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#1401
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Wenn's danach geht, kann eh alles bleiben, wie es ist.
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#1402
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Das ändert nichts am Problem, dass ein 254 die Straße sperrt. Also auch den Radweg. Das stört doch momentan weder Radlinge noch Behörden Warum soll es die Radler auch stören? Sie dürfen ob der Doppelbeschilderung 44 mal jubeln und sich ihren Straßenteil frei aussuchen. ![]() ![]() |
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#1403
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Aber nicht den daneben verlaufenden Radweg!
Das ist doch nur ein Definitionsproblem! Ist das nun ein Straßen-begleitender Radweg oder nicht! Ein Schlenker im Radweg eingebaut und er ist nicht Straßenbegleitend! In Günzburg ist die B16 für Radfahrer gesperrt, mit Recht, wie ich meine. Denn sie verläuft für ca. 300 m durch einen schlecht beleuchteten Tunnel. Die Radfahrer und auch Fußgänger werden außen daran vorbei geführt, müssen allerdings dabei ein paar Steigungen und Gefälle als Hindernis in Kauf nehmen. Wäre das nur mit Blauschildern geregelt, würde mach fauler Radler oder Fußgänger lieber die Fahrbahn nehmen! Begründung: Ich schaffe die Steigung nicht! also ist der Radweg für mich nicht befahrbar... So aber klappt es recht gut. Bisher ist mir im Tunnel noch kein Radfahrer begegnet. -------------------- |
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#1404
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Da sind getunnelte Fahrbahn(straße) und Geh-/Radweg aber nicht eine (-1-) Straße. Sondern zwei.
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#1405
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Genau! Darum geht es! Echt Straßenbegleitende Radwege, ob mit oder ohne Blauschild gibt es doch eigentlich nur noch Innerstädtisch. Bei sehr vielen Radwegen außerorts, die ich kenne, verläuft der Radweg nicht immer genau neben der Straße. Daraus ergibt sich an Kreuzungen die Situation, dass Radfahrer hier dem Querverkehr Vorrang gewähren müssen. Das ist dann auch extra so ausgeschildert.
Innerstädtisch ist es kaum möglich Radverkehr von KFZ-Verkehr sicher zu trennen. Da wird zudem langsamer gefahren wie Außerorts, die Geschwindigkeitsdifferenz ist geringer und alle paar Meter gibt es gefährliche Kreuzungen, wo Radfahrer auf eigenem Radweg ja unbestritten leicht übersehen werden können. Mir geht es bei meinem Vorschlag doch hauptsächlich darum, Konflikte zu vermeiden, die durch unterschiedliche Interpretation von Benutzungspflichten entstehen! -------------------- |
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#1406
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und schon wieder verwechselst Du Fahrbahn und Straße.
![]() Auch wenn Radwege außerorts gerne leicht getrennt von der Fahrbahn verlaufen und an Einmündungen gar noch etwas weggeschwenkt werden, sind sie häufig dennoch Teil der gemeinsamen Straße. Die differenzierende Ausschilderung von Vor- und Nachrang ändert dies nicht, sie ist jedoch deswegene zumeist unzulässig und schlicht falsch. Dein Ansinnen versteh ich. Aber Dein Lösungsweg ist nicht gangbar. |
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#1407
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Warum soll das nicht möglich sein? Nur aus Definitionsgründen? Im Ausland funktioniert das Bestens! Selbst bei Radwegen, die z.B. in Frankreich unmittelbar neben der Fahrbahn verlaufen, ist dort diese für Radfahrer gesperrt und der "Weg" daneben ist für Fußgänger und Radfahrer beschildert. Vermutlich gibt es dort keine Benutzungspflicht, was die Behörden zwingt die Fahrbahn bei Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger durch Beschilderung zu sperren.
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#1408
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#1409
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1332 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 ![]() |
Das ließe sich doch leicht ändern im Zuge der Aufhebung der Benutzungspflicht! Zwei einfache Sätze genügen: "Rad- und Gehwege sind eigenständige Verkehrswege. Sie sind kein Bestandteil von Straßen für mehrspurige Fahrzeuge"
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#1410
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Und damit erzeugst Du so ganz nebenbei ua "leichte" Vorrangprobleme an allen Kreuzungen, auch innerstädtisch.
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#1411
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 ![]() |
Konflikte zu vermeiden, die durch unterschiedliche Interpretation von Benutzungspflichten entstehen Du tust gerade so, als ob jedermann frei Schnauze interpretieren könne, ob nun gerade eine Benutzungspflicht besteht oder nicht. So einfach ist es ja nicht. Wenn ich mal wieder mit Fahrradanhänger unterwegs bin und auf den typischen deutschen Radweg treffe mit Vz 237 oder Vz 241, den ich schon wegen der Fahrzeugbreite gar nicht befahren kann, darf ich bei Blauschild Vz 237/240/241 ja hochoffiziell legitmiert auf die Fahrbahn ausweichen. Bei Vz 254 geht das dann nicht mehr. Wo soll ich dann hin? |
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#1412
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
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#1413
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Wieso das ist sie doch jetzt auch schon. Allerdings wenn ich mir dann Benutzungspflichten so anschaue...außerorts, in beide Richtungen benutzungspflichtig, Kombinierter Geh- und Radweg, Gefälle sorgt für Geschwindigkeiten von 60 Km/h, Wurzelaufbrüche von 10 cm Höhe und Breite, Breite des Weges 1,60 Meter, davon noch Teile überwachsen.
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#1414
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Das ließe sich doch leicht ändern im Zuge der Aufhebung der Benutzungspflicht! Wäre es da nicht deutlich einfacher, die Benutzungspflicht zu verschärfen? So, dass die Fahrbahn bei blau absolut tabu ist.Das ginge, wenn überall, wo ein Blauschild hängt, auch ein nutzbarer und sicherer Radweg vorhanden wäre. Wie man in vielen bebilderten Threads, Foren, Blogs und Pressemeldungen sehen kann, ist das aber oft nicht der Fall. Sonst gäbe es die ganze Debatte gar nicht. Es nutzt nix, die Fahrbahn für den Radverkehr mit welchem Schild auch immer zu sperren, wenn keine sichere und fahrbare Alternative existiert. Die Alternative, sein Fahrrad "auch mal" zu schieben, kann nur von Nichtradlern kommen. Viele Radler fahren nicht nur zum Spaß herum, sondern um in annehmbarer Zeit von A nach B zu kommen. Für Autofahrer ein seltsamer Gedanke, dafür nicht ein KFZ zu benutzen, aber es ist so. Und da ist es unzumutbar, auf unsichere und zum Teil nicht fahrbare Radwege verwiesen zu werden, wenn nebendran eine bestens ausgebaute und für teuer Steuergeld auch der Radfahrer errichtete Fahrbahn existiert. Die einzige Gefahr geht von den Führern der KFZ aus, die man besser mal entsprechend schulen würde, gerne mit Prüfung. Was man bisher macht, scheint ja nicht auszureichen, sonst käme man nicht auf die Idee, Radfahrer vor dem KFZ-Verkehr schützen zu müssen. Und erst wenn man die angeblich benötigten Radwege wirklich in angemessener Ausführung gebaut hat, kann man über Blauschilder überhaupt erst reden. Wüsste gerne, was die PKW-Fahrer für einen Aufstand machen würden, wenn sie bei Autobahnen, wo viel Schwerlastverkehr ist, auf Feldwege neben der Autobahn verwiesen würden, weil man der oft zu schnellen und unaufmerksamen LKW-Fahrer nicht Herr würde. Können dann dort mit Tempo 30-50 hinterherzockeln, es gibt ja kein Recht auf schnelle Fahrt. ![]() -------------------- |
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#1415
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wäre es da nicht deutlich einfacher, die Benutzungspflicht zu verschärfen? So, dass die Fahrbahn bei blau absolut tabu ist. Wieso das ist sie doch jetzt auch schon. Nö, ist es nicht. Das Fahrbahnbenutzungsverbot ist nur ein logisches Abfallprodukt der RWBP und keine selbständige Hauptpflicht. Wenn man der RWBP nicht nachkommen kann / muss, darf man trotz der Formulierung der StVO die Fahrbahn benutzen. Neben der (nahezu einmütigen) Rechtsprechung verweise ich auch auf die Gesetzgebungsmaterialien. Und Spezialdiskussionen hier im VP. |
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#1416
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Egal, was das VG Schwerin einnimmt, das muss weniger werden. Eine besondere Pointe ist, dass sie einerseits die ERA als "Gesetz" betrachten, wo sie dank der Belastungsbereiche pro Separation auszulegen ist, aber dass sie andererseits komplett "übersehen", dass die gleiche Quelle die Anordnung einer Benutzungspflicht unmissverständlich verbietet, wenn der Radweg nicht allermindestens 1,60 m breit ist. Die in Beitrag #1392 verlinkten Bilder zeigen aber, dass der strittige Straßenteil offenichtlich nur gut halb so breit ist (nämlich fünf 20-cm-Betonriemchen)... |
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#1417
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Die einzige Gefahr geht von den Führern der KFZ aus, die man besser mal entsprechend schulen würde, gerne mit Prüfung. Was man bisher macht, scheint ja nicht auszureichen, sonst käme man nicht auf die Idee, Radfahrer vor dem KFZ-Verkehr schützen zu müssen. Mutmassung: relativ viele KFZ-Führer entnehmen der einseitigen Tagespresse, dass die ganzen Radl-Rambos ![]() Und da es nur noch so wenig Polizei gibt muß man diese Verkehrsteilnehmer eben selbst von der Fahrbahn verscheuchen. -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1418
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5920 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Das ist nichts anderes als der (leider legale) Verkehrsrassismus: Um von den eigenen Fehlern und Schwächen abzulenken projiziert man diese auf eine vermeintlich schwächere Gruppe, der man nun alles vorwerfen kann, was sonst an einem selbst hängen geblieben wäre, und schafft sich dadurch eine bessere Legitimationsposition aus dem Nichts, für die sich aus Bequemlichkeitsgründen auch leicht eine Mehrheit finden lässt (Stammtischprinzip).
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#1419
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Egal, was das VG Schwerin einnimmt, das muss weniger werden. Eine besondere Pointe ist, dass sie einerseits die ERA als "Gesetz" betrachten, wo sie dank der Belastungsbereiche pro Separation auszulegen ist, aber dass sie andererseits komplett "übersehen", dass die gleiche Quelle die Anordnung einer Benutzungspflicht unmissverständlich verbietet, wenn der Radweg nicht allermindestens 1,60 m breit ist. Die in Beitrag #1392 verlinkten Bilder zeigen aber, dass der strittige Straßenteil offenichtlich nur gut halb so breit ist (nämlich fünf 20-cm-Betonriemchen)... Für diese Pointe existiert sogar noch eine Meta-Pointe: Die Belastungsbereiche haben sich die Autoren der ERA einfach ausgedacht, sie basieren auf keinen belastbaren empirischen Grundlagen, während der Zusammenhang zwischen baulichen Defiziten und steil ansteigenden Unfallraten sehr gut empirisch belegt ist. -------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#1420
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Riecht alles stark nach Protest und Widerspruch.
Von Euch ist aber wieder keiner dabei!?!? ![]() . -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#1421
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Doch, mit einer Spende für weitere Gerichtskosten.
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#1422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 ![]() |
Klingt gut - hast du eine Bankverbindung?
Gere auch per PN Gruß Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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#1423
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Der Betrag, um erst mal die Erlaubnis zur Berufung zu erreichen, ist bereits überstiegen.
Erst wenn die Berufung möglich ist, wird weiteres Geld benötigt. Dann verlinke ich, falls erlaubt, in den relevanten Thread oder benachrichtige den Kläger, dass er sich hier auch anmelden könnte zwecks Unterstützung. Hab ich ihm allderdings schon geraten wegen Peer Review der Anträge. -------------------- |
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#1424
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Bitte bedenke, daß wir hier keine Rechtsberatung machen.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1425
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Ich denke an nix anderes...
![]() Es geht ja auch nur darum, welche Argumente greifen könnten, wenn man mal in die Verlegenheit käme, klagen zu wollen, und ob diese sich vollumfänglich in einem hypothetischen Schriftstück finden lassen. Einen konkreten Fall würde man hier niemals nicht einstellen. ![]() -------------------- |
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#1426
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 12.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69570 ![]() |
Der Betrag, um erst mal die Erlaubnis zur Berufung zu erreichen, ist bereits überstiegen. Es reichte jedenfalls, um mit etwas Zugabe den nächsten Schritt anzuschieben. Und der Kläger selber kann ja auch noch was leisten ![]() Nebenbei: Der Blog ist gerade etwas offline. ![]() Was aber nicht bedeutet, das er nicht mehr existiert. Es gibt aber einen Mirror zu radeln.in-mecklenburg.net Leider ist dort im Moment das Dokument selber nicht erreichbar. das geht aber hier (Urteil PDF) So weit und schöne Weihnachten, fahrt bei dem Sonnenschein einfach mal mit dem Rad zur Bescherung ![]() |
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#1427
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Ist Mofa Fahrenden trotzdem dort weiterhin das Benutzen der Fahrbahn gestattet obwohl die Geschwindigkeitsdifferenz im Verhältnis dort ähnlich hoch wie beim Radverkehr zu KFZ ist?
![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1428
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Der Betrag, um erst mal die Erlaubnis zur Berufung zu erreichen, ist bereits überstiegen. Erst wenn die Berufung möglich ist, wird weiteres Geld benötigt. Melde Dich einfach. Ich denke, auch aus der IC könnte einiges zusammenkommen, denn so ein Urteil dürfen wir alle nicht stehenlassen. . -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#1429
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Update in dieser Sache: Gestern war die Inaugenscheinnahme und anschließend die mündliche Verhandlung vor dem VG München. Urteilstenor von heute früh: die Benutzungspflicht auf dem gesamten beklagten Straßenabschnitt ist rechtswidrig und wird aufgehoben ![]() Nachtrag: das Urteil ist endlich da. Hinsichtlich der potenziellen Gefährdung von Radfahrern in der Unterführung schließe ich mich ausdrücklich nicht der Meinung des Gerichts an, aber gut, am Ende war die Klage doch begründet. Mal sehen, wann die Schilder dann weg sind. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1430
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Das Benutzen der Fahrbahn in besagtem Straßenabschnitt war aber zu keiner Zeit für Mofa Fahrende verboten?
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1431
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24718 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Nachtrag: das Urteil ist endlich da. Oh, da ist ja eine urteilstragende Bewertung eines Dauerbrenners hier im Forum: Wie sieht es aus, wenn ein Radweg, der Teil einer Vorfahrtsstraße ist, ohne Verschwenkung ein Z205 vorgesetzt bekommt. Das Gericht dazu (pp 22ff): Zitat [Der Radweg] nimmt daher an der Verkehrsregelung der Straße teil. Der aus der Straße ... abbiegende Verkehr hat diese Fahrzeuge nach § 9 Abs. 3 StVO durchfahren zu lassen. [... Nach VwV:] Sofern Zweifel aufkommen könnten oder der Radweg nicht eindeutig erkennbar sei, sei die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln. Im vorliegenden Fall verläuft der gemeinsame Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich jedoch ohne jede Abtrennung von der Fahrbahn und nimmt daher eindeutig an deren Verkehrsregelung teil. Die geltende und dem entgegenstehende straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist daher überraschend und aufgrund ihrer Widersprüchlichkeit auch nicht eindeutig. Vielmehr darf der Radfahrer davon ausgehen, sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße zu befinden. [...]
Durch die Anordnung eines gemeinsamen Geh und Zweirichtungsradwegs mit Benutzungspflicht innerorts an einem schwer einsehbaren Kreuzungsbereich mit einer zum Straßenverlauf widersprüchlichen und überraschenden Verkehrsregelung erweist sich die Radwegbenutzungspflicht in diesem Bereich als tatsächlich ermessensfehlerhaft und für den Radfahrer unzumutbar. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#1432
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
Das Gericht dazu (pp 22ff): Zitat Im vorliegenden Fall verläuft der gemeinsame Geh- und Radweg im Kreuzungsbereich jedoch ohne jede Abtrennung von der Fahrbahn... Gibt's einen Link oder ein Foto? Edit hat's gefunden, darum ging es, oder? Aber zurück zum Thema Radfahrer und Verwaltung - gegegen sei die im folgenden dargestellte Beschilderung:
![]() ![]() ![]() ![]() Frage: ist diese so überhaupt zulässig? Es handelt sich bei diesem Gehweg um einen straßenbegleitenden, benutzungspflichtigen Rad-/Fußweg in beide Richtungen ohne jegliche Verschwenkung an der Einmündung. Der Vorrang wurde vor einiger Zeit geändert, die zuvor vorhandene Furt im Zuge der Querung kann man noch erkennen. Die fragliche Stelle bei Google Earth. Dort sieht man aus der Luft noch den alten Zustand. |
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#1433
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#1434
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ja, darum ging es in dieser Klage (unter anderem). Man sieht aus der Luft sogar die entfernten Furtmarkierungen. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1435
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 409 Beigetreten: 05.04.2005 Wohnort: Region Stuttgart / Baden-Württemberg Mitglieds-Nr.: 9152 ![]() |
Hier könnt Ihr Euch übrigens erklären, warum Ihr lieber auf der Fahrbahn fährt:
https://umfragen.psych.tu-dresden.de/sozsci/radwegliebe/ Bitte alle teilnehmen, die Ahnung haben von der Gefährlichkeit von Radwegen und auch Rad fahren. Für NUR-Autofahrer ist die Umfrage nix. . -------------------- Gruß, DJ
----------------------- Cycleride - eine Initiative von Radfahrern für praxistaugliche Radverkehrspolitik. www.cycleride.de |
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#1436
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Düsseldorf will anscheinend etwas für Rad Fahrende tun. Dazu werden einige wenige ausgesuchte Kreuzungsbereiche umgestaltet. Ob das nur an den dort vorhandenen Straßenahnschienen liegt? Rheinische-Post - Situation vorher: Maps
Nach welchen Vorgaben werden eigentlich solche Kreuzungsbereiche geplant/markiert und gibt es dort weiterhin für die abbiegenden Rad Fahrenden jeweils eigene Lichtzeichen? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1437
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 331 Beigetreten: 15.11.2013 Mitglieds-Nr.: 70652 ![]() |
Dieses Beispiel gehört wohl eher in den Mecker-Thread. Jedenfall sehe ich keinerlei radverkehrsführungsartig ausgestaltete Linksabbiegemöglichkeit, wenn man von links kommen links abbiegen möchte. Auch von oben kommend, stelle ich mir das indirekte Linksabbigen *seltsam* vor.
-------------------- "Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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#1438
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
In Düsseldorf gibt es relativ viele Kreuzungen an denen das Linksabbiegen für Fahrzeuge verboten ist. Vor allem dort, wo Straßenbahngleise liegen.
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1439
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Mal sehen, wann die Schilder dann weg sind. So, das Urteil ist laut meinem Anwalt mittlerweile rechtskräftig, die Schilder hängen aber immer noch. Meines Erachtens sind diese Verkehrszeichen jetzt nur noch ein Stück Blech ohne Regelungsgehalt, denn mit der Rechtskraft des Urteils ist der zugrundeliegende Verwaltungsakt respektive die verkehrsrechtliche Anordnung hinfällig. Der BayVGH spricht in diesem Fall davon, dass die Verkehrszeichen "unwirksam" (also nichtig) seien. Da sich die Sach- und Rechtslage vor Ort nicht geändert hat, hindert § 121 VwGO die Behörde auch daran, einen gleichlautenden VA erneut zu erlassen. Die Polizei kann Fahrbahnradeln daher nicht mehr ahnden (hoffentlich weiß sie das auch...). Noch eine zweite Frage/Anmerkung: die beklagte Behörde hat sich ja im Verlauf des Verfahrens ausdrücklich nicht (mehr) auf die Bestandskraft der alten Anordnung berufen. Offenbar gab es keinerlei Unterlagen, wie das mit der ursprünglichen Anordnung gelaufen war. Hat sie sich dadurch für zukünftige Verfahren nicht selbst gebunden? Darf sie also nicht auch anderen Antragstellern gegenüber dann nicht auf die Bestandskraft berufen (Selbstbindung der Verwaltung)? -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1440
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Offenbar gab es keinerlei Unterlagen, wie das mit der ursprünglichen Anordnung gelaufen war. Hat sie sich dadurch für zukünftige Verfahren nicht selbst gebunden? Darf sie also nicht auch anderen Antragstellern gegenüber dann nicht auf die Bestandskraft berufen (Selbstbindung der Verwaltung)? Zumindest wissen künftige Antragsteller jetzt, wo der wunde Punkt der Verwaltung liegt. ![]() Als störrischer StVB-Betonkopf würde ich allerdings in den nächsten Wochen die Schreibmaschine sowie einen Stapel der mittlerweile hübsch vergilbten Vordruck-Restbestände mit der alten Postleitzahl im Kopf aus dem Keller holen und ein paar "Anordnungen" nachholen. ![]() Allerdings verstehe ich nach wie vor nicht, warum StVBs und Gerichte sich bei der Bestandskraft so anstellen. Haben sie recht entschieden, können die Verkehrsteilnehmer doch klagen, bis sie schwarz werden - die Behörde würde vor dem Verwaltungsgericht dann in jedem Fall Recht bekommen. Haben sie aber unrecht entschieden, sollten sie verdammt froh sein, dass ihnen jemand Anlass gibt, einen groben Fehler zu korrigieren. |
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#1441
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Darf sie also nicht auch anderen Antragstellern gegenüber dann nicht auf die Bestandskraft berufen (Selbstbindung der Verwaltung)? Gibt es diese Antragsteller überhaupt oder hat bis jetzt nur ein einziger ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1442
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Allerdings verstehe ich nach wie vor nicht, warum StVBs und Gerichte sich bei der Bestandskraft so anstellen. Tja, das weiß ich auch nicht, aber das entsprechende Urteil des BVerwG zur Jahresfrist von Verkehrszeichen aus 2010 steht aber nun mal im Raum. Allerdings "hilft" das der Behörde ja nur bei Verkehrsteilnehmern, welche länger als ein Jahr betroffen waren. Zitat Haben sie recht entschieden, können die Verkehrsteilnehmer doch klagen, bis sie schwarz werden - die Behörde würde vor dem Verwaltungsgericht dann in jedem Fall Recht bekommen. Haben sie aber unrecht entschieden, sollten sie verdammt froh sein, dass ihnen jemand Anlass gibt, einen groben Fehler zu korrigieren. Es macht aber (erstmal) viel weniger Arbeit, sich trotz Rechtswidrigkeit auf die Bestandskraft der Anordnung zu berufen. Aufheben wird das Gericht diese nur dann, wenn die Beibehaltung "schlichtweg unerträglich" ist (wie man aktuell in Münster im Fall der Wolbecker Str. gesehen hat). Dann muss halt im 2. Anlauf ein Kläger kommen, welcher noch anfechten kann. "Prozessökonomie" geht anders, zumal man mal thematisieren müsste, dass man als Radfahrer ja überhaupt keine Chance hatte, vor Ablauf der Jahresfrist gegen alle Blauschilder vorzugehen. Der Rechtsverstoß von Seiten der Behörden ist derart systematisch und konsequent, dass das schlicht nicht geht/ging. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1443
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Noch eine zweite Frage/Anmerkung: die beklagte Behörde hat sich ja im Verlauf des Verfahrens ausdrücklich nicht (mehr) auf die Bestandskraft der alten Anordnung berufen. Offenbar gab es keinerlei Unterlagen, wie das mit der ursprünglichen Anordnung gelaufen war. Hat sie sich dadurch für zukünftige Verfahren nicht selbst gebunden? Darf sie also nicht auch anderen Antragstellern gegenüber dann nicht auf die Bestandskraft berufen (Selbstbindung der Verwaltung)? Meinst Du den selben Grundvorgang? Den gibt es doch nach der Gerichtsentscheidung nicht mehr. Dagegen kann niemand mehr einen Antrag stellen. Oder meinst Du es pauschal? Weil die StVB in einem Verfahren keine schriftliche Anordnung aufgezeigt hat, dürfe sie für keinerlei andere Verkehrsbeschränkung oder -zeichen darauf verweisen, dass sie die angeordnet hat? ![]() |
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#1444
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Nein, formell weitergehend:
Wenn wir davon ausgehen, dass mangels speziellem Fachrecht auf belastende verkehrsrechtliche Anordnungen die üblichen, im VwVfG niedergelegten Prinzipien gelten (1) so kann für den Fall eines an die Behörde gerichteten Antrag auf Vornahme verkehrsregelnder Maßnahmen durchaus der § 51 (5) VwVfG einschlägig sein. Das heißt aber, dass der Antrag in zwei Teile zerfällt:
Beide (Teil-)Anträge unterliegen der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. In meinem Fall hat sich die Behörde ohne großes Aufheben entschieden, das Verfahren wiederaufzugreifen und hat mich neu beschieden. Sie hat sogar explizit erklärt, sich nicht länger auf die alte Anordnung zu berufen. Daher die Frage, ob sie damit nicht für zukünftige Verfahren einen "Präzedenzfall" geschaffen hat, so dass sie sich auch anderen Antragstellern gegenüber, welche sich z.B. gegen Radwegbenutzungspflichten wenden, nicht auf die Bestandskraft der Anordnung wird berufen können (Selbstbindung der Verwaltung). -- (1) Darüber haben wir hier schon diskutiert. Mir ist der Beschluss des BVerwG aus 1976 hinsichtlich einer begünstigenden verkehrsrechtlichen Anordnung bekannt. Ich sehe aber nach wie vor nicht, dass § 45 (3) Satz 1 StVO mehr ist als eine (materiell-rechtliche) Ermächtigungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde. In dem doch recht spärlichen Satz ist über das Wie der Anordnung und Aufhebung nichts gesagt. Der VGH BaWü hat das 2009 ja auch so gesehen. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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#1445
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Daher die Frage, ob sie damit nicht für zukünftige Verfahren einen "Präzedenzfall" geschaffen hat, so dass sie sich auch anderen Antragstellern gegenüber, welche sich z.B. gegen Radwegbenutzungspflichten wenden, nicht auf die Bestandskraft der Anordnung wird berufen können (Selbstbindung der Verwaltung). Die Frage würde ich abschlägig beantworten. Ich sehe in der Wahl eine individuelle Entscheidung ohne jede Präzedenzwirkung. Die Behörde kann bspw erkannt haben, dass bei der alten Anordnung formelle Fehler vorlagen oder gar die Anordnung nicht sicher belegbar ist. Vielleicht hat sie auch erkannt, dass die alte Anordnung inhaltlich falsch (begründet) war. Oder dass die damalige Abwägungsmaterie nicht mehr der heutigen entspricht. Oder ... So dass es in diesem Fall entweder einfacher war, neu zu bescheiden. Oder auch sinnvoll, da der alte VA keinen Bestand haben würde; ein neuer mit selben Ergebnis aber schon. |
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#1446
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Wie seht Ihr das richtige Vorgehen:
Straße bisher: Tempo 70, Gehweg Radfahrer frei, Gehweg von Fußgänger sehr stark frequentiert, Bebauung unmittelbar naben der Straße auch Bushaltestellen sind vorhanden Straße ab jetzt: Tempo 100, der Weg hat ein Zeichen 240 bekommen. |
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#1447
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Nicht per se rechtswidrig.
Denn mit der größeren zHg steigt nicht nur das Gefahrenpotential für Fahrbahnradler, sondern auch die Störung durch die langsamen Radler gegenüber dem übrigen Fahrbahnverkehr. Daher kann es zu einer Verschiebung des Abwägungsergebnisses kommen. |
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#1448
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wie soll man sich eigentlich hier als Rad Fahrender verhalten? Zwischen den Gleisen oder links daneben radeln?
Straße ab jetzt: Tempo 100, der Weg hat ein Zeichen 240 bekommen. Aber für entsprechend schwere LKW gelten weiterhin die max. zul. 60 km/h? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#1449
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Nicht per se rechtswidrig. Denn mit der größeren zHg steigt nicht nur das Gefahrenpotential für Fahrbahnradler, sondern auch die Störung durch die langsamen Radler gegenüber dem übrigen Fahrbahnverkehr. Daher kann es zu einer Verschiebung des Abwägungsergebnisses kommen. Wenn "Störung" das Kriterium ist, ist die Anordnung "per se" rechtswidrig. ![]() |
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#1450
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Dann klag mal siegessicher alle Autobahnen weg.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 02:10 |