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> FS prüfungsfrei erteilt
charly68
Beitrag 17.02.2012, 10:31
Beitrag #1


Neuling
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Möchte hier nur abschließend miiteilen, daß ich Mitte Februar nach knapp 15 Jahren und 5 Monaten Entzug in Baden-Württemberg meinen FS mpu-frei und prüfungsfrei erhalten habe.

Zwar nur noch Klasse BE. Aber besser als gar nichts.

Bin dann mal wieder weg.

Nachtrag:

Die Bearbeitungszeit betrug ab Antragstellung bis zur Ausstellung des Abohlschreibens 4 Tage.
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Kai R.
Beitrag 17.02.2012, 10:34
Beitrag #2


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Hallo und herzlichen Glückwunsch! Schau mal wieder rein ..... (falls Du das nicht eh regelmässig tust) wavey.gif

Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt blink.gif

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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darkstar
Beitrag 17.02.2012, 10:37
Beitrag #3


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Herzlichen Glückwunsch !
Ich habe das mal in unseren Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt. wavey.gif

mfg
darkstar


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jfk
Beitrag 17.02.2012, 11:29
Beitrag #4


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Zitat (Kai R. @ 17.02.2012, 10:34) *
Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt blink.gif

Das ging doch bei einer thüringischen Kleinstadt vor ein paar Wochen auch... wavey.gif

Es funktioniert nicht, wenn der User gebannt wurde.

@charly:
Herzlichen Glückwunsch!


--------------------
Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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erbsenzähler
Beitrag 17.02.2012, 12:06
Beitrag #5


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@ charly68

glückwünsche auch von mir zum wiedereintritt in den club der mobilen, immer gute fahrt und viele unfallfreie km.

gruß,
erbsenzähler
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spiegelmann
Beitrag 19.02.2012, 00:22
Beitrag #6


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Na denn allzeit gute Fahrt.Gab es einen Grund für die 5-monatige Verzögerung?

Gruss
spiegelmann


--------------------
Gesagt ist nicht gehört ,gehört ist nicht verstanden ,verstanden ist nicht einverstanden ,einverstanden ist nicht angewendet ,angewendet ist nicht beibehalten
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charly68
Beitrag 19.02.2012, 12:00
Beitrag #7


Neuling
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Gruppe: Banned
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Mitglieds-Nr.: 63339



ja, der vorläufige Entzug zwischen Tat und Urteil von ca. 4 Monaten bzw. rund 1 Monat zwischen Tilgungsende und Erteilung, da ich nicht sofort nach Tilgungsende beantragt hatte.
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