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> Sonar Angel Eyes ohne LWR!? Strafe? Folgen?
MASSIV89
Beitrag 07.02.2012, 13:03
Beitrag #1


Neuling


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Hey jungs, ich habe einen VW Polo 6N Baujahr 1995, 75ps 1.6l.

und zwar habe ich vor kurzem mir angel eyes von sonar gebraucht für wenig geld besorgt. nur haben diese leider keine Leuchtweitenregulierung!
ein kollege, der auch kfz meister ist, meinte: das ist egal, nur wenn du mal zum tüv musst kriegste probleme, dann muss man die originalen zurück bauen? stimmt das? wollte halt noch wissen, ob man von der polizei nur wegen den angel eyes angehalten werden kann, weil die das nachprüfen wollen? habe sowas noch nie mitbekommen (aus meinem kreis) das jemand wegen sowas angehalten wurde. Und wenn ja, welche strafe kriegt man? nur ne mängelkarte? oder kommt da mehr auf einen zu? vielen dank!!!
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Pionic
Beitrag 07.02.2012, 15:01
Beitrag #2


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Das hängt davon ab, ob die Leuchten prinzipiell (E-Prüfzeichen) und dann noch speziell (für deinen Fahrzeugtyp) zugelassen worden sind.

Schreib doch die Firma an oder suche auf deren Seite nach, ob die online eine Betriebsanleitung haben. Wenn ja, dann kannst du die ja mal hier verlinken, dann können wir dir genau sagen, was zulässig ist und was die Folgen wäre.

Was sind denn die Leuchtmittel in den Scheinwerfern? H7 oder Xenon?
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Jasper
Beitrag 07.02.2012, 15:28
Beitrag #3


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Zitat (Pionic @ 07.02.2012, 15:01) *
Das hängt davon ab, ob die Leuchten prinzipiell (E-Prüfzeichen) und dann noch speziell (für deinen Fahrzeugtyp) zugelassen worden sind.

Reicht das?

Es gibt genau in diesem Zeitraum Mitte der 90er den Effekt, dass eine LWR noch nicht EU-weit, sondern nur in einigen Ländern vorgeschrieben war,. Somit gibt es für diese, das gleiche Fahrzeuge zwei unterschiedliche Scheinwerfer, mit LWR und ohne LWR. Beide Scheinwerfer sind (EU)-zulässig und haben sogar gleiche "E"-Prüfzeichen.

Darf man diese Scheinwerfer ohne LWR benutzen?
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Pionic
Beitrag 07.02.2012, 15:29
Beitrag #4


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Wenn dem so sein sollte und der Scheinwerfer keine LWR hat, dann wird er dementsprechend wohl auch nicht für ein Fahrzeug ohne LWR zugelassen sein.
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MASSIV89
Beitrag 07.02.2012, 16:01
Beitrag #5


Neuling


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also die leuchtmittel sind h1. ich habe mir jetzt diese hier bestellt für die angel eyes.

http://www.ebay.de/itm/1-Paar-H1-Xenon-bla...=item43a68618e0

diese leuchten sind erlaubt mit e zeichen. also ich stelle die scheinwerfer auch manuell in der werkstatt ein, sodass eine blendung stark vermieden werden kann smile.gif außerdem ist mein auto nie voll besetzt. nur manchmal beifahrer, sonst niemand. und transportieren tuhe ich auch nie was
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Ernschtl
Beitrag 07.02.2012, 16:33
Beitrag #6


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Zitat (Pionic @ 07.02.2012, 15:29) *
Wenn dem so sein sollte und der Scheinwerfer keine LWR hat, dann wird er dementsprechend wohl auch nicht für ein Fahrzeug ohne LWR zugelassen sein.
Warum nicht, passt doch. think.gif


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MASSIV89
Beitrag 07.02.2012, 16:55
Beitrag #7


Neuling


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ich verstehe grad den satzt nicht XD ,,Wenn dem so sein sollte und der Scheinwerfer keine LWR hat, dann wird er dementsprechend wohl auch nicht für ein Fahrzeug ohne LWR zugelassen sein.''
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Pionic
Beitrag 07.02.2012, 23:17
Beitrag #8


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Ganz einfach: Sollte der Scheinwerfer eine zusätzlich im Fahrzeug vorhandene LWR benötigen, so wird er keine Zulassung für die Fahrzeuge haben, die eben keine solche LWR haben. wink.gif
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Sachse
Beitrag 08.02.2012, 08:22
Beitrag #9


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Bitte prüf mal die Scheinwerfer, meist gibt es Löcher, die ausgebrochen werden müssen und da kommen die Motoren aus den anderen rein.


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...sing mei Sachse sing....
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Cop
Beitrag 08.02.2012, 09:13
Beitrag #10


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Die (geschulte) Polizei kontrolliert solche Verstöße durchaus. Ein Verwarnungsgeld ist vom Verordnungsgeber (leider) nicht vorgesehen.

Es ist durchaus bekannt, dass gewisse Angel-Eye-Scheinwerfer der fraglichen Firma nicht mit einer elektrischen Leuchtweitenregulierung nachgerüstet werden können.
Ein Polo 6N mit Erstzulassung 1995 benötigt eine Leuchtweitenregulierung (manuelle Einstellung am Scheinwerfer ist nicht ausreichend).

Somit dürfen die Scheinwerfer an diesem Fahrzeug nicht verbaut werden.

Im Übrigen hat die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers nichts mit der Leuchtweitenregulierung zu tun. Das Erfordernis der Leuchtweitenregulierung betrifft das Fahrzeug und wird nicht in der Bauartgenehmigung des Scheinwerfers mitgeprüft.
Kurz: Scheinwerfer ist zugelassen, darf aber nicht an Pkw Polo ab EZ 1.1.90 verbaut werden.

Die Beseitigung des Mangels einer fehlenden Leuchtweitenregulierung kann mit dem polizeilichen Mängelberichtsverfahren sichergestellt werden, setzt allerdings das Einverständnis des Bürgers voraus. Unterwirft er sich dem Verfahren nicht, kann (und wird) die Kfz-Zulassungsbehörde über den Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Es entstehen dann Kosten.

Im Übrigen vermute ich ganz stark, dass das "E-Prüfzeichen" auf den durch MASSIV89 erworbenen Leuchtmitteln ein Phantasieprodukt ist. Ein Lichtbild davon würde Aufschluss geben.
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Der_Veranstalter
Beitrag 08.02.2012, 09:17
Beitrag #11


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Zitat (MASSIV89 @ 07.02.2012, 16:01) *
also die leuchtmittel sind h1. ich habe mir jetzt diese hier bestellt für die angel eyes.


Chinesische Billigfunzeln, über die jeder mit bisschen Ahnung nur lacht???

Also bei aller Liebe gegenüber Autoverschönerungen, aber sowas verstehe ich nicht. Die sind nicht heller oder stärker als normale, sondern nur "bläulich-weiß". Da gibts dann aber auch Lampen von Qualitätsherstellern.


So, jetzt eine Bitte an alle:

Mir stellt sich das so dar: Der TE hat ein Fahrzeug, das serienmäßig eine LWR hat. Er baut die originalen Scheinwerfer aus und baut stattdessen seines Erachtens cool aussehende Billiglichter aus Ebay ein, die keine LWR haben. Jetzt schiebt er Panik, weil dem TÜV / der Polizei das nicht gefallen könnte.

Habe ich das richtig verstanden oder gibt es einen wesentlichen Aspekt, den ich übersehen habe?

gb


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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 10:09
Beitrag #12


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Zitat (Cop @ 08.02.2012, 09:13) *
Im Übrigen hat die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers nichts mit der Leuchtweitenregulierung zu tun.

Womit denn sonst?

Ich habe nur diese eine, aber anscheinend und entgegen der ersten Antwort hier, dann eben doch nicht ganz einfach zu beantwortende Frage


Zitat
Das Erfordernis der Leuchtweitenregulierung betrifft das Fahrzeug

Nein, auch die Bauartgenehmigung des Fahrzeugs hat exakt wie die Scheinwerfer nichts mit der Leuchtweitenregulierung zu tun.

Es gibt dieses und viele andere Fahrzeuge auch ohne LWR, und beide Varianten haben die selbe Typprüfung. Von den Produktionszahlen sind das auch erheblich mehr als mit LWR und diese Fahrzeuge gibt es auch in Deutschland mit deutscher Zulassung. Das sind "EU"-Importe die ohne LWR aufgrund der gegenseitigen Anerkennung für zulässig erkannt worden.

Wenn nationale Bestimmungen eine "höhere" Wirkung als EU-Zulassungsvorschriften hätten, dann wären eine ganze Menge "EU"-Importe - Fahrzeuge wie auch Zubehör- und Ersatzteile - und nicht nur wegen dieser jetzt hier angefragten LWR unzulässig. Wenn sich aber nationale Bestimmungen den EU-Bestimmungen "unter" zu ordnen haben, dann wären diese Scheinwerfer ohne LWR (und noch ganz andere Sachen) zulässig.

Es ist in dem Zusammenhang auch nicht sonderlich der Klärung hilfreich, wenn man die Fragestellung in die "Tuningspinner-Ecke" rückt. Es betrifft weit mehr "seriöse Altherrenfahrer", wo es anscheinend aber stillschweigend geduldet wird oder man besser nichts von Wissen will, weil es das eigene Geld kosten würde und nicht so auffällt oder bekannt ist, wie ein Tuning-Scheinwerfer.
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calectra
Beitrag 08.02.2012, 10:38
Beitrag #13


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Man kann die LWR beim TÜV austragen lassen. Dann benötigt man von der Zulassungsstelle eine Sondergenehmigung die "nur" ca. 25€ kostet und schon geben sowohl der TÜV als auch die Cops Ruhe.

Gruß


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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MASSIV89
Beitrag 08.02.2012, 10:51
Beitrag #14


Neuling


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also die leuchten, die ich mir bestellt habe, die sollen nicht erlaubt sein!!! -.- was das den!? da steht im internet sogar, dass die e zeichen haben -.- oder?

http://www.ebay.de/itm/1-Paar-H1-Xenon-bla...=item43a68618e0

liest mal was da steht. da steht e zeichen!
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calectra
Beitrag 08.02.2012, 11:00
Beitrag #15


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Ja ist ja schön und gut. Aber dein Auto hat die ABE mit LWR bekommen, wenn du jetzt aus welchem Grund auch immer keine mehr hast, erlischt die BE.

Gruß


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MASSIV89
Beitrag 08.02.2012, 11:01
Beitrag #16


Neuling


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ich habe auf polotreff.de mit einigen leuten geschrieben, die genau die selben angel eyes drinn haben/hatten. und die meinen zu mir, man kriegt höchstens probleme beim tüv. polizeilich hätte niemals jemand das kontrollieren wollen solange alles manuell richtig eingestellt ist und nix blendet !
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Wollf_0708
Beitrag 08.02.2012, 11:06
Beitrag #17


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Das sind doch im Link Lampen, "Glühbirnen", Leuchtmittel oder wie man auch sagen will, aber keine Scheinwerfer !
Das hat doch mit den Engelsaugen nix zu tun.
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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 11:06
Beitrag #18


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Zitat (calectra @ 08.02.2012, 11:00) *
Aber dein Auto hat die ABE mit LWR bekommen, ...

Genau das nämlich nicht.

Das Fahrzeug hat keine ABE mit LWR, sondern eine EU-Typprüfung ("E-Zulassung") ohne LWR.
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calectra
Beitrag 08.02.2012, 11:14
Beitrag #19


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Zitat (MASSIV89 @ 08.02.2012, 11:01) *
ich habe auf polotreff.de mit einigen leuten geschrieben, die genau die selben angel eyes drinn haben/hatten. und die meinen zu mir, man kriegt höchstens probleme beim tüv. polizeilich hätte niemals jemand das kontrollieren wollen solange alles manuell richtig eingestellt ist und nix blendet !

Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es die Cops nicht interessiert, gut. Aber er kann das genauso bemängeln wie der Tüv. Ich halte es auch für sehr sehr unwahrscheinlich, dass jemals ein Polizist dies bemängeln wird, aber die Möglichkeit ist nunmal gegeben. Ich kenn die Angel Eyes aber so, dass da Vorrichtungen für LWR-Motoren sind. Da muss man einfach den Stift zur manuellen Einstellung entfernen und stattdessen die LWR-Motoren reinstecken. Wenn das bei deinen nicht geht, kannst du die LWR nur austragen lassen, wenn du auf Nummer Sicher gehen willst.

Gruß

Zitat (Jasper @ 08.02.2012, 11:06) *
Das Fahrzeug hat keine ABE mit LWR, sondern eine EU-Typprüfung ("E-Zulassung") ohne LWR.

Also braucht er keine LWR? Ich musste meine auch austragen lassen. Naja auch gut. Dann kann er die Scheinwerfer verbauen. Läuft natürlich Gefahr sich mit dem TÜV und oder Cops rumärgern zu müssen.

Gruß


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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 11:31
Beitrag #20


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Zitat (calectra @ 08.02.2012, 11:14) *
Also braucht er keine LWR? Ich musste meine auch austragen lassen. Naja auch gut. Dann kann er die Scheinwerfer verbauen. Läuft natürlich Gefahr sich mit dem TÜV und oder Cops rumärgern zu müssen.

Genau das ist ja meine Frage.
Der eine darf es nicht (oder doch) oder muss es austragen lassen (oder nicht), der andere darf es (oder auch nicht) think.gif


Es gibt sehr viele Situationen, nicht nur bei der LWR, bei denen der deutsche Gesetzgeber mit nationalen Vorschriften deutlich schneller war, als die EU mit den EU-Vorgaben.

Daraus ergibt sich bei doch erstaunlich vielen Ersatz-, wie auch Zubehörteilen, dass diese zwar eine "E-Zulassung" haben aber gegen geltende nationale Bestimmungen verstoßen und damit unzulässig sind (oder doch nicht).

Was gilt und warum wird das, was auch immer gilt, dann so unterschiedlich gehandhabt?
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Timo1986
Beitrag 08.02.2012, 11:45
Beitrag #21


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Bei der HU (Hauptuntersuchung) wird probiert, ob die Leuchtweitenregulierung funktioniert.

Hat dein Auto eine Leuchtweitenregulierung und diese funktoniert nicht, bekommst du keine Plakette. whistling.gif
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haschee
Beitrag 08.02.2012, 11:59
Beitrag #22


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relativ einfach.

Alle ab Erstzulassung X brauchen eine LWR.

Importe konnten/können eine Ausnahmegenehmigung bekommen, die dann aber eingetragen im Schein steht.


Hat man nun ein Fahrzeug mit LWR dann kann man eben keine Scheinwerfer ohne LWR einbauen, da die Ausnahmegenehmigung fehlt.



Bei Scheinwerfern und Anbauteilen muß man sowieso aufpassen.

Beispiel:
Anklebbarer böser Blick mit ABE.
Soweit kein Problem.
Jetzt hat aber jemand Angel Eye Scheinwerfer drin.
ABE bezieht sich auf Serienscheinwerfer... thread.gif
Unter Umständen gibts sogar 2 verschiedene Serienscheinwerfer und die ABE bezieht sich nur auf einen.

Augen auf beim Eierkauf! Selbst wenn steht "in Fahrzeug ABE" "mit ABE" "mit E Kennzeichen"


2. Beispiel:
Ich hab z. B. Scheinwerfer die theoretisch für Xenon zugelassen wären. Die sind baugleich und haben daher das Zeichen mit aufgedruckt bekommen.
Problem ist dafür bräuchte ich dann noch Vorschaltgeräte - die nicht zulässig sind.
Abgesehen davon, daß ich keine automatische LWR habe und keine Scheinwerferreinigungsanlage.
crybaby.gif

3. Beispiel:
Es gibt ganz frühe Fahrzeuge mit Xenon ohne automatische LWR und ohne Scheinwerferreinigungsanlage.
Alle ab Erstzulassung X brauchen aber die aLWR und die SWR.
Jetzt kann ich nicht einfach alte Xenon Scheinwerfer kaufen und sie in ein Fahrzeug mit Erstzulassung nach X einbauen wenn keine aLWR und SWR vorhanden.
Auch wenn E Zeichen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 12:09
Beitrag #23


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Zitat (haschee @ 08.02.2012, 11:59) *
relativ einfach.

Alle ab Erstzulassung X brauchen eine LWR.

Und wieso gilt das für die LWR und nicht auch für Auspuffanlagen oder den Kat?
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haschee
Beitrag 08.02.2012, 12:20
Beitrag #24


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Gilt es doch. wavey.gif

Neuzulassungen ab 2011 brauchen Euro5 Abgasnorm.

Für bereits produzierte gibts Ausnahmegenehmigungen vom Hersteller, für importiere z. B. vom Bundesland (BaWü hab ich schon gesehen). wavey.gif



Und versuch mal nen offenen Luftfilter mit Gutachten und nen Auspuff mit ABE zusammenzubringen...
Wenn du genau liest, siehst du das geht nicht so einfach.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 12:46
Beitrag #25


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Reden ohne was zu sagen hilft nicht so richtig weiter wink.gif
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haschee
Beitrag 08.02.2012, 13:14
Beitrag #26


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ich hab dir geschrieben wie es ist.

Wenn du es nicht verstehst... wavey.gif


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 13:43
Beitrag #27


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Zitat (haschee @ 08.02.2012, 13:14) *
Wenn du es nicht verstehst... wavey.gif

Das Unverständnis bezieht sich auf die Situation, dass beim entsprechenden Umfeld konkret nach dieser Diskrepanz gesucht wird (Tuning), aber in der gleichen Situation nicht mal hin geschaut, dass man bloß nicht entdecken braucht.

Warum sind Scheinwerfer ohne LWR so böse, aber Auspuffanlagen "legal, weil E-Zeichen"?

Hier läuft ein von Grundsatz gleicher Thread parallel, das mit den zu tiefen Kennzeichen, mit der gleichen Fragestellung.

Es wird jemand wegen Illegalität an das Kreuz genagelt, aber derjenige, der den Hammer schwingt, macht keine 30 Minuten später exakt das Selbe. So richtig verrückt dabei: Er macht es, weil er sich völlig im Recht meint, Nicht schelmisch das Ding mit der einen und der anderen Krähe, oder aus Berufserfahrung wissend, dass dies ohnehin nicht entdeckt wird.

Sind die ganzen Auspuffanlagen, Katalysatoren unbekannt, die eine E-Zulassung für exakt diesen Fahrzeugtyp haben, jedoch unzulässig sind, weil zum Zeitpunkt der EZ des Fahrzeugs eine deutlich schärfere nationale Abgasbestimmung galt und nicht die im Vergleich dazu "lasche" EU-Vorschrift, auf der die E-Zulassung basiert.
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haschee
Beitrag 08.02.2012, 13:58
Beitrag #28


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weils so ist. thread.gif

Ab Tag X braucht das Fahrzeug entweder LWR auch wenn am 31.12.YY noch keine nötig gewesen wäre - oder eine Ausnahegenehmigung.
Ab Tag X braucht das Fahrzeug entweder Euro5 auch wenn am 31.12.YY Euro4 gereicht hätte - oder eine Ausnahmegenhmigung.
Ab Tag X braucht das Fahrzeug mit Xenon eine SWR und eine aLWR, auch wenns am 31.12.YY noch keine gebraucht hätte - oder eine Ausnahmegenehmigung.


Und zu den tiefen Kennzeichen hab ich mich hier schon oft geäußert.
Die Peugeotkennzeichen kann man legal montieren.
Es steht DIR übrigens frei jeden ders anders montiert anzuzeigen. wavey.gif


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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 14:33
Beitrag #29


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Zitat (haschee @ 08.02.2012, 13:58) *
weils so ist. thread.gif

Ist ahnte es laugh2.gif
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Sachse
Beitrag 08.02.2012, 14:42
Beitrag #30


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Zitat (Jasper @ 08.02.2012, 11:06) *
Zitat (calectra @ 08.02.2012, 11:00) *
Aber dein Auto hat die ABE mit LWR bekommen, ...

Genau das nämlich nicht.

Das Fahrzeug hat keine ABE mit LWR, sondern eine EU-Typprüfung ("E-Zulassung") ohne LWR.



1. Ich glaube nicht, das der POLO von dem Bj. bereits eine EG-Typgenehmigung hatte !!

2. Das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer bestätigt die Zulassung des Scheinwerfers nach ECE --> siehe ECE

3. Aus diesem Prüfzeichen ergibt sich nur die Zulassung des Scheinwerfers und des dazugehörigen Leuchtmittels, alle anderen Vorschriften zum Thema Anbau und Ausrüstung sind nicht Inhalt des Genehmigungsverfahrens des Scheinwerfers ! --> d.h. - wie bereits mehrfach gepostet, kann dieser Scheinwerfer auch in einem anderen mehrspurigen Fahrzeug verbaut werden, wenn alle Anbau- und Funktionsvorschriften eingehalten werden.

4. Wurde bereits 1976 mit der 76 / 756 i.d.F. 8 / 84 von der, damals EWG, festgelegt, dass alle Fahrzeuge ab Stichtag 01.10.1989 nur noch mit LTE nach Anh. ... genehmigt werden dürfen. --> Die damit verbundene Übergangsvorschrift wurde von D zum 01.01.1990 umgesetzt und gilt damit ab EZ 01.01.1990.

5. Für Abweichungen von den Vorschriften wurde der § 70 StVZO erfunden

6. anderes Beispiel: der Scheinwerfer für die Insel hat auch ein E - Prüfzeichen, zeichnet aber ein anderes Bild und ist auf dem Festland nicht zulässig und die damals in F viel verbreiteten Abblendscheinwerfer in Gelb habe auch ein E, sind aber nur in F, für Fahrzege mit Kennzeichen F, zul. alle anderen EWG Länder haben die Zulassung und den Verbau für Fz. ihrer Länder untersagt !


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Jasper
Beitrag 08.02.2012, 17:06
Beitrag #31


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Zitat (Sachse @ 08.02.2012, 14:42) *
4. Wurde bereits 1976 mit der 76 / 756 i.d.F. 8 / 84 von der, damals EWG, festgelegt, dass alle Fahrzeuge ab Stichtag 01.10.1989 nur noch mit LTE nach Anh. ... genehmigt werden dürfen. --> Die damit verbundene Übergangsvorschrift wurde von D zum 01.01.1990 umgesetzt und gilt damit ab EZ 01.01.1990.

Ich hatte einen Renault Megane, den gab es erst ab 95 der hatte eine EU-Typprüfung von 95, meiner war EZ 96 und natürlich serienmäßig LWR.

Nach einer externen Krafteinwirkung waren 2002 neue Scheinwerfer fällig und für diesen Wagen gab es beide Ausführungen als Original-Ersatz und auch im freien Zubehörhandel, mit LWR und auch ohne LWR, beide mit identischer E-Zulassung (Gutachten-Nummer) und beide vom gleichen Leuchten-Hersteller Valeo, nun auch keine Bastelbude. Nichts mit Tuning oder Klarglas, ein "stinknormaler" Großserienscheinwerfer, ohne jede optische Unterscheidung und beide auch als Original-Ersatzteil beim Renault Vertragshändler im Rechner.

Unterschied waren die verschiedenen Bestellnummern, der Hinweis beim dem ohne-LWR auf "andere EU-Ausführung" und dass der ohne-LWR gut 30 Euro billiger war. Der mit-LWR hatte Loch und Rastfassung für den Stellmotor hinten am Gehäuse mit der innen vorhandenen Mimik; der ohne-LWR war an der Stelle "glatt und geschlossen" also auch nichts zum Rausbrechen für den Motoranschluss.

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Sachse
Beitrag 09.02.2012, 09:30
Beitrag #32


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Ich kann nur nocheinmal wiederholen.
Auch der 95`Megane hat keine EU - Typgenehmigung sondern max eine ABE Nr.. und für Deutschland gilt halt die Scheinwerferausführung mit LWR.

Andere EU Mitgliedstaaten haben die VO halt erst später umgesetzt.


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corsalady
Beitrag 20.03.2012, 09:44
Beitrag #33


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Wie bekomme ich denn so eine Sondergenehmigung bei der Zulallungsstelle? Damit ich die LWR austragen lassen kann..
Hast du da schon erfahrung mit gemacht?
Lg



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arnolt
Beitrag 20.03.2012, 10:09
Beitrag #34


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Gar nicht no.gif


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