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> Tilgungsfrist nach negativer MPU?
mT05
Beitrag 18.02.2012, 10:21
Beitrag #1


Neuling


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Hallo


da ich vor ähnlicher Problematik stehe kurz ein paar Fragen.
im April 98 wegen Trunkenheit am Steuer Führeschein weg bekommen. War übel damals....... sad.gif

MPU vor ca. 4 Jahren nicht bestanden. (keine Artzlichen Nachweise erbracht, keine Besuche in der Suchtberatungsstelle, keine Selbsthilfe Gruppen)
(Fasse seid 8 Jahren Alkohol nicht mehr an)

Hab ich dennoch die Möglichkeit im Jahr 2013 nach Ablauf der 15 Jahre den Führerschein ohne MPU wieder zu erlangen ?

Beste Grüße
mT
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jfk
Beitrag 18.02.2012, 10:25
Beitrag #2


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Hallo mT05,

die entscheidende Frage ist: Was ist mit deinem Antrag vor 4 Jahren passiert? Hast du den zurückgezogen, ist der versagt worden?

PS:
ich bitte mal einen Mod, dir einen eigenen Thread zu spendieren...


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mT05
Beitrag 18.02.2012, 10:33
Beitrag #3


Neuling


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Der ist versagt worden.
Gründe dafür habe ich in Klammern angegeben.
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jfk
Beitrag 18.02.2012, 10:38
Beitrag #4


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Was du in Klammern angegeben hast, waren die Gründe für das negative Gutachten...

Na, sei es drum. Mit der Versagung des Antrags beginnt jedoch eine neue 15-Jahres-Frist zu laufen. So dass du jetzt noch ca. 11 jahre warten müsstest, bis MPU-frei möglich wäre.

Bei einer Rücknahme des Antrags ware die Frist nicht wieder neu aufgelebt.


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mT05
Beitrag 18.02.2012, 10:48
Beitrag #5


Neuling


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^^

Versagt heißt was genau ?
Es war ein ein negatives Gutachten.
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jfk
Beitrag 18.02.2012, 10:52
Beitrag #6


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Das negative Gutachten ist das eine. Das hast du ja bei einer Begutachtungsstelle erstellen lassen.

Vorher warst du jedoch bei einer Führerscheinstelle und hast dort einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Erst nach diesem Antrag ist ja die BfF mit der Gutachtenerstellung beauftragt worden.

Was ist mit diesem Antrag passiert?


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mT05
Beitrag 18.02.2012, 11:04
Beitrag #7


Neuling


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Den Antrag auf Neuerteilung habe ich nicht zurück gezogen.
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jfk
Beitrag 18.02.2012, 11:11
Beitrag #8


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Dann siehe oben: negatives Gutachten + Antrag nicht zurückgezogen --> Versagung des Antrags --> 15-Jahres-Frist beginnt erneut


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mT05
Beitrag 18.02.2012, 11:23
Beitrag #9


Neuling


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ich danke Dir für deine schnelle Hilfe
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Knipser
Beitrag 22.02.2012, 15:25
Beitrag #10


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Hallo,

wäre besser gewesen du hättest deinen Antrag zurück gezogen, dann hättest du deinen Schein nächstes Jahr machen können.

Bei mir war gleich so ein Schreiben mit dabei, als die Akte wieder zurück ging und die FSS wissen wollte, was jetzt ist.

1-4 Jahre abwarten geht noch einigermaßen, aber 11 Jahre ist schon lang.

Ich hätte auch noch 4 Jahre warten müssen bis zur Verjährung, hab es aber Gott sei dank doch noch in Angriff genommen.

Hab jetzt in 20 Jahren die MPU 2 mal gemacht, und jeweils auf das erste mal geschafft. Natürlich mit Nachweise und Vorbereitungskurs, das wollen die schon sehen.

Lass dich nicht entmutigen und probiere es! 6 Monate Abstinenz Nachweis mit 2 Haaranalysen, davon eine rückwirkend und nebenbei den Kurs machen. dann könnte in 3 Monate die Welt schon wieder viel besser ausschauen.

Ich hoffe du gibst nicht auf und probierst es. Irgendwann sind die 3 Monate oder 6 um, machst du nichts ärgerst dich.

Ich persönlich bin froh das ich es in Angriff genommen hab und nicht noch die weiteren 4 Jahre abbrummen muss! Bei mir was es von den Fakten her schlimmer, weil ich schon mal eine MPU hatte und bestanden hab und wiederholungstäter bin.

Gib nicht auf, wenn du deinen Führerschein wieder in der Hand hält's ist ein unbeschreibliches Gefühl.

Mfg
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mT05
Beitrag 03.03.2012, 05:38
Beitrag #11


Neuling


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zu lange ^^
was für einen Kurs ?
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