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> Leichte Kollision: Aussage gegen Aussage :-o, Gegner behauptet, er habe gestanden
KJK
Beitrag 10.02.2012, 18:34
Beitrag #1


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Hallo,

ich hätte gerne ein paar Meinungen zu folgendem (selbstverständlich rein fiktiven) Fall:
"Ich hatte eine kurze Rast auf einem Autobahnparkplatz eingelegt und mich zum Weiterfahren schon mit gesetztem linken Blinker parallel zur Fahrspur des Parkplatzes einsortiert. Da von hinten noch 2 Fahrzeuge auf den Parkplatz fuhren, musste ich aber erst noch deren Vorrang beachten.
Während das hintere Fahrzeug vor mir einscherte, bemerkte ich, dass mein Wagen leicht wackelte. Klarer Fall: Der hatte mich leicht "mitgenommen". Praktischerweise konnte ich den Vorfall der Polizei gleich persönlich melden, denn der vordere Wagen gehörte der Rennleitung und hatte den hinteren wegen einer vorangegangenen Geschwindigkeitsüberschreitung auf diesen Parkplatz gelotst rolleyes.gif .

Die Polizisten hatten von dem Vorfall allerdings nichts mitbekommen (verständlich, er spielte sich ja hinter ihnen ab) und waren zunächst etwas irritiert, als ich sie um Aufnahme des Unfalls bat. Der Schaden an meinem Wagen war allerdings nicht zu übersehen, und am Fahrzeug des Kontrahenten befand sich ein korrespondierender Schaden. Der Kontrahent sprang, mit dem Vorwurf konfrontiert, erst einmal "aus dem Hemd" und bestritt, dass es überhaupt eine Kollision gegeben habe. Nachdem die Polizisten ihm seinen Schaden zeigten, wurde dieser als Altschaden deklariert. Als sie ihm dies wiederum anhand meines Schadens widerlegten, wusste er plötzlich ganz sicher, dass er gestanden habe und ich gerollt sei ... Sein Beifahrer bestätigte diese Version radebrechend... Ich hatte allerdings die ganze Zeit auf der Bremse gestanden.

Bei meinem Wagen ist die vordere Stoßstange an der linken Seite beschädigt, beim Unfallgegner die hintere Stoßstange rechts an der Seite (beides augenscheinlich lediglich Lackschäden an Kunststoffteilen).

Da die Polizisten anhand des Schadensbildes den Unfalhergang nicht zweifelsfrei rekonstruieren konnten (ok, die sind keine Gutachter), fertigten sie Fotos der Schäden an, erstellten eine Unfallmitteilung und verwiesen darauf, dass wir Post bekommen würden.

Aufgrund der Tatsache, dass ich 2 Aussagen gegen mich habe, habe ich ein bisschen Sorge, dass ich auf meinem Schaden sitzenbleiben könnte, da die Versicherung aufgrund der relativ geringen Schadenhöhe kein besonderes Interesse haben wird, großen Aufwand zur Ermittlung des Unfallhergangs zu treiben. Die Polizisten, die heute in NRW "Blitzer-Großkampftag" haben, werden sich vermutlich auch nicht mehr im Einzelnen an die Widersprüche in den Behauptungen der *lieben Mitmenschen* erinnern, wenn sie dereinst irgendwann dazu befragt werden sollten."

Was könnte ich in dieser Konstellation möglichst frühzeitig tun, um eventuelle finanzielle Einbußen zu vermeiden? Verkehrsrechtschutzversicherung sei vorhanden.


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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tortenboxer
Beitrag 10.02.2012, 18:40
Beitrag #2


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Ich würde unverzüglich Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen sowie paralell einen Anwalt mit der weiteren Bearbeitung des Falles betrauen.
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nachteule
Beitrag 10.02.2012, 19:11
Beitrag #3


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Hallo, KJK,

Zitat (KJK @ 10.02.2012, 18:34) *
Die Polizisten, die heute in NRW "Blitzer-Großkampftag" haben, werden sich vermutlich auch nicht mehr im Einzelnen an die Widersprüche in den Behauptungen der *lieben Mitmenschen* erinnern, wenn sie dereinst irgendwann dazu befragt werden sollten."

das ist durchaus anzunehmen und auch verständlich.

Gerade aus diesem Grund sollten sie dieses in der Sachverhaltsschilderung vermerken.

An Deiner Stelle würde ich mich noch mal mit den Beamten kurzschließen und sie bitten, ihre Beobachtungen und vor allem die unterschiedlichen Angaben des Fahrers zu den Schäden zu vermerken, denn diese Aussagen lassen nicht unbedingt darauf schließen, dass der Fahrer zu den wirklich ehrlichen Zeitgenossen gehört.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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rapit
Beitrag 10.02.2012, 19:23
Beitrag #4


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Zitat (KJK @ 10.02.2012, 18:34) *
Der Kontrahent sprang, mit dem Vorwurf konfrontiert, erst einmal "aus dem Hemd" und bestritt, dass es überhaupt eine Kollision gegeben habe. ...
wusste er plötzlich ganz sicher, dass er gestanden habe und ich gerollt sei ...

aha. Soso.
Passt irgendwie nicht zusammen...
Ist dasselbe wie "Habe ihn nicht kommen sehen + habe gesehen, dass er viel zu schnell ankam"

Wenn Du Glück hast, kann ein Gutachter feststellen, wer wem reingefahren ist, und das geht auch im Rahmen dessen, dass Du (fiktiv) mit Deiner Rechtsschutzversicherung im Rücken Schadensersatz forderst, selbst wenn Deine Versicherung kein Interesse haben sollte, wie Du vermutest (sollte aber nicht so sein).

Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht wäre von Anfang an sinnvoll.
Zumal Vorsicht wegen des Vorgehens geboten ist, dass Deine RSV die Gutachtenkosten in jedem Fall übernimmt (also nicht einfach mal eben voreilig einen Gutachter mit der Rekonstruktion beauftragen! Da braucht es ein wenig Geschick in der Vorgehensweise) wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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KJK
Beitrag 10.02.2012, 19:59
Beitrag #5


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Zitat (rapit @ 10.02.2012, 19:23) *
Wenn Du Glück hast, kann ein Gutachter feststellen, wer wem reingefahren ist

Gerade habe ich mir mal meine eigenen Fotos angesehen: Ich glaube darauf zu erkennen, dass Lackpartikel von hinten nach vorne gerubbelt wurden, was nach meiner laienhaften Einschätzung eindeutig für eine Bewegung an meinem Fahrzeug entlang spricht, aber ich weiß natürlich nicht, ab das reicht (würde ja letztlich nur bedeuten, dass das andere Fahrzeug sich schneller bewegte als meins).

Mit der Polizeidienststelle werde ich mich dann also in den nächsten Tagen in Verbindung setzen, und Anfang nächster Woche den Sachverhalt auch meiner RSV schildern.


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mir
Beitrag 10.02.2012, 20:05
Beitrag #6


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Die Fahrzeuge der Polizei sind übrigens möglicherweise gar nicht versichert, das macht die Abwicklung auch noch mal "interessanter".


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Wollf_0708
Beitrag 10.02.2012, 20:17
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 20:05) *
Die Fahrzeuge der Polizei sind übrigens möglicherweise gar nicht versichert,

Ähh wie ?? Zurück zum Start und genauer lesen smile.gif
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mir
Beitrag 10.02.2012, 20:25
Beitrag #8


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Was meinst Du genau? Ich hab nur ein Auge, da kann ich nur jedes zweite Wort lesen.


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saxonette
Beitrag 10.02.2012, 20:31
Beitrag #9


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Nicht das Polizeiauto ist mit dem TE kollidiert sondern das Fahrzeug hinter dem Polizeifahrzeug...
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Wollf_0708
Beitrag 10.02.2012, 20:36
Beitrag #10


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 20:25) *
da kann ich nur jedes zweite Wort lesen.

Für die Nachlese: halte das erste Wort des Start-Beitrages mit dem linken Zeigefinger zu und lese wie gewohnt.
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mir
Beitrag 10.02.2012, 20:37
Beitrag #11


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Das mache ich ja auch immer, aber trotz ständiger Übung macht es manchmal Schwierigkeiten - probier's doch mal wink.gif

Kannst Du mir nun sagen, was Du gemeint hast? Ich find's nämlich wirklich nicht.

Update: Jetzt ist der Groschen endlich gefallen wink.gif
Danke @Saxonette.

Manchmal liest man und versteht es einfach falsch. Sorry ...


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Tanna
Beitrag 10.02.2012, 20:42
Beitrag #12


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@KJK
Schade, dass es nicht so aussieht, als wäre der Fall wirklich fiktiv. hug.gif

Der Beitrag wurde von Tanna bearbeitet: 10.02.2012, 20:42


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Uwe W
Beitrag 10.02.2012, 21:52
Beitrag #13


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Hallo KJK;

kannst Du die Parkplatzsituation mal etwas genauer beschreiben (ggf. Skizze): wie standen die Fahrzeuge nach dem Zusammenstoß?
Wäre es überhaupt möglich gewesen, dass Dein Fahrzeug an dem Fahrzeug des Unfallgegners entlangschrammt, nachdem dieses zum Stehen gekommen ist?
Wenn ja, hättest Du dann zurücksetzen müssen, um die Endkonstellation zu erreichen?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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KJK
Beitrag 10.02.2012, 22:24
Beitrag #14


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Das ungewaschene Rote im Vordergrund ist mein Wagen, dessen Motor ich sofort nach dem Zusammenprall abgestellt habe.

Der Daimler-Fahrer ist ja, da er den Zusammenstoß offenbar überhaupt nicht bemerkt hat, fröhlich weitergefahren bis zu seiner Parkposition.


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Ichtyos
Beitrag 10.02.2012, 22:39
Beitrag #15


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Zitat (KJK @ 10.02.2012, 18:34) *
Als sie ihm dies wiederum anhand meines Schadens widerlegten, wusste er plötzlich ganz sicher, dass er gestanden habe und ich gerollt sei ... Sein Beifahrer bestätigte diese Version radebrechend...

Die Schilderung wird mit dem Bild wohl kaum in Übereinstimmung zu bringen sein... whistling.gif


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KJK
Beitrag 10.02.2012, 23:04
Beitrag #16


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Naja, das kommt darauf an, was die behaupten, welche Fahrmanöver ich angeblich noch durchgeführt haben soll...


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Ichtyos
Beitrag 10.02.2012, 23:14
Beitrag #17


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Stimmt - auf dem Bild ist leider nicht zu erkennen, dass auf dem Hochbord in Höhe des Fahrzeughecks des Daimlers keine Reifenspuren sind. whistling.gif


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oldierolli
Beitrag 11.02.2012, 02:15
Beitrag #18


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Hallo, mein Kommentar geht in eine andere Richtung: bei einer ZWECKGERECHTEN Konstruktion heutiger Fz. dürfte bei solchen BERÜHRUNGEN erst gar kein Schaden entstehen. Wenn man mal betrachtet, wieviel unnötiger Aufwand (öffentlich/privatrechtlich/handwerklich/zeitlich) durch solche Fehlkonstruktionen entsteht, könnte man sogar Milliardenschaden p.a. für die Volkswirtschaft nachweisen. In den USA war (ist?) durch Initiative des damaligen Anwalts Ralph Nader vorgeschrieben worden, dass STOSS-Fänger einen Aufprall bis 8km/h (wohl 5mph) aushalten müssen und keine Schäden am Fz. entstehen dürfen. Hier sind die ehemaligen (leider auch nicht gleich hohen) Stoß-Stangen zu lächerlichen Berühr-Schilden (und zweckwidrig hochglanzlackiert) mutiert. Früher hatte der ADAC deutliche Kritik geübt. Gem. BGB ist man ja zum Schadensersatz verpflichtet, aber wenn ich z.b. mit einem weißen Mantel in einen Handwerksbetrieb gehe und dieser dort durch den üblichen Arbeitsablauf verunreinigt wird, hätte ich sicher schlechte Aussichten auf Schadensersatz. Es ist mir leider nicht bekannt, dass Gerichte so urteilen, dass Schäden wegen "Herbeiführen eines vermeidbaren Beschädigungsriskos" den Ersatz absprechen. Noch extremer dargestellt: würde jemand die "Stoß"fänger vergolden, müsste dem Betroffenen tatsächlich der Goldwert ersetzt werden, obwohl ein selbst erzeugtes erhöhtes Risko an regelmäßig gefährdetem Fahrzeugteil vorliegt? Das sollte Herr Ramsauer noch per Gesetz ausschließen lassen. Gruß.Rolf
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Der Bär
Beitrag 11.02.2012, 05:07
Beitrag #19


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Zitat (oldierolli @ 11.02.2012, 02:15) *
bei einer ZWECKGERECHTEN Konstruktion

Grundsätzlich bin ich ja auch ein Vertreter der Aussage, aber speziell im konkreten (selbstverständlich fiktiven) Fall (mit selbstverständlich fiktiven Fotos) sind keine hochglänzende Klavierlack-Karossen zu erkennen. wavey.gif

Mit den gemachten Fotos kann es doch gar keinen Zweifel geben, dass die Aussage des Unfallgegners absoluter Blödsinn ist! Wie sollst du hinter ihm stehend denn reingefahren sein, wenn er schon stand? blink.gif
Also an deiner (fiktiven) Stelle würde ich mir da keinen Kopf machen, dass am Ausgang dieser Sache irgendwelche Zweifel wären. wavey.gif


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Digo
Beitrag 11.02.2012, 11:01
Beitrag #20


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Zitat (oldierolli @ 11.02.2012, 02:15) *
In den USA war (ist?) durch Initiative des damaligen Anwalts Ralph Nader vorgeschrieben worden, dass STOSS-Fänger einen Aufprall bis 8km/h (wohl 5mph) aushalten müssen und keine Schäden am Fz. entstehen dürfen.

Wenn du mir jetzt noch erklärst, wie ein STOSSfänger einen Kratzer absorbieren soll.
Hier geht es nicht um einen Auffahrunfall, sondern um das entlangschleifen an einem anderen Auto, da kann das Auto noch so gut konstruiert sein, einen Kratzer wird es geben.
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Wollf_0708
Beitrag 11.02.2012, 11:09
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 10.02.2012, 20:37) *
Manchmal liest man und versteht es einfach falsch. Sorry ...

Das, allerdings, hat nichts mit der Anzahl der Augen zu tun. whistling.gif

GrussW wink.gif lF
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KJK
Beitrag 11.02.2012, 12:19
Beitrag #22


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Zitat (Der Bär @ 11.02.2012, 05:07) *
Mit den gemachten Fotos kann es doch gar keinen Zweifel geben, dass die Aussage des Unfallgegners absoluter Blödsinn ist! Wie sollst du hinter ihm stehend denn reingefahren sein, wenn er schon stand? blink.gif
Also an deiner (fiktiven) Stelle würde ich mir da keinen Kopf machen, dass am Ausgang dieser Sache irgendwelche Zweifel wären. wavey.gif
Da hast Du natürlich recht, aber der dreht das ja jedesmal so hin, wie es ihm passt: Auch dafür wird ihm schon noch eine Lügengeschichte einfallen, warum er nach der Kollision noch beiseite gefahren ist ranting.gif ...


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Dynamite Harry
Beitrag 12.02.2012, 22:42
Beitrag #23


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Um mit dem roten KFZ den Daimler hinten links zu beschädigen, sind aber irgendwie der Bordstein und die AHK im Wege, da kann der Rote rollen wie er will.


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Ichtyos
Beitrag 12.02.2012, 23:06
Beitrag #24


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Zitat (Dynamite Harry @ 12.02.2012, 22:42) *
Um mit dem roten KFZ den Daimler hinten links zu beschädigen(...)
(Hervorhebung von mir)
Hinten links am Daimler ist nüscht - betroffen war die andere Seite:

Zitat (KJK @ 10.02.2012, 18:34) *
Bei meinem Wagen ist die vordere Stoßstange an der linken Seite beschädigt, beim Unfallgegner die hintere Stoßstange rechts an der Seite (beides augenscheinlich lediglich Lackschäden an Kunststoffteilen).


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Dynamite Harry
Beitrag 15.02.2012, 15:31
Beitrag #25


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wub.gif
Ich meinte ja auch das andere links, da wo der Bordstein ist ...


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KJK
Beitrag 24.03.2012, 17:53
Beitrag #26


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Heute habe ich von der Bußgeldstelle den Bescheid bekommen, dass das gegen mich eingeleitete Bußgeldverfahren eingestellt wurde. Eine Begründung steht allerdings leider nicht dabei. Ich hätte ja gern so was gelesen wie "die gegen Sie erhobenen Vorwürfe sind mit dem Schadensbild nicht vereinbar" rolleyes.gif ...

Ob gegen Herrn Münchhausen auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde und wie dessen Stand ist, weiß ich leider nicht.


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oscar_the_grouch
Beitrag 24.03.2012, 19:12
Beitrag #27


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wirst du in der Regel auch nie erfahren. Wichtig ist das seine Versicherung deinen Schaden bezahlt.
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KJK
Beitrag 25.03.2012, 12:38
Beitrag #28


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Zitat (oscar_the_grouch @ 24.03.2012, 20:12) *
Wichtig ist das seine Versicherung deinen Schaden bezahlt.

Ja, schon klar. Wobei ich die leise Hoffnung habe, dass die Wahrscheinlichkeit dafür durch die Einstellung "meines" Verfahrens etwas gestiegen ist, da mir beide Versicherungen auf Nachfrage mitteilten, dass sie noch auf die Ergebnisse aus der Bußgeldstelle warteten. Deshalb würde mich ja auch der Stand des Verfahrens gegen Münchhausen-Bey so brennend interessieren...


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KJK
Beitrag 20.04.2012, 16:55
Beitrag #29


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Tja, diese Information habe ich inzwischen: Das Verfahren gegen meinen Kontrahenten ist ebenfalls eingestellt worden dry.gif , was die gegnerische Versicherung zu dem großzügigen rolleyes.gif außergerichtlichen Regulierungsangebot 50:50 motiviert hat.
Meine (nochmalige) Information, dass ich das keinesfalls akzeptieren würde, wurde lediglich bedauernd zur Kenntnis genommen.
Am Dienstag habe ich einen Termin beim Anwalt (selbstverständlich Fachanwalt für Verkehrsrecht).

Ob sich die Aktion aufgrund des vergleichsweise geringen Schadens finanziell tatsächlich lohnt, weiß ich nicht, aber es widerstrebt mir zutiefst, diesen Dre...isten Lügner mit seiner Tour einfach so durchkommen zu lassen.
Kann ich im Erfolgsfall eigentlich auch die Fahrtkosten zum Anwalt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?


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Timo1986
Beitrag 20.04.2012, 22:42
Beitrag #30


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Zitat (KJK @ 20.04.2012, 17:55) *
Kann ich im Erfolgsfall eigentlich auch die Fahrtkosten zum Anwalt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?


Fällt wohl unter die Kostenpauschale. Porto, Telefon und Fahrtkosten usw. können wohl darunter fallen.

Unabhängig ob diese in der Höhe enstanden sind.

Kostenpauschale zwischen 20-30€.

Ich habe damals 20€ bekommen.

Viel Erfolg noch.
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