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#1
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Neuling ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 24 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63339 ![]() |
Zwar nur noch Klasse BE. Aber besser als gar nichts. Bin dann mal wieder weg. Nachtrag: Die Bearbeitungszeit betrug ab Antragstellung bis zur Ausstellung des Abohlschreibens 4 Tage. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo und herzlichen Glückwunsch! Schau mal wieder rein ..... (falls Du das nicht eh regelmässig tust)
![]() Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt ![]() Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Herzlichen Glückwunsch !
Ich habe das mal in unseren Thread zur prüfungsfreien Neuerteilung verewigt. ![]() mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Offensichtlich können die Nicks von gelöschten Usern neu vergeben werden und sind nicht gesperrt ![]() Das ging doch bei einer thüringischen Kleinstadt vor ein paar Wochen auch... ![]() Es funktioniert nicht, wenn der User gebannt wurde. @charly: Herzlichen Glückwunsch! -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 04.08.2010 Wohnort: Bayern Mitglieds-Nr.: 55128 ![]() |
@ charly68
glückwünsche auch von mir zum wiedereintritt in den club der mobilen, immer gute fahrt und viele unfallfreie km. gruß, erbsenzähler |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 73 Beigetreten: 07.12.2008 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 45719 ![]() |
Na denn allzeit gute Fahrt.Gab es einen Grund für die 5-monatige Verzögerung?
Gruss spiegelmann -------------------- Gesagt ist nicht gehört ,gehört ist nicht verstanden ,verstanden ist nicht einverstanden ,einverstanden ist nicht angewendet ,angewendet ist nicht beibehalten
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 24 Beigetreten: 14.02.2012 Mitglieds-Nr.: 63339 ![]() |
ja, der vorläufige Entzug zwischen Tat und Urteil von ca. 4 Monaten bzw. rund 1 Monat zwischen Tilgungsende und Erteilung, da ich nicht sofort nach Tilgungsende beantragt hatte.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 10:17 |