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Beitrag
#1
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Ich nähere mich mit einem Sattelzug (Länge 16.5 m) einem Kreisverkehr und sehe dabei ein sich von links nähernden PKW, der ebenfalls in den Kreisverkehr einfahren will. Da ich zeitlich gesehen deutlich vor ihm in den Kreisverkehr einfahren kann, mache ich das auch. Häufig erlebe ich dann, das der sich nähernde PKW anfängt zu beschleunigen oder auf der letzten Rille zu bremsen, um noch vor mir in den Kreisverkehr einzufahren. Da ich auf Grund der Länge des Sattelzuges zwar schon mit der Zugmaschine, aber noch nicht vollständig im Kreisverkehr eingefahren bin, werde ich dann angehupt, weil der PKW ja nun im Kreisverkehr auf mich warten muss. Werde ich zu Recht angehupt, weil sich aus meinem Handeln ein Fehlverhalten ableiten läßt? |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Du hast am Zeichen 205 Vorfahrt zu gewähren und zwar mit dem ganzen Fahrzeug,
daher kann ich die Verärgerung des Pkw-Fahrers sehen, wenn Du, obwohl Dir klar ist, dass Du ihm im Weg herumfahren wirst, trotzdem in den Kreisverkehr einfährst. ...dann allerdings zur "Bestrafung" zu hupen, ist eine missbräuchliche Benutzung der Hupe. Nachzulesen ist das im §8 StVO, für Dich gilt da insebsondere dieser Satz aus dem zweiten Absatz: Zitat Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Anstatt zu hupen, könnte der Pkw-Fahrer Dich auch anzeigen: 108112 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Anderer wesentlich behindert +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *). § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat 25,00 € |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Ist er denn schon Vorfahrtberechtigt, wenn er noch gar nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist?
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Nachdem sich der PKW noch nicht im Kreisverkehr befindet ist er nicht auf einer Fahrbahn, auf der er Vorrang hätte, selbst wenn beide gleichzeitig in den Kreisverkehr einfahren ergibt sich für den PKW kein Vorrang gegenüber dem LKW.
Allerdings sehe ich in der Praxis oft, dass Einfahrende den Vorrang auch auf die auf den Kreisverkehr zuführende Straße ausweiten und warten, wenn dort ein Fahrzeug sich dem Kreisverkehr nähert. Hannes |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ist er denn schon Vorfahrtberechtigt, wenn er noch gar nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist? Andersherum musst Du denken: DU willst mit Deinem Fahrzeug das Zeichen 205 passieren und musst, zumindest für den für Dich übersehbaren Bereich, ausschließen können, dass Du nicht "gefährdest oder wesentlich behinderst". Solange Du noch mit Einfahren beschätigt bist, ist für den Pkw-Fahrer die Weiterfahrt im Kreisverkehr blockiert, damit ist er wesentlich behindert. Etwas anderes ist es natürlich, wenn z.B. durch die Bebauung der Mittelinsel der Kreisverkehrsplatz für Dich nicht übersehbar ist. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
@ulm
Für ein Fahrzeug, das sich bereits im Kreisverkehr befindet, wenn ich einfahre, gebe ich Dir Recht. Aber für ein Fahrzeug, das erst noch in den Kreisel einfahren will?? Dann dürfte ich bei normalem, innerstädtischen Verkehrsaufkommen niemals in einen Kreisverkehr einfahren, oder? |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1534 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 ![]() |
Ist er denn schon Vorfahrtberechtigt, wenn er noch gar nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist? Andersherum musst Du denken: DU willst mit Deinem Fahrzeug das Zeichen 205 passieren und musst, zumindest für den für Dich übersehbaren Bereich, ausschließen können, dass Du nicht "gefährdest oder wesentlich behinderst". Solange Du noch mit Einfahren beschätigt bist, ist für den Pkw-Fahrer die Weiterfahrt im Kreisverkehr blockiert, damit ist er wesentlich behindert. Etwas anderes ist es natürlich, wenn z.B. durch die Bebauung der Mittelinsel der Kreisverkehrsplatz für Dich nicht übersehbar ist. also tut mir leid, das ist doch blödsinnig oder? Ein Sattelzug ist aufgrund der Länge, des Gewichts und der Fahrdynamik nunmal immer langsamer bei der Einfahrt in den Kreisel als ein PKW - wenn jetzt der Fahrer des Sattelzuges so fahren würde, wie du offenbar meinst, dann müßte er ja immer an der Einfahrt warten, bis er weit und breit keinen PKW mehr sieht, den er eventuell ein wenig behindern könnte, bis er seine 40 Tonnen und 16 m in den Kreisel gequält hat.... Weltfremder gehts nun wirklich nicht, grad wenn man bedenkt, daß die meisten Verkehrsplaner, die Kreisel planen, offenbar selber nie in einem LKW gesessen sind (das geht damit los, daß man mit dem LKW normal fast immer über die Mittelinsel sieht, mit Wegweisern, die man für LKW Fahrer genau in Augenhöhe angebracht hat und mit viel zu engen ein und ausfahrten. Das manche Kreisel auch noch so geplant sind, daß eine Einfahrt schön übersichtlich ist und so nah an der nächsten ist, daß die, die von der Zufahrt kommen erst nach der nächsten Einfahrt bremsen müssen, das macht die ganze Sache auch nicht besser - in so einem Fall muß oft der noch bremsen, der bei der Einfahrt des LKW noch 100 oder mehr m von Kreisel weg ist, weil der so schnell und gerade einfahren kann - nach deinem Verständnis müßte da jeder LKW warten, bis von der Straße keiner mehr zu sehen ist.... -------------------- zu vermieten
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14084 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Ich bin ja früher® selber Lkw gefahren. Klar, es ist nicht immer einfach.
...Du machst es ja schon mal richtig, indem Du vorausschauend fährst. Eine Eigenschaft, die ich immer seltener bei den Verkehrsteilnehmern um mich herum feststellen kann. Und Du machst Dir Gedanken! Die Worte "wesentlich behindert" im §8 sind in meinen Augen das entscheidende Kriterium. Und das ist wohl situativ wohl immer mal wieder anders auszulegen. Auch kann ich je nach Beladezustand mal schwungvoller in einen Kreisverkehr einfahren, ein anderes Mal ist der Kreisverkehr so unübersichtlich, dass ich immer anhalten muss und wenn dann der Zug mit Stahl beladen 42 Tonnen auf die Straße bringt, dann kommst Du eh nie vom Fleck. Vorfahrt gewähren musst Du halt für den gesamten Zug und nicht nur für die ersten 1,5 Meter der Zugmaschine. Aber das ist auch so wie mit den Sperrflächen beim Linksabbiegen oder dem links einordnen zum Rechtsabbiegen: Was nach den Umständen unvermeidbar ist, das kann auch nicht geahndet werden. OT: Wenn Pkw-Fahrer auch mal im Rahmen der Fahrschulausbildung eine halbe Stunde im Stadtverkehr auf einem Lkw mitfahren müssten, würden sie auch weniger hupen und sich partnerschaftlicher verhalten... also tut mir leid, das ist doch blödsinnig oder? Ein Sattelzug [...] müßte [...] ja immer an der Einfahrt warten, bis er weit und breit keinen PKW mehr sieht, den er eventuell ein wenig behindern könnte, Ähm, sorry, ich hatte die Passage aus der Straßenverkehrsordnung zitiert und da steht "wesentlich" und nicht "ein wenig"... Während Du mir Lkw-Feindlichkeit reininterpretiert hast, habe ich schon Ingmar beantwortet und dadurch sollte es auch Dir klarer sein, dass eben der ganze Zug Vorfahrt gewähren muss und es um das "wesentliche Behindern" geht und nicht um das "ein wenig". Bei der Gestaltung eines Kreisverkehrs muss die Befahrbarkeit des BOKraft-Kreises nachgewiesen werden. Und Kreisverkehre können halt nicht mit 50 km/h befahren werden. Keine Frage, ich finde auch 80% der deutschen Kreisverkehre schlicht dämlich sind, da sie gebaut werden, weil sie gerade in sind oder als Verkehrsberuhigungsmaßnahme missbraucht werden und nicht, weil sie aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig sind. |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Also nach den bisherigen Antworten zu urteilen, liege ich mit meinem Verständnis der StVO nicht falsch, wenn ich davon ausgehe, das ein Fahrzeug, das zwar die Absicht hat in einen Kreisverkehr einzufahren, sich aber noch außerhalb davon befindet, nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber einem sich bereits innerhalb des Kreisverkehrs (wenn auch nur teilweise) befindlichen Fahrzeugs ist.
Wenn man die selbe Situation mit zwei PKW annimmt, der eine langsam, der andere schnell, darf dann der schnelle den langsamen auch anhupen weil er ihm zu langsam ist? |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
Also nach den bisherigen Antworten zu urteilen, liege ich mit meinem Verständnis der StVO nicht falsch, wenn ich davon ausgehe, das ein Fahrzeug, das zwar die Absicht hat in einen Kreisverkehr einzufahren, sich aber noch außerhalb davon befindet, nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber einem sich bereits innerhalb des Kreisverkehrs (wenn auch nur teilweise) befindlichen Fahrzeugs ist. Nach den bisherigen Antworten zu urteilen, ist das aber auch nicht die entscheidende Frage: Du darfst bei der Einfahrt Niemanden wesentlich behindern - egal, wo der sich befunden hat, als Du mit dem Einbiegevorgang begonnen hast. Kommt es während Deines Einbiegens zur Kollision, dürftest Du wohl in jedem Fall einen Schuldanteil tragen.Zitat Wenn man die selbe Situation mit zwei PKW annimmt, der eine langsam, der andere schnell, darf dann der schnelle den langsamen auch anhupen weil er ihm zu langsam ist? Der Schnellere darf den Langsameren genausowenig anhupen wie der PKW Dich.Vgl. ...dann allerdings zur "Bestrafung" zu hupen, ist eine missbräuchliche Benutzung der Hupe.
-------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Niemand darf hier jemand anhupen.
So gefährdet kann man gar nicht sein wenn man noch hupen kann. ![]() Aber das Problem ist das gleiche wie beim LKW. Deswegen "gilt" bei manchen Kreisverkehren eben faktisch "links vor rechts" aufgrund des Zuschnitts und der potentiell möglichen Geschwindigkeiten. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 18.08.2011 Mitglieds-Nr.: 60971 ![]() |
Also nach den bisherigen Antworten zu urteilen, liege ich mit meinem Verständnis der StVO nicht falsch, wenn ich davon ausgehe, das ein Fahrzeug, das zwar die Absicht hat in einen Kreisverkehr einzufahren, sich aber noch außerhalb davon befindet, nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber einem sich bereits innerhalb des Kreisverkehrs (wenn auch nur teilweise) befindlichen Fahrzeugs ist. Wenn man die selbe Situation mit zwei PKW annimmt, der eine langsam, der andere schnell, darf dann der schnelle den langsamen auch anhupen weil er ihm zu langsam ist? in unserer Stadt gibt es Kreisel ohne typischer Radverkehrslenkung: Der Radweg ist in der zentralen Allee und vorn sowie hinter der Allee gibt es ein Kreisel... Der Radweg landet vorn und hinten auf jeweils einem Kreisel. Und wenn ich ein Mal zurecht darauf bin, kann man trotz meiner niedrigen Geschwindigkeit nicht mehr an mich vorbei kommen, ohne selber StVO-Regel schwer zu verletzen. Trotzdem behindere ich niemanden. Ich nehme an, dass damals, als wir noch in unmittelbarer Nähe des einen Kreisverkehrs die Reitstaffel der Polizei hatten, sie war viel langsamer als Fahrräder, und darf weder Geh- noch Fusswege benutzen, auch sie dort geduldet wurde ![]() Wie stört oder behindert ein LKW, der nicht steht, sondern nur eben langsam fährt, mehr? Ich bin nicht LKW-Fahrer (bin allerdings schon LKW's gefahren: habe meinen 1. Führerschein in Deutschland bei der dort stationierten franz. Armee in einem Panzer-Regiment gemacht, und da hatten "wir" manchmal eben glatte 40 t. Ladung drauf und ziemlich breit ![]() |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
... Das nennt man Rücksichtnahme und ist Gegenstand des wichtigsten Artikel des StVO! Wahr gesprochen! Nur leider habe ich täglich wiederkehrend das Gefühl, das gerade in Deutschland die Allgemeinheit der Fahrzeugführer diesen Teil der StVO nicht kennen, geschweige denn ernst nehmen. |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Also nach den bisherigen Antworten zu urteilen, liege ich mit meinem Verständnis der StVO nicht falsch, wenn ich davon ausgehe, das ein Fahrzeug, das zwar die Absicht hat in einen Kreisverkehr einzufahren, sich aber noch außerhalb davon befindet, nicht vorfahrtsberechtigt gegenüber einem sich bereits innerhalb des Kreisverkehrs (wenn auch nur teilweise) befindlichen Fahrzeugs ist. Nach den bisherigen Antworten zu urteilen, ist das aber auch nicht die entscheidende Frage: Du darfst bei der Einfahrt Niemanden wesentlich behindern - egal, wo der sich befunden hat, als Du mit dem Einbiegevorgang begonnen hast. Kommt es während Deines Einbiegens zur Kollision, dürftest Du wohl in jedem Fall einen Schuldanteil tragen.§ 8 StVO (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Im Falle des TE befindet sich aber das Fahrzeug nicht auf der Kreisfahrbahn, daher hat es keinen Vorrang. Dass es in den Kreisverkehr einfährt, während der LKW noch den Einbiegevorgang abschließt ist für den Vorrang unerheblich. Hannes |
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#15
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 390 Beigetreten: 11.05.2008 Mitglieds-Nr.: 41962 ![]() |
@Ingmar71,
Immer beide Seiten im Auge behalten! Würdest Du denn begeistert sein, wenn Du mit dem 40-Tonner auf den Kreisel zufährst und der Rüben-Unimog mit zwei Anhängern auf der von Dir aus rechten Einmündung gibt noch mal richtig Gas, nur um vor Dir in den Kreisel einzubiegen und dackelt dann die nächsten 50 Kilometer mit Tacho 55 vor Dir her? ![]() Ähnliche Gedanken dürfte der hupende PKW-Fahrer gehabt haben ("Hätte der nicht die drei Sekunden warten können ???") mfg Harry PS: Ich kenne beide Seiten aus eigener Erfahrung |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Dein Argument "hinkt" etwas... und das gleich 2x
![]() 1. gebe ich kein Gas, um mit meinem Sattelzug noch auf biegen und brechen vor jemand anderem im Kreisverkehr zu sein. Im Zweifelsfall bremse ich sogar früher und mehr als nötig, weil ich inzwischen weiß, was meistens kommt, wenn sich von links ein PKW nähert. Nur manchmal macht das eben keinen Sinn, weil ich wirklich deutlich vor ihm am/im Kreisel bin. 2. fällt es einem PKW deutlich leichter, mich nach dem Kreisel zu überholen als es mir mit dem Rüben Unimog fallen würde ![]() Wobei ich damit kein Problem hätte, wenn er vor mir in den Kreisel fährt. Ist ja sein gutes Recht, wenn er früher da ist als ich. PS: Ich fahre auch ab und zu mal einen PKW (von und zur Arbeit ) und manchmal sogar Fahrrad ![]() |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24716 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Spielt es denn eine Rolle, ob das Fahrzeug aus der bevorrechtigten Richtung zum Zeitpunkt der Einfahrt schon im Kreisverkehr ist? Im VP wird so öfters mal argumentiert, aber ich tendiere eher zur Meinung, daß eine Vorfahrt generell regelt, welche Richtung bevorrechtigt ist, und es spielt keine Rolle, ob ein Fahrzeug sich bereits im Kreisverkehr befindet, insbesondere in einem Fall wie hier, wo der das andere Fahrzeug bereits erkennbar ist und es gar keine andere mögliche Fahrtrichtung mehr gibt.
Ich habe keine Urteile gefunden ... -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Spielt es denn eine Rolle, ob das Fahrzeug aus der bevorrechtigten Richtung zum Zeitpunkt der Einfahrt schon im Kreisverkehr ist? Meiner Meinung nach ja, weil erst ab dem Kreisverkehr eindeutig geregelt ist, wer wem gegenüber vorfahrtsberechtigt ist. Nach deiner Auffassung müsste jeder LKW (oder ähnlich langsames/großes Fahrzeug) mit der Einfahrt in den Kreisel solange warten, bis keine (schnellen) Fahrzeuge mehr in Sichtweite sind, die sich dem Kreisel nähern. Das mag außerhalb, an wenig befahrenen Strecken/Kreiseln funktionieren, innerstädtisch wohl kaum. Stell dir einfach mal vor, Du stehst in diesem Fall hinter dem LKW, der nicht in den Kreisel kommt, weil sich ständig wieder (voraussichtlich) vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge dem Kreisel nähern. Wann würdest Du wohl die Geduld verlieren... nach der zweiten, dritten Lücke, die für dich groß genug, für den LKW aber nach deiner Auffassung eben zu klein war?! |
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#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24716 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das mit der Geduld kannst Du halten, wie Du willst, es ändert aber halt nichts daran, ob ein Vorfahrtsverstoß vorliegt. Ich persönlich hätte auch kein Problem damit, daß der LKW-Fahrer in der Konstellation halt schon mal reinfährt, aber auch das ändert an der rechtlichen Betrachtung nichts.
Wenn ein Unfall mit Kollision im Kreuzungsbereich geschieht, nimmt die Rechtsprechung jedenfalls einen Anscheinsbeweis dafür an, daß der Wartepflichtige schuld ist, den kann der LKW-Fahrer dann versuchen, zu erschüttern. Solange der meiner Meinung nach Vorfahrtberechtigte nur behindert wird, spielt sich eh alles im Verwarnungsbereich ab, und es ist recht unwahrscheinlich, daß da überhaupt jemand etwas unternimmt. Wenn am Kreisverkehr der Verkehr so dicht ist, daß von einer Seite her die Wartezeiten für LKW-Fahrer exorbitant werden, dann ist der Kreisverkehr übrigens ohnehin die falsche Lösung, dann gehört da eben eine Ampel hin. Ein Kreisverkehr ist nicht für alle Verhältnisse geeignet. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Also nachdem ich mir jetzt mehrere Uteile zum Thema Kreisverkehr durchgelesen habe (z.B.), dann hat keiner der Richter die komische Auffassung vertreten, dass jemand der noch nicht in den Kreisverkehr eingefahren ist Vorfahrt im Kreisverkehr hätte nur weil er von links kommt und dann auf den zuerst eingefahrenen aufläuft. Vielmehr scheint der Tenor zu sein, dass derjenige im Kreisverkehr Vorfahrt hat, der zuerst eingefahren ist.
Zudem wird scheinbar bei Kollisionen mit Einfahrenden beim Kreisverkehr nicht der Anscheinbeweis angenomen, da die Sache eben aufgrund der räumlichen und zeitlichen Enge nicht so klar ist, wie an einer einfachen Kreuzung. Demnach hätte der TE also Vorfahrt, ganz gleich ob sein Sattelzug schon vollständig im Kreis wäre oder nicht. Sonst kommt hier der nächste von euch und fährt dem Sattelzug an der nächsten Einfahrt vor die Nase mit der Begründung, dass der Auflieger noch nicht vollständig im Kreis ist und er somit keine Vorfahrt hat. |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
... Sonst kommt hier der nächste von euch und fährt dem Sattelzug an der nächsten Einfahrt vor die Nase mit der Begründung, dass der Auflieger noch nicht vollständig im Kreis ist. Genau das passiert mir täglich, wenn ich in Deutschland unterwegs bin. Im bisher von mir bereisten Ausland(Frankreich, Belgien, Luxemburg, Liechtenstein, Holland, England, Dänemark und Schweden) so gut wie gar nicht. Genauso ist es in Deutschland scheinbar eine selbstverständliche Annahme unter PKW-Fahrern, das LKW-Fahrer im Zweifelsfall die ihnen gegenüber untergeordneten Verkehrsteilnehmer sind. Anders kann ich mir meine gerade hier in Deutschland bisher gemachten und täglich sich bestätigenden Erfahrungen nicht erklären. War jetzt etwas OT, sorry dafür. ![]() |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1404 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Molschd Mitglieds-Nr.: 51663 ![]() |
Also ich verstehe beim besten willen das Problem nicht. Das verlinkte Urteil sagt eigentlich auch nur, das der Unfallhergang und damit die Vorfahrt nicht bestimmt werden kann und deswegen die Betriebsgefahr der Unfallbeteiligten heran gezogen wird.
Wer vor mir in den Kreisel einfährt und es abzusehen ist das er auch vor mir in den Kreisel ist, hat vorrang. Fahre ich ihm rein weil ich so dämlich auf meine Vorfahrt pochen will, habe ich doch schuld? ![]() Ich weiß auch als normaler Verkehrsteilnehmer, das LKW eher schlecht als Recht aus dem Quarck kommen und eben deswegen, wäre es sehr fahrlässig noch an ihm vorbei kommen zu wollen. Warum ist das eine unklare Verkehrssituation? ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 266 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10917 ![]() |
Die Frage stellt sich mir täglich, daher wollte ich das hier mal diskutiert wissen, einfach um zu sehen, ob ich vielleicht die StVO falsch verstanden habe.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10959 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Ich würde jetzt Ingmar71 mal Recht geben: Er biegt ein auf ein bevorrechtigte Straße, die aber ganz leer ist, das darf er.
Wer da später noch einbiegt interessiert ihn nicht. Und wenn sein Führerhaus in der Vorfahrtsstraße drin ist ist er drin und genießt Vorfahrt vor den später einfahrenden. @Ingmar OT: Aus meiner Sicht sind es eher die Busfahrer diejenigen, die sich benehmen als gehöre ihnen die Straße. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21968 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Wir haben es hier mal wieder mit dem klassischen Dilemma zu tun, das immer dann auftritt, wenn langsame und schnelle Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen.
Es geht hier meiner Meinung nach überhaupt nicht um Behinderungen oder abstrakte Gefährdungen, sondern lediglich um die Interpretation einer Vorfahrtsfrage. Die StVO sagt schlicht und einfach: § 8 StVO (1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. - und DAMIT lässt sie uns dann leider allein. So, und jetzt kommt ein Sattelzug-Fahrer (nach Belieben zu ersetzen durch „Doc aus Bückeburg mit seinem Gespann“). Er erreicht einen Kreisel und möchte einfahren. Er guckt und denkt: "Aha, es ist niemand im Kreisel, also hat niemand mir gegenüber Vorfahrt, und ich darf jetzt in den Kreisel einfahren." In dem Moment kommt von weiter links einer daher. Er fährt als ZWEITER in den Kreisel ein, ist aber bedeutend schneller, und er stimmt dem - immer noch einfahrenden - Lkw gegenüber ein Hupkonzert an. Tja, was nun? Die StVO sagt - weder: "Wer im Kreisel von links kommt, hat Vorfahrt". - noch: "Wer den Kreisel zuerst erreicht, hat Vorfahrt;" sondern sie sagt: "„Fahrzeuge IM Kreisel haben Vorfahrt" - und nennt dabei leider keine „Stich-Millisekunde. Mal in Zeitlupe aufgedröselt: Der Lkw braucht insgesamt 10 Sekunden, um vollständig in den Kreisel einzufahren; der Pkw braucht eine einzige Sekunde, um vollständig in den Kreisel einzufahren. Also:
Ich bin der Meinung: „Der Lkw-Fahrer“. Begründung: Wenn sich ein Vorgang über längere Zeit hinzieht, dann gilt derjenige Zeitpunkt als entscheidend, zu dem der Vorgang BEGONNEN wird. Die entscheidende Sekunde in meinem Beispiel ist also die "Sekunde 0" - und nicht die "Sekunde 5". Obwohl: Ich hatte es schon mal (allerdings mit deutlich geringerem Zeitversatz zum Pkw ![]() ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1404 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Molschd Mitglieds-Nr.: 51663 ![]() |
Hm... beide haben ein Vorfahrt gewähren Schild. der LKW hat Platz und fährt los. Also meines erachtens befindet er sich dann als gleichberechtigter im Kreisel sobald die Fahrerkabine das Schild passiert hat und das ist schon ein gutes Stück im Kreisel. Wer nach ihm einfährt hat schlicht Pech gehabt und muss sich anpassen. Klappt doch sonst auch überall...
Man kann weder verlangen das der LKW rückwärts fährt und Platz macht, noch das er zu warten hat um sicher zu gehen das garantiert niemand schnelleres kommt. Seltsamer passus. |
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2232 Beigetreten: 06.03.2007 Wohnort: Aachen Mitglieds-Nr.: 29273 ![]() |
Im Endeffekt ist der Kreisel doch nur eine (vorfahrtberechtigte) Strasse, welche im Kreise verläuft.
Wenn ich an einer Einmündung stehe (mit Vorfahrt gewähren), und auf der Vorfahrtstrasse links von mir gibt es eine weitere Einmündung ein paar Meter weiter, und auf diese fährt ein Fahrzeug zu, ich erreiche meine Einmündung aber früher und möchte rechts abbiegen - dann bin ich der Meinung ich darf das. Der andere Fahrzeugführer biegt auf die Vorfahrtstrasse ein, und muss dann die dort vorhandenen Fahrzeuge berücksichtigen - auch wenn mein Abbiegevorgang noch nicht abgeschlossen, aber bereits begonnen ist. es grüßt thetdk -------------------- ----------------------------------------------------------
Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut, das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen ---------------------------------------------------------- |
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Beitrag
#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9493 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
In dem Zusammenhang hatte ich heute einen LKW Fahrer der geradeaus in den Kreisverkehr ungebremst eingefahren ist.
Ich bin der Meinung ich war zuerst drin... ![]() Eigentlich wollte er nach "links" und mußte dann fast bis zum Stillstand bremsen um die Kurve noch richtig zu bekommen. Normal machen das nur PKW die dann wirklich ganz geradeaus durchfahren. Vermutlich hat den auch irritiert/hat nicht damit gerechnet, daß ich ne komplette Runde im Kreisel gedreht hab (damit ich an der Post auf der richtigen Seite stehen kann). -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#29
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Guests ![]() |
Der PKW muss warten nach §11 StVO:
Zitat (1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte. (...) (3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert Zitat Die StVO sagt - weder: "Wer im Kreisel von links kommt, hat Vorfahrt". Genau das wäre aber sinnvoll. In England haben Fahrzeuge, die von rechts in einen Kreisverkehr einfahren, Vorfahrt. Überträgt man das auf Deutschland, funktioniert es trotz dazu fehlender Regel sehr gut: von links Kommenden Vorfahrt gewähren, als von links Kommender Vorfahrt nehmen. Es gibt (noch) kein Recht darauf, aber es ist eine sinnvolle Orientierungshilfe. Beispiele: ![]() ![]() ![]() Ich nehme jedes Mal an, dass du den schwarzen LKW fährst: 1. Gewähre dem PKW Vorfahrt. 2. Du hast Vorfahrt vor dem PKW. 3. Zuerst fährt der Radfahrer ein, dann der PKW, dann du. Aber ich möchte dich hier nicht mit so anspruchslosen klein- und vorstädtischen Kreisverkehren aufhalten, sondern schicke dich auch mal auf etwas Anspruchsvolleres, den Kreisverkehr am Ludgeriplatz: ![]() Der Bus blinkt links, ihm ist das Abfahren von der Haltestelle zu gewährleisten. Warte also zunächst ab, ob der Bus ausfährt oder auf die Kreisfahrbahn einfährt. Lasse auch den Fußgängern ihren Vorrang. Warte dann ab bis die Fahrzeuge auf der Außenspur der Kreisfahrbahn weg sind. Auf der Innenspur ist niemand, der dir in die Quere kommen könnte. (Zur Vollständigkeit: Rosa und Mittelgrün fahren aus, Rot folgt der Kreisfahrbahn und hat Vorfahrt, Gelb ebenfalls, Dunkellila fährt aus, Hellgrün folgt dem Kreis, Orange fährt aus, und Helllila bleibt im Kreis. Rosa, Mittelgrün und Dunkellila müssen beim Abbiegen den Vorrang der Fußgänger beachten. Hell- und Dunkelsilber und Olivgrün folgen der Kreisfahrbahn auf der Innenspur, Hellblau kann nach Hellgrün ausfahren, Dunkelbraun nach Helllila) Auf der Außenspur sind Gelb, ein Radfahrer, Rot, Helllila, zwei weitere Radfahrer und Hellgrün, die du passieren lassen musst. Da an jeder Einfahrt jemand steht, der in den Kreisverkehr möchte (je ein Radfahrer außer im Südosten, Graublau, Hellbraun, Beige, Dunkelblau, Mittelblau, Mittellila, Hellgraublau und du) solltest du warten bis Mittelblau und der Radfahrer von links gefahren sind (Der Radfahrer an der östlichen Einfahrt kann nach Hellgrün einfahren, ebenso Graublau, Hellbraun, Beige und der Radfahrer im Norden ordnen sich hinter dem Radfahrer hinter dem Gelben ein, Dunkelblau nach Rot nachdem Rot eine Runde absolviert hat oder hinter Beige falls Rot schon ausgefahren ist, Mittelblau und der Radfahrer im Westen hinter Dunkelblau, und dann kommst du dran). Dann solltest du einfahren können. Achte aber darauf, dass inzwischen neuer Verkehr an den Kreisverkehr gekommen sein kann und du dich deshalb neu orientieren musst. (Ich sehe gerade, da fehlt die Stoppschild-Kreisverkehr-Kombi an der südöstlichen Einfahrt, bitte einfach dazudenken.) Beachte bitte, dass das Vorfahrt gewähren für von links Kommende keine Rechtsgrundlage hat, sondern lediglich als Entscheidungshilfe dient. |
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