begrifflichkeiten aber ganz präzise verwendet. incl. der dann evtl. Pflicht, das Hochboard dann zu benützen.
Darüber zu entscheiden ist dann aber nicht Aufgabe der Gemeinde, die die Vorlage verfasst hat, sondern der Kreis, mit dem schonmal darüber debattiert wurde, hier einen Radweg zu erstellen. Deine Lösung wird hier im Kreis nur ganz wenig verwendet. Da steht fast nur VZ 240. Der Kreis lehnt deine Kombination deswegen ab, weil es Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Das wäre ja nicht mit der "Fahrradfreundlichkeit" zu vereinbaren.


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helmet lampshade
Beitrag 25.04.2013, 09:18
Beitrag #388


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Zitat (Replica @ 24.04.2013, 21:46) *
Der Kreis lehnt deine Kombination deswegen ab, weil es Schrittgeschwindigkeit bedeutet. Das wäre ja nicht mit der "Fahrradfreundlichkeit" zu vereinbaren.

Wieso schneller kann man doch fahren - auf der Fahrbahn. Und wird in der neuen STVO da überhaupt noch ein Unterschied gemacht?
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Replica
Beitrag 26.04.2013, 22:23
Beitrag #389


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Die Politiker haben gesprochen: Es wird nur die eine Seite verbreitert, um aus dem freigegebenen Gehweg einen Zweirichtungsradweg zu machen.


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wernecmn
Beitrag 27.04.2013, 06:27
Beitrag #390


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Wird es auch am Anfang und am Ende die vorgeschriebene Querungshilfe geben?
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Dlarah
Beitrag 27.04.2013, 06:38
Beitrag #391


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Zitat (Replica @ 24.04.2013, 19:49) *
Die "2,20m reichen nicht für einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der innerorts 2,50m haben muss". Und "bei 2,20m ist Begegnen von Fußgänger und Radfahrer nur unter beengten Verhältnissen möglich." (In den Sommermonaten)

Da erhebt sich doch die Frage, ob das städtische Räummobil ein breiteres Schild bekommen wird oder die Strecke zweimal abfahren wird. Das wäre ein Novum.


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Replica
Beitrag 27.04.2013, 09:29
Beitrag #392


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Zitat (wernecmn @ 27.04.2013, 06:27) *
Wird es auch am Anfang und am Ende die vorgeschriebene Querungshilfe geben?

laugh2.gif Jetzt bauen wir denen schon nen Radweg und dann wollen die auch son Luxus?
Auf der einen Seite könnte es vielleicht eine geben. auf der anderen - im Bereich einer Einmündung auf der anderen Seite - aber nicht. Eine neue geht mit keiner Silbe hervor, auch aus den angegebenen Kosten nicht.


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wernecmn
Beitrag 27.04.2013, 15:35
Beitrag #393


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Ich frage mich mittlerweile, ob wir nicht speziell in den eindeutigen Fällen (Nebenstraßen) viel häufiger klagen müssten, damit sich die Behörden stärker an das geltende Recht gebunden fühlen. Wie hoch sind Eurer Meinung nach die Erfolgsaussichten?
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Replica
Beitrag 27.04.2013, 21:33
Beitrag #394


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Mangels eigener Erfahrung kann ich nur spekulieren:
Bei Nebenstraßen, T30-Zonen und so sind die Chancen natürlich erheblich größer, in diesem Fall zu siegen.
Allerdings ist ein Sieg in einer Straße nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Je kleiner die Straße, desto Achselzucken bei der StVB. Jemand der klagt, hat ja sicherlich auch das Ziel, dass die Kommune einknickt und den Rest dann möglichst auch von sich aus angeht.


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oscar_the_grouch
Beitrag 27.04.2013, 21:48
Beitrag #395


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Das Problem ist halt wie bei allen Widersprüchen etc., "der Behörde" ist es erstmal sch.. egal.
Es ist nicht ihr Geld und Zeit und Nerven, wohingegen die Einzelperson, der Bürger, eine ganze Menge Freizeit und vielleicht einen Anwalt und Geld einsetzen muß um zu einem so einfachen Recht zu kommen.
Dann wird halt dieses eine Schild entfernt, vielleicht, eventuell, nach Wochen und an anderer Stelle geht es von vorne los.
Sowas kann man eigentlich nur sinnvollerweise gemeinsam, oder ein Verband/Verein machen, mit angestelltem Juristen.
Nur wenn man kontinuierlich die Behörde unter Druck setzen kann, besteht die Möglichkeit auf Einsicht oder zumindest Erfolg.
Leider
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wernecmn
Beitrag 27.04.2013, 22:06
Beitrag #396


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.04.2013, 22:48) *
Das Problem ist halt wie bei allen Widersprüchen etc., "der Behörde" ist es erstmal sch.. egal. Es ist nicht ihr Geld und Zeit und Nerven...

Ganz richtig ist das nicht, wenn Mitarbeiter bei der Verkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei Stellungnahmen verfassen müssen. Das kostet nämlich Zeit.
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Cabronito
Beitrag 27.04.2013, 22:14
Beitrag #397


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Zitat (oscar_the_grouch @ 27.04.2013, 22:48) *
Es ist nicht ihr Geld und Zeit und Nerven, wohingegen die Einzelperson, der Bürger, eine ganze Menge Freizeit und vielleicht einen Anwalt und Geld einsetzen muß um zu einem so einfachen Recht zu kommen.
Das allein ist ja schon ärgerlich genug. dry.gif
Zitat (wernecmn @ 27.04.2013, 23:06) *
Das kostet nämlich Zeit.
Aber dass ich das quasi auch noch mit finanzieren muss, da ich ja brav meine Steuern zahle: ranting.gif

wavey.gif


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oimara
Beitrag 01.05.2013, 09:44
Beitrag #398


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Die bay. Behörden können's nicht lassen. Woanders würde man an Engstellen eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufstellen und für Kfz ein Überholverbot aufstellen.
Aber in Bayern ist es sicherer, wenn 1100 Radfahrer hintereinander fahren.

Interessant auch, daß Strafen angedroht werden. Für eine Fantasie-Regelung, die sich bay. Beamte aus den Finger saugen?
Ich wüßte jetzt grad nicht, welche Regelung der StVO und welches Schild ein solches Überholverbot ermöglicht.

aus Achensee-Radmarathon
Zitat
- absolutes Rechtsfahrgebot
- "Stopp" heißt Stopp
...
- keine Pulkbildung erlaubt (= hintereinander fahren)
- In Wallgau (nach 125 km) münden wir in die schmale Risserstrasse ein, auf 1 km gilt unbedingtes Rechtsfahrgebot, dafür wird extra ein Streifen für Radfahrer eingerichtet, auf dem überholen verboten ist, Verstösse dagegen werden mit Strafen geahndet.
- Auf der Mautstraße ist erhöhte Vorsicht geboten, die Straße ist sehr schmal, und es muß - besonders bei Schönwetter - mit Gegenverkehr gerechnet werden.
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Pogge
Beitrag 01.05.2013, 09:57
Beitrag #399


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Zitat (oimara @ 01.05.2013, 10:44) *
Interessant auch, daß Strafen angedroht werden. Für eine Fantasie-Regelung, die sich bay. Beamte aus den Finger saugen?
Ich wüßte jetzt grad nicht, welche Regelung der StVO und welches Schild ein solches Überholverbot ermöglicht.


Und dann wird auch noch behauptet:
Zitat
die Straßenverkehrsordnung ist strikt bindend,
blink.gif
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ulm
Beitrag 01.05.2013, 10:31
Beitrag #400


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Zitat (oimara @ 01.05.2013, 10:44) *
Zitat
ein Streifen für Radfahrer eingerichtet, auf dem überholen verboten ist, Verstösse dagegen werden mit Strafen geahndet.



oder so

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