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> Zulassung eines Fahrzeuges aus England
rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 18:35
Beitrag #1


Neuling
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Hallo und guten Abend,
ich habe mir hier in Deutschland einen Wagen aus England gekauft. Dieses Auto war noch nie in Deutschland zugelassen, dieses würde ich aber nun gerne machen. Jetzt meine Frage nach Änderung der Scheinwerfer und Reparaturen am Fahrzeug möchte ichz nun zum TÜV, welche abnahme benötige ich nun daß das Auto dann zugelassen wird, muß ich nach § 21 (Vollabnahme) oder reicht es nach $ 29(Hauptuntersuchung) fragen???
Besten Dank für Eure Antworten
Elmar
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CvR
Beitrag 03.02.2012, 18:51
Beitrag #2


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Zitat (rosenbaum001 @ 03.02.2012, 18:35) *
welche abnahme benötige ich nun daß das Auto dann zugelassen wird, muß ich nach § 21 (Vollabnahme) oder reicht es nach $ 29(Hauptuntersuchung) fragen???

Das könnte davon abhängen, wie alt das Fahrzeug ist bzw. welche Papiere du zu dem Wagen hast. Hast du ein CoC?


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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 18:56
Beitrag #3


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Das Fahrzeug ist ein Jaguar XJ 40, erst Zulassung 1989, 3,6 Ltr. Ich habe mir dafür ein Datenblatt vom TÜV Süd besorgt,

Was ist ein CoC??
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Bottervogel
Beitrag 03.02.2012, 20:58
Beitrag #4


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Wenn das Fahrzeug bereits in GB zugelassen war, benötigst du keine §21-Volluntersuchung. Das Fahrzeug darf so in Deutschland zugelassen werden. Du benötigst allerdings:


- bisherige Fahrzeugpapiere

- Kennzeichenschilder

- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ODER technisches Datenblatt, das du zum Beispiel beim Hersteller bekommst.
Anmerkung: Vollgutachten ist nicht notwendig, wenn Fahrzeug aus EU eingeführt wird. Das ist EU-Recht, bestehe darauf.

- HU und AU -Bescheinigungen (du kannst auch mit den GB-Schildern zum TÜV fahren)

- Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag beim ADAC runterladen

- wie immer Versicherungsbestätigung und Einzugsermächtigung zur KfZ-Steuer

- Pass oder Personalausweis

Mit diesen Papieren ist alles kein Problem, hat bei mir 47,80€ gekostet bei der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle stellt dann auch ein Papier für die GB-Behörden aus wegen Abmeldung.

Viel Erfolg

BV
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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 22:08
Beitrag #5


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Das Certifikat aus England habe ich, die englischen Nummerschilder hab ich auch, Datenblatt vom TÜV Süd hab ich auch, Kaufvertraq hab ich auch, also jetzt zum TÜV für AU/HU und dann zur Zulassung.
Super hoffe das es so klappt

Besten Dank für die Infos

Gruß Elmar
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Wollf_0708
Beitrag 03.02.2012, 22:19
Beitrag #6


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Zitat (rosenbaum001 @ 03.02.2012, 18:56) *
Das Fahrzeug ist ein Jaguar XJ 40, erst Zulassung 1989, 3,6 Ltr.

Ist das so einer, der hinten zwei Tankdeckel hat ? (Weil er so viel verbraucht, dass man gleichzeitig an zwei Tanksäulen zapfen muss.... laugh2.gif )
Schönes Teil wub.gif , aber sicher nicht für eine städtische Grünplakettenzone geeignet, oder ?

Scheinwerfer/Streuscheibe auf richtigen rechten Verkehr schon umgerüstet ?

Zitat
die englischen Nummerschilder hab ich auch,

Ähh, wiee think.gif think.gif
Wie hast Du den Wagen nach D gebracht ?
Dachte, die englischen Nummernschilder sind personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen, d.h. der englische Besitzer darf keinen Anderen -auch noch Ausländer smile.gif fahren lassen.
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tortenboxer
Beitrag 03.02.2012, 22:22
Beitrag #7


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.02.2012, 22:19) *
Dachte, die englischen Nummernschilder sind personenbezogen und nicht fahrzeugbezogen, d.h. der englische Besitzer darf keinen Anderen -auch noch Ausländer smile.gif fahren lassen.


Umgekehrt wird ein Schuh daraus.

In England sind die Nummernschilder fahrzeugbezogen und bleiben bis zu dessen Verschrottung dem Fahrzeug zugeordnet. Selbst bei einem Umzug oder inländischem Verkauf bleibt das Kennzeichen am Fahrzeug.
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Offroad-Events
Beitrag 03.02.2012, 22:27
Beitrag #8


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.02.2012, 22:19) *
aber sicher nicht für eine städtische Grünplakettenzone geeignet, oder ?


Wieso ? Der hat mindestens Euro1, wenn nicht sogar eine Nachrüstmöglichkeit auf Euro2 besteht. Grüne Plakette bekommt er so oder so.


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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 22:37
Beitrag #9


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Zuerst eimal ich habe den Wagen hier in Deutschland von einem gekauft der den Wagen nicht mehr haben wollte er hatte nur ärger damit, gut ich hab mich gefreut wenig bezahlt und dann war es nur ne Kleinigkeit damit er wieder lief.
Ich bin den Wagen nun schon so einige Kilometer gefahren aber der Benzinverbrauch liegt nicht wesentlich höher als bei meinem Scorpio 2.0 (den fahre ich mit 8.5 Ltr), der Wagen hat deswegen auch nur einen Tankdeckel aber es geht schon einiges darein.
Die Nummernschilder sind in England PKW bezogen daher hab ich diese ja noch.

Ich hoffe doch sehr das ich die grüne Plakette bekomme sonst muß ich den ja immer soweit draussen abstellen wenn ich mal nach Bremen Hannover oder sonstwohiun fahren will.

Die Scheinwerfer für den TÜV hab ich schon müssen leider gewechselt werden.
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Wollf_0708
Beitrag 03.02.2012, 22:39
Beitrag #10


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Zitat (tortenboxer @ 03.02.2012, 22:22) *
...........
Dann hab ich es mit der Versicherung des Fahrzeugs verwechselt....
........deswegen hat sich unser englischer Kumpel nicht mit seinem Morgan fahren lassen crybaby.gif

Von Offroad-Events:
Zitat
Grüne Plakette bekommt er so oder so.
Ufff, da bin ich platt unsure.gif
24 Liter Super pro 100km -so erzählte mit ein anderer Kumpel, der bei Jaguar gelernt hat, aber dies umweltzonenfreundlich in Bewegungsvortrieb umgewandelt und ausgestoßen ?
Gestrichen, weil: Hatte rosenbaums001's Beitrag noch nicht gelesen blushing.gif
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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 22:46
Beitrag #11


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Es ist eigentlich schade das die Meisten annehmen das diese Fahrzeuge viel Benzin verbrauchen, für diese größe von Autos sind diese eigentlich ganz gut was den Verbrauch angeht und kann sich jederzeit mit einem Mercedes BMW oder Opel in dieser größe vergleichen lassen. Ich für meinen Teil werde den Jag jederzeit einem Mercedes oder BMW vorziehen, wie gesagt das ist meine Meinung und solange der Verbrauch so bleibt wie er ist bin ich zufrieden
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Kai R.
Beitrag 03.02.2012, 22:53
Beitrag #12


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Wenn Du kein CoC hast musst Du eine Vollabnahme nach §21 machen, aber das ist kein Hexenwerk, ist auch nur eine erweiterte HU.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 23:21
Beitrag #13


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Hallo Kai
was ist die CoC?

Ich habe die englischen Zulassungspapiere und die Mot, ist das damit gemeint? Kann man hier Bilder hochladen? Wenn ja wie dann stelle ich das Dokument mal ein

Gruß Elmar
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CvR
Beitrag 03.02.2012, 23:25
Beitrag #14


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Zitat (rosenbaum001 @ 03.02.2012, 18:56) *
Was ist ein CoC??

Das "Certificate of Conformity", die EG-Übereinstimmungs-/Konformitätserklärung. Ein Dokument, das so ab ca. 2000 oder so zu Autos dazugehört(e). Hast du damit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht wavey.gif


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rosenbaum001
Beitrag 03.02.2012, 23:30
Beitrag #15


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Ich habe das UK Registratin Certifikat, das ist dann wohl etwas anderes da das Auto ja schon seit 1989 in England zugelassen war
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Bottervogel
Beitrag 04.02.2012, 14:11
Beitrag #16


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Zitat (Kai R. @ 03.02.2012, 22:53) *
Wenn Du kein CoC hast musst Du eine Vollabnahme nach §21 machen, aber das ist kein Hexenwerk, ist auch nur eine erweiterte HU.

Grüße

Kai


Das stimmt definitiv nicht, wenn das Fahrzeug in der EU zugelassen war.
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rosenbaum001
Beitrag 04.02.2012, 14:14
Beitrag #17


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Nun gut dann werde ich mal am Montag bei der Zulassung anrufen und nachfragen, den es ist ja schon ein Unterschied ob Abnahme nach § 21 oder § 29, hoffe doch das die hier wissen welche Abnahme ich benötige denn ich will den Wagen ja dann hier anmelden
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blackdodge
Beitrag 04.02.2012, 14:22
Beitrag #18


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Zitat (Bottervogel @ 04.02.2012, 14:11) *
Das stimmt definitiv nicht, wenn das Fahrzeug in der EU zugelassen war.



und hier liegst Du falsch.


Ohne COC wurde das FAhrzteug nach dem jeweiligen Landesrecht zugelassen, ggf. per Einzel-BE.

Erst ab Ausgabe der COC wird die Übereinstimmung mit den geltenden EU-Vorschriften bescheinigt.


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Bottervogel
Beitrag 04.02.2012, 15:21
Beitrag #19


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Wenn hier hier falsch liege, dann ist das entsprechende Merkblatt meiner Zulassungsstelle auch falsch.

Und den Wagen aus England, den ich ohne CoC nur mit §29 angemeldet habe, muss ich dann wohl wieder abmelden gehen oder wie?


Trotzdem Grüße
BV

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.02.2012, 10:27
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Taizee
Beitrag 04.02.2012, 15:22
Beitrag #20


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Ich verweise ma auf §7 FZV. Keine EG-Typgenehmigung -> Gutachten nach §21 StVZO
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rosenbaum001
Beitrag 04.02.2012, 16:47
Beitrag #21


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Hallo BV,
was für ein Fahrzeug und welches Baujahr hast Du den zugelassen? Vielleicht hilf mir das ja dann bei der Anfrage bei meiner Zulassung

Danke Elmar
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Bottervogel
Beitrag 04.02.2012, 22:49
Beitrag #22


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Hallo,

bei mir war es ein 2000er Chevy Monte Carlo. Ein Fahrzeug, das es in Europa nie gegeben hat und das wohl niemals in Deutschland zulassungsfähig wäre, wenn es nicht vorher in GB angemeldet gewesen wäre.
Für mich war es damals entscheidend, da dieser Wagen ziemlich sicher keine Einzelabnahme bekommen hätte. §29 ging dann gut durch.
Ich habe mir auch erst Sorgen gemacht wegen der Papiere usw., aber bei der Zulassungsstelle ging alles völlig unaufgeregt. Es gibt einen Extraschalter für Auslandszulassungen und die kannten sich aus. War für die ja auch nichts besonderes. Die Infos, die ich oben im Thread gegeben habe, stammen von dem Infoblatt, das dort ausliegt. Komischerweise glaubt einem hier im Forum kaum einer und leider melden sich viele Fragestellende auch nicht mehr wieder ob es geklappt hat.

Nun ja, dir jedenfalls viel Erfolg aber in deinem Fall ist es ja auch eigentlich ziemlich egal ob §21 oder 29, sollte für dein Fahrzeug beides kein Problem sein.

Grüße BV

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.02.2012, 10:30
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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rosenbaum001
Beitrag 04.02.2012, 23:04
Beitrag #23


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Besten Dank für Deine Infos werde hier mal nachfragen und mich dann auf jeden fall melden
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rosenbaum001
Beitrag 06.02.2012, 13:47
Beitrag #24


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Dies habe ich eben auf der Seite der Zulassung die für mich zuständig ist gefunden, denke mal ich muß dann eine Vollabnahme machen



Zusätzlich bei Zulassung eines im Ausland erworbenen Kfz, für das noch kein Fahrzeugbrief / keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurden:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes
Bei Einfuhr von außerhalb der EU:Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei EU-Import: Einfuhrumsatzsteuererklärung (nur bei Neuwagen)
evtl. ausländische Fahrzeugpapiere, ansonsten Kaufvertrag bzw. Importbescheinigung
Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungordnung) bzw. COC-Papiere / Datenbestätigung des Herstellers
Bescheinigung über die Abgasuntersuchung für AU-pflichtige Fahrzeuge (nur bei Gebrauchtwagen)
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Bottervogel
Beitrag 06.02.2012, 17:02
Beitrag #25


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Hallo,


lese ich nicht so. Es heißt doch Vollgutachten bzw. CoC / Datenblatt, also entweder Voll oder Datenblatt wenn kein CoC.


Ist nicht so eindeutig.

Ansonsten: Kann so etwas wirklich unterschiedlich sein quer durch Deutschland?


Viele Erfolg
BV
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rosenbaum001
Beitrag 06.02.2012, 18:18
Beitrag #26


Neuling
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Ich werde mir mal alle Unterlagen die ich habe schnappen und dann hoffen einen kompetenten Mitarbeiter bei der Zulassung zu finden der mir dann genau sagen kann was ich denn nun machen muß
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Sachse
Beitrag 08.02.2012, 15:38
Beitrag #27


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@Bottervogel: Dann herzlichen Glückwunsch !!! --> Man muss auch mal Glück haben ! whistling.gif rolleyes.gif

Fakt bleibt aber das, was mehrfach genannt wurde --> liegt für das Fz keine EG Typgenehmigung vor ist auch weiterhin eine § 21 erforderlich !


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...sing mei Sachse sing....
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rosenbaum001
Beitrag 16.02.2012, 16:02
Beitrag #28


Neuling
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Hallo an alle,
war soeben auf der Zulassung dort wurde mir gesagt es ist egal welche Abnahme gemacht wird sie müßen das Auto da es aus einem EU Land kommt zulassen. Hier bei mr geht es nur darum welche Emmissionsklasse eingetragenwerden soll mache ich eine normale TÜV abnahme bekomme ich nur den roten Aufkleber da keine Einstufung erfolgt, bei eine Vollabnahme muß eine Emmissionsstufe festgelegt werden und da bekäme ich dann die grüne Plakette.

Gruß Elmar
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Bottervogel
Beitrag 22.02.2012, 22:11
Beitrag #29


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Hallo Elmar,

reicht die HU also doch. Die Emissionsklasse müsste auf dem Datenblatt stehen. Grüne Plakette bei einem 89er Jaguar sollte mich wundern. Ich habe mal einen 89er R25 auf grün umschlüsseln lassen, aber Jaguar kann ich eigentlich nicht glauben.
Schreib mal, wie es ausgegangen ist.

Grüße
BV
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Monny
Beitrag 23.02.2012, 22:13
Beitrag #30


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solange er einen G-Kat hat sollte das gehen.
Das sollte sich aber bei Jaguar herausfinden lassen.


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Gruss,
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Bottervogel
Beitrag 23.02.2012, 22:59
Beitrag #31


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Meiner hatte damals einen G-Kat, brauchte für die grüne Plakette aber noch eihn Zusatzteil. Irgendetwas mit Aktivkohle oder so. Ein paar Tage nach der grünen Plakettenerteilung brach dann das Getriebe.... Nun ja, waren über 300 000km.
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Monny
Beitrag 23.02.2012, 23:21
Beitrag #32


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300tkm ist doch grad eingefahren


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Gruss,
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Offroad-Events
Beitrag 23.02.2012, 23:45
Beitrag #33


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Die alten Jag hatten doch ein GM Getriebe drin, wenn ich mich recht erinnere das TH400, oder ? Das muss man eigentlich gewaltsam töten oder erschiessen. Welches Getriebe hatten denn die "neueren" Jags ? Das 4 Gang ZF 4HP24 ? Das ist eigentlich auch sehr robust, wenn man es nicht im Leerlauf hochdreht.


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Monny
Beitrag 24.02.2012, 00:00
Beitrag #34


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sollte beides für kleines Geld zu richten sein.
Wenn man sich denn die Finger schmutzig machen mag.


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Bottervogel
Beitrag 24.02.2012, 15:08
Beitrag #35


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Sorry, meiner war kein Jag sondern ein Renault. Aber eben auch 89er.
Getriebe hätte man machen können, aber der Rost war das eigentliche Problem.
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rosenbaum001
Beitrag 24.02.2012, 15:38
Beitrag #36


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Hallo BV,
auf dem Datenblatt ist keine Emissionsklasse eingetragen und daher muß ich eine Komplettabnahme machen damit dort festgestellt werden kann welche Stufe der Wagen hat, dies wird nicht bei einer normalen HU gemacht so die Aussage bei der Zulassung.

Gruß Elmar
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Bottervogel
Beitrag 24.02.2012, 18:06
Beitrag #37


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Hallo Elmar,


auch bei einer Vollabnahme kann m.E. ohne weitere Papiere keine Abgasklasse festgestellt werden, es sei denn durch ein abgastechnisches Gutachten, das ist aber unerschwinglich. Einige Hersteller liefern aber die zugehörigen Bestätigungen.

Bei meinem Renault habe ich mir damals über die hiesige Motorpresse eine Telefonnummer der Homologationsabteilung "erschlichen" und nach zähen Verhandlungen eine solche Bestätigung erhalten.

Spanende Geschichte. Finde es übrigens gut, dass du regelmäßig berichtest.

Viel Erfolg!
BV
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rosenbaum001
Beitrag 24.02.2012, 19:59
Beitrag #38


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Bin gerade dran über ein anderes Forum Infos zu bekommen, hoffe es geht über Motornr, Fahrzeugnr oder so, spätestens im März werde ich wohl genauestens wissen was ich machen muß, habe nun Zulassung, Dekra und TÜV angesprochen irgendwie müßen die ja auf einen Nenner kommen sonst wird es nichts mit zulassen und grüner Plakette
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oldierolli
Beitrag 25.02.2012, 23:18
Beitrag #39


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Hallo, ist denn der englische "Brief" vorhanden? Dann bedarf es nur des §29, da gem. EU-Regelung ein EU-"Brief" dem deutschen "Brief"/ZB gleichzusetzen ist. Auch wird ein alter "Brief" nicht mehr durch Fristablauf ungültig.
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